Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Spalte 22 beszsieht sich auf die erste-einstweilige An—
stellung.
In Spalte 27 ist nicht die Summe anzugeben, die der
cinzelne Lehrer als Ortszulage bezieht, sondern die
für den Schulort gewährten Ortszulagen sind nach
Höhe und Staffelung zu kennzeichnen.
Spalte 29 und 30 sind besonders sorgfältig auszu—
füllen.
»In Spalte 31 ist zu unterscheiden:
l1. Reserve:
2. Landwehr 1;
3. II;
1. ausgebildeter Landsturm;
.nicht gedienter Landsturm.
der militärische Rang ist anzugeben.
7. In Spalte 32 ist anzugeben, ob der Lehrer einge—
zogen ist.
Zaarbrücken, den 13. April 1915
Königliche
reisschulinsp. I: II: Völklingen: Neunkirchen:
Marx. J. V.: Marx Hirtz. J. V. Marr
u. Hirtz.

Vekanntmachung
Der Königliche Kreistierarzt hat in den Stallungen
des Johann Peter Rektenwald zu Schiffweiler, Wilhelm—
traße, die Maul- und Klauenseuche festgestellt.
Die Wilhelmstraße wird zum Sperrgebiet erklärt. Von
der Bildung eines Beobachtungsgebietes wird abgesehen.
Im Sperrgebiet gelten folgende Bestimmungen:
Sämtliches im Sperrgebiete befindliche Klauenvieh —
Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine — ist der Stall—
sperre unterworfen.
Die Plätze vor den Stalltüren und Gehöftseingängen so—
vie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf
dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergießen mit
Kalkwasser zu desinfizieren.
Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht
derlassen kann.
Die Hunde sind im Hauptort Schiffweiler festzulegen.
Das Betreten der Ställe ist nur den Besitzern und
den mit der Wartung und Pflege der Tiere beauftragten
Personen und Tierärsten gestattet.
dändlern, Schlächtern, Viehkastrierern und anderen in
Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das
Betreten der verseuchten Gehöfte untersagt.
Die Abgabe roher Milch aus den verseuchten Gehöften
ist verboten.
Die Einfuhr von Klauenbieh in das Sperrgebiet ist
erboten.
Das Durchtreiben von Klauenvieh durch das Sperr—
ebiet ist verboten.
Ottweiler. den 30. März 1915.
Der Könialiche Landrat.

dorf
den

Ddie Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Dieders—
ist erloschen. Die angeordneten Schutzmaßregeln wer—
hiermit aufgehoben.
Boschen. den 1. April 1915.
Der Kreisdirektor

Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Chemery
ist erloschen. Die angeordneten Schutzmaßregeln werden
ziermit aufgehoben.
Bolchen, den 1. April 1915.
Der Kreisdirektor.

Saarbrücken, den 13. April 1915.
Der Königliche Landrat:
won Miauel.

erenn Jenzch

daarhpuchen 3, hartherstrasse 7.
Téelephon 2476.

Kreis-Snartuα2.
863*

Telephon 2741. Reichsbank-Giro-Konto. Postscheck
Konto Köln 8284.

— —
Reserven ca. 1400000 Mark.

Die Kasse ist eine Einrichtung des Kreises
Saarbrücken, stent unter Aufsicht der Kgl.
Regierung und ist von er als mũndelsicher“
erklãrt.

Rdekaghsaacen in jeder Höhe in der Regel soort.

Einziehung von Spareinlagen bei auswärtigen
Kassen ohne Unterbrechung der Verzinsung
und ohne jegliche Kosten für die Sparer.
Kassenlokal: Gerichtsstraße 3 in Saarbrücken l.
gegenüber dem Landgericht.
Geõffnet S/S-1, 3- 4 Uhr. Samstags 8/2 -1 Uhr.
Annahmestéelten:
Altenwald beir Ludwig Högel, Schloßbergstr. 5
Brebach bei Wilhelm Blind, Provinzialstr. 68
Brefeld bei Jak. Me, er, α_ειαααν.
Dudweiler bei Ph. Fink, Kaufmann, Bahnhof.
strabe 11.
Friedricusthas bei Huppert, autenter, Kaiserstrabe
 8734.
Fürstenhausen bei Vitus Prümm, Lehrer, Schulstraße
 12.
Gersweiler bei Heinrich Baltz. Bäckermeister.
HauptstraBe 44.
Guichenbacn beir Haceber, Lehrer a. D. Kirchstrabe
 29.
Heusweiler bei Joh. Bapt. Doerr. Kaufmann
Provinzialstrabe 180.
kleinblittersbdorf bei Nißolaus Burger, Einnehmer,
 Saarbrückerstraße 16.
Louisenthal bei Karl Schenkelberger, Clashüttendirektor.
 Bahnhofstraße 80.
Püttlingen bei Albert Döärr, Lehrer, Hauptstrabe
 837 — RitterstraBe.
Quierschied bei Nkolaus Schne der, Maschinensteiger
 a. D. Holzerstrabe 2.
Sulzbach bei Karl Simon, in hFirma G. H. Simor
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