Bekanntmachung.
Trotz wiederholter Bekanntmachungen und Belehr⸗
ungen kommen immer noch Verstöße gegen die jetzt
geltenden Vorschriften über das Verfüttern von Brot⸗
getreide, den Verkehr mit Mehl und Brot ꝛc., sowie
auch Verstöße gegen die Höchstpreise vor. Vielfach
werden auch alle diese Bestimmungen in einer Weise
kritisiert, die einfach beschämend ist.
Die Behörde ist sich sehr klar darüber, in welch
bedeutender Weise diese Vorschriften in die persön—
lichen Verhältnisse der Einzelnen eingreifen. Die Vor—
schriften sind aber durch die Notlage, in der wir uns
befinden, bedingt. Eine Einschränkung auf allen Ge—
zieten müssen wir uns gefallen lassen, wenn wir an—
ders die Erfolge unserer tapferen Armee, die sich doch
noch wahrhaftig weit größere Entbehrungen gefallen
lassen muß, nicht in Frage stellen wollen. Seien wir
dankbar, daß diese uns den Feind aus dem Lande ge⸗—
halten haben, dann werden wir auch gerne die ge—
ringen Opfer, die jetzt von uns verlangt werden, auf
uns nehmen.
Die Durchführung der Bestimmungen verursacht
den Behörden erhebliche Schwierigkeiten. Ungleich—
heiten lassen sich aber dann nur nach Möglichkeit ver⸗
meiden, wenn jeder an seinem Teile an der Durch—
führung mithilft. Dies ist Ehrenpflicht eines jeden
Einzelnen und hoffe ich, daß ich von jetzt ab nicht
mehr in die unangenehme Lage versetzt werde, mit
Strafmaßnahmen gegen Einzelne vorgehen zu müssen.
dudweiler, den 2. März 1915.
Der Bürgermeister.
Poller.
Bekanntmachung.
Händler von auswärts versuchen im hiesigen Be—
zirke Pferde aufzukaufen und haben auch schon eine
Anzahl aufgekauft. Die Leute haben sich durch an—
VV— verleiten las⸗
sen, hoffen, daß sie billigeren Ersatz durch Ansteigern
bon Beutepferden pp. finden würden. Der Herr Land—
cat warnt dringend vor jedem Pferdeverkauf, da wir
Mangel an Pferden für die Feldbestellung haben und
es nicht mehr in Aussicht gestellt werden kann, daß
bon militärischer Seite weitere Beutepferde für den
hiesigen Kreis zur Versteigerung kommen und sonstiger
Erfatz für die verkauften Pferde nur zu ganz außeror—
dentlich hohen Preisen zu haben sein wird.
Ludweiler, den 1. März 1915.
Der Bürgermeister.
Poller.
Bekanntmachung.
Der noch im Besitze von schlachtreifen Schweinen
hbefindlichen Bevölkerung, d. s. Tiere von 120 Pfund
Schlachtgewicht a ufwärts, wird anempfohlen, mit Rück⸗
sicht auf die immer teuerer werdenden Futtermittel und
eine in Aussicht stehende Enteignung zu erheblich bil⸗
ligeren Preisen, wie sie jetzt gezahlt werden, solche
zu ihrem Bedarfe bis zum 12. d. Mts. abzuschlachten
oder bei den heutigen hohen Verkaufspreisen zu ver—⸗
kaufen.
Ludweiler, den 1. März 1915.
Der Bürgermeister.
Poller.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Anordnung vom 2. Märs ds. Jahres
müsfsen alle Einwohner, die jetzt noch im Besitze von Brot—
Jesreide boHher Mebl sfind, das für ibren Haushalt hestimmt
st, diese Vorräte in Säcke fassen. Es muß dies in der
Weise geschehen, daß die für jeden Monat bestimmten Vor—
räte genau abgewogen und von einander getrennt verwabrt
verden. Auf jeden Kopf der Familie dürfen im Monat
J Kilogramm Brotgetreide verwandt werden. Wer mebr
33 wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr be—
traft.
Das Auffassen der Vorräte muß bis zum 10. ds. Mts.
zeschehen sein. Die Vorräte müssen so aufbewahrt werden,
daß sie jederzeit revidiert werden können.
Gleichzeitig werden alle diejenigen aufgefordert bei
denen am 4. und 5. etwa kein Zähler gewesen sein sollte,
ihre Vorräte an Mehl und Getreide über 5 Pfund bis
zum 10. ds. Mts. auf dem Bürgermeisteramte anzumelden.
Zuwiderbandlung zieht Gefängnisstrafe nach lich.
Ludweiler, den 4. März 1915
Der Bürgermeister.
W. Voller.
Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche in einer Stallung des
Schlachthofes Neunkirchen ist erloschen, die Desinfek—
tion ausgeführt. Seit der vollständigen Abheilung
sind 3 Wochen verstrichen.
Die am 22. v. Mts., Nr. 962, angeordneten Schutz⸗
naßregeln hebe ich daher auf.
Ottweiler, den 26. Februar 1915.
Der Königliche Landrat.
De.vonHalfern.
In dem Gehöft des Eisenbahnarbeiters Mathiase
Ost zu Breiten ist die Maul- und Klauenseuche amtlich
festgestellt worden.
St. Wendel, den 25. Februar 1915.
Der Königliche Landrat.
In dem Gehöfte des Handelsmannes Moritz Rot—⸗
schild zu St. Wendel ist die Maul- und Klauenseuche
amtlich festgestellt worden.
St. Wendel, den 24. Februar 1915.
Der Königliche Landrat.
In dem Gehöft des Gastwirts Kirsch zu Ruschberg
ist die Maul⸗ und Klauenseuche amtlich festgestellt
worden. Die Gemeinde Ruschberg habe ich daher als
Sperrbezirk erklärt.
St. Wendel, den 26. Februar 1915.
Der Königliche Landrat.
Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche in Oberscheidweiler ist
ezrloschen. Die angeordneten Schutzmaßregeln sind vom 1.
ds8. Mts ab aufgehoben.
Wittlich, den 2. Märsz 19015.
Der Könialiche Landrat
In der Gemeinde Chemery ist die Maul- und
Klauenseuche ausgebrochen.
Zum Sperrbezirk gehören die Gemeinde Chemeryh,
zum Beobachtungsgebiet die Gemeinde Thinville.
Für Chemery kommen die Vorschriften der Para⸗
zraphen 189—-192, für Thinville die Vorschriften der
z8 1932195 der Seuchenordnung vom 10. 9. 12
n Anwendung.
Bolchen, den 26. Februar 1915
Der Kaiserliche Kreisdirektor