Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
derauẽgegeben vom Kbnigl. Landratsamt Saarbrücken. Redaktion des nichtamtlichen Teiles Druck und Rr. 13. — 39. Jahrgang. Insertionzgebühren: die ögespaltene Zeile oder deren Raum 20 Pfg, bei wiederholter Aufnaheme
derlag von KCH Scheur in Voltlingen (Zweigniederlassung Saarbrücken). Der Abonnementspreis — ĩo Nachlaß. Echtutz der Inseratenannahme für die jeden Montag erscheinende Ausgabe: Freitags, bei
für das Kreisblatt beträgt Jährtich « Mkauswärts bei den Postanstalten 6,.00 Mk. Die Abonnenten der Montag 31 März 19143 gröseren Angeigen Donnerstags Anzeigenaufträge find an den Verlag des Sgarbrücker Kreisblattes zu richten.
f * e GBeschaͤsftestelie in Bolttingen. Wilhelmitr.22, (Fernipr. 120 und in Saarbrücken, Kas eritr. 8ernpr.

Bekanntmachung.
Für die Wahlen zur zweiundzwanzigsten Legislaturperiode des Hauses der Abgeordneten habe ich auf Grund der 88 17 und 28 der Ver—
ordnung vom 30. Mai 1849 (Gesetzsamml. S. 205) als Wahltermine:
für die Wahl der Wahlmänner: den 16. Mai d. Is.,
für die Wahl der Abgeordneten: den 3. Jnni d. Is.

festgesetzt.
Wo infolge Vornahme der Abstimmung in der Form der Frist- oder Gruppenwahl (Art. J, 88 3, 4 des Gesetzes vom 28. Juni 1906, Gesetzs.
S. 318 ff. die engeren Wahlen an, den bezeichneten Tagen nicht durchgeführt werden können, haben diese Wahlen an den dafür anderweit fest—
zusetzenden Wahltagen stattzufinden, mit der Maßgabe. daß die Wahlen der Wahlmänner spätestens am 28. Mai. die WMahlen der Abaeordneten spä—
testens am 9. Juni abgeschlossen werden.
Berlin, den 13. März 1913.

Im Anschlusse an vorstehende Bekanntmachung teile
stimmten Wahlorte, sowie die von mir hiermit ernannten
Trier, den 17. März 19013.

Der Minister des Innern:
— J v. Dallwitz.
ch nachstehend die im Regierungsbezirk Trier gebildeten Wahlbezirke, die für sie he—
Vahlkommissare und deren Stellvertreter mit.

Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

Nachweisung
der für die Wahlen der Abgeordneten gebildeten Wahlbezirke, der Wahlorte und der ernannten Wahlkommissare und deren Stellvertreter.

Bestandteile
der Wahlbezirke

Wahlorte —

Zahl der zu
wählenden
Abaoeordneten

a) Wahlkommissare
b) Stellvertreter

Kreis Ottweiler
St. Wendel
Saarbrücken
Stadt
Saarbrücken
Land

a) Landrat von Aschoff in St. Wendel;
b) Landrat Dr. von Halfern in Ottweiler.

Ottweiler

—II.IIItUNB.AERIIL
Die Besitzer Preußischer Staatsanleihen haben
bekanntlich das Recht, ihre Forderungen in das
Staatsschuldbuch gegen Einreichung der Wert—
papiere eintragen zu lassen. Eine solche Eintra—
gung gewährt mannigfache Vorteile. Sie sichert
unbedingt gegen den Schaden, der durch Dieb—
stahl, Verbrennen oder sonstiges Abhandenkom—
men oder durch Beschädigung der Effekten ent—
stehen kann, sie erspart das Abschneiden der Zins⸗
scheine und das Erneuern der Zinsscheinbogen.
Die Zinsen werden den Inhabern eines Kon—
tos im Staatsschuldbuch durch die Post unmit—
telbar zugesandt oder auf Reichsbank-Gir okonbo
überwiesen; sie können auch bei den Regierungs—
hauptkassen, den Kreiskassen und den Reichsbank—
stellen sowie bei einzelnen Steuerämtern ab—
gehoben werden. Dabei werden laufende Verwal—
tungskosten nicht berechnet und neuerdings sind
durch das Gesetz vom 24. Juli 1904 auch die
Gebühren für die Umwandlung von Konsols
in Buchforderungen aufgehoben worden.
Um die Vorteile dieser Kapitalsanlage wei—
testen Kreisen auf die einfachste und billigste Weise
zugänglich zu machen, hat der Herr Finanzminister
ämtliche Regierungshauptkassen und sämtliche
Kreiskassen auberhalb Berlins angewiesen, vom
Publikum Staatsschuldverschreibungen anzuneh—
men, die erforderlichen Antragsformulare ihrer—
seits nach den Erklärungen der Antragsteller am
Schalter auszufüllen und an das Staatsschuld—
buch-Bureau zu übermitteln. Darüber hin—
aus sollen aber die erwähnten Kassen von Jeder—
mann auch bares Geld zum Ankauf Preußischer
Staatsanleihen und deren sofortiger Eintragung

in das Staatsschuldbuch annehmen. Die betei—
ligten Beamten haben über die bei dieser Ge—
legenheit zu ihrer Kenntnis kommenden Ver—
mögensangelegenheiten gegen Jedermann, insbe—
sondere auch gegenüber den Steuerbehörden, das
unverbrüchlichste Stillschweigen zu beobachten.
Außer den geringfügigen Spesen an Kurtage
und Stempel bei dem Ankauf der Konsols wer—
den für die Vermittelung der Eintragung Ge—
ȟhren nicht erhoben. Hierdurch ist jedem, der
ꝛinen kleineren oder größeren Kapitalbetrag zins—
dar anzulegen hat, die Möglichkeit gegeben, durch
Linzahlung bei der ihm nächst gelegenen König—
ichen Kasse ein Konto im Staatsschuldbuch ohne
ede Schreiberei und Umständlichkeit und möalichst
hillig zu erwerben.
Dieselben Geschäfte wie die Königlichen Kas—
'en übernehmen auch die mit Kasseneinrichtung
dersehenen Reichsbankstellen, jedoch gegen Erhe—
hung einer geringen Provision.
Die Billigkeit und Einfachheit dieser Kapi—
talsanlage in Verbindung mit ihrer Sicherheit
ind der Kostenlosigkeit der laufenden Verwal—
ng erscheint geeignet, die Eintragung von Kapi—
calien in das Staatsschuldbuch und zwar beson—⸗
ders auch in den Kreisen kleinerer Kapitalisten
noch beliebter zu machen, als sie es schon jetzt
st. Wie vielfach schon jetzt von den Vorteilen
des Staatsschuldbuchs Gebrauch gemacht wird,
zeigt der Umstand, daß bereits mehr als 1700
Millionen Mark dort eingetragen sind, wobei
ioch bemerkt sein mag, daß über 36 Prozent
der Konten auf Posten bis zu 4000 Mark ein—
chließlich lauten.
Dieselben Einrichtungen wie für die Preußi—
chen Staatsanleihen und das Staatsschuldbuch

ind auch für die Reichsanleihen und das Reichs—
chuidbuch getroffen. III. k. 1198
Ankauf von kaltblütigen Militär-Zugpferden.
1. Zum Ankauf von etwa 55 volliährigen
chweren Zugpferden taltblütigen Schlages sol—
en in diesem Frühjahre in der Rheinprovinz
die nachbezeichneten öffentlichen Märkte abgehal—
en werden:
24. April, 80 vormittags, Bitburg, Reg.⸗Bez.
Trier,
25. April, 80 vormittags, Geilenkirchen,
Reg.⸗Bez. Aachen,
26. April, 8o0 vormittags, Fischeln, Kreis
Crefeld.
Die Pferde sollen im Alter von 4 bis 5
Jahren stehen, im allgemeinen 1,69 bis 1,68
Meter Stockmaß haben und dürfen sich nicht in
dürftigem Zustande befinden. Sie müssen geeig—
net sein, schwere Lasten zu ziehen, trotzdem aber
auf gebahnten Wegen im Zuge längere Strek—
en traben können. Schimmel werden nicht ge—
tauft.
2. Die angekauften Pferde werden sofort ab—
zmommen und gegen Quittung bar bezahlt.
3. Pferde mit Mängeln, die gesetzlich den
Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer
zegen Erstattung des Kaufpreises und der Un—
osten zurückzunehmen, desgleichen Pferde, die sich
während der ersten 48 Tage nach dem Tage
her Einlieferung in das Depot usw. als Klop—
jengste erweisen und tragende Stuten. Die ge—
etzmäßige Gewährsfrist wird für periodische
Augenentzündung (innere Augenentzündung,
Moöndblindheit) auf 28 Tage nach dem Tage
der Einlieferung in das Depot usw. verlängert
            
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