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Bekanntmachung.
Die unterm 28. Januar 1912 angeordnete
Sperrung der Neugeländstraße zwischen Hohen—
zollern- und Gutenbergstraße für den durchgehen⸗
den Fuhrverkehr wird hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 28. Februar 10183.
Der Königliche Polizei⸗Direktor.
J. A.
Schlesinger.
Bekanntmachung.
Die unterm 27. 11. bezw. 16. 12. 1912 ange—
ordnete Sperrung der Gutenbergstraße zwischen
Eisenbahn- und Roonstraße für den durchgehen—
den Fuhrverkehr wird hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 27. Februar 1913.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. A.
Schlesinger.
Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Kanalisationsarbei—
ten wird die Barbarastraße bis auf Weiteres
für den durchgehenden Fuhrverkehr polizeilich ge—
perrt. Die Straßensperrung wird durch entspre—
chende Schilder kenntlich gemacht. Zuwiderhand—
lungen werden auf Grund der 88 58 und 60
der Straßenpolizeiverordnung vom 20. Septem—
ber 1902 bestraft.
Saarbrücken, den 27. Februar 1913.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. A.
Schlesinger.
Bekanntmacheang.
Die Gesellschaft für Straßenbahnen im
Saartal hat bei dem Herrn Regierungs-Prä—
sidenten zu Trier die Genehmigung zur Auf—
hebung eines Teils der bestehenden Linie Mal—
statt-Hohenzollernstraße-Markt St. Johann a.
S. und zwar vom Neumarkt in Alt-Saarbrücken
über die Wilhelm-Heinrichstraße, Friedrichs—
straße, Schloßberg, die alte Brücke und Saar—
straße bis zum Markt St. Johann mit den
Haltestellen am Saalbau, der Tonhalle, am
Schloßberg, der Schillerstraße nachgesucht, was
ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis bringe.
Die Pläne liegen bei der Königlichen Poli—
zei⸗Direktion Saarbrücken, Schloßplatz Nr. 1,
Zimmer Nr. 2, während der nächsten 14 Tage
und zwar vom 10. März bis 23. März 1913
zu jedermanns Einsicht offen.
Während dieser Zeit kann jeder Beteiligte
im Umfange seines Interesses Einwendungen
schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der
diesseitigen Amtsstelle erheben.
Saarbrücken, den 4. März 1913.
Der Königliche Polizei⸗Direktor:
J. A.: Schlesinger.
dennssorungon guulerer besstüen.
Bekanntmachung.
Der auf Montag, den 10. März 19183,
nachmittags 1 Uhr 45 Minuten in En—
gelfangen anberaumte Enteignungstermin
wird auf Samstag, den 15. März ds. Is.,
nachmittags 1 Uhr 45 Minuten verlegt.
Trier, den 6. März 1913.
Der Enteignungskommissar:
Beermann.
Bekanntmachung.
Infolge Ausbruchs der Schweineseuche habe
ich über das Gehöft des Acherers Kaspar Schütz
zu Gersweiler die Sperre verhängt.
Gersweiler (Saar), den 26. Februar 1913.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister:
J. V.
Der Beigeordnete Stauch.
Bekaunntmachung.
Die beiden Kühe des pens. Bergmanns Jo—
hann Groß hierselbst, die unter dem Ver—⸗
dacht standen, tuberkulos zu sein, sind ge—
schlachtet. Da die vorgeschriebene Desinfektion
ausgeführt ist, werden die angeordneten
Zchutzmaßregeln aufgehoben.
Friedrichssthal, den 4. Februar 1913.
Die Polizeiverwaltung.
Vekanntmachung.
Die Rotlaufseuche bei dem Schweine des Fahr—
teigers Voltmer in Bildstock ist erloschen, die an—
geordneten Schutzmaßregein werden aufgehoben.
Friedrichsthal, den 3. März 1913.
Die Polizeiverwaltung.
Saarbrücken, den 10. März 1013.
Der Königl. Landrat:
von Miquel.
—IIIIIIII
und sleintiorzucht im sreise sugrbrüstten.
Prämiierung von Hengsten am 13. März in
Köln.
Am Donnerstag, den 13. März ds. Is.,
vormittags 10 Uhr, wird auf dem Ausstel⸗
lungsplatze der Provinzial⸗Pferde-Ausstellung
in Köln-Merheim GWeidenpescher Park) die
VLergebung von Erhaltungs-Prämien für
dengste erfolgen, welche für die ganze Pro—
»inz angekört worden sind und für solche
dengste im Besitze von Züchtervereinigungen,
vpelche wegen Gewährung eines zinsfreien
Zztaatsdarlehns nicht dem Körzwange unter—
liegen, aber der Aufsicht des Gestütdirektors
unterstehen.
Zu diesem Prämienwettbewerb sind bis
'etzt bereits 45 Hengste angemeldet; hiervon
ind 27 angekörte Hengste und 18 Vereins—
jengste. Auf die einzelnen Regierungsbezirke
erteilen sich die Hengste wie folgt: Düssel—
dorf 21, Aachen 14. Köln 5. Trier 4 und
Koblenz 1.
Für die Prämiierung steht ein Betrag von
30 000 Mk. zur Verfügung; es gelangen zur
verteilung: zwei erste Prämien zu je 5000
Mark, vier zweite Prämien zu je 3000 Mk
und acht dritte Prämien zu je 1000 Mk.
Die Besitzer der Hengste, die vorstehende
Prämien erhalten, werden verpflichtet, den
dengst während mindestens vier Deckperioden
zum Decken von Kaltblutstuten rheinischer
Züchter zur Verfügung zu stellen. Die
dengste, die die ersten und zweiten Preise er—
halten haben, müssen in den vier Jahren auf
edem Provinzial-Prämiierungstermin vorge
ührt werden.
Die Prämiierungskommission besteht aus:
. dem Vorsitzenden des Ausschusses für
Pferdezucht der Landwirtschaftskammer
Herrn Oekonomierat Krewel, Burg Zievel
bei Satzvey;
2. dem Königlichen Gestütdirektor Herrn
Freiherrn von Nagel-Wickrath;
Herrn Gutsbesitzer Poensgen, Hahnerhof
hei Ratingen;
Herrn Gutsbesitzer Heinrich Destrsée
Efferen bei Köln;
.Herrn Rentner Rob. vom Rath, Köln
Stellvertreter sind die Herren:
J. Gutsbesitzer Bollig, Sofienhöhe bei Blatz⸗
heim, stellvertr. Vorsitzender des Aus—
schusses für Pferdezucht;
2. Gutsbesitzer Jak. Destrée sen., Efferen bei
Köln;
3. Gutsbesitzer H. Bommers, Honnekeshof
bei Kempen, Rhld.;
1. Rittergutsbesitze P. Gülcher, Haus
Boetzelaer bei Appeldorn Miederrhein);
5. Gutsbesitzer Keller, Gut Eich in Aachen.
Die Vorführung und Prämiierung der
Hengste wird auf dem Konkurs-hippique-Platze
des Kölner Reit- und Fahrvereins stattfinden.
Allen Interessenten, die sich diesen Wettbe—
werb ansehen wollen, ist der Zutritt gegen
stauf eines Katalogs gestattet.
Provinzial⸗Pferde-⸗Ausstellung der Landwirt⸗
schaftskammer.
Das Protektorat über die diesjährige
Provinzial-Pferdeausstellung, die in den
Tagen vom 11. bis 13. Juli in Köln statt—
indet, hat Se. Exzellenz der Königl. Staats—
ninister und Minister für Landwirtschaft, Do—
nänen und Forsten Herr Dr. Freiherr von
Schorlemer, und den Ehrenvorsitz in dem für
die Veranstaltung gebildeten Ehrenausschusse
Se. Exzellenz der Königliche Oberpräsident der
Rheinprovinz Herr Staatsminister Dr. Frei—
herr von Rheinbaben übernommen.
Geflügelausstellungswesen.
Gemäß dem Erlasse des Herrn Ministers
ür Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom
31. Mai 1906 haben diejenigen Geflügelzucht—
dereine, welche während der nächsten Aus—
tellungsperiode (1. Juni 1913 bis 15. März
1914) Geflügelausstellungen veranstalten wer—
den, und hierzu die Bewilligung staatlicher
Unterstützungen (Staatsehrenpreise, Lotterie⸗
ꝛrlaubnis, Frachtvergünstigungen) wünschen,
hre Anträge bis spätestens zum 15. März
)»s. Is. an die Landwirtschaftskammer für die
Rheinprovinz zu Bonn, Bismarckstr. 4. ein⸗—
zureichen.
Hinsichtlich der Formalitäten bei Stellung
der Anträge ist folgendes zu beachten:
Sür die Anträge betreffend Gewährung
von Staatsmedaillen ist das dem Rund—
schreiben der Kammer an die Lokalabtei⸗—
lungen vom 20. 2. 1907 (1 1095) bei—
gefügte Musterverzeichnis zu benutzen.
Auf Antrag werden nachträglich solche
Formulare unentgeltlich abgegeben.
2Bei den Anträgen auf Frachtvergünstig⸗
ung ist besonders auch anzugeben, für
welche Strecken sie gewährt werden soll.
z. Den Anträgen auf Lotterieerlaubnis ist
ein Verlosungsplan in doppelter Ausfer—
tigung und je ein Entwurf für die Lose
und die zu erlassende Bekanntmachung
beizufügen.
Besonders ist zu beachten, daß jeder der
Anträge zu 1228 gesondert auf besonderen
Bogen zu stellen ist.
Versand von Eintagskücken.
Die Geflügelzucht- und Lehranstalt der
Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz
in Neuß wird auf Grund der günstigen Er—
ahrungen, welche früher mit dem Versande
yon frischgeschlüpften Kücken in warmer Ver—
dackung gemacht worden sind, auch von der
zweiten Hälfte März ds. Is. ab Eintagskücken
der vorhandenen Rassen zum Bersande
bringen. Die Kücken entstammen entweder
dem auf Leistung in der Anstalt gezüchteten
Beflügel, oder den besten Stämmen des Wett—
egehofes.
Der Bezug von Eintagskücken setzt voraus,
daß die Bezieher im Befitze von gutfunktio—
nierenden Kückenheimen oder von gluckenden