Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

V

katholischen Schulen führt, auch die Aufsicht über die
evangelischen Schulen übertragen. Zu seinem Aufsichtsbe—
zirke gehören demnach vom 1. 4. 15 ab die Schulorte:
deusweiler, Dilsburg, Holz, Wahlschied, Kölln, Walpers—
hofen, Riegelsberg, Pflugscheid-Hixberg, Guichenbach, Buchen—
schachen, Von der Heydt, Neudorf, Ritterstraße, Rockers—
hausen, Fürstenhausen, Wehrden, Geislautern, Fenne, Völk—
lingen, Obervölklingen. Die übrigen Schulen der Kreis—
schulinspektion Saarbrücken II verbleiben bei der Kreis—
schulinspektion Saarbrücken J der vom 1. April ds. 38.
ab die Verwaltung der früheren nebenamtlichen evan—
gelischen Kreisschulinspektion Neunkirchen angegliedert ist.
Saarbrücken, den 7. April 1915.
Königliche Kreisschulinspektion 1:
Marx.

Bekanntmachung
In Sagreinsmingen ist die Maul- und Klauenseuche
rloschen. Die unterm 31. Januar d. Irs. angeordneten
Sperrmaßregeln werden hiermit aufgehoden.
Wegen Bestehens der Maul- und Klauenseuche in
Wiesweiler und in Steinbach bei Saargemünd verbleibt
die Gemeinde Saareinsmingen nebst den Gemeinden Renel—
ingen, Settingen und Wittringen noch in der Beobachtungs—
perre. Für das Beobachtungsgebiet gelten die in g 194
»er Seuchenordnung vom 10. 9. 1918 vorgeschriebenen
Bestimmungen.
Saargemünd, den 24. März 1915.

Der Kreisdirektor.

Bekanntmachung.
Durch Verfügung der Königlichen Regierung vom 31.
d. Mts. ist dem Unterseichneten die Aufsicht über die evan—
zelischen Schulen der Bürgermeistereien Bölklingen, Pürtt—
lingen, Riegelsberg und Heusweiler übertragen worden.
Völklingen, den 53. April 1915.
Der Kreisschulinspektor:
dirsz, Schulrat.

Saarbrücken, den 9. April 1915.
Der Königliche Landrat:
von Miqauel.

Bekanntmachung
Bei einer von dem Handelsmann Mayer-Alkan zu
Dillingen, Hüttenwerkstr. eingeführten und im öffentlichen
Schlachthofe zu Dillingen geschlachteten Rinde wurde Mauleu.
slauenseuche amtstierärstlich festgestellt. Bis zur Vor—
nahme und amtstierärztlichen Abnahme der Desinfektion
habe ich über das Gehöft des Mayer die Sperre ver—
hängat und das Durchtreiben von Klauenvieh sowie Durch—
fahren mit Wiederkäuergespannen in der Hüttenwerkstraße
oom Gleisdreieck bis zum Hause des Meßgers Scherer,
einstweilen verboten.
Saarlpuis, den 30. März 1915.
DTer Königaliche Landrat.

Donnerstag, den 15. April beginnen im Burohaus
 der christl. Gewerkschatt, St. Johannerastr. 49,
Kurse zur Ausbildung in allen Kaufmänaischen
 Fäãchern.
Aniragen schriftlich oder mundlich auf Zimmer 8.

Dr. Delp,
Diplom-⸗WWandelslehpep.

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Geschãafts-Eröoffnung. s

Einem verehrl. Publikum die ergebene Mitteilung, daß wir neben
inserem Kolonialwaren- und Delikatessengeschaft
Bahnhofsfrahe 9 ei
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Zigarren-Spezialgeschaft
eröffnet haben.
Wir fuhren neben hochfeinen Importen nur erstklassige Marken
der bekanntesten Hauser.
Es wird unser volles Bestreben sein, die Raucherwelt jederzeit
sachkundig und gewissenhaft zu bedienen und bitten wir um geneigten
Zuspruch.

Hochachtungs voll

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Pasquay

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zigarren- import e
A ꝛ2 Bahnhofstrafe 9.

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