Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
Rr. 20. — 39. Zahr zan . Insexrtäonsgebütren: die Saespaltene Zette oder deren Faum 20 Ptg, bei wiederholter Aufnahme
1096 Ragua Echluß der Inseraicannahme für Ain er cheinende Freitacs ve
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Serautgegeben vom Königl. Sandratsamt Saarbrücken. Redaktion des nichtamtlichen Teiles, Druck unb
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Bohn machungen
—IIIII
Polizeiverordnung,
betreffend die Abänderung der Polizeiverordnung
über die Abhaltung von Hauskollekten vom 6
September 1912 (Amtsblatt S. 309/310).
Auf Grund der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes
über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850
(GS. G 2685) und der 88 137, 139 und, 140
des Geseßes über die allgemeine Landesverwaltung
dom 80Sun 18833 (G. S. S. 18985) wird für
den Umfang des Regierungsbezirks Trier mit Zu—
tin mung des Bezirksausschusses folgendes verord⸗
et?

Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz
hat durch Erlaß vom 20. November v. Is.
II. 3228) der Rettungsanstalt auf dem
Zchmiedel bei Simmern die Erlaubnis erteilt,
zum Besten der Anstalt zunächst im Jahre
1913 eine einmalige Hauskollekte bei den
evangelischen Bewohnern der Rheinprovinz ab—
halten zu lassen.
Mit der Einsammlung der Kollekte sind
heauftragt:
1. Jakob Sixel aus Bergenhausen,
2. Peter Praß aus Chümbdchen
im Kreise Simmern.
Trier, den 27. April 1913. I. A. 3257
Der Regierungs-Präsident
J. Ve: Schulin.

bergerweg nachgefucht, was ich auf Grund der
88 17 und 47 des Gesetzes über Kleinbahnen
und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892
zur öffentlichen Kenntnis bringe.
Die Pläne liegen bei der Königlichen
Polizei-Direktion Saarbrücken, Schloßplatz
Nr. 2, Zimmer Nr. 1 während der nächsten
14 Tage und zwar vom 12. bis einschl. 26.
Mai 1913 zu jedermanns Einsicht offen.
Während dieser Zeit können bei der dies—
seitigen Stelle Einwendungen schriftlich oder
zu Protokoll erhoben werden.
Saarbrücken, den 8. Mai 19138.
Der Königliche Polizeidirektor.
J. A.: Schlesinger.
2nn na zunn d; I
dnnehuüngen pongrer behesen
Bekanntrrachung.

Einziger Paragraph.
Der 8 2 der Polizeiperordnung, betreffend die
Abhaltung von Haustollekten vom 6. September
1912 (Amtsblatt S. 309/310) erhält folgende Fal—
sung:

— ——

bolann
dor sönsice

Aurofon.

82.
Zur Einsammlung der Haustkollekten sind mit
durchlaufender Seitenzahl versehene Sammelbücher zu
berwenden. Diese müssen enthalten:
a) bei denjenigen Kollekten, die nicht
überden Umfangeines Kreises hinaus—
gehen:
die eigenhändige Namenseintragung des Kollektan—
den und einen amtlich beglaubigten Vermertk hier—
über sowie über die Genehmigungsverfügung unter
Benennung der genehmigenden Behörde, des Da—
sums und der Nummer der Verfügung sowie eine
AÄngabe über die bezüglich des Einsammlungsge—
bieses der Einsammlungszeit oder des aufzusuchen⸗
den Perfonenkreises auserlegten Beschränkungen.
bp) bei allen anderen Kollekten:
eine amtlich beglaubigte Abschrift der die Kol
lekte genehmigenden Verfügung.
2. Die Bezeichnung derjenigen Amtsblattnummern,
in denen die Namen der berechtigten Einsamm—
ler veröffentlicht sind und
eine Photographie des Einsammlers, die dessen
eigenhändige Unterschrift trägt und die von einer
Behörde unter Aufdrückung des Dienstsiegels,
das zu einem Teile das Bild, zum anderen
Teile das he umgebende Papier bedeckt.
amtlich beglaubigt sein muß.
Ausnahmen von den Vorschriften unter Ziffer
d. Zaund, 3.Idnnen für Nichtberufskollekt anten durch
die die Kollekte genehmigende Verfügung oder von
mir zugelassen werden. Auch die von mir, erlassene
Verfügung wegen Zulassung einer Ausnahme muß
in amtlich beglaubigter Abschrift in den Sammel—
büchern enthalten sein.
Vor Beginn der Sammlung sind die Sammelbücher
 (zun aund bp), der Ortsvolizeibehörde, in
deren Bezirk sie stattfindet, vorzulegen und mit
deren Dienstsiegel zu versehen.
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
Trier, den 15. April 1913. I. A. 2775
Der Regierungs-Präsident
J. B.: Alsen.

Der auf Freitag, den 16. Mai d. J. vor—
nittags 10 Uhr am Bahnhof Völklingen zwecks
dersellung der Verbindung von der Post- nach
der Moltkestraße in der Gemeinde Völklingen
ainberaumt gewesene Enteignungstermin wird au
Montag, den 2. Juni d. J.,
vormittags 10 Uhr
herlegt.
Treffpunkt am Bahnhof Völklingen.
Trier, den 10. Mai 10913.
Der Enteignungskommissar
Beermann,
Regierungsrat.

Vekanntmachung.
Wegen Kanalisationsarbeiten werden die
Blücherstraße, Im Wittum, Parkstraße und
Stromstraße zwischen Kirchenpfad und Köllner—
traße bis auf Weiteres für den durchgehenden
Fuhrverkehr polizeilich gesperrt. Die Straßen—
perrung wird durch entsprechende Schilder
kenntlich gemacht. Zuwiderhandlungen werden
auf Grund der 88 58 und 60 der Straßen—
polizeiverordnuung vom 20. September 1902
estraft.
Saarbrücken, den 13. Mai 1913.
Der Königliche Polizeidirektor.
J. A.:; Schlesinager
Bekanntenachung.
Die Vereinigten Hüttenwerke Burbach-Eich—
düdelingen, Aktien-Gesellschaft haben bei dem
derrn Regierungs-Präsidenten in Trier die
andespolizeiliche Genehmigung zur Erweite—
rung des oberen Hüttenbahnhofes sowie zur
derstellung eines Verbindungsgleises zwischen
etzterem Bahnhofe und dem Kohlenbahnhof
iachgesucht, was ich auf Grund der 88 17 und
17 des Gesetzes über Kleinbahnen und Privat—
anschlußbahnen vom 28. Juli 1892 hiermit zur
zffentlichen Kenntnis bringe.
Die Pläne liegen bei der Königlichen
Polizei-Direktion Saarbrücken, Schloßplatz
Nr. 2, Zimmer Nr. 1 während der nächsten
14 Tagen und zwar vom 19. Mai 1913 bis
2. Juni 1913 zu jedermanns Einsicht offen.
Während dieser Zeit können bei der dies—
eitigen Stelle Einwendungen schriftlich oder
zu Protokoll erhoben werden.
Saarbrücken, den 13. Mai 1913.
Der Königliche Polizeidirektor.
J. A.: Schlesinger.

der Saatenstand Unfang Mai 19143.
Quammenstellbune—

»et don den dandwirtschaftüchen Vertrauensmännern des
reises SGaarbrücken-Land über den Saatenstand
m Anfang des Monats Mai 10918 abgegebenen Begut—
achtungszisfern Gdoten): 1— sehr gut, 2 — gut,
3 — mittel (durchschnittlich), 4 — gering, 85 — sehr
gering. Runderlaz der Herren Minister für Landwirt—
chaft aꝛc. sowie des Innern vom 16. November 1901
1IBe 9476 M. f. L.
7p 36168 M. d. FI.

Fruchtarten usw.

Durchschn itts⸗ Anzahl der
noten für den von den Vertrauensmännern
Neh. l abgegebenen Roten
4—
Staat! SEezirk dla lo⸗! t
e oe alz eblb

Winterweizen .
Winterspelz
(Sinkel))
Winterroggen ..
Wintergerste ..
Winterraps
und -Rübsen
Zleee).. ..
Luzerne ..
Wiesen mit Be—
(Ent⸗) wässer—
ungsanlagen ). —
Andere Wielen 38124 1-Der

 Frederico Boyd jr., welcher an Stelle
des Manuel de Obaldia zum Generalkonsul
von Panama in Hamburg ernannt worden ist
ist zufolge Erlasses des Herrn Ministers der
auswärtigen Angelegenheiten vom 19. ds. Mts.
in dieser Amtseigenschaft anerkannt und zuge—
lassen worden.
Trier. den 28. April 1913. I. A. 3299.
Der Regierungs-Prästent.
J. V.: Schulin.

335
— — 1

Bekaͤnntmachung.
Der Herr Oberbürgermeister der Stadt
Zaarbrücken hat bei dem Herrn Regierungs—
Präsidenten in Trier die landespolizeiliche Ge—
nehmigung für die Herstellung von Gleisan—
sagen auf dem Bauhof der Stadt am Esch—

U— ——
32CIS

—

ij auch mit Beimischung von Weizen und Roggen
2) desgl. von Gräsern. — ») Rieselwiesen.
Königlich Preußisches Statistisches Landesamt:
Epert, Vräsident
            
Waiting...

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