— 172
zis 3 Zentner pro Morgen), weil man bei
hrer Anwendung gleichzeitig dem Boden
kostenlos ein erhebliches Quantum Kalk über—
mittelt. Kali ist in dem hochprozentigen Kali—
düngesalz und im Kainit enthalten: von
ersterem genügen 70 bis 100 Pfund pro Morgen,
on letzterem benötigt man 223 Zentner auf
ie genannte Fläche. Den Stickstoff bietet man
im schwefelsauren Ammoniak dar. Dieses
Produkt löst sich langsam auf und hält so—
nit einen beständigen Stickstoffvorrat bereit.
Man gibt im Herbst etwa 30 bis 40 Pfund
Ammoniok und wendet den Rest (etwa 50 bis
10 Pfund) im zeitigen Frühjahr als Kopf—
zdüngung an. Ein Versickern ist bei sämtlichen
zier genannten Düngemitteln nicht zu be—
ürchten. Zi.
Der Komposthaufen.
„dachdruck verboten.)
es uint leider eine bittere Erfahrung, daß der
ztalldünger durchaus nicht so weit reicht, um
uch im Obstgarten angewendet zu werden, und
ie Verwendung von esien ist
t recht nicht, in dem Umfange verbreitet, wie
—— Eine recht wesentliche Aushilfe
etet nun der Komposthaufen. der nicht mit
Anrecht die Sparbüchse des Landmannes und na—
nentlich des Gartenfreundes genannt wird. Wie
nanche Stoffe, die gegenwärtig Garten und Hof
»erunzieren, würden, im Komposthaufen vereinigt,
inen Dünger von großem Wert abgeben. Aus
diesem Grunde kann nicht oft genug daran er—
nnert werden, dort einen Komposthaufen anzu⸗
egen, wo ein solcher noch nicht vorhanden ist.
Der Düngerwert des Komposthaufens hängt
elbstverständlich von der Menge, der Art und der
Sorgfältigkeit der Kompostbereitung ab. Je mehr
»ie Bestandteile dem Dünger ähneln und je besser
ind volhtändiger sich die einzelnen Stoffe zer—
eteen, desto besser wird dann auch ihre düngende
Wirkung sein. Im allgemeinen kann gesagt wer⸗
en.. daß der Kompost mit Rücdsicht auf seine
Treiblraft zu den mittlerxen Düngemitteln zu rech—
ren ist; wirft man den Umstand mit in die Wag—
chale, daß der Kompost eine hohe Redengeran
cung vermittelt, so kann man ihn getrost neben
den Staildünger stellen. Die einzelnen Bestandeile
des Kompostdüngers sind ja zum größten
Leil zersetzt, also in einer Form, die den zarten
ßzflanzenwurzeln leicht zugänglich ist
Da die einzelnen Stoffe zu ihrer Zersetzung
ängere Zeit gebrauchen, so ist es erforderfich,
nehrere, mindestens aber zwei Komposthaufen an—
ulegen und die frisch angelegten Haufen erst im
zächsten Jahre in Benuhung zu nehmen. Ais
Paterial zu einem Komposthaufen dienen aile Ab—
äsle der Haus- und Landwirtfchaft, Asche, Kalk
zchutt, Schlamm, Unkräuter gus Garten und Hof.
Spreu, Küchenabfälle, soweit sie nicht zur Eir—
ährung, der Haustiere dienen, Lederabfälle, Haare,
hornstücke, Federviehdünger, menschliche Exfre—
ente u. a. . Diese Stoffe werden stets gut mit
Erde vermischt und mäßig feucht gehalien. Kann
mnan die Saufen wiederholt mit Jauche tränken—
o wird, die Zersetzung beschleunigt und vervoit
ommnet. Allerdings muß der Untergfund dort,
vo die Komposthaufen lagern, undurchlässig sein,
»amit die Feuchtigkeit nicht so schnell entweichen
ann, Regenwasser soll eigentlich nicht auf ven
daufen bommen; niemals solte B. die Traufe
ines Daches über der Dungstätte fRegen, da sonst
er Dungstoff ausgewaschen, wird. Von Zeit zu
Zeit ist, der Sgufen umzustechen, damit die ein—
elnen Bestandteile gut durchmengt und befser zer—
etzt werden
duchricien gug den dereinen der Lonswirtschäst
untd siginigrzusht im srehse ßügrhrtten
Gersteigernug von rheinisch⸗gezogenen Zucht⸗
tuten durch die Landwirtschaftskammer.
Die Landweͤrtschaftskammer für die Rhein⸗
hrovinz wird am Freitag, den 24. Oktober d.
J., nachmittags A/ Uhr, auf dem Platze der
Provinzial⸗Pferde⸗Ausstellung in Koͤln⸗Mer⸗
heim (Rennplatz) 10 bis 12 rheinisch⸗gezogene
ührige und ältere Zuchtstuten unter rhei⸗
nische Landwirte öffentlich versteigern. Diese
Bersteigerung bietet rheinischen Züchtern die
»este Gelegenheit, rheinische Zuchtstuten mit gu⸗
er Abstammung zu erwerben. Von den Be—
dingungen, welche für die Haltung der Stuten
n Frage kommen, sind die wichtigsten nach—
tehend wiedergegeben:
Die Erwerber von Zuchtstuten verpflichten
ich insbesondere:
) die Stuten nach erlangter Reife alljährlich
von einem königlichen Hengste oder ange⸗
körten Privathengste decken zu lassen;
die Stuten zwecks Eintragung in ein von
der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft
anerkanntes Zuchtregister der Rheinpro—
bdinz an dem hierfür festgesetzten Termin
sowie auch auf der Provinzialpferdeaus—
stellung zu Köln mit den davon entfallenen
Fohlen vorzuführen; von letzterer Bestim⸗
mnung kann der zuständige Gauvorsteher
entbinden;
auf alle Anfragen des Gauvorstehers über
die Stuten und deren Nachkommen Aus—
kunft zu erteilen.
Die Stuten sind von den Ankäufern minde⸗
tens vier Jahre lang zur Zucht zu benutzen.
rtin Verkauf derselben innerhalb der Provinz
or Ablauf dieser Zeit bedarf der schriftlichen
ßenehmigung der Landwirtschaftskammer.
Ein Verkauf nach außerhalb der Provinz
ann nur in besonderen Ausnahmefällen durch
chriftliche Erklärung seitens der Ländwirt
chaftskammer gestattet werden; doch hat der
Ansteigerer hierauf unter keinen Umständen
inen Anspruch.
Kleineren Züchtern ist es gestattet, gegen
Stellung eines sicheren Bürgen ein Deittel
er Kaufsumme innerhalb 14 Tagen, ein Drit—
el nach einem Jahr und das letzte Drittel
nach zwei Zahren zu zahlen
Verwaltungsstuudium an der landwirtschaft⸗
lichen Akademie Bonn-Poppelsdorf.
un der landwirtschaftlichen Akademie Bonn—
oppelsdorf wird vom kommenden Winter an ein
veisemestriger Lehrgang der landwirkschaftlichen
zerwaltundzlbinde uiind des Genypvisenschaftswesens
ingerichtet. um ein erweitertes und vertieftes Stu⸗
jum der Volkswirtschaftslehre, der Rechts- und
zerwaltungskunde sowie des Genossenschafts⸗ und
zersicherungswesens unter besonderer Berüdsichti⸗
ung des landwirtschaftlichen Interessenkreises zu
rmöglichen. Diese Neuerung verfolgt, zunächst einen
dehichen Zwed; jeder an der Akademie studieende
Landwirt soll, daraus sowohl für die Füh—
ung seines Betriebes wie für die ehrenamtliche
RNitwürkung in der staatlichen, kommunalen und
indwirtschaftlichen Verwaltung Nutzen ziehen kön—
en; besonders gilt dies für solche Landwirte, die
päter große Betriebe als Eigentümer oder Ad—
ninistrakoren zu übernetmen haben, Nicht min—
er bedars solcher Kenntnisse der Landwirtschafts—
ehrer in seiner doppelten Eigenschaft als Lehrer
ind Berater der kleinen Landwirte wie als Hülfs—
rgan der airtiten Verwaltung. Endlich
oll auch solchen, die sich der landwirtschaftlichen
Zerwaltung selbst zu widmen beabsichtigen in Land—
rictschaftskammern landwirtsdlaftlichen und Bauern—
ereinen, Genossenschaften usih.) eine geeignete Aus—
ildungsmöglichkeit gegeben werden, deren erfoig—
eiche Benutzung durch eine neu eingeführte Pru—
ung nachgewiesen werden kann.
Als. Dozenten sind außer den Akademieprofesoren
herporrggende Praktiker gewonnen worden;
s haben die Herren Professor Dr. Neubauer, Vor—
heher der Versuchsstalion des Jandwirtsagftlichen
Bereins; Herr Feldmann, Direktor der Genossen
chastshank für Rheinpreußen und Herr Landesrat
Dr. Schauseil ihre Mitwirkung zugefagt
Vede gewünschte weitere Auskunft wird durch
as ESekretariat der Iandwirtshafiuge Alademie in
ßonn⸗Poppelsdorf erleill, welches auch eine Druge
chrift über das neue Stadium unentgeltlich über
endet.
Buchführumgs⸗PMRrämiierung für bäuerliche Betriebe.
Die Landwirtschaftskammer wird, auch in diesem
Jahr zur Förderung der bäuerlichen Buchfüh—
ung 'eine Buchführungs-Prämiierung veranstalten.
um Preisbewerb werden nur Buchführungen
äuerlicher Besitzer der Rheinprovinz zugelassen, die
yre Bücher selbst führen oder von ihren Ange⸗
»örigen, führen lassen. Die Buchführung, muß ein
bolles Rechnungsjahr, dessen Beginn nicht, weiter
aAls zwei Jahre zurückliegt, umfassen, und ord—
iungsgemäß geführt sein, Sie muß vor allem
ine genaue und, fortlaufende Aufzeichnung aller
kinnghmen und Ausgaben, getrennt, nach Betriet
ind Besitzer, des Naluralsenverbrauchs in Haus
jalt, des Inventars sowie eine Jahresschlußrech⸗
zuung enthalten. Aufzeichnungen, die nicht nur ein
Jahr, Jondern mehrere Jahre umfassen, erböhen
»en. Wert der Buchführung. Ein bestimmies
System der Buchführung wird nicht verlangt.
Anmeldungen sinde bis zum 18. Ditober ds.
Is. unter Einsendung der Bücher an die Buchstell
er Landwixtschaftskammer Bonn, Weberstraße 509,
u richten. Etwaige Originalaufzeichnungen in Rotizüchern
mögen beigefügt werden.
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lIn den Kreisen der Lichtverbraucher herrscht leider heute
immer noch Schon langst
zehr verbreitet Ein lrrtum. bewundert ein
eder die Bequemlichkeit, Sicherheit, Reinlichkeit und
Schonheit des élektrischen t jeder uberzeugt, daß alle
icites und vor aliem I8Idiese Eigenschaften von
ceiner anderen existierenden Beleuchtungsart ubertroffen
werden. Um so mehr ist es daher auch zu bedauern,
daß sich durch 4 das elektrische
Licht sei eine die Annahme, Luxusbeleuchung,
manche davon abhalten lassen, diese vorzugliche
zeleuchtung bei sich einzuführen. Und doch ist durch
lie Einfuhrung der Metallfadenlampen erwiesen worden,
dasß elektrische Beleuchtung
dei richtiger Anordnung dieser Lampen billiger ist als
andere Beleuchtungsarten. Man bedénke, daß dann die
Brennstunde der gebrauchlichsten Lampen nur 1 Pfennig
costet. In Anbetracht dessen wird niemand behaupten können,
laß dieser Preis 3 wenn man er—
vagt, daß Petro- 2z4 teuer —X leumlampen daszelbe
kosten, außerdem Ersatz an Zylindern erfordern
uind dazu ungesund und gefahbrlich sind
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