meiden. Gebrauchte Woll- und Wäschesachen
müssen vorher desinfiziert werden. Von jeder
Packung muß der genaue Inhalt ersichtlich sein. Zu die⸗
sem Zwecke ist der Inhalt auf der Außenseite der Kackungen
oder in den Frachtbriefen anzugeben.
Es ist erwünscht, um den Truppen Ursprungsort der
Gaben oder die Namen der Spender zu übermitteln,
daß durch Aufschrift auf die Verpacung oder durch be—
sondere Einlagen in denfselben auch Herkunftsort bezw.
Adreffe der Geber mitgeteilt werden. Es kaun auch z. B—
an den gestreictten Gegenständen der Name der Strickerin
befestigt werden, oder den kleineren Päcchen Karten mit
den betreffenden Namen beigelegt werden. Es hat den
Soldaten vielfach Freude bereitet, die Namen der Spender
oder Spenderinnen der ihnen zugewiesenen Liebesgaben
zu erfahren, um denselben persönlich danken zu können.
Den Wuünschen auf Zuweisung von Gaben an be—
stimmte Truppenteile wird von der Abnahmestelle nach
Möglichkeit Rechnung getragen, doch ist es dringend zu
empfehten, die Gaben stets nur für die Allgemeinheit
zur Verfügung zu stellen, weil die Verteilung derselben
durch den Etaupen-Delegierten in ausgleichender Weise an
afle Truppenteile des Armeckorps erfolgt.
Der Rorpabcszirts-Delegierte für die freiwillige
Krankenviseze im Bereiche des 21. Armeekorps:
von Miquel,
Königlicher Landrat.
Bekanntunachung.
In letzter Zeit haben inläudische und ausländische
Hündler gemrünztes und umgemünztes Gold für
das Ausland aufgekauft. Ta hierdurch unser Vater⸗
land geschädigt wird, verbiete ich Ddas Einsammeln oder
Anukausen gemünzten oder ungemünzten Goldes zu dem
Zwecke, es ins Ausland zu bringen. Außerdem ver⸗
biete ich die Aussuhr derartigen Goldes in das Aus⸗
land. Zuwiderhandelnde werden bestraft, ihre Namen
außerdem veröffentticht werden.
Ich erwarte von der Vaterlandsliebe der Bevölke⸗
rung, daß sie nach Kräften dazu beitragen wird, dem
Treiben der Goldanstänfer ein Ende zu bereiten.
Saarbrücken, den 14. Dezember 1814.
Stellvertretendes General⸗Kommando
XXI. Armeekorps, zugleich sür XVI. Armeckorps.
Der Kommandierende General.
v. Moßner.
Anuslosung von Schuldverschreibungen der Stadt Saarbrücken
jowie der ehrni. Städte Saarbrücken und St. Johann
fiir das Rechnungsjabr 1914.
Bei der am 30. Zuni 1914 vorgenommenen Aus—⸗
losung sind folgende Stücke gezogen worden:
J. Anleihe der vormaligen Stadt St. Jvhann
vom 15. Januar 1896 über 2000000 Mtk.
l. Auscgabe 1896 von 1000 000 Ntk. zu 320 zur Ruckzablung
am 2. Januar 1915:
Buchstabe A zu 200 Mk.:
Nr. 63, 687, 84, 139.
Buchstabe B zu 500 Mk.:
Nr. 331, 338, 8342, 460, 470, 551, 562, 561. —
Buchstabe Cezu 1000 Mk.:
Nr. 917, 1045, 1048, 1051, 1139, 1146 1155, 1303,
,320. 1323, 1329, 1330, 1331, 1380.
Buchstabe D zu 2000 Mk
Nr. 1991, 1992, 2035.
J Anleihe der vormaligen Stadt St. Zohaun
vom 15. Januar 1896 über 2000000 Mk.
Ausgabe 1901 von 1000000 Mk. zu 400.
Die planmäßige Tilgungsrate von 24200 Mk. ist durch
freihändigen Ankaus von Schuldverschreibungen gedeckt.
III. 31/290 Anleihe der vorm. Stadt Saarbrücken
vom 15. Suni 1896 über 2000 000 Mk. zur Rückzablung
am 1. April 1915:
Anleihescheine zu 1000 Mk.:
Nr. 221, 251, 268, 2883, 288, 384, 409, 455, 578,
623. 678. 724, 731, 863, 892, 938, 953, 9607, 972, 975
133 1oso. 1120. 1148. 1145. ĩi63, 1188. 1Iios-Anleihescheine
zu 5000 Mk.:
Nr. 7, 16, 98, 134, 140, 177, 193.
V. Auleihe der vorm. Stadt St. Johaun
vom 11. Zuli 1902 über 3000000 Mke.
1.. Ausgabe 1903 von 2000 000 Mk. z3u3i/, .
Die, planmäßige Tilgungsrate von 58500 Me. ist durck
freihändigen Ankauf von Schuldverschreibungen dgedert
V. Anleihe der Stadr Saarbrücken
vom 18. Februar 1910 über 176,3 Millionen Mark.
IJ. Ausgabe 1910 von 6000 000 Mk. zu 4 63.
Die planmäßige Tilgungsrate von 168700 Mk. ist durch
freihändiger Ankauf von Schuldverschreibungen gedeckt.
Die ausgelosten Stadtanleihescheine werden vom Rück—
zahlungstäage ab entweder eingelöst bei der Stadthaupt—
kasse Saarbrücken oder
die zu J beseichneten
in Berlin bei dem Bankhause Delbrück, Schickler & Co.,
in Saarbrücken bei der Deutschen Bank, Filiale Saarbrücken
(früher Bergisch-Märkische Bank);
die zu III bezeichneten
in Borlin bei der Königlichen Seehandlung (Kreuß. Staats—
bank),
in 8 bei dem Bankhause G. F. Grohbé-Henrich
Co.
Mit dem Verfalltage hört die Verzinsung auf, der
Betrag fehlender Zinsscheine wird bei Einlösung der An—
seibescheine gekürsgt.
Aus früheren Verlosungen sind noch rückständig:
4 0 Saarbrücker Anleihe 1910, J. Ausgabe:
Buchstabe B Nr. 537, ausgelost zum 1. April 1913.
Buchstabe C Nr. 696, 804, 1107, ausgelost zum 1.
April 1914.
Sauarbrücken. den 30. Juni 1914.
Der Oberbürgermeister.
J. V.! Dr. Bauer.
Beklauntmachung.
Die Bürgermeisterei hat etwa 1050 Kg. gebrann—
ten Kafsee an Wiederverkäufer abzugeben. Der Kaffee
lagert in den einzelnen Gemeinden der Bürgermeiste—
rei. Der Preis beträgt ab Lagerraum 2,70 Mt. für
das Kilogramm. Die Abgabe erfolgt in Mengen nicht
unter 1 Bentner und nur unter der Bedingung, daß das
Kilogramm nicht höher wie mit 3,00 Mk. verkauft
wird. Proben des Kaffees können bei den einzelnen
Gemeindevorstehern angesehen werden. Kaufangebote
werden bis spätestens zum 15. ds. Mis. erbeten
Brebach, den 4. Januar 1915.
Der Bürgermeister
Becker.
Bekanntmachung.
An der evbangel. Volksschule zu Holz ist eine mit
dem 1. April 1915 frei werdende Lehrerstelle neu
zu besetzen. Das Diensteinkommen regelt sich nach den
Bestimmungen des Lehrerbesoldungsgesetzes, Ortszu—
lagen werden nicht gewährt. Dienstwohnung befindet
sich im Schulhaus.
Bewerbungen unter Beifügung von Lebenslauf
und Zeugnissen erbittet bis anfangs März 1915.
Heusweiler (Kreis Saarbrücken), den 31. Dez. 1914
Der Vorsitzende des Schulvorstandes.
Mayer, Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Nachdem unter dem Viehbestande des Fuhrmanns
Peter Jenner zu Pachten, Kirchenstraße 57, Maul⸗
und Klauenseuche amistierärztlich festgestellt ist, habe
ich über das Gehöft die Sperre verhängt.
Saarlouis, den 28. Dezember 1914.
Der Könidliche Landrakt.
Bekanntimachung,
betreffend die Maul⸗ und Klauenseuche
in Neunkirchen⸗-Saar.
Bei einer Sendung von 10 Stück Rindvieh des
Metzgers Heinrich Brenner, die aus Hamburg kam,
wurde im Schlachthofe zu Neunkirchen am 29. ds. Mts.
die Maul⸗— und Klauenseuche amtstierärztlich festge—
stellt.
Nachdem die Tiere geschlachtet und die sofortige
Desinfektion durch den Königlichen Kreistierarzt ab—
genommen wurde und in den Stallungen keine Vieh—
hestände vorhanden sind, hebe ich alle sofort getrofie—