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tzer in Saarbrücken-M.Burbach, bezw. der⸗
elbe und dessen Ehefrau Maria geb. Zimmer)
Angetragenen Grundstüce im Wege der
zwaängsvollstreckung versteigert werden.
Am 20. Dezember 1913, nach mittags
n Uhr, sollen in Ueberhofen in der Wirtschaft
jon Jakob Klein, die im Grundbuche von Ueber⸗
ofen Band 1 Art. 43 (eingetragene Eigen⸗
umer am 14. Februar 1919, dem Tage der Ein⸗
eragung des Versteigerungsvermerkes: Johann
VBaldauf, Sohn von Jakob, Bergmann zu
Ueberhosen) eingetragenen Grundstücke im Wege
her Zwangsvollstrekung versteigert werden.
Königt. Amtsgericht Sulzbach.
Am 17. Dezember 1913, vormittags
id Uhr, sollen auf dem Kgl. Amtsgericht
Sulzbach, Zimmer Ar. 11, die im Grund—
huche von Sulzbach Band 11 Artikel 348 (ein⸗
getragene Eigentümer am 10. Mai 1913, dem
Tage der Eintragung des Versteigerungsver—
merkes: Steiger Jakob Wilhelm Krämer in
Sulzbach) eingetragenen Grundstücke: 1. Flur
11 Nr. 852/14 Hammer »*4, Wiese, groß 207
Ar mit 0,16 Taler Re xrtrag: 2. Flur 11
Ner. 851/ 14, Hammersberg, Hofraum 2e., groß
239 Ar, darauf Gebstrem. Nr. 91, a) Wohn⸗
haus mit Hofraum und Hausgarten mit 264
Mark Nutzungswert, im Wege der Zwangs⸗
polsstreckung versteigert werden.
Am 19. Dezember 1913, nachmittags
rUhr, sollen in Quierschied in der Wirt—
schaft Strauß, die im Grundbuche von Quier—
schied Band 14 Artikel 663 (eingetragene Eigen—
sümer am 27. September 1913, dem Tage der
kintragung des Versteigerungsvermerkes: Ehe—
rau des Kaufmannes Adolf Risler, Katha—
ina geborene Meyer, ohne Stand, Witwe erster
khe von Ferdinand Stenger in Saarbrücken)
ingetragenen Grundstücke im Wege der
zwangsvollstreckung versteigert werden. F
Am 31. Dezember 1913, vormittags
102/, Uhr, auf dem Kgl. Amtsgericht Sulz⸗—
zach, Zimmer Nr. 11, die im Grundbuche von
Zulzbach Band 7 Artikel 346 (eingetragene
kigentümer am 8. September 1913, dem Tage
er Eintragung des Versteigerungsvermerkes:
J. Bergmann Nikolaus Huüppert zu Neu—
veiler, 2. dessen Kinder, alle zu Neuweiler, in
maeteilter Gemeinschafts eingetragenen Grund—
tücke: 1. Flur 18 Nr. 251/31, Nenweiler, Hof⸗-aum
ꝛe. groß 3,75 Ar, darauf Gbstr.⸗“R. Nr.
1304, 4) Wohnhaus mit 170 Mk. Nutzungswert;
Flur 18 Nr. 23334, Neumeiler, Hausgarten,
zroß 3.331 Ar, im Wege der Zwangsvollstreckung
ersteigert werden
Kgl. Amtsgericht Völklingen.
Am 8. Januar 1914, vormittags
Uhr, soll in Geislautern in der
Birtschaft zum Falken das im Grundbuche von
eislautern Band 9 Blatt MN c(eingetragene
kigentümer am 24. Juni 1913, dem Tage der
kintragung des Versteigerungsvermerkes: Ehe—
eute Schreiner Hilarius Wallerius und
klisabeth gebbrene Köhler zu Geislautern —
Besamtaut der übergeleiteten Fahrnisgemein—
chaft —) eingetragene Grundstück: Flur 6 Nr.
342/102, im Betzen (Ortsstraße), a) Wohnhaus
nit Hofraum und Hausgarten, groß 9,27 Ar
nit 1800 Mark Nutzungswert, im Wege der
zwangsvrollstreckung versteigert werden.
Am 9. Dezember 1913, vormittags
10 Uhr, soll in Altenkessel in der Wiri—
chaft von Geschwister Heiser (früher Pabst),
as im Grundbuche von Püttlingen Band 42
ßlatt 2056 (eingetragene Eigentümer am 19.
dezember 19412, dem Tage der Eintragung des
bersteigerungsvermerkes: Eheleute Schreiner
Anton Jaeobs und Wilhelmine geb. Thir—
sraaunn zu Altenkessel, Miteigentümer je
zur Hälfte), eingetragene Grundstück: Flur 48
ir. 646/299 ꝛe., der alte Kessel, 1. Straße, Haus⸗—
Jer. 25, Hofraum ꝛe. a) Wohnhaus m. Stall, Hof—
dum und Hausgarten, b) Holzschuppen, groß
3 Ar 79 qm mit 220 Mtk. Nutzungswert zu a)
und 12 Mk. zu b) und zwar der Hälfteanteil
des Schreiners Anton Jacobs, im Wege der
Zzwangsbollstreckung versteigert werden.
Am 13. Januar 1914, vormittags
J Uhr, sollen in Geislautern in der
Birtschaft zum Falken die im Grundbuche von
Beislautern Band 12 Blatt Nr. 571 und Völk—
ingen Band 4 Blatt Nr. 194 (eingetragene
kigentümer am 16. Oktober 1913, dem Tage
»er Eintragung des Versteigerungsvermerkes
dJohann Thiel, pens. Bergmann zu Völk—
ingen, Witwer von Johanna geborene Speicher)
eingetragenen Grundftücke im Wege der
zwangsvollsireckung versteigert werden.
Am 11. Dezember 1913, vormittags
10 Utzr, sollen auf dem Kgl. Amtsgericht
bölklingen, Zimmer Nr. 5, die im Grund—
ouche von 1. Völklingen Band 9 Artikel 412
uind 2. Geislautern Band 13 Artikel 608 (ein—
gerragene Cigentümer am 20. Sertember 1913
»em Tage der Eintragung des Versteigerungs—
rermerkes: Eheleute pens. Bergmann Peter
zimmermann und Maria geb. Klein in
Bölklingen, auf Grund gesetzlicher Güterge—
neinschaft bezw. übergeleiteter Fahrnisgemein—
chaft) eingetragenen Grundstücke im Wege der
gwangsvollstreckung versteigert werden.
Am 18. Dezember 1913, vormittags
10 Uhr, soll auf dem Kal. Amtsgericht
Bölklingen, Zimmer Nr. 5, das im Grund—
buche von Völrlingen Band 19 Artikel 950
leingetragene Eigentümer am 14. September
1913, dem Tage der Eintragung des Ver—
steigerungsvermerkes: 1. Eheleule Puddler
und Krämer Jakob Hamm und —20rothea
geborene Beder in Völklingen, 2. Eheleute
Fakob Bach, Fuhrmann, und Karoline geb
Schmidt zu Vöiklingen, in allgemeiner Güter—
gemeinschaft), eingetragene Grundstück: Flur
83 Nr. 1302,144 oben in der Mühlgewann
— —
hofraum ꝛe. a) Wohnhaus, groß 1,11 Ar mit
050 Ml. Nutzungswert — das Wohnhaus zu
) steht auch auf Parzelle 1300144 Artikel 949
— im Wege der Zwangsvollstrekung ver⸗
teigert werden.
Am 19. Dezember 1913, vormittags
NUhr, sollen in Sudweiler in der Wirt—⸗
haft zum Warndt die im Grundbuche von
zudweiler Band 16 Blatt 775 (eingetragene
kigentümer am 20. September 1913, dem Tage
er Eintragung des Versteigerungsvermerkes:
x*ͤhheleute Friedrich Renno, Klempner, und
zoftie geborene Michler zu Ludweiler, Gesamt⸗
zut der aus der gesetzl. Gütergemeinschaft des
hein. Nechts übergeleiteten Fahrnisgemein—
chaft) eingetragenen Grundstücke: 1. Flur 15
str. 255, Gebfudesteuerrolle 342, Hofraum ꝛe.,
) Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten,
imn Torf 340, groß 255 Ar mit 60 Mark
⁊ntzungswert: 2. Flur 14 Nr. 116, Acker,
Jduhdidem, groß 21,70 Ar mit 026 Taler Rein⸗
rtrag, im Wege der Iwangsvollstreckung ver⸗
leigert werden.
Güterrechtsregifstersachen.
stgl. Amtsgericht Saarbrücken.
Die Ebeleute Wilhelm Höhner, Zriseur
un Saarbrücken, und Anna geborene Götten
saben durch Ehevertrag vom 16. Oktober 1913
inter Aufhebung des bisherigen gesetzlichen
züterstandes vollständige Gütertrennung ver—
inbart. Den ehelichen Aufwand hat der
Nann allein zu tragen. Hinsichtlich des Ver—
nögens der Ehefrau wird auf den Vertrag
zerwiesen. Güterrechtsregister Seite 2509.
Die Cheleute Fritz Schneider, Zimmer—
neister in Saarbrücken, und Elisabeth geb.
zeibel haben durch Ehebertrag vom 21. Okt.
913 unter Aufhebung des bisherigen Güter—
tandes vollständige Gütertrennung vereinbart.
düterrechtsregister Seite 2511.
Die Eheleute Ernst Schnell, Gastwirt in
zaarbrücken, und Katharina geb. Roland ha—
en durch Ehevertrag vom 1. Ottober 1913
uner Aufhebung des bisherigen Güterstandes
follständige Gütertrennung vereinbart. Gü—
errechtsregister Seite 2510.
Vorladungen nund Aufgebote.
dal. Amtsgericht Saarbrücen.
Ladung.
Der Händler Hu Wen Yuan, 30 Jahre
ilt, geboren in Tsingtau (China), dessen Auf—⸗
nihalt unbekannt ist, wird beschuldigt, außer—
alh seines Wohnortes, ohne Begründung einer
ewerblichen Nederlassung und zwar am 23.
zeptenber 1913 in Saarbrüsken, ohne einen
vandergewerbeschein eingelöst zu haben, ein
er Steuer vom Gewerbebetriebe im Umher—
iehen unterworfenes Gewerbe, nämlich Hau—
ierhandel mit Figuren betrieben zu haben.
die Jahressteuer ist auf 6 Mk. sestgesetzt.
Uebertretung gegen 88 1, 18, 26 des Ge—
etzes vom 3. Juli 1876.
Derselbe wird auf Anordnung des König—
ichen Amtsgerichts auf den 14. Januur 1914,
ormittaas 11 Uhr, vor das Königliche Schöf—
engericht in Saarbrücken, Zimmer Nr. 31,
ur Hauptverhandlung geladen.
Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird
ur Hauptverhandlung geschritten werden.
stönigl. Landgericht Saarbrücken.
Defsentliche Zustellung.
Die Ehefrau Dominikus Sich, Margarete
eborene Hettinger in Saarbrücken 3, Logen—
jasse 1, Prozeßbedollmächtigter: Rechtsanwalt
Justizrat Dr. Muth in Saarbrücken 3, klagt
egen ihren Ehemann, den Hüttenarbeiter
dominikus Eich, zur Zeit ohne bekannten
Lohn- und NMufenthaltsort, wegen Eheschei—
zung, mit dem Antrag:
die vor dem Standesbeamten zu Malstatt⸗
Burbach am 12. Dezember 1905 geschlossene
Ehe der Parteien zu scheiden, den Betlag—
len für den allein schuldigen Teil zu er—
klären und ihm die Hosten des Rechts—
streits zur Last zu legen.
Die Klägerin ladet den Beklagten zur
nündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor
ie vierte Zivilkammer des Königlichen Land—
erichts in Saarbrücken auf den 6. Februar
914, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗
ung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu—
elassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch—
igten vertreten zu lassen.
Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Polsterers Ludwig Buchs,
tlara Katharina geb. Ruster in Saarbrücken 2,
udwigstr. 37, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsinwalt
Zuftizrat Dr. Muth in Saarbrücken 3,
lagt gegen ihren Ehemann, den Polsterer Lud⸗
vig Buchs, früher in Saarbrücken, Trillerweg
h jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthalts—
irt, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag:
die vor dem Standesbeaniten zu Saar—
hrücken am 12. November 1910 geschlossene
Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklag—
ten als den allein schuldigen Teil zu er—
klären und ihm die Kosten des Rechtsstreits
zur Last zu legen.
Die Klägerin ladet den Beklagten zur
nündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor
ie vierte Ziviltammer des Königlichen Land—
——
914, vormittags 9, Uhe, mit der Aufsorde⸗
ung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu—
etassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch—
igten verteeten zu lassen.
Deffentliche Zustellung.
die Ehefrau Matthias Hastert zu Sulz—
ach, Marktstraße 17, Prozeßbevollmächtigter:
techtsanwalt Dr. Dietz in Saarbrücken 3,
saat gegen ihren Ehemann. den Moatthios
dastert, ohne bekannten Ausenthaltsort, wegen
khescheidung, mit dem Antrag:
u. die zwischen den Parteien am 3. Oktober
1899 vor dem Standesamt Saarbrücken
geschlossene Ehe zu scheiden,
.Rden Beklagten als den schuldigen Teil zu
erklären und
3z. ihm die Kosten des Rechtsstreits zur Last
zu legen.
Die Klägerin ladet den Beklagten zur
nündlichen Verhandlung des Rechtsstrelts vor
ie vierte Zivilkammer des Königlichen Land—
erichts in Saarbrücken auf den 9. Zanuar
1914, vormittags 9u Uhr, mit der Aufforde—
rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu—
zelassenen Rechtsanwalt als Prozeübevollmäch
igten vertreten zu lassen.
Oerffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Hüttenarbeiters Wilhelm
Lonrad, Katharina geb. Reck in Saarbrücken
. Burbacherstraße 7, Prozeßbevollmächtigter:
techtsanwalt Strauß, Saarbrücken, klagt gegen
hren Ehemann, den Hüttenarbeiter Bilhelm
Lonrad, ohne bekannten Wohn- und Aufent—
alesort, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag
Körigliches Landgericht wolle die am 18.
Dezember 1906 vor dem Standesamt zu
saarbrücken geschlossene Ehe scheiden, wolle
den Beklagten für den schuldigen Teil er—
klären und ihm die Kosten des Rechtsstreits
zur Last legen.
Die Klägerin ladet den Beklagten zur
nündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor
ie vierte Zinilkammer des Königlichen Land—
zerichts in Saarbrücken auf den 9. Zanuar
1914, vormittags 925 Uhr, mit der Anfforde—
ung, einen bei dem gedachten Gericht zuge—
assenen Anwalt zu bestellen.
Ver bivene gerichtliche Augelegenheiten.
Kal. Amtsgericht Saarbrücken.
Beschluß.
Der Erbschein des Königlichen Amtsgerichts
zaarbrücken vom 8. Oktober 1912 über die
zeerbung des Nikolaus Keller IIaus Ruß
zütte wird kraftlos erklärt.
Beschluß.
Durch Boschluß des Kal. Amtsgerichts Saar—
zrücken vom 20. Oktober 1913 ist der Polsterer
zugo Pfeiffer aus Saarbrücken, geboren
am 25. 12. 1868, evangelisch, verheiratet, wegen
Trunksucht entmündigt worden.
3 3 v
Jagd und Fischerei.
Wie nunterscheidet man im Revier alte und
junge Böocke?
Tie Frage, mag manchem auf den ersten Blig
was überflüssig erscheinen, und doch ist es nicht
nmer ganz leicht, sie jederzeit einwandfrei zu
cantworten. F
Stärke und Endenzahl des Gehörns, nur mit
zliden dehee geben gar keinen Anhaltspunkt
das einzig sichere Merkmal. das Gebiß, läht Fch
atürlich nur an totem Wilde betrachten. und gibt
dann auch nur absolut Ficheren Aufschluß darüber,
»b wir es mit einem Kitz ober erwachsenen Bod
u tun haben.
Beim Kitz fehlt im Unterkiefer der letzte Backen⸗
ahn. so daß zwischen dem letzten vorhandenen
zahn und dem Kieferknochen eine ziemliche Lücke
esteht, in die man, bequem den Zeigefinger legen
ann. Bei erwachsenem Wehwild dagegen läuft
er, Kieferlnochen vom letzten Jahr ab ziemlich
teil aufwärts. Hiernach kann man beurteilen, ob
as Stüch ein⸗ oder, mehriährige ist. Auch die
Bildhändler richten sich nach diesem Merlmal.
Schwieriger liegt die Sache, wenn 3. B. ein
zpießer im Revser steht, von dem man nicht
zenau, weiß, ob man einen alten, zurücdgesetzten
ind für die Zucht wenig tauglichen Bock vor
ich hat, der so bald wie möglich abgeschossen
oerden sollte, oder ob es sich un einen ukunsts
och handelt.
Auch Stärke und Gewicht geben keinen Anhalt
»a Vererbung und Aesung großen Einfluß auf
die Größe und Schwere des Wildes haben. Ganz
erade und dünne Spieße lassen im allgemeinen
inen Schluß auf Jugend und aussichtsreiche Zu⸗
unft zu, besonders dann, wenn selbst in ziem⸗
icher Nähe noch keine ausgesprochenen Rosen zu er⸗
enten sind. Bei, alten Bogen sind ganz gerade
zpieße äußerst selten; fast immer weisen die
ctangen an der Stelle, wo nornglerweise ein
ende ähen sollte, oder wo in früheren Jahren
in solches gesessen hat, eine Biegung auf. Nach
diesen Biegungen läßt sich das Eshörn als Gabeb
»der Sechsergehörn ansprechen und einen Schluß
auf das Alter des Bodes zu. Ist dazu die Kehle
des betreffenden Stüges sehr hell gefärht, so haben
vires mit Sicherheit mit älterem Wilde zu tun.
—Sn den meisten Fällen sind auch bei alten
Spießern ziemlich oder sehr starke Rosen vor—
janden. und daun handelt es sich meist um kräf⸗
ge und, sonst normale Stüde. Erst in sehr hohem
liter oder bei schwachen und kümmernden In—
ividuen kommen Spieße mit ganz kleinen oder
vollfommen fehenden Rosen vor.
Einen ziemlch sicheren Schluß auf das Alter
ines Bodes gibt sein Verhalten sowie die Stärke
einer Schalen, die durch die Fäbrte sich genau
rmetteln läßt.
Alte erfahrene Böde treten selbit in ruhigen
Revieren und an abgelegenen, von Menschen wenig
»esuchten Orten erst, spät aus, wenn alles andere
— —
»vor sie die schüßende Tickung verlassen. Stets
isend, Kets unrubhig und hastig, werfen fast nach
edem Bissen auf und sichern zwischendurch niel und
anl altend.
Zunge Stücke dagegen zeigen mehr das Be—
rehmen der Ricken; sie älen ruhig und sichern nur
n größeren Zwischenräumen.
Ein weiteres Mersmal alter Spieher ist das
Verhalten anderen Böden gegenüber, zumal in
der Brunstzett. Fast immer sind es, Raufbolde
ind böse, Brüder, die keinen anderen Bog in der
ähe dulden und selhst dem weiblichen Geschlecht
egenüber ziemlich rabigt auftreten, so daß dei
brem Erscheinen alles andere Wind, eilig von der
Budfläche verschwindet. Derartige Raufboide sol
en möglichst vor der Brunit abgeschofsen werden,
da sie sonst den ganzen Rebstand in der Näh⸗
bres Zrandortes beunruhigen.
— —
Einiges iiber den Krebs und doessen Fori—
pflauzunug.
Machdruck verboten.)
Alls Ende der 70er Jahre unsere bis dahin
rebsreichen Gewässer von der Krebspest heimgelsuch.
urden, und der Krebsbestand vielerorten total ver
ichtet wurde, griffen viele Regierungen, um den
drehs in den verödeten Gemässern wieder zinz
vürgern, zu dem Wittel, daßz sie den Fang dej
rebswebchen entweder bolittändig derboöten ode
och sehr einischhränlsten. Zur Schönung der Krebs
veibchen ist es nun notwendig, dieselben beim Fange
von den Männchen sosort unterscheiden zu können.
Wohl erkennt das geübte Auge das Weibchen an
einer geringen Große, den kleinen Scheren und
en breiten Schwans auf den ersten Blick; wer
edech sicher gehen will, der hat lich einen Krebs
ur Beftinmmang seines Geschlechtes nicht von der
beren Seite, sondern von der aree zu be⸗
al ten. Jeder Krebs besizt am Kopfbruitstück —
bie Scheren mit eingerechnet — fünf Gehfußpagare
und ar Hinterteile ünf Schwimm ußkpaare. Beim
Naänmnden bilden die etsten beiden Schwimmsukßpaare
ner nerh dem Kopfe zu gebogene Haden, welche
wisdien den letzten Gehsußpaaten des Bruststüdes
iegen. beim Weibchen dagegen sind diese beiden
Sarimmfukpaare als daum bemerkbare Organe
erkümmert und der kabhle Fleck zeigt auf den ersten
Plick, daß man ein Weibchen vor lsich hat. —
gzanz sicheren Untetschied zwischen heiden Geschlech⸗
ern finden wir in der Lage der Geschlechtsöfsnungen,
diese runden, etwa stednadeltlopigroßen Oeffnungen
iegen pagrweise bein Männchen am Grunde des
lehten Gebfukpearez, beim Weibchen dagegen am
Grunde des mittelsten Gehfußpaares.
Die Einzelheiten im Fortpflanzungsgeschäfte des
Krebses sind höchft interessant. Anfang oder WMiitte
Ronemdber, je nach der Mitterung und den Wasser—
derbältnissen. findet die Begattung statt, zwei bdis
zier Wachen darauf erst die Eiablage und alsdann
die Befruchtung. während die Jungen erst nach
etwa einem halben Jahre ausichlüpsen. Die Be—
Ino des Krebses ersolgt bei der Rückenlage des
Leibdsens. Etwa zwei bis vier Wochen nach der
Bezatiung treten beim Weibchen die Eier aus den
heiden Oeffnnngen am Grunde des mittelsten Geh—
ufpaares. Auch dieser Vorgang erfolgt in der
Rüctenlage des Weibchens. dasselbe schlägt dabei
ren Sawanz gegen die Brust und es wird auf
iese Weise ein Brutraum gebildet, in welhem die
Fier beiruchtet werden. Gleichzeitig werden die
Fier dann traubenförmig zu je 10 bis 15 Stüd
an den Echrimmsüßen des Hinterleibes angehekttet.
wo sie dann die ganze etwa sess Monate wazrende
Brüsezeit über verbleiben. Die Gesamtzahl der
Fier hängt von dem Alter und der Lebenskraft der
Meibchen ab, sie beträgt etwa 70 bis 129 Eier,
wopon ijedoch seler viele im Lause der Entwich
lung zu Grund gehen, so daß kaum mehr als 15
bis 20 junge Krebse auf das Weibchen zu redbnen
ind.
Das Weibchen hält die Ciet in regelmäßiger
und taltisemiger Bewegung. wobei denselben stets
risches. sauerstoffreiches MWasser zuge ührt wird.
Diefe Belastung mit den Eiern macht die Kreibs—
veischen auch wehrloser. weshalb lich dieselben zu
hrem eigenen und zum Schutße der Eier während
der langen Dauer der Entwidclung der Eier in
Schlupswinteln verborgen hkalten. Da lie während
zieser ZJeit nur selsen auf Nahrung ausgehen, magern
ie merilich ab, ihre Färbung wird durh Schlamm—
insatz dunkler und auch ihr Fleisch nimm: Moder—
geshmnack an, so dasß zich der Genuß eines eiertra—
senden Krebsweibchen schon won selbit verbiefet. Von
Mitte bis Ende Juni sélüpfen die Jungen gus den
Fiern, indem sie die Eihüllen sprengen. Sie sind
hen etwanl Zentimeter lang und den Allen sehr
ähnlich, nur der Hinterlieb ist noß rüdgebildet.
Sosort nach dem Aussrlüpfen Tammern ie ich
mit ihren winzigen Scherwen an den Shwienm ühßzen
der Mutter jest und nähren si von Infüsorien
und kleinen Krebstierchen. die ihnen das Wasser
uspült, unter dem Schwanze der Miatter ind sie
dabei sicher geborgen. Diesen sbüüßenden Auenthalt
verlassen die jungen Krebschen etwa 14 Tage
nach dem Ausschlürfsen, sobald die erste Häutung
ersolgt ist, die sie in ihrem Aeußern den Eltern
Zleich und zum Kampfe ums Dasein selhständio ge
macht hat.
Wie wir also aus Vorstehendem ersehen haben.
geht die Vermehrung der Krebse ganz kigenartig
borr sich und es ist bisher nicht gelungen, diese
Vorgänge auf künstlichem Wege nahzuahmen, wie
hei den Fischen. Es ist daher am Plaßtze, diesem
delikaten Krustentier. das bei den jest sehr ge—
teigerten Preisen seinem Züchter auh eine jsehr
Föne Einnahme zu hringen vermag, die bemög
ichste Pflege zuzuwenden. Fischmeister Sch.
) mrpich
Alls sr Lunssirthasf.
Die Verwertung der Lastanteu.
In vielen Gegenden unseres Vaterlandes
fiindet man an den Landstraßen noch lange
stastanienalleen, und auch als Parkbäume ist
die Kastanie von jeher beliebt. Ihre Früchte
ber bleiben zum Schaden der Haustiere häufig
uinbeachtet., und doch könnte das Vieh wochen—
ang mit einem bekömmlichen und wirkungs—
rollen Kraftfutter versorgt werden, weun man
zie reifen Kastanien sammeln und in geeig—
zeter Weise präparieren würde. Besonders
zu empfehlen ist ihre Benutzung, wenn man
zrößere Mengen von Rübenblättern zu füttern
zenötigt ist. Die Kastanien sind aber arm
in Eiweiß, und darum muß man ein stickstoff⸗
reiches Beifutter reichen. um ein richtiges
Rährstoffverhältnis herzustellen. Die Kastanien
virken namentlich auf den Fleischansatz
zünstig ein. und sie erzeugen eine derbe, vom
Fleischer und dem Konsumenten hevorzugte
Lare.
Kleinere Kastanien werden am besten in
rischem Zustande verfüttert, indem man die
Früchte zerstampft oder zerquetscht: bei frischen
dustanien ist das nicht schwer. Ihres Bitter—
toffes wegen werden die Früchte aber von
zen Tieren nicht gern genommen, und darum
nusß man größere Mengen konservieren, um
sie nach und nach zu verwerten. Man kann
die Kastanien wie Kartoffeln einmieten; man
nuß sie aber vorher an der Sonne längere
zeit trocknen lassen. Auch nach dem Brot⸗
acken lassen sich jedesmal mehrere Körbe voll
tastanien im Backofen dörren, und man kann
ie dann in beliebiger Weise aufbewahren,
»hne Schimmelbildung befürchten zu müssen.
Der Futterwert solcher mit der braunen
kchale getrockneten Kastanien ist verhältnis—
näßtig hoch und er kann ja nach den betreffen—
den Heupreisen pro Zentner mit etwa 53 Mk.
in Ansotz gebracht werden. Bei 90 Prozent
Tryckenmasse erhaltea wir 7,7 Prozent stick⸗
toffhaltige und 66,5 Prozent stickstoffreie Ex⸗
raktstosse, daneben auch 6,1 Prozent Rohfett.
BProzent Holzfaser und 2.3 Prozent Asche.
Wenu größere Mengen von Kastanien ver—
üttert werden sollen, dann muß man sie ent—⸗
zittern. Dieses geschieht, indem man die ge—
chrotenen Kastanien 2 bis 3 Tage im Wasser
iegen läftt und sie darin mehrmals umrührt.
das Wasser muß täglich abgegossen und er—
teuert werden. Turch das Kochen des Ka—