112
87.
Die Zulassung (88 2, 6) ist zu widerrufen, wenn
das Fahrzeug mißbräuchlich, insbesondere zu anderen
als den die Zulassung begründenden Zwecken benutzt
wvird
88.
Ein Kraftfahrzeug, das entgegen den Vorschriften
dieser Verordnung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen
verkehrt, kann von der höheren Verwaltungsbehörde
ohne Entschädigung für dem Staate verfallen erklärt
und eingezogen werden.
Gegen die Entscheidung der höheren Verwaltungs—
hehörde ist Beschwerde nur bei der Landeszentralbe—
hörde zulässig. Die Landeszentralbehörde entscheidet
ndaültig.
89.
Vorstehende Vorschriften finden keine Anwendung
auf Kraftfahrzeuge, die im Eigentume der Landesher—
ren, der Mitglieder der landesherrlichen Familien und
der Fürstlichen Familie Hohenzollern, der bei dem
Deutschen Reiche oder einzelnen Bundesstaaten beglau—
bigten Vertreter anderer Staaten, der Postverwaltun—
gen, der Heeresverwaltungen oder der Marineverwal—
tung stehen.
810.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver—
kündung in Kraft. Der Bundesrat bestimmt den Zeit—
bunkt des Außerkrafttretens und erläßt die alsdann
rforderlichen Uebergangsvorschriften.
Berlin, den 25. Februar 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Delbrück.
Bekanntmachung,
betrefsend Aenderung der Bekanntmachung über die Sicher⸗
tellung von Fleischvorräten vom 25. Januar 1915 GReichs⸗
gesetzblatt S. 45).
Vom 25. Februar 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes
über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen
Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzblatt S.
327) folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1J.
In der Bekanntmachung über Sicherstellung von Fleisch—
orräten vom 25. Januar 1915 (Reichsgesetzblatt S. 45)
wird folgende Aenderung vorgenommen:
Der 8 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Als Maritpreis gilt bei Schweinen über 190 kg Lebend⸗
gewicht die amtliche Preisfeststellung des Schlachtviehmarkts
der von der Landeszentralbehörde für den Abnahmeort
als maßgebend bestimmt wird, nach dem Durchschnitt der
beiden letzten Hauptmarkttage vor dem Eigentumsüber—
gange.
Bei Schweinen von 60 bis 100 Kilogramm Lebende
gewicht gelten, als Marktpreise auf ije 50 Kilogramm Le—
bendgewicht für Abnahmeorte
a — b ppy)
), in den preußischen Provinzen Hannover, Westfalen,
Rheinprovinz, Hessen-Nassau, im Großherzogtum Ol—
denburg, im Herzogtume, Braunschweig ohne den Kreis
Blankenburg und das Amt Calvörde, in den Fürstentümern
Walded, Lippe, Schaumbura-Livpve. in Bremen in der Ge⸗
wichtsklafse:
von 60 bis *77 Lebendgewicht 51 Mk.
über 65—, 558
25
263 *
35
30
35
d pp.
diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündig—
in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt
Außerkrafttretens.
Berlin. den 25. Februar 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Delhrück
9
16
62
63
ang
des
Bekanntmachung.
Zum zweiten Male im Laufe des gewaltigen
Krieges, den Deutschland gegen eine Welt von Feinden
zu führen gezwungen ist, ist in diesen Tagen das
Reichsbankdirektorium mit Begebung einer Kriegsan—
eihe hervorgetreten.
Die zweite Kriegsanleihe dient wie die erste aus—
schließlich unserer wirtschaftlichen Kriegsrüstung. Es
zilt die Mittel bereit zu stellen, um unser tapferes
heer, das soeben auch den letzten Fußbreit deutscher
Ostmark in glänzendem Siege vom Feinde gesäubert
hat, durch den schweren Winterfeldzug hindurchzuführen
und seine Schlagfertigkeit für den kommenden Sommer
zu sichern.
Die Kriegsanleihe bietet bei fünfprozentiger Ver—
zinsung und der Ausgabe zum Kurse von 98,50 eine
orzügliche, mündelsichere Vermögensanlage für jeder—
nann, und ist, da sie in Stücken von 100 Mark auf—
vürts erworben werden kann, zur Anlage auch der
leinsten Ersparnisse geeignet. Niemand, der sich seiner
daterländischen Pflichten bewußt ist und auch nur über
zeringe Mittel verfügt, wird deshalb den Erwerb eines
entsprechenden Betrages an Kriegsanleihe unterlassen
wollen!
Welche wichtige Aufgabe hierbei den Sparkassen
zufällt, hat die Begebung der ersten Kriegsanleihe be—
wiesen, an deren Zeichnung die deutschen Sparkassen
nit nicht weniger als 884 Millionen Mk. — die preußi—
schen Sparkassen allein mit 768 Millionen Mk. —
zeteiligt gewesen sind. Von dieser Summe entfällt
bei den preußischen Sparkassen der erhebliche Betrag
don 321 Millionen auf die für eigene Rechnung der
Z3parkassen gezeichnete Kriegsanleihe, während 447 Mil—
ionen Mark Kriegsanleihe von den Sparern selbst ge—
zeichnet und aus ihren Sparguthaben von den Spar—
'assen für sie beschafft sind.
Haben die Sparkassen durch ihre eigenen Zeich—
aungen den Bestand ihrer flüssigen und hochverzins—
lichen Vermögensanlagen erheblich verbessert, so haben
sie andererseits noch weit mehr durch Heranziehung
ihrer Sparer zur Zeichnung sich um das günstige Er—
gebnis der ersten Anleihe verdient gemacht.“ 8
Es hat das nur geschehen können, indem die Spar—
assen entsprechend der einmütigen Anrechnung des
Deutschen Sparkassenverbandes die Einlagen ohne Rück
icht auf die satzungsmäßigen Kündigungsfristen und
»hne Beschränkung auf einen Höchstbetrag den Sparern
zur Zeichnung von Kriegsanleihe zur Verfügung stell—
len, und dies angesichts des großen Zweckes meist auch
dann taten, wenn aus besonderen Gründen die Zeich—
tiung der Kriegsanleihe nicht bei der Sparkasse selbst
erfolgte, sondern das Sparguthaben einer anderen
Zeichnungsstelle überwiesen werden sollte. Nur durch
dies großzügige, über kleinen Bedenken das große Ziel
nicht aus dem Auge lassende Entgegenkommen ist das
alänzende Ergebnis erreicht worden.
Das Ziel ist heute kein geringeres wie im ver—
zangenen Herbste. Die praktische Durchführung ist durch
Bemessung der Zeichnungsfrist auf 3 Wochen und durch
die auf fast 5 Monate ausgedehnte Einzahlungsfrist
vesentlich erleichtert. Das Sinken des Zinsfußes von
ß auf 531,40/0 für die bei den staatlichen Darlehnskassen
ufzunehmenden Lombardkredite schließt Verluste der
Sparkassen angesichts der, fünfprozentigen Verzinsung
der Kriegsanleihe nahezu aus oder vermindert sie doch
erheblich bei den von den Svparern gezeichneten Be—
trägen.
Unter voller Würdigung des großen vaterländischen
Zweckes hat auch diesmal der Deutsche Sparkassenver—
band allen Sparkassen die nachdrücklichste Förderung
der Krieasanleihe nicht nur durch eigene Zeichnungen