Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

1534

Terminkalender für den Monat April 1915.

8
A
8412
22
537

Beamte, — Die Erledigung
welche anordnende
zu berichten haben Verfügung

28
29

10.
10.

Herren Bürgermeister zu
Dudweiler u. Völklingen.
Kal. Kreiskasse. hier.

22. April 1912,
Nr. 4099.
5. Januar 1914,
Nr. 2.
21. März 1906,
Nr. 3034.

30

15.

Der Herr Leiter der
Auslandsfleischbeschau⸗
stelle hier.

4

15.

Sämtliche Herren
Bürgermeister.

24. Nop. 1894, Nr.
13 204, 27. Juli 1900
und 22. März 1802
C. A. 2079 und 673,
22. März 1906.
K. A. 1053.
2. April 1895, K. A
340. 4. Februar 1896.
K. A. 479.
26. Januar 1905,
Nr. 13568.
10. Juni 1911, Nr. 5998.
7. Juli 1907, Nr. 76577.
1. März 1911, Nr. 2095.
25. Juni 1907, Nr. 5637.

32

15.

desgl.

F
7

15.

Der Herr Gemeinde—
oberförster hier.
Sämtliche Herren
Buͤrgermeister.

44

15

5

15.

Die Herren Gemeinde—⸗
oberförster hier und
Bürgermeister zu
Ludweiler.
Sämtliche Herren
Buͤrgermeister.

36

15.

2. Mai 1909, Nr. 2191
1. Oktober 1909,
KX. A. Nr. 4758.
28. April 1909,
K. A. 1788.

37

13.

Die Herren
Buürgermeister.

25

Die Herten
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.

). März 1908., YNr. 3274
17. Mai 18909,
Nr. 5583.
6. Juni 1914,
Nr. 5868.
24. Juni 1914,
Nr. 6723.

39

25.

Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die Verfügung des stell—
vertretenden Generalkommandos XXI. Armee-Korps
hier vom 31. Januar ds. Irs., betreffend die Beschlag—
nahme von Kupfer, Nickel, Zinn, Aluminium, Anti—
mon und Hartblei — abgedruckt in der Sonderausgabe
des Kreisblattes Nr. 11 — hat das Kriegsministerium
die Neuanfertigung von Aluminium-Pulver und
Folien verboten.
Saarbrücken, den 19. März 1915.
Der Königliche Landrat.
J. V.: Sommer

Bekanntmachung,
Der dem Kausfmann Otto Preußer zu Saar—⸗
hrücken 2, Hagenbeckstraße 13, am 3. September v. Is.
rusgestellte Jahresjagdschein Nr. 73 ist abhanden ge—
kommen.
Der Jagdschein wird hiermit für ungültig erklärt.
Saarbrücken, den 26. März 1915.
Der Königliche Landrat.
R.V.: Michels

Gegenstand

Anzeige derjenigen Lehrer, welche an der gewerb⸗
lichen Fortbildungsschule nebenamtlich tätig sind.
Anzeige über die Höhe der eingegangenen und
an die Regierungshauptkasse abzuliefernden
Polizei⸗ und Ordnungssstrafen.
Nachweisung der, Einnahmen und Ausgaben der
Staatskasse für die Untersuchung des aus—
ländischen Fleisches usw. und Zusammenstellung
über die an dem eingeführten ausländischen
Fleische usw. ausgeführten chemischen, Unter⸗
suchungen im abgelaufenen Rechnungsjahr.
Anträge guf Gewährung von Provinzial-Beihilfen
zu Wegebauten aus Fonds A und B. (Für
jedes, Projekt mit hesonderem Berichte. —
Fehlanzeige nicht erforderlich.)

Betriebs- und Kreishundesteuer-Ablieferung für J.
Januar bis 31. März d. Is.
Nachweisung des in nicht fiskalischen Forsten er—
legten Schwarzwildes und Maßnahmen gegen
Schwarzwildschäden.
Nachtrags-⸗Nachweisung der Anträge auf Bewilligung
von kleineren Hauskollekten für gemeinnützige
usw. Zweche. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Anträge auf Bewilligung von Vorarbeitskosten
aus dem Westfonds.

Nachweisung über die Veränderungen, welche in dem
Bestande der den Militäranwärtern vorbe—
haltenen Subaltern- und Unterbeamtenstellen
eingetreten sind.
Uebersicht über die im verflossenen Rechnungsjahre
zur Besteuerung gelangten Wanderlager und
Wandervpersteigerungen. (Fehlanzeige nicht er—
for derlich.)
Veränderungen der Feuerwehren und Löschgerät—
schaften. Fehlanzeige nicht erforderlich.
Nachweisung sämtl. Schulstellen nach dem Stande
vom 1. Oktober v. Is. (Die Vorlage ist in
diesem Jahre bereits erfolgt.)

Vekanntmachung.
Die Verwendung von Weizenmehl zur Herstellung
oon Gemischtbrot in der bisherigen Zusammen—
etzung ist bis zum 30. April ds. Irs. genehmiagt
vorden.
Saarbrücken, den 27. März 1915.
Der Königliche Landrat.
v. Miaquel.
behunnuhunges
ddor sinsshon Posszeiüroßtlon.
Bekanntmachung
betreffend die Maul- und Klauenseuche im Schlachthof
Saarbrücken (Burbach).

Nachdem das auf dem Viehmarkt EGSchlachthof) im Stadt—
eil Burbach am 23. ds. Mts. mit Maul- und Klauen—
euche vorgefundene Rind, sowie die übrigen dort einge—
sttellt gewesenen ansteckungsverdächtigen Tiere abgeschlach—
tet und die vorschriftsmäßig ausgeführte Desinfektion durch
den beamteten Tierarzt abgenommen ist, hebe ich die für den
oben bezeichneten Schlachthof angeordnet gewesenen Schutz—
naßregeln hiermit auf.
SZaarbrücken, den 25. März 1915.
Der Königl. Poliseidirektor
RAMA.: Dr. Werthor
            
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