Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
Zerausgegeben vom Konigl. Landratsamt Saarbrcken. Kedaltion des nichtamtlichen Teiles Drud und RNr. 18. — 39. Jahrgaug.
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Insertionsgebühren: die ogespaltene Zeile oder deren Raum 20 Pfa, bei wiederholter Aufnahen
To Rachlaß. Echluß der Insergtenannehme für die jeden Montag erscheinende Ausgabe: Freitcas bei
Irösexen Anzeigen Tonnerstags. Anzeigenaufträge find an den Verlag des Saarbrücker Kreisblattes zu richten.
SGeschäftsstelle in Böltlingen, Wilhelmste.24, (Fernipr. 12, und in Saarbrücken, Kaa Lritr. 4ernipr.

bohggnr cir ingc
dles söpiglichen Reglerungs-Prüsfflenson.
Bekanntmachung,
betreffend
Benachrichtigung und Anleitung über die Be—
handlung von Luftballons oder Drachen und
zugehörigen Apparaten, welche aufgefunden
werden.

greifen. Ehe man ihn abschneidet, sichere man
den Ballon gegen das Davonfliegen, indem man
J irgendwo festbindet. bis sein Gas entleert
ist.
Gummiballons, welche meist einen Durch—
messer von 1 bis 2 m haben, pflegen in der
Höhe zu platzen und lassen dann den Apparat
mittels eines Fallschirmes zur Erde niedersinken;
gewöhnlich bedeckt dieser den Apparat, oder er
hängt in einem Baum fest, während der Apparat
inter ihm hängt, oder am Erdboden liegt. Bei
dem Herunterholen ist vor allen Dingen ein
Herabstürzen des Apparates zu vermeiden.
Der Apparat ist nunmehr unter Vermeidung
aller unnötigen Erschütterungen in einem trocknen,
uicht zu warmen Raum aufzubewahren, bis er
entweder abgeholt wird, oder bis eine für seinen
Rücktransport mit der Post bestimmte Kiste ein—
rifft, in welcher sich nähere Anweisungen sowie
Fragebogen befinden, der tunlichst genau aus—
uufüllen ist.
An dem Ballon oder am Apparate finde!
man einen Briefumschlag, der die Adresse ent—
hält, an welche sobald als irgend möglich unter
zenauer Angabe der Nummer des Apparates,
des Namen und Wohnortes des Finders, sowie
des nächsten Postamtes eine telegraphische Depesche
abzuschicken ist.
Der Finder resp. der Ablieferer des Apparates
erhält eine Belohnung von 5 Mk. in besonderen
Fällen, wenn die Bergung besonders schwierig
»der zeitraubend war, aber mehr. Außerden
werden alle notwendigen Auslagen zurückerstattet.
Im Falle einer mutwilligen Beschädigung eines
Apparates oder eines Versuches, den Schutzkasten
an irgend einer Stelle zu öffnen, wird nicht nur
eine Belohnung gezahlt, sondern auch noch ein
Verfahren wegen Sachbeschädigung einageleitet
werden.
Die Ballons, Apparate und alles Zubehör
sind „fiskalisches Eigentum“.
2. Die zu demselben Zwede benutzten
Drachen haben meist die Gestalt eines vier—
eckig offenen, aus Holz⸗- oder Metallstäben be—
sehenden Kasten. der teilweise mit Stoff bekleideil
st

Da die Drachen mittels eines dünnen Stahl—
drahtes emporgelassen werden, kommt es ge—
legentlich vor, daß ein kürzeres oder längeres
Stück solchen Drahtes an dem Drachen hängt.
Befinden sich in der Nähe elektrische Straßen⸗
bahnen mit oberirdischer Stromzuleitung und liegt
die Möglichkeit vor, daß der Drachendraht mit
dem elektrischen Starkstrom-Draht in Berührung
ommt, so ist jedes Ergreifen der ersteren mit
»loßen Händen oder Berühren mit unbedeckten
Körperteilen sorgfältig zu vermeiden; man wickle
deshalb ein dickes trockkenes Tuch um die Hände.
he man den Draht angreift.
Ist der Drachen bei starkem Winde noch in
schneller Bewegung, so versuche man mit aller
VBorsicht, den nachschleifenden Draht schnell um
inen festen Pfahl oder einen Baum umzuschlingen.
Dasselbe gilt auch für einen Ballon, welcher eine
Leine oder ein Kabelstück nachschleift.
In dem Falle, daß sich Streitigkeiten über
den Anspruch auf die Belohnung oder aus anderen
Gründen ergeben, wird das Königliche Landrats—
amt hierüber entscheiden.
Die Polizei- und Gemeindebehörden werden
ꝛrsucht der sachgemäßen Ausführung obiger Vor—
chriften die tunlichste Förderung und Unter—
tützung zu teil werden zu lassen und ganz be—
onders durch Belehrung und gelegentliches gutes
Beispiel dabei mitzuwirken, daß diese wichtigen
und von allen Kulturnationen betriebenen Ex—
berimente von Erfolg begleitet werden.
Trier, den 7. Dezember 1912. 1. A. 7911
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

Zum Zwece wissenschaftlicher Erforschung der
höheren Luftschichten läßt man kleinere oder
größere mit Gas gefüllte Luftballons steigen,
oder auch Drachen vom Winde emporheben,
welche Instrumente tragen, die selbsttätige Auf—⸗
zeichnungen über die Temperatur, die Feuchtig—
keit, die Windstärke usp. ausführen. Da diese
Ballons usw. zu klein sind, um Menschen tragen
zu können, so wird vorausgesetzt, daß sie —,
von verständigen Leuten gefunden —, in zweck—
mäßiger Weise behandelt und aufbewahrt und
schließlich an den Eigentümer zurückgeschickt wer⸗
den.
Zu diesem Zwecke seien folgende Vorschriften
gegeben, von deren strenger Befoolgung nicht nur
der Wert der Aufzeichnungen, sondern auch die
Höhe der an den Finder zu zahlenden Belohnung
abhängt.
4. Die Ballons sind mit entzündlichem
Gase, Wasserstoff oder Leuchtgas gefüllt und
müssen deshalb fern vom Feuer gehalten werden.
Besteht die Hülle derselben aus Papier, so zer⸗
reiße man sie, um das Gas entweichen zu lassen.
Bei Stoff⸗- oder Gummihüllen binde man den
Ballon auf, richte die Oeffnung nach oben und
mntleere das Gas durch Drücken, ohne den
Stoff viel zu zerren oder zu reiben; danach wickle
man ihn glatt zusammen.
Wird ein Ballon bemerkt, der noch in der
duft fliegt, so gehe man ihm nach und suche zu—
nächst den an ihm hängenden Apparat aufzu—
finden, der in einem Kästchen oder Körbchen steckt,
und ihn vor Beschädigungen zu sichern. Be—
jonders vermeide man, den Apparat hart an—⸗
zufassen oder mit den Fingern in ihn hineinzu—

Mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom 11.
Janugr ds. Is., betreffend einmalige Hauskollekte
zum Besten eines Neubaues einer katholischen Pfarr—
kirche in Bardenberg wird hierdurch zur öffentlichen
Keuntnis gebracht, daß mit der Einsammlung der
Kollekte nachträglich noch nachgenannte Verson be—
nnnt worden ist: Heinrich Heuter aus Herzogen—
rath.
Trier, den 11. April 1913. I. A. 2686
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.

—IIIVIIIIE
Im Kreisfe Saarbrücken-LZRand empfingen im Monat April 1913 Igadscheine:

ofde.
Nr.

Beginn
der
Gültig⸗
f244

Name

8April4

Müller Hugo

4—
Saarbrücken, den J1. Mai 1913.

Stand

Forstbeflissener

Wohnort

Neuwoöeilsor

Kreis

Saarbrücken

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—— pelte Un⸗
Jahe Ta.!sus.ent
res· ges⸗ ferti⸗ gelt—
—— aunc lich

Aus⸗
länder

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Der Königliche Landrat
J. M: von Raczec.
            
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