Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

—
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden wit Oeffentlichem Anzeiger, herausgegeben rom Königlichen Landratsamt Saarbrüdlen.

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ir. 48. Fernsprecher der Geichäitssteͤe (BVabnhofstrate o0) 28 2939 Art LTaar“ cbAen.
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hhnneneeungon eor Zentrgtzatthessen.
Ansprache an die Bevölkernung
iber die Bedeutung und die Ausführung der
Pieh- und Obstbaumzählung am 1. Dezember
1913.
Am 1. Dezember 1913 findet im Deutschen Reiche
ine allgemeine Viehzählung statt, mit der in
zreußen die gleichfalls vom Bundesrate ange—
»rdnete Obstbaumzählung verbunden ist. Die
Fragen, die hierbei an die Bevölkerung gestellt
verden, sind leicht verständlich, ihre Beantwor—
ung verursacht nur geringe Mühe.
Es werden gezählt: die Pferde, Rinder, Schafe,
Schweine, Ziegen mit ihren Unterarten, fexner die
ragfähigen und noch nicht tragfähigen Obstbäume.
Jeder Haushaltuigsvorsteher, oder sein Stell—
»ertreter hat das ihm gehörende oder unter seiner
Ibhat befindliche Vieh, das in der Nacht vom
30. November zumi 1. Dezember 1913 auf
»em Gehöfte, wo er wohnt, steht, zu zählen und
uaadie weiße Zählkarte (A), unter Beachtung der
Erläuterungen, wahrhitsgetren einzutragen die auf
»em Gehöfte und in dem anstoßenden Hausgarten
ehenden tragfähigen und noch nicht tragfähigen
Ibstkäume sind vom Besitzer, Verwalter oder
zächter des Gehöftes zu zählen und auf der Rück—
eite der, weißen Zählkarte zu vermerken. Für
ie im freien Felde, an öffentlichen Wegen, auf
dangalhiöschungen, Deichen usw. stehenden Obstbäume
ient die hlaue Zählkarte (A I).
Ueber die in den Zählkarten enthaltenen. den
Vieh- und Obstbhaumbesitz des Einzelnen betreffen—
en Machrichten ist das Amtsgeheimnis zu wahren.
Zie Angaben dürfen nur zu amtlichen statistischen
Arbeiten, nicht aber zu anderen Zwecken, insbe—
ondere auch nicht zu Steuerzweden. benutzt werden.
Die Ergebnisse der Vieh- und Obsthaumzählung
ienen daher lediglich den Zwecken der Staats—
nd Gemeindeverwaltung, und, der, Förderung
nisjen'chatlicher und gemeinnütziger Aufgaben, wie
vebung der Viehzucht und des, Obstbhaues; insbe—
ondere soll aber auch festgestellt werden, ob durch
ie heimische Viehzucht und den, Obstbau das für
»ie Volk-ernährung nötige Fleisch und Obst ge—
vonnen werden kann. Nach Feststellung der Er—
gebnisse durch das Königliche Statistische Landes—
imt in Berlin werden die Zählkarten
ernichtet.
Die Erreichung des bedeutsamen Zweckes der
zählung hängt zum großen Teil von der Mit—
jilfe der Bevölkerung abh. An sie wird daher
die dringende Bitte gerichtet, das Zählgeschäft
durch bereitwilliges Entfgegenkommen den Zählern,
Irtsbehörden usw. gegenüber zu erleichtern. Wenn
ruch die Zählkarte in erster Linie von dem Haus—⸗
haltungsvorsteher usw. selbst auszufüllen ist, so
zedarf es doch außerdem einer großen Zahl frei—
villiger Zähler, die bei der Ausübung ihrer
zhrenamtl'chen Tätigkeit die Eigenschaft von
öffentlichen Beamten besitzen. Es steht zu
erwarten, daß wie bei früheren Zählungen so auch
diesmal sich in genügender Zahl Personen finden
werden, die bereit sind, dieses Ehrenamẽ zu über—
iehmen; sie würden damit dem allgemeinen öffent⸗
ichen Interesse einen wesentlichen Dienst leisten.
Endlich ist noch in geeianeter Weise, namentlich
urch Besprechung in den Geme'indeversammlungen,
a den Schulen und durch Abdruck dieser An—
prache in den amtlichen Blättern und in der
Tagespresse der, Zwedc der bevorstehenden Zäh—
ung zur möglichst allgemeinen Kenntnis zu bringen.
Die Aufbereitung der Ergebnisse der Zählung
gescheht durch das Könialich Preußische Stätistische
Landesamt in Berlin SWeuss, Lindenstr. Nr. 28,
»as zur, Behebung, etwa auftauchender Zweifel auf
ede, Anfrage bereitwiligst Auskunft erteilen wird.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse wird so
jehalten werden, daß darin die Angaben des ein—
elnen Faushaltungsvorstehers in keinem Falle mehr
rkennbar sind.
Berhin, im November 1913.
Königlich Preußisches Statistisches Landesamt.
Evoert, Präsident.
— is
Igßsnenn metungon sues oberpeslenten
der seinrobinz.
Belizeiverordnung
etrefsend den Besezch der Kinematographen-Theater
durch jugendliche Personen.
Auf Grund der 88 137 und 139 des Landes⸗
erwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1833 (G.S.
—A—
ve Polizeiverwaltung pvom 11. März 1850 (G.S.
S. 265) wird mit Zustimmung des Provinzialrats
nr den Umfang der Rheinprovinz verordnet, was
olqt

Sonntag, den 30. Rovember 1913.

— —
Fernsprecher der Truckerei: Ne. 11854 (Amt Saardruckem 39. Jahrgang.
— ßee———

—ασ—

1 niafczon Dogigennage RpseAngtzt
gz onson begeeungs egsisenton.
Neuerdings ist die, Maul⸗ und Klauenseuche
nehrfach in der Propinz Schlesien festgestellt und
ahin durch Zwischenträger, aus Rußland einge—
chleppt worden. Auch in Oesterreich-Ungarn hat
ie Seuche wiederum an Ausdehnung gewonnen.
Rie, Schweiz, Frankreich und Belgien sind in hohem
Naße verseucht. Aus Holland und aus Dänemark
md Neuausbrüche der Seuche gemeldet. Dem—
tach besteht die Gefahr, daß die Seuche außer
aus Rußland, auch aus anderen Nachbarstaaten
vieder eingeschleppt wird.
Im Hinblick auf den letzten großen Seuchenzug —A——
nn den Jahren 1910/12 und auf die durch ihn ri Sirren
eranlaßten schweren wirtschaftlichen Schäden er— — ———
cheint es dringend geboten. etwaige Einschlep⸗ F verr ——
»ungen der Seuche möglichst frühzeitig festzu— eh n f.u
an und der Ausbreitung der Seuche mit allen D eier eee
sstitteln —— neter ut rdag und
Unter Hinweis auf die drohende Gefahr wache Kleinblittersdorf.
ch die viehhaltende Bevölkerung auf die Erschei— 31. Die SHerren Bürger⸗
nungen der Maul- und Klauenseuche — Geifern. meister.
Blasen und Wunden im Maule, Lahmen, Blasen 38Königl. Kreiskasse hier
und Wunden an den Klauen oder dem Euter usw. und die Herren Kreis
— aufmerksam, und ermahne sie zur sorgfältigen schulinspektoren.
ind rechtzeitigen Erfüllung, der ihr gesetzlich ob— —31. Sämtliche Herren
iegenden Pflicht zur sofortigen Anzeige von dem Bürgermenster.
Ausbruch dieser Seuche und von allen Erschei— — Friedrichsthal!
tiungen, die einen solchen Ausbruch befürchten 9118 ESämtliche Herren
assen, bei der Ortspolizeibehörde. Standesbeamten.
Trier, den 19. November iois. I. B. 7938. 10 J Sämtliche Herren
Der Regierungs-Präsident: Bürgermeister.
Baltz. aemliche
J— —11 Sämtliche Herren
H ecereer v2. Ine
NG A rungsmittel -Untersuch⸗
bohnnnmunch — ——
1293 Günigescßzgen Pournsgmt J. Esmtliche Herren
00 —D—— — ——— u Bürgermeister.
131 Sämtliche Herren
Bekauntmachung. Bürgermeister.
Das III. Bataillon des 22. Königlich Baye⸗ 1410. Samtliche Herren
ischen Infanterie-Regiments in Saargemünd Burger menster.
chießt am 3. und 5. Dezember 1913 von je 185101 Sämtliche Herren
Uhr vorm. bis 40 wachm. gefechtsmäßig Bürgermeister.
charf östlich Auersmacher. Schußrichtung gegen
stordwesten. Standpunkt der Schützen an dem 16 is
orspringenden Eck des Mühlenwaldes, 1300
Neter südöstlich Auersmacher.
Das Gelände innerhalb des Raumes:
Standpunkt der Schützen — Wegegabel am
stordostausgang von Auersmacher — östliches
ẽck des Waldes „Auf dem Berg“ — Steinbruch
iordöstlich Kleinblittersdorf — Steinbrüche
üdöstlich Bübingen — Westrand des „Hinter
Vald“ — Wintringerhof — Ostrand des „Au
ßerg“ und „Wehr Holz“ — Bliesgersweiler—
nühle — Standpunkt der Schützen ist gesperrt
und darf während des Schießens nicht betreten
verden.
Gesperrt sind sämtliche in dem vorstehend
ezeichneten Gelände liegenden Wege.
Der Weg Kleinblittersdorf —Kapelle bei
Lintringerhof ist frei.
Die Gemeinden wollen über etwa er—
pachsene Flurschäden Nachweisungen nach Bei—
lage E zum Naturalleistungsgesetze unter ge⸗—
tauer und erschöpfender Ausfüllung
der Spalten 127 aufstellen und dieselben bis
ängstens 10. Dezember an das Bataillon ein—⸗
enden. Falls keine Schadenersatzansprüche er—
soben werden, wolle dies baldigst dem Batail⸗
on mitgeteilt werden.
Saarbrücken, den 25. November 1913.
Der Königliche Landrat.
J. A.: Eichert, Regierungs-Assessor.
Bekauntmachung.
Durch das hiesige Proviantamt findet ein
lInkauf von Hülsenfrüchten — gelbe Erbsen,
zohnen und Linsen — unter folgenden Be—
ingungen statt:
Die Hülsenfrüchte müssen trocken und ge—
und, vollständig ausgereift, handbelesen, nicht
ickhülsig und frei von Maden oder Käfern
owie kranken oder angestockten Körnern sein.
ẽrbsen und Bohnen müssen in längstens 2
Z3tunden, Linsen in längstens 2 Stunden völlig
ind gleichmäßig weichkochen.
Erbsen werden nur ungeschält gekauft;
zroßkörnig. (Riesen- oder Viktoria-Erbsen)
verden vei entsprechendem Preise bevorzugt.
Von Bohnen werden nur die weißen Sor—
en der als Stangen- oder Buschbohnen vor—
ommenden Veits-, Schwert-, Dattel- oder
rFierbohnen gekauft.
Linsen müssen von mittelgroßer gleich—
näßiger Beschaffenheit und von gleichmäßiger
karoe sein.
Bei dem Ankauf wird, soweit tunlich, den
Lroduzenten der Vorzug gegeben werden.
zaarbrücken, den 26. November 19183.
Der Landrat.
J. V.: von Schroeter.
oetanntnachung.
In Baronweiler, Kreis Forbach, ist die
Naul-⸗ und Klauenseuche ausgebrochen.

— — —
Terminkalender für den Monat Dezomber 1513.
—IEIEAAMIZZ —

71 W
51 Beamte, Die Erledigung
welche anordnende
251zu berichten haben Verfügung

Gegenstand

Sämtliche Herren 8. Jan. 1879, Vr.
Bürgermeister. 403/78 und 4. Apr
1892, Nr. 4658.
Sämtliche Herren 19. August 1884,
Bürgermeister. Nr. 3273,
17. Dezember 1904,
Nr. 13334.
16. Februar 1891,
Nr. 999.
21. April 1893,
NMr. 5229.
2. Augqust 1893,
Nr. 9086.
20. März 18097,
K. A. 1200.
6. April 1903,
12717, 2. Aug.
5. November 1902
àr. 10224 und 21
ebr. 1906. Nr. 21
7. April 1906,
E. A. 1382.
5. April 1900,
X. A. 900.
26. Oktober 1911,
Nr. 11427.

— — — — —
Veränderungsnachweisung der Zeit- u. Flugschriften.

Nachweisung über die polizeilichen Bestrafungen
wegen Zuwiderhandlungen gegen die Bestim—
mungen über den Verfehr mit Reben. (Fehl⸗
anzeige nicht erforderlich)
zahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen
Monats.
Anzeigen über die in den Weinbergen durch Reben—
schädlinge, Rebenkrankheiten usw. entstandenen
Schäden,
Verkehr mit Blindreben. GFehlanzeige nicht er⸗
forderlich.)
ßorlage der Kassenübersichten pro November.
zedarf an Drudformularen im Bereiche der Unter—
richtsverwaltung.
zrgebnisse, der Besichtigung der Bachläufe.

Anzeige über, die Abgabe der vollzogenen Liefere
scheine über empfangene Standesregister usw.
an das Kagl. Gefängnis zu Anrath.
UInträge, auf, Auszahlung der Beihülfen zu Wege—
dMerhiehosdungen für das laufende Rechnungs—
ijahr.
Ueberwachung der Margarine- und Kunstspeisefett.
Fabriken. GFehlanzeige nicht erforderlich.)

17. Januar 1912.
K. A. 256.
18. Januar 1002,
RX. A. 164.
27. April 1898,
Nr. 4401.
24. April 1894,
K. A. 847 und
16. Februar 1897
X. A. 433.
21. April 1902,
Nr. 3697
und 11. Juni 1904.
Nr. 5524.
5. Juli 1860,
Mr 2770.

Jufnahme größerer Anleihebeträge der Kommunen
im nächsten Jahre. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Anträge auf Kreisbeihülfen zu Gemeindewegebauten
für das kommende, Rechnungsiahr. (Fehlan—⸗
zeige nicht erforderlich.)
rinn * Schutzvorschrisften für gewerbliche Ar
eiter.
—
tränke. Die Zahlen der zu einer Gemeinde ge—
hörigen Ortschaften getrennt.)
zericht über das Ergebnis der polizeilichen Revi⸗—
sionen, der Gast- und Schanlkwirtschaftshetriebe
in welchen Gehilfen oder Lehrlinge beschaftiol
werden und Angabe der Bestrafungen.
dachweisung des Forstareals.

1715Die Herren Kommunal⸗
Oberförster hier und
Saarlouis.
18115. Die Herren Bürger⸗ 9. Nopember 1883,
meister zu Dudweiler, sir. 4088. 30. Dezembe.
Püttlingen, Sulzbach,896. Nr. 3948 u—
Brebach u. Völklingen, 16. Oktober 1901,
Nr. 8954.
9 Die Herren Bürger⸗ 19. August 1904,
meister zu Dudweiler, Nr. 7928.
Völklingen,. Ludweiler
und Püuͤttlingen.
0— J Sämtliche Herren
Bürgermeister.

Anzeige des Ergehnisses der periodischen Unter⸗
suchung der eisernen Brückeen.

Bericht über das Ergebnis der Prüfung der Ge—⸗
schäftsführung der Innungen.

3. Januar 1898,
Nr. 13871.
3. März 1898,
Nr. 1887.
J. März 1901,
Nr. 1811.
7. April 1911,
Nr. 3094.
27. Juni 1912.
Nr. 6763.
14. Februar 1896
X. A. Nr. 440.
21. Juni 1902,
Vr. 7026.

lebersicht über den Stand und die Förderung der
Landesmeliorationen. Gehlanzeige nicht er—⸗
forderlich.)

horlage des Verzeichnisses der verwahrten Waffen
ßorlage der Berechnungen A und Büber gezahlte
Friedensunterstützungen.
Naßnahmen, Bestimmungen oder Einrichtungen
gegen den Alkoholmißbrauch. (Fehlanzeige
nicht erforderlich,)
kinreichung der Kostenrechnungen über die viertel⸗
jährlichen Lieferungen von Hafer, Heu und
Stroh für Gendarmerie-Dienstpferde.
kinreichung beglaubigter Abschriften von Heirats—
urkunden von Angehörigen eines ausländischen
Vertragsstaates für das laufende Halbiahr.
zeitungsbericht pro IV. Quartal.

3. April 1894,
Nr. 4031.
1. Dezember 1908,
Nr. 17119.
25. März 1905,
X. A. 976.
25. Mai 1906,
X. A. 2114.
23. November 1867,
Nr. 6845.
27. April 1871,
Nr. 3231.
17. Januar 1901,
Kr. 455 und 21. Feb—
1906. Nr. 1624.
4. Juni 1880,
Nr. 2830.
10. Dezember 1910,
Nr. 12197.
). November 1910
Nr. 10267.
17. März 1897,
Nr. 2981.
9. März 1908, Nr.
795, 17. Mai 1909
10. Mai 10912.
KX. A. 2741.
z230 Herr Oberwachtmeister 27. Juni 1907,
Schmitt und ämtliche Nr. 7161.
beristenen, Gendarmen.
8331. Sämtliche Herren P Juli 1886. Kreis
Bürgermeister. blatt 1886, S. 131.

tachweisung der neu eröffneten und eingezogenen
öffentlichen und Privat-Heilanstalten. (Fehl⸗
anzeige nicht erforderlich.)
Erntestatistik über die Weinkreszenz. 1

A —
Personen unter 16 Jahren dürfen während der
ffentlichen Vorführungen in Kinematographen—
Theatern nach 8 Uhr abends auch in Begleitung
Frwachsener nicht geduldet werden.

Berzeichnis der Meliorationsverbände. (Fehlan⸗
zeige nicht erforderlich.)
Veränderungen der Feuerwehren und Löschgerät⸗
schaften. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Verzeichnis über erfolgte Anstellungen, von Militär⸗
anwärtern im verflossenen Vierteljahr nach An—
lage K Austellungsgrundsätze. (Fehlanzeige nicht
„ erforderlich.)
Einreichung einer Nachweisung über die verab⸗
en Fouragerationen im verflossenen Vier⸗
eliahr.
Maß— und Gewichts-Revisionen im abgelaufenen
Jahre.

Auch, zu früherer Stunde dürfen Personen
inter 16 Jahren zu öffentlichen Vorführungen in
zinematogranhentheatern nur dann zugelassen wer—⸗
ven, wenn Bilder, deren Vorführung vor solchen
ugendlichen Personen pon der Ortspolizeibehörde
intersagt ist, nicht gezeigt werden, und wenn dem—
jemäh die Vorstellung an dem der Straße zu—
tächst gelegenen Eingange zu den Vorführungs—
äumen sowie an der Thegterkasse durch Anschlag
in allgemein sichtbarer Stelle ausdrücklich mit
Zustimmung der Ortspolizeibehörde als „Fami—
ien-Vorstelkunga“ bezeichnet ist

8 2313383*
ODie Zustimmung der Polizeibehdrde zur Be⸗
eichnung einer Vorstellung als „Familien-Vor—
tellung“ Zist mindestens fünf Tage vor der ge—
lanten Aufführung bei der Ortspolizeibehörde zu
eantragen. Dem Antrage ist der Spielplan so—
die eine genaue Beschreihung, der vorzuführenden
Bilder, je in doppeller AÄusfertigung, beizufügen.
84.
Zuwiderhandlungen 'gegen diese Polizeiverord—
uung werden mit Geidstrase bis zu 60 Mark be—⸗
traft, an dexen, Steile im Unvernögensfalle ent
vrechende Haft truͤt. F
8 5.
diese Polizeiverordnung tritt am 1. Januar 1914
wKraft.
Toblenz, den 30. Oktober 1913. I. A. 8383
Der Ober⸗Präsident der Rheinprovinz:
Frer von Rheinboßeßn

— — —

8s znch
—
gy üngzigteche 827883969
er en pohzemsecehon.
Nachdem die unter dem Schweinebestande
es Milchhändlers Johann Scheurer, hierselbst
Lilhelmstraße Nr. 85, ausgebrochene Schweine
euche nach amtstierärztlicher Feststellung er—
oschen ist, werden die angeordneten Schutz
naßnahmen hiermit aufgehoben.
Zaarbrücken, den 22. November 1913
Der Königliche Polizei-Direktor.
I. A.:; Dr. Werther, Polizei-Assessor

Bekanntmachung.
Nachdem die unter dem Pferdebestande der
Firma Pasquay & Lindner, Mainzerstr.
hterselbst ausgebrochene Influenza (Brustseuche)
zrloschen ist, werden die angeordneten Schutz—
maßnahmen hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 24. November 1913
Der Königliche Polizeidirektor.
J. A.; Dr. Werther,
Polizei⸗Assessor. 5

— Der Königliche Landrat.
J. V. von Schroeter, Regierungs-Assessor

Bekanutmachung.
Nach amtstierärztlicher Feststellung ist j6
in Pferd des Fuührmanns Johann Paul
            
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