Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

dehanntmachungen ter öbntruhehsruen.
Ankauf von kaltblütigen Militär⸗Zugpferden.
1. Zum Ankauf von etwa 558 volljiährigen
schweren Zugpferden taltblütigen Schlages sol⸗
len in diesem Frühjahre in der Rheinprovinz
die nachbezeichneten öffentlichen Märkte abgehal⸗
ten werden:
24. April, 80 vormittags, Bitburg, Reg.⸗Bez.
Trier,
25. April, 80 vormittags, Geilenkirchen,
Reg.⸗Bez. Aachen,
26. April, 80 vormittags, Fischeln, Kreis
Crefeld.
Die Pferde sollen im Alter von 4 bis 5
Jahren stehen, im allgemeinen 1,59 bis 1,68
Meter Stodmaß haben und dürfen sich nicht in
dürftigem Zustande befinden. Sie müssen geeig—
net sein, schwere Lasten zu ziehen, trotzdem aber
auf gebahnten Wegen im Zuge längere Strek—
a ghaben können. Schimmel werden nicht ge—
auft.
2. Die angekauften Pferde werden sofort ab—
genommen und gegen Quittung bar bezahlt.
3. Pferde mit Mängeln, die gesetzlich den
Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer
gegen Erstattung des Kaufpreises und der Un—
hosten zurückzunehmen, desgleichen Pferde, die sich
während der ersten 45 Tage nach dem Tage
der Einlieferung in das Depot usw. als Klop—
hengste erweisen und tragende Stuten. Die ge—
setzmäßige Gewährsfrist wird für periodische
Augenentzündung (innere Augenentzündung,
Mondblindheit) auf 28 Tage nach dem Tage
der Einlieferung in das Depot usw. verlängert.
4. Verkäufer, die Pferde vorführen, die ihnen
nicht eigentümlich gehören, müssen sich geböriq
ausweisen lönnen.
5. Der Verlkläufer ist verpflichtet, jedem ver—
lauften Pferde eine neue, starke, rindlederne
Trense mit glattem, starkem, einfach gebrochenem
Gebiß (keine Knebeltrense) und eine neue Kopf⸗
halfter von Leder oder Hanf mit zwei mindestens
2 Meter langen Stricken unentgeltlich mitzu⸗
geben.
6. Zur Feststellung der Abstammung der
Pferde sind die Ded⸗ und Füllenscheine mitzu—
bringen.
Auch werden die Verkäufer ersucht, die
Schweife der Pferde nicht übermäßig zu beschnei⸗
den und die Schwanzrübe nicht zu verkürzen.
7. Vorstehende Ankaufsbedingungen gelten
auch für nicht öffentliche Märkte.
Berlin, den 26. Februar 1913. J. B. 1759.
Kriegsministerium. Remonte⸗Inspektion.
von Oheimb.
Bekau?mnachung
betreffend die ee von eigenen Karten⸗
Vertriebsstellen der Koöniglich Preußijschen Landes⸗
aufnahme.
1. Am 1. 4. 1913 werden für den Vertrieb aller
von der Karsfographischen Abteilung der Landes⸗
aufnahme herausgegebenen Generahstabskarten in
den Niaßstäben 13 25 000, 1: 50 000,1: 100 000,
1 200 000 und 13 300000 die nachstehend auf—
geführten Karten-Vertriebsstellen eröffnet:
Karfenverfriebsstelle Berlin: Ber—
lin, Nettelbegstraße 7/8, für, den Truppen—
bezirk des Garde- und III. Armeekorps und
den Landesbezirk der Provinz Brandenburg, der
Hohenzollerneschen Lande, der Königreiche
Vahern, Sachsen, Württemberg, des Groß⸗
—— Badeu. der Kolsonien und des Aus—⸗
andes.
YRKartenvertriebsstelle Breslau:
Sreslau VIII, Feldstraße 46, für den Truppen—
dezirk des V. und VI. Armeekorps und, den
Landesbezirk der Provinz Posen und Schlesien.
Kartenvertriebsstelle Danzig:
Danzig⸗Langfuhr, Bruushöferweg 1La, für den
Trubpenbezirk des 1. XVII. und XX. Armee⸗
forps und den Landesbezirk der Vroninzen Ost—
und Westpreußen.
Rartenvertriebsstelle Stettin;
Stetlin, Lindenstraße 1. für den Truppenbezirk
des iI. und IX. Armeeékorps und den Landes—
zFirf der Bropinzen Rommern. Schleswia—

dolstein, der Großzherzogtümer Medklenburg⸗
Schwerin und Strelitz und der Freien Städte
Zamburg und Lübeck.
Kartenvertriebsstelle Magdeburg:
Magdeburg, Fürstenwallstraße 11, für den
Truppenbezirk des IV. und XJ. Armeekorps und
den Landesbezirk der, Provinz Sachsen, des Re—
gierungsbezirks Cassel, des Herzogtums Anhalt
und der Thüringischen Staaten—
Kartenvertrisebsstelle Hannover:
Hannover, Georgstraße 201, für den Truppen—
hezirk des VII. und, X. Armeekorps und den
Landesbezirk der Provinzen Hannover und
Westfalen, des Großherzogtums Oldenburg, des
Herzogtums Braunschweig, der Fürstentümer
Lippe, Schaumburg⸗Lippe und Waldeck und der
freien Stadt Bremen.
Kartenvertriebsstelle Coblenz;
Toblenz, Hohenzollernstraße 183, für den Trup—
penbezirk des VIII. und XXIII. Armeekorps
und, den Landesbezirk der Rheinprovinz, des
Regierungsbezirks Wiesbaden und des Groß
herzogtums Hessen.
Kartenvertriebsstelle,Straßburg:
Straßburg, Stephansplatz 151, für den Trup—
benbezirk des XIV., XV. XVI. und XXI. Armee—
korps und den Landesbezirk der Reichslande
Elsaß-Lothringen.
» Anle Bestellungen auf Generalstabskarten sind
hon dem genannten Termin an stets an diejenige
Kartenvertxriebs,tle, zu richten, in deren
Bezirk der Besteller sich befindet. Auch können
ie an eine der Mittelspersonen, die an allen
zrößeren und, vielen leineren Orten bestellt
ind durch besondere, Aushängeschilder kenntlich
gemacht, sind, abgegeben werden,
Ueberfichtsblätter und Verzeichnisse, aus denen
die veröffentlichten Karten zu ersehen Jind, so—
vie Bestellkarten werden von den Vertriebs
lellen bezw. den Vermittelungsstellen kost en⸗
rei verabfolgt oder gegen Einsendung des
Vortobetrages zugeschickt.
Der Bezug der in dem Verzeichnisse Aauf—
aufgeführten Karten ist für Jeder mann zu
— fesigesetzten Preisen und Bedingungen zu—
ässig.
5 Der Bezug der in dem Verzeichnis B, auf—
—
drauch und zu Lehrzwecken ermäßigten
Preisen, ist zulässig für: —
a) alle aktiven Offiziere bezw. die Offiziere des
Beurlaubtenstandes; .
d) alse Misitär- Marine- und Zivilhehörden. Be—
amtle jedoch nur durch Vermittelung der Be—
hörden/
N alle öffentlichen höheren Lehranstalten zum Ge—
hbrauch der, Lehrer und Schulen; für die
dbrigen Schulen jedoch nur durch, Vermitte—
lung der Kreisschulinspektoren, Bürgermeister
oder Landräte;
) Jugend⸗Wander⸗Vereine und dergleichen, denen
die Bexechtigung durch die Landesaufnahme
zugebilligt worden ist.
3 Die Abgabe von Karten zu ermäßigten Preisen
erfolgt nur an die Bezugsberechtigten zum
zigenen Gebrauch. die Unterzeichner der
Bestellungen ühernehmen durch ihre Unterschrift
die Verantwortung für die Verwendung der
Karten allein zu den genannten Zwecken. Die
Wefstergabe von Blättern an Unherech—
Jofte oder zu anderen als den festgesetzten
Preisen ist unzulässig und wird verfolgt.
»Die Lieferung der Karten erfolgt in der Regel
nur gegen Baͤrzahlung oder Postnachnahme und
bei einelnen Blättern, wenn nicht ausdrücklich
nders gewünscht, gefaltet in Umschlag.
Laut mitgesandten Forderungsnachweis einzu—
ahlende Beträge sind von allen Bestellern, auch
ben am Orte befindlichen Behörden, sobald als
nöglich — spätestens aber innerhalb 4 Wochen
— ungekürzt, porto- und, bestellgeldfrei an die
uständige Kartenvertriebsstelle einzusenden.
» Anträge auf Herstellung von Karten für be—
vondere Zwede, zu denen die von der Landesauf—⸗
jahme vearbeiteten Karten Verwendung finden
sollen, sind durch Vermittelung der. Kartenver⸗
triebsstelien oder unmittelbar an die Karto⸗
draphische Abteilung der Landesaufnahme
zu richten.
Königlich Preußische Landesaufnahme.
von Bertrab.

Bbohhre woechungen
—D 0—
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlab
vom 15. v8. Mis. dem Tilsiler Rennvereine die Er⸗
aubnis erteill, in Verbindung mit dem im Sep—
ember 1913 in Zilsit stattfindenden Pferdemarkte
ue Fffemiliche Verißsuna von Vferden. Wagen.

Gold- und Silbergewinnen zu peranstalten und die
Lose in der ganzen Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 100000 Lose zu je 1Mk. ausgegeben
werden und 1721 Gewinne im, Gesamtwerke von
41800 Mk. zur Ausspielung gelangen.
Die Ziehung wird, voraussichtlich am 28. Sep—
ember 1913 in Tilsit-Dwischaken stattfinden.
Trier, den 26. März 1913. I. A. 2190
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.

Im Interesse eines beschleunigten Geschäftsver—
ehrs ersuche ich die mir unterstellten Behörden
owie, das Publikum ergebenst wiederholt, die für
den Regierungspräsidenten bestimmten Dienstsendun—
zen nicht an meine persönliche Adresse, sondern
hne Nennung meines Namens lediglich zu adres—
nn, „An den Herrn Regierunasvpräsidenten in
rier.
Trier, den 1. April 19183.
Der Regierungs-Präsident.

Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß
pom 20. März ds. Is. dem Frankfurter Vereine
für Luftschiffahrt zu Frankfurt a, M. die Erlaub—
nis erteilt, zu Gunsten, des in diesem Jahre
tattfindenden Prinz-Heinrich-Fluges eine öffentliche
Verlosung von Brillanten, Gold- und Silber⸗
jegenständen zu veranstalten und die Lose in der
Jjanzen Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 500 000 Lose zu je /3 Mark aus—
zegeben werden und 4713 Gewinne im Gesamt—
verte von 75 000 Mark zur Ausspielung gelangen.
‚ Die Ziehung wird porgussichtlich im Mai 1913
n Frankfurt a. M. stattfinden.
Trier. den 30. März 1913. IJ. A. 2369
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen

Ich hahe unter, dem heutigen Tage dem Kauf—
nanne Fritz Carl in, Sagrbrücken die Erlaubnis
erteilt, im Regierungsbezirke Trier für den Nord—
deutschen Llond in Bremen bei den zur Beförde—
tung von Auswanderern nach außerdeutschen Län—
dern, erforderlichen Beförderungsperträgen durch
Vorbereitung, Vermittelung oder Abschluß gewerbsnäßig
 mitzuwirken.
Trier, den 30. März 1913. I. A. 2330
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

boehn asa en
des sünestshen Lunstegsöumibs.
Bekanntmachung.
Dem Königlichen Förster Loos zu Carls—
brunn, welcher in die Dienststelle des Försters
Bottler getreten ist und dem Königlichen Forst⸗
nufseher Jansen zu Ludweiler, welcher in die
dienststelle des Försters Henkel getreten ist,
sabe ich die aushilfsweise Mitwirkung bei der
Ausübung der Jagdpolizei nach Maßgabe des
Ministerialerlasses vom 24. Februar 1900 —
I. a 480 — übertragen und zwar dem Förster
Loos für die Jagdbezirke Carlsbrunn, St.
Nikolas, Naßweiler und dem Forstaufseher
Jansen für die Jagdbezirke Ludweiler, Groß—
Rosseln, Clarenthal und Fürstenhausen.
Saarbrücken, den 10. April 1913.
Der Königliche Landrat
J. V.: von Raczeck,
Regierungsassessor.

Polizeiverordnung.
Nach Maßgabe des Ministerial-Erlasses vom
24.2 1900. Na 480 habe ich 1. dem KZönigl.
Försser Jericho zu Camphausen und dem Königl.
Ziifsjager Schlensog zu Fischbach für die Gemeinde—
agbden von Sulzbach, Neuweiler und Dudweiler,
dem Köonigl. dörster Zenner zu Holz, für die
Hemeindeiagd von, Bietschied die aushilfsweise
Mitwirkung bei der Ausübung der Jaadpolizei über—
ragen.
Saorbrücken, den 11. April 1913.
Der Landrat.
3. B.:
pon Raczef
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.