Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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boehunmoshunges
1
ddor sönlhon poltzeihroßtion.
Bekanntmachung.
Die angeordnete Sperrung der Fröschen—
gasse und der Gutenbergstraße zwischen Eisen—
bahn- und Roonstraße für den durchgehenden
Fuhrverkehr wird hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 11. Februar 1918.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. A.: Schlesinger.
Bekanntmachung.
Der Wirt Peter Etges und der Steuer—
mann Jakob Marx in Saarbrücken haben
am 21. Mai v. Is. die 14jährige Maria
Krämer aus Saarbrücken mit Mut und Ent—
schlossenheit vom Tode des Ertrinkens in der
Saar gerettet.
Diese brave Tat bringe ich hiermit lobend
zur öffentlichen Kenntnis.
Trier. den 5. Februar 1913.
Der Regierungspräsident.
J. V.: Alsen.

Vorstehende Bekanntmachung wird hier—
durch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Saarbrücken, den 12. Icbruar 1913.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. A.: Schlesinger.

bekustuchungen ousleror behöruen.
Bekanntmachung
der Königlichen Ersatzkommission Saarbrücken⸗
Stadt.
Im laufenden Jahre wird das Musterungs—
geschäft für den Stadtkreis Saarbrücken nach
folgendem Plane an den nachbezeichneten Ta—
gen abgehalten werden:
Musterungslokal: „Bürgerhalle“ in Saar—
»rücken, Alt-Neugasse.
Beginn der Musterung 81/2 Uhr vormittags
Die Militärpflichtigen kommen nach Jahr—
gängen und den Anfangsbuchstaben ihres Fa—
miliennamens wie folgt zur Vorstellung:
Donnerstag, den 27. Februar.
Jahrgang 1892, Buchstabe A—G einschl.
Freitag, den 28. Februar.
Jahrgang 1892, Buchstabe H—AvL einschl.
Samstag, den 1. März.
Jahrgang 1892, Buchstabe M—AS u. T einschl.
Montag, den 3. März.
Jahrgang 1892, Buchstabe Sch, St und U—8
und Bergschüler.
Dienstag, den 4. März.
Jahrgang 1891, Buchstabe A—H einschl.
Prittwoch, den 5. März.
Jahrgang 1891, Buchstabe JAPP einschl.
Donnerstag, den 6. März.
Jahrgang 1891, Buchstabe O-Sch einschl. u. W.
Freitag, den 7. März.
Jahrgang 1891, Buchstabe St—V und X—38
einschl.
Jahrgang 1893, Buchstabe A und B.
Samstag, den 8. März.
Jahrgang 1893, Buchstabe C—G einschl. u. J
Dienstag, den 11. März.
Jahrgang 1893, Buchstabe K und M.
Mittwoch, den 12. März.
Jahrgang 1893, Buchstabe H, L, N, O, P
Donnerstag, den 13. März.
Jahrgang 1893, Buchstabe O—Sch einschl.
Freitag, den 14. März.
Jahrgang 1893, Buchstabe St—3 u. Gefangene.
Samstag, den 15. März.
Reklamationstermin. Von 9 Uhr vormittags
ab Verhandluna der sämtlichen Rekla—
maoatinnen

Montag, den 17. März
findet von 9,2 Uhr vormittags ab die Losung
ür die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1893
tatt.
Sämtliche im Stadtkreise Saarbrücken sich
aufhaltende Gestellungspflichtige werden hier—
durch aufgefordert, zu der bestimmten Zeit
pünktlich, sauber gewaschen und mit reiner
kleidung versehen vor der Königlichen Ersatz—
ommission zur Musterung zu erscheinen.
Die Militärpflichtigen der älteren Jahegänge
haben die Losungsscheine mitzubringen und beim
Aufruf abzuliefern.
Diejenigen, welche nicht pünlktlich erscheinen, werden
nach 8 26 Ziffer 7, der Wehrordnung pom 22. No—
»ember 1888 mit Geldstrafe bis zu 30, Mk. oder
Zaft bis zu Z Tagen bestraft werden. Ist die Ver—
aumnis, in böswilliger Absicht o der wiederholt er—
olat, so ist die sofortige Einstellung als un—
ichere Heerespflichtige zulässig. Wer durch Krank—⸗
yeit am Erscheinen am Musterungstermine ver—
zindert hat ein ärztliches Ie einzureichen
velches, insofern der ausstellende Arzt nicht amt⸗
ich angestellt ist, durch die Volizeibehörde zu be⸗
laubigen ist.
Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungsermine
 freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß
hm hierdurch ein besonderes Recht auf die Auswahl
»er Waffengattung oder, des Truppenteils erwächst.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
»ürgerlicher Verhältnisse Zurückstellung oder Befreiun
gen rom Militärdienst zulässig sind, müssen die betref⸗
eden Anttage spatestensinmn Musterungstermine
ingebracht werden.
Werden sie nicht sreiße gestellt, so ist de
Zerücksichtigung derselben seitens der Oberersatz⸗
ommission ausgeschlossen.
Nur sofern die Veranlassung der Rellamation
erst nach Beendigung des Dn eeeeee ent⸗
tanden und sonach eine Vorlegung des Antrages
im Mustterungsterm'ne vicht möglich gewesen ist
verden die später eenen Reklamationsan⸗
räge von der Ober-Ersatz- Kommission einer Prü⸗
ung unterzogen.
Zur Beurteilung der Reklamation ist erforderlich—
daßz fsämtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur
krhaltung der Familie gesetzlich verpflichteten Fa⸗
nilien—Mitglieder, soweit eine Beschränkung
hrer Erwerbs⸗Arbeits⸗ bezw, Aufsichtsfähigleit
ehguptet wird, in dem für die Reklamationen fest⸗—
ufetzenden Termine persönlich und ita er⸗
cheinen, damit deren Erwerbs⸗, Arbeits- bezw.
Aufchtsfähigkeit festgestellt werden dann.
Sind solche VPersonen etwa durch Krankheit am
ẽrscheinen gehindert, so ist dies durch Attest eines
amteten Arztes nachzuweisen, da andernfalls die
Reklamationen als nicht zu beurteilen unnachsichtlich
urückgewiesen werden müssen.
Die Vorstellung der Reklamierten erfolgt in
er regelmaͤßigen Reihenfolge der Grundlisten. Die
Rellamierten brauchen daher in den Reklamations⸗
erminen nicht zu erscheinen. An den Reklamations⸗
agen haben die Reklamanten und ihre Angehörigen
ich zu den zur Verhandlung der Reklamationen fest⸗
zesetzten Terminen pünktlich einzufinden.
Es wird noch besonders darauf aufmerksam ge—
nacht, daß dadurch, daß ein älterer Bruder be—
eits dient, die Zurüchstellung des jüngeren nicht
»hne weiteres begründet, vielmehr auch in solchen
Fällen die Vorlegung eines vorschriftsmäßigen
keklamations⸗Antrages notwendig ist. J
Bei Gesuchen um Zurüdhstellung von Militär—
oflichtigen, welche in der Erlernung einer Kunsi
»der eines Gewerbes begriffen sind, sind vorschrifts
näßig abgefaßte Lehrkontrakte oder amtliche Zeua—
nisse vorzulegen. J
Dieselben sind gleich den Reklamationsanträgen
pãtestens im Musterungstermine anzubringen und
inden, wenn sie der Fee ihee zur Beur⸗
eilung nicht vorgelegt worden sind, beim Aus—⸗
jebungs⸗Geschäft leine Berüchsichtigung.
Köorperliche Gebrechen, wie Schwerhörigkeit usw.,
ind durch die vorgeschriebenen Atteste und proto—
ollgrischen Nachweise festzustellen; bezüglich der an
kEvilepsie Leidenden wird auf 8 68, Ziffer 5 und 6,
ind hinsichtlich der Gemütskranken, Blödsinnigen,
Krüppel usw. auf 8 72, Ziffer 2. der Wehrordnung
erwiesen.
Die Militärpflichtigen, welche ihres Standes
Zchneider, Schuster vder Maschinenschlosser sind,
volten bei ihrer Gestellung zum Musterungs-Ge⸗
chäft, ausführliche Zeugnisse über ihre Leistungen
aund ihre Führung vorlegen. J
Indem ich den Herren Bürgermeistern dringend
zmpfehle, auf die hier in Erinnerung gebrachten
Vorschriften, zu achten, ersuche ich dieselben, zu—
Neich, noch besonders bekannt zu machen, d bei
Verabsaumung der rechtzeitigen Stellung der Rella⸗
nations⸗Antraͤge die Unkenntnis der betreffenden
jesetzlichen Vorschriften niemals als Entichuldiaunas⸗
rund adelten kann.

Nach Beendigung der Musterung wird an jedem
Reklamationstage die Klassifilgtion der Reserve—
und Landwehr⸗Mannschaften sowie der Ersaß⸗—
eservisten aus den betreffenden Bürgermeistereien
stattfinden.
Die beteirgten Reserve- und Landwehrleute sowie
krsatzreservisten haben nicht allein den Antrag auf
Zuruͤckstellung hinter den letzten Jahrgang der Re—
expe bezw. der Landwehr vor dem Musterungsge—
schäfte und zwar spätestens acht Tage vorher bei den
herren Bürgermeistern zu stellen, sondern auch per—
önlich in den oben angegebenen Terminen zu er⸗
scheinen. Hierbei wird ausdrückuch, darauf, ausmerk—
am gemacht, daß Reklamationsanträge, welche erst im
Falle der Cinberufung gestelli werden, unter allen Um—
ständen unberücksich tigt bleiben müssen.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung wahrend des
Musterungsgeschäftes wird mit Geldouße bis zu 15
Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Saarbrücken, den 13. Februar 1913.
der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des
Aushebungsbezirks Saarbrücken-Stadt:
J. A.: Dr. Werther.

Bekanntmachung.
Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes
werden bei der Ausgabe der neuen Kriegs—
beorderungen und Paßnotizen für das Jahr
1913/14 auf folgende Punkte hingewiesen:
l. Die Zustellung der Kriegsbeorderungen
und Paßnotizen im Stadt- und Landbe—
zirk Saarbrücken erfolgt durch die Post
in der Zeit vom 20.-31. März 19183.
Um die pünktliche und richtige Zustellung
der Kriegsbeorderungen und Paßnotizen
zu gewährleisten, ist es erforderlich, daß
die bis jetzt noch nicht zur dienstlichen
Kenntnis gebrachten Wohnungsverände—
rungen (abgeänderte Straßennamen und
Hausnummern) spätestens bis zum 5. März
1913 dem Bezirksfeldwebel agemeldet wer—
den.
Wohnungsveränderungen, die in der
Zeit vom 5. 3. - 20. 3. 13. eintreten, sind
dem Bezirksfeldwebel sofort zu melden.
Die vom 1. April 1913 ab nicht mehr
gültigen alten (roten) Kriegsbeorderungen
und weißen Paßnotizen mit rotem Rand
sind am 1. 4. 1913 durch die Mannschaften
selbst zu vernichten und die neuen (gel—
ben) Kriegsbeorderungen und weißen Paß—
notizen mit gelbem Rand dem Vaß vor—
zukleben.
Mannschaften, die bis zum 1. 4. 1913 eine
Kriegsbeorderung oder Paßnotiz nicht er—
halten haben, haben dieses sofort unter
Vorlage des Militärpasses dem Bezirks—
feldwebel in Saarbrücken zu melden.
Die auf den neuen Kriegsbeorderungen
bezw. Paßnotizen befindlichen Bestimmun—
gen sind eingehend durchzulesen. Etwaige
Unstimmigkeiten auf Seite 2 und 3 der
Kriegsbeorderungen und Paßnotizen sind
sofort dem Bezirksfeldwebel zu melden.“
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam
gemacht, daß bei Nichtbefolgung der vor—
stehenden Anordnungen Bestrafung ein—
tritt.
Saarbrücken, den 8. Februar 1913.
Schleenstein,
Maior z. D. und Kommandeur des Landwehr
bezirks Saarbrücken.
Bekanntmachung.
Zur Abschätzung der zur Durchführung der
Schille und Leipzigerstraße in Saarbrücken
(Stadtbezirk Malstatt-Burbach) beanspruchten,
in der Gemarkung Saarbrücken belegenen.
nachstehenden Eigentümern
1. Herrmann Peter, Witwe Pauline geb.
Simon, Saarbrücken, Parallelstraße 20,
2. Herrmann Friedrich, Fuhrunternehmer
daselbst, Parallelstraße 20,
derrmann Julius, Eisendreher. daselbit
ParoslsesstrKße 20
            
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