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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
herauzgegeben vom Kbnigl. Landratkamt Saarbrücken. Redaltion des nichtamtlichen Teiles, Druck und Nr. 16. — 39. Jahrgang. Jusertionsgebahbren: die 6gespaltene Zeile oder deren Raum 20 Pfa, bel wiederholter Aufnahwe
erlag dön CH Scheur in Böltuingen BZroeign sederlaffsung Saarsräcken), Ter Abonnementspreis aß. Euß der Insergteuannahrnie für die jeden nse ertcheinende Ausgabe: Freitags, bet
ur das Kreietittt betrügt Jährtich Mi auswärts bei den Vostanstalten 6.00 Mt. Tie Abonneuten der Montag 21 April 1913 Erb Lren dnceiden Tonnerstagẽ Ange genan trege sind an den ectegdes Saarbrüder Kreiablattes zu richten.
Saa e ee aneee anb der Boillinger Zeitung erhalten das Kreisblatt koitensos alsSonderbeilage e J itee ie en, Wildelmene ae, Feruspr 125 und in Secrorucken. Ktot Lritr. Gernipr.
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lles sönlgiühen hree rünod-brüssonten.
Bekanntmachung,
die Prüsung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungsstelle für Hufschmiede (Amts⸗
blatibekannimachung vom 11. April 1888 S. 1230
8 vbom 31. HNai 1905 S. 132/133) ist eine Prü—
ung
auf Montag, den 23. Juni 1913
anberaumt worden.
Hufschmiede, welche den selbständigen Betrieb
des Zufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu
nach dem Geseße vom 18. Juni 1884 (G.eS. S.
305) erforderliche Prüfungszeugnis zu erwerben be⸗
absichngen, werden hiermit aufgefordert,
undestens 4 Wochen vor dem Tage der Prü—
fung dei dem Vorsißenden der Prüfungsbehörde,
dem Konigl. Regierungs⸗ und Geh. Veteri—
när-⸗Rat Dr. Steinbach hier, unter Ein⸗
reichung des Gebuͤrtsscheines, etwaiger Zeugnisse
uber die erlangte gewerbliche Ausbildung sowie
unter Einfendung der Prüfuüngsgebühr von zehn
Mark sich zur Prüfung zu melden,
Die Einberufung der Prüflinge, welche das er⸗
forderliche Handwerkszeug selbst mitzubringen haben,
erfolgt unfer Angabe der Stunde und des Orts
der Hrufung durch den Vorsikenden der Prüfunasbdehörde.
A. Der theoretische Teil der Prüfung erstreckt
sich auf:
1. die Anatomie des Fußes und des vufes,
2. die Zirkulctin des Blutes und das Wachstum
des Hufes und den Hufmechanismus.
3. normale umd anormale Hufe,
4. die — Stellungen und Gangarten der
erde,
3die Entstehung und Beseitigung der ver—
schiedenen Hufkranktheiten, wie Steingallen,
Hornspalten, Zwanghufe, lose und getrennte
Waͤnde, Vernagelung, Nageltritt. Kronentritt.
Flach⸗ und Platthuf, Vollhuf Avyenee
Fosn Stock⸗ und Steßhuß. *RStrahffaͤule
u. s. w.,
8. Vorteise des rationellen Hufbeschlages,
5 die Hufpflege (Erweichen, Einschlagen, Be⸗—
schneiben, Berunden und, Einfetten der Hufe)
des beschlagenen und, nicht beschlagenen Hufes
einschließlich der Fohlenhufe,
8. den Beschlag regelmäßiger Hufe,
9. den Beschlag für besondere Gebrauchszwecke
Reit⸗ Renn-, Gewichtseisen u. J. w.),
10. den Beschlag anormaler Hufe (Flach-, Voll-⸗,
Zwang⸗ und Rehhuf u. s. w.),
11. den Beschlag mit Patenteisen (Streck- und
Platteneisen),
12. den Beschlag bei fehlerhaften Gangarten (das
Streichen und Einhauen der Pferde),
13. den Winterbeschlag (tollenbeschlag),
14. die Hufeinlagen,
15. —J— und die Klauenpflege des
indes,
16. die grundlegenden Regeln über den Wert, die
Beschaffung, Aufbewahrung und Behandlung
der zu verarbeitenden Rohmaterialien sowie
über die Kennzeichen ihrer guten oder schlechten
Beschaffenheit,
17. die Schmiede- und Feuerungsanlage, die Ge—
räte und Werkzeuge,
18. das Zeichnen von Hufbeschlagvorlagen sowie
die Buchfuührung für das Schmiedehandwerk,
19. Die Behandiung widerspenstiger Pferde Gind-88
welche sich nicht beichlagen lassen wollen
un
die Haftung des Hufbeschlagschmiedes in Be—
zug aͤuf Kunstfehler, ordnungswidrige Behand⸗
lung der Pferde und durch Tiere hervorge—
rufene Verletzungen.
3. Der vraktische Teil der Prüfung erstreckt
sich auf:
1. das Schmieden der Eisen und die Ausführung
des Beschlages für gesunde und kranke Hufe
und zwar:
a2y der Hintereisen für linken und rechten Fuß
b) der Vordereisen (Pantoffeleisen) für linken!
und rechten Fuß und
2) der Eisen für die unter A Ziffer 8 ois
15 aufgeführten Beschlagsformen,
2. die Abnahme der alten Eisen,
3. den Gebrauch des englischen Hufmessers zum
Ausschneiden der Hufe,
4. dien Richten, Aufpassen und Aufschlagen der
Tu
5 d Erlernung des Einziehens der Hufspaitnieten
un
3. das Zurichten und Auswirken der Fohlenhufe
Trier, den 4. April 1913. I. B. 2476.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Bekanntmachung.
Der Herr Minister des Innern hat durch Er—
aß bom 26. März d. Is. dem Schlesischen Aero—
lub zu Breslau die Erlaubnis erteilt, zu Gun—
ten des Jubiläumsfluges in Breslau 1913 eine
zffentliche Verlosung von Silbergegenständen
u veranstalten und die Lose in der ganzen Mo—
narchie zu vertreiben.
Es sollen 200 000 Lose zu je 1 Mk. ausgegeben
perden und 4369 Gewinne im Gesamtwerte von
30 000 Mark zur Ausspielung gelangen.
Die Ziehung wird voraussichtlich im Juli
913 in Breslau stattfinden.
Trier, den 6. April 1913. I. A. 2459.
Der Regierungspräsident.
J. V.: Schulin.
Bekanntmachung.
Der Herr Minister des Innern hat durch Er—
atß vom 26. März d. Is. dem Vereine zur
Hebung derx Pferdezucht in der Provinz Posen
zu Gnesen die Erlaubnis erteilt, im August 1918
zine öffentliche BVerlosung von Pferden, Wa—
gen und Silbergegenständen zu veranstalten und
die Lose in der ganzen Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 350 000 Lose zu jen/z Mk. aus—
jegeben werden und 3237 Gewinne im Gesamt—
verte von 70000 Mk. zur Ausspielung gelangen.
Trier. den 6. April 1913. I. A. 2460.
Der Regierungspräsident.
J. V.: Schulin.
Bekanntmachung.
Von den elsaß-lothringischen Schiffahrts—
trahen wird in diesem Jahre nur der Rhein—
Rhone-Kanal von der Schleuse 40 in Mülhausen
»is zur französischen Grenze zur Vornahme drin—
jender Instandfsetzungsarbeiten für den Schiffs—
zerkehr gesperct, und zwar in der Zeit vom 16.
Juni bis 15. Juli.
Während der Sperre dient der neue Hafen
zu Mülhausen als Unterkunftsstelle für be—
adene und leere Schiffe.
Bezüglich der Sperren auf denjenigen Wasser—
traßen in Preußen, Belgien und Frankreich,
die mit den Wasserstraßen in Elsaß-Lothringen
in Verbindung stehen, kann das Nähere bei den
Herren Wasserbauinspektoren zu Straßburg
Diensträume im Schleusenhause 86 bei den gedeck⸗—
len Brücken), Saargemünd. Metz und Mülhausen
rrfahren werden.
Straßburg, den 28. März 1913. IV. 7785.
Ministerium für Elsaß-Lothringen,
Ahtlg. für Landwirtschaft u. öffentliche Arbeiten.
Der Ministerialdirektor, von Traut.
Vorstehende Bekanntmachung des Kaiserlichen
Ministeriums für Elsaß-Lothringen bringe ich
hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Zugleich wird bekannt gemacht, daß eine
Sperrung der kanalisierten Saar in diesem Jahre
nicht erfolgt.
Trier, den 1. April 1913.
Der Regierungs-Präsident.
J M.: Hartmann.
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Bekanntmachung.
In diesem Jahre finden topographische Er—
undungen der Landesaufnahme im hiesigen
kreise statt. Es werden die seit der der im Jahre
1905 stattgehabten Aufnahme eingetretenen
Veränderungen in die Generalstabskarten
Meßtischblätter 1:225 000 und Karten des Deut—
schen Reichs 1:3100 000) nachgetragen. Die mit
der Erkundung und Berichtigung der Karten
hetrauten Beamten sind mit „Ausweisen“ ver⸗
ehen.
Alle Grundeigentümer und Insassen des
Kreises, sowie die Ortsbehörden werden hier—
mit aufgefordert, zur Ausführung dieses ge—
meinnützigen und wissenschaftlichen Unter—
nehmens auch ihrerseits mitzuwirken.
Um die Erkundung an Ort und Stelle mög—
ichst nutzbringend zu gestalten, werden die—
enigen Behörden, Gesellschaften, Zechenver—
valtungen und Privaten, die von Neuanlagen
Karten und Pläne besitzen, gebeten, diese oder,
vo die Originalpläne nicht zu entbehren sind,
dichtpausen baldmöglichst an die Topographische
Abteilung der Landesaufnahme in Berlin NW
10, Kronprinzenufer 15 zu senden. Die Karten
erfolgen nach kurzer Zeit zurück.
Im Weiteren wird um Bereitwilligkeit er—
ucht, die Beamten in Ausführung ihrer Er—
undung Gehöfte, Fabrikanlagen usw. betreten
zu lassen, sowie ihnen nötigenfalls Einsicht
in vorhandene Karten und Pläne zu gewähren
Zaarbrücken, den 14. April 1913.
Der Königliche Landrat.
J. V. von Raczeck,
Regierungs-Assessor.
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Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Kanalisationsarbeiten
wird die NYorckstraße bis auf Weiteres für den
zurchgehenden Fuhrverkehr polizeilich gesperrt. Die
Straßensperrung wird durch entsprechende Schilder
enntlich gemacht. Zuwiderhandlungen werden auf
Hrund der 88 08 und 60 der Straßenpolizeiver—
yrdnung vom 20. September 1902 bestraft.
Saarbrücken, den 11. April 1813.
Der Königliche Polizeidirektor.
J. A.: Dr. Werther.
Vekanntmachung.
Im verkehrs- und ordnungspolizeilichen Interesse
vird der Landwehrplatz für den gesamten Fuhr—
erkehr, und, für Reiter und Radfahrer polizeilich
zesperrt. Die Straßensperrung wird durch ent—
prechende Schilder kenntlich gemacht. Zuwiderhand—
sungen werden auf Grund der 88 58 und 60 der