Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden wit Oeffentlichem Anzeiger, herausgegeben vom Königlichen Landratsamt Saarbrücken.

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39. Jahrgang.
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dJueuig or dur don önl ichol
(Nachdruck verboten.)
Hat uns der September mit dem Beginn
zer Hühnerjagd die Einleitung zu den
nancherlei jagdlichen Freuden des Herbstes
gebracht, so gestaltet sich das Programm im
Sktober wesentlich abwechselungsreicher und
nannigfaltiger. Besonders in gemischten
Revieren mit Feld, Wald, Wiesen und Wasser
ann der Waidmann, der über die nuötige Zeit
»erfügt. jetzt manchmal mit sehr bunter Strecke
seimkehren.
Der nach der Brunst sehr heimliche Bock
jat sich allmählich bei der reichen und guten
Aesung von den Strapazen des Fort—
flanzungsgeschäftes erholt, beginnt wieder
ertrauter zu werden und wird im Oktober
nicht selten in kleinen Feldhölzern, Bohnen⸗
eldern und ähnlichen Deckungen angetroffen.
Auch die die Flußufer säumenden Schilf—
ind Weidendickungen nimmt er jetzt gern an,
ind manch braver Bock, der bis dahin allen
sachstellungen entrann, fällt bei der Enten—⸗
ind Hasenjagd dem Jäger in die Hände und
indet oft durch die Schrotspritze ein wenig
ühmliches Ende.
Für die wenigen Glücklichen, die über ein
sotwildrevier verfügen, in dem sich Brunst⸗
lätze befinden, können jetzt Stunden höchsten
venusses kommen, da die Brunst Anfang
Rktober ihren Höhepunkt zu erreichen pflegt.
Mächtig hallt in kalten Nächten der Schrei
des brunstigen Platzhirsches durch die klare
duft, dem hier und da ein anderer antwortet.
Vilde und erbitterte Kämpfe werden oft aus—
gefochten, wenn ein fremder Hirsch sich dem
shudel zu nähern sucht, und nicht selten findet
iner der Rivalen dabei den Tod. Ab und zu
ommt es auch vor, daß beide Kämpfer auf
dem Platze bleiben oder daß sie sich mit den
tarken Geweihen verkämpfen, nicht mehr los—
ommen können und so einen elenden Tod
inden. Die wilde Eifersucht des Platzhirsches
nacht sich der Jäger oft zunutze, um ihn in
chwer zugänglichen Revieren mit dem auf
iner Muschel nachgeahmten Hirschruf aus
einem Versteck zu locken und vor die Büchse
zu bekommen. Manch vorsichtiger alter Recke,
der sonst die schützende Dickung erst bei weit
»vorgeschrittener Dämmerung verließ, fällt jetzt,
yon der Liebe und der Eifersucht betört, der
dugel zum Opfer.
Weniger Bedeutung hat die Brunst beim
damwild, die zumeist im Oktober beginnt, da
dieses bei uns, selbst in freier Wildbahn, mehr
den Charakter von Parkwild zeigt. Mit Un—⸗
jeduld wird der 1. Oktober von den Gelegen⸗
seitsjägern erwartet, die nicht über ein eigenes
sevier verfügen, zumeist auf Einladungen an⸗
zewiesen sind und für die der Hase das Wild
chlechthin bedeutet. Sie haben bisher, von
venigen abgesehen, die Gelegenheit zur Enten⸗
ind Hühnerjagd hatten, lange Zeit auf alle
ragdlichen Freuden verzichten müssen, und
zreifen jetzt mit doppelter Freude zu Gewehr
und Rucksock. Denn vereinzelt und in beson⸗
»eren Fällen werden jetzt schon ab und zu
kreibijagden veranstaltet. Rationell ist das
war nicht, und zumal bei den augenblicklich
sehr hohen Preisen, die für Winterhasenbälge
gezahlt werden, sollte man nur auf Ansitz oder
zuche die nötigen Küchenhasen schießen.
Treibjagden sollten erst im November statt⸗
inden, wenn der Hase seinen Winterpelz an⸗
gezogen hat.
Ueber den mehr oder minder schädlichen
kinfluß der Suchjagd auf den Hasenbesatz
ines Reviers können sich die Gelehrten immer
noch nicht einig werden. Man neigt heute der
Ansicht zu, daß im großen und ganzen
Rammler und Häsinnen in ziemlich gleicher An⸗
zahl vorhanden sind. In vernünftiger Weise
betrieben, kann man die Suchjagd als durch—
aus waidgerecht ansehen. Zudem bietet sie
dem Jäger manch schöne Stunde und gibt auch
dem Hunde Gelegenheit zur Arbeit und Uebung.
Zollten wirklich dabei einmal wesentlich mehr
däsinnen wie Rammler zur Strecke kommen.
o kann man später auf der Treibjagd das
Beschlechtsverhältnis dadurch regulieren, daß
nan anordnet, daß alle sich drückenden und
erst zwischen den Treibern oder Schützen auf—⸗
tehenden Hasen nicht beschossen werden dür—
en. Das sind erfahrungsgemäß in der Haupt⸗
ache weibliche Hasen

Nr. 40.

— — —
rernsdrecher der Geichaftsstede Gahndofstrade do) Rr. 2080 EAmt Saarrrücken, Montag, den 6. Oltober 1913.
——

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ernsprecher der Truckerei: Rr. 1184 (Amt Saar?rücken)

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9888mn
bo asmacungen
ag ßünigsimen Doeißgragnes Dyßnfento
8 —J — ngs Prsfurign
Polizei⸗Verordnung,
detreffend die Meldepflicht der aus Un—
zarn und Galizien zureisenden Per—
sonen.
Auf Grund der 88 137, 139, 140 und 141 des
dandesverwallungsgesetzes vom 30. Juli 1883, der
z86 I73 und 15des, Gesetzes über die Polizei—
erwältumg bom 11. März 1850, sowie der 88
und 13 des Reschsseuchengesetzes vom 30. Juni
dod und des 8 8 der Anweisung des Bundesrates
ur Befämpsung der Cholera, vom 28. Januar
904 Irdne sa. da ein Fall vorliegt, welher keinen
uffschube zuläfßtt, vorbehaltlich nachträglicher Zu—
immung des Bezirksausschusses, für den Umfang
es Hegierungsbezirls Trier folgendes an:
Einziger Paragraph.
Die Polizeiberordnung vom 7. August 1913,
„etrejffend die Meldpflicht der aus choleraverseuchten
Fegenden der Balkanstaaten kommenden Versonen
Anitsbl. S. 270) wird auch auf die aus Ungarn
ind Galitien Zureisenden ausgedehnt.
Trier, den 22. September 1913. I. O. 5616.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.:! Schrakamp.

b)als Stellvertreter:;
Georg Kipper⸗-Jung, ps. Grubenschmied, Fischbach,
Thristian Kuhn, Metzger meister, Dudweiler;
3. für die Bürgermeisterei Friedrichsssthal:
a) Bertranensmänner:
Johann Laufer, Ackerer, u. Fuhrm. Friedrichzthal,
Peter Bungartz, Königlicher Förster, Bildstock;
b)als Stellvertreter:
ßeorg Högel, Wirt, Friedrichsthal,.
Max Schöppe, Schlafhausmeister, Bildstock;
4. für die Bürgermeisterei Gerbweiler:
a) Vertrauensmänner:
Friedrich Dierstein, Ackerer, Gersweiler,
Vilhelm Dörr, Aderer, Klarenthal;
bals Stellvertreter:
Friedrich Diesinger, Adexer, Gersweiler,
Christian Herrmann, Ackerer, Krughütte;
5. für die Bürgermeisterei Heusweiler:
a) Vertrauensmänner:
Vilhelm Schröder, Wirt, Heusweiler,
zeter Himbert, Ackerer, Heusweiler;
b,als Stellvertreter:
Farl Petzinger, Ackerer und Klempner, Heusweiler.
Friedr. Diehl, Ackerer u. Tabakspinner, Heusweiler;
3. für die Bürgermeisterei Kleinblittersdorf:
a) Vertrauensmänner:
Beter Lang, Ackerer, Kleinblittersdorf,
Johann BockBur, Ackerer, Auersmacher;
bals Stellvertreter:
beter Degott. Aderer, Kleinblittersdorf,
dikelaus Schreiber, Ackerer, Hanweiler;
7. für die Bürgermeisterei Ludweiler:
a) Bertrauensmänner:
Fdarl Desgranges, Aderer, Ludweiler,
hristien Göbel Seil), Ackerer, Carlsbrunn;
b)als Stellvertreter:
duard Rupp. Ortsrorsteher, Großrosseln,
rriedrich Kramer. Ackerer, Carlsbrunn;
8. für die Bürgermeisterei Püttlingen:
a) BVertrauensmänner:
vohann Biwer, Feldhüter, Vüttlingen,
Idolf Wunn, Rotkershausen;
b)als Stellvertreter:
zohann Sander, Vüttlingen,
zohann Thiel, Altenkessel:
9. für die Bürgermeisterei Ouierschied:
a) Vertrauens männer:
ohann Klaer. Aderer u. ps. Bergm., Quierschied,
stilolaus Martin-Prinz, Ackerer, Quierschied;
bals Stellvertreter:
Nartin-⸗Nicklas-Wilhelm, Ackerer und pens. Berg⸗
mann, Quierschied,
zohann Ackermann, Ackerer, Quierschied;
10. für die Bürgermeisterei Riegelsberg:
a) Bertrauensmänner:
rriedrich Krebs, Aderer, Guichenbach,
zohann Himbert, Agerer, Sellerbach; —
b)als Stellvertreter:
Fakob Feld, Aderer, Guichenbach,
rerd. Losssgen, Aderer u. Unternehm., Ricgelsberg
11. für die Bürgermeisterei Sulzbach:
a) Vertrauensmänner:
Otto Blatter, Unternehmer, Sulzbach;
b)als Stellvertreter:
Ludwig Woll sen. Sulzbach;
12. für die Bürgermeisterei Völklingen:
a) Vertrauensmänner:
rudwig Kohler, Gemeindevorsteher, Völklingen,
deter Schäfer, Mühlenbesitzer, Geislausern;
b'als Stellvertreter:
einrich Seelbach, Ackerer u. Spediteur, Völklingen,
hristian Wagner, Ackerer, Wehrden.
Die Horten Bürgermeister und Ortsbor—
teher werden hiermit mit dem Ersuchen um
benachrichtisung der Gewählten und Ueber—
jabe der Rentenverzeichnisse und Geschäfts—
inweisungen an die Neugewählten in Kenntnis
gesetzt.
Zaarbrücken, den 1. Oktober 1913.
Der Vorsitzende des Kreisausschetgez:
von Miquel.
Bekanntmachung.
Ich beauftrage hiermit mit der Führung der
KRassengeschäfte der neuen, allgemeinen Ortsfkranken⸗
assen Brebach, Heusweiler, Sulzbach und Voltingen
 bis zur Erledigung der Vorstandswahlen
emäß, der Verfügung des verrn Vorsitzenden des
dWniglichen Oberbersicherunggamts in Trier vom
5. Seytember 1913 Nr. 516 den Regierungs
Assessor Eichert und während dessen Beutsaubung
»en Regierungs-Assesssr von Friedrisch—
Schroeter hierselbst.
Die Geschäftsräume befinden sich im Kreishause
u Saarbrücken, Schloßplatz 8, Zimmer Nr. 12.
Saarbrücken, den 29. September 1013.
Dder Tafinende des Königichen Versicherunaramtes:
von Miquel,
Landrat.
Bekanntmachung.
An der Königlichen Landesturnanstalt in
5pandau wird vom 13.- 22. Januar 1914 ein
dehrgang abgehalten werden für weibliche Per—
onen, die sich als Leiterinnen von Kursen
ur Fortbildung von Jugendpflererinnen be—
ätigen wollen. Für die Teilnahme an dem
rehrgange kommen nicht nur Turnlehrerinnen,
ondern auch andere geeignete weibliche Per—
onen in Frage. Die näheren Bedingungen
ind auf der Kreisschulinspektion einzusehen.
Neldungen ersuchen wir bis spätestens 20. Ok—
ober 1913 anzubringen.
Saarbrücken, den 3. Oktober 1913.
Königl. Kreisschulinspektion
I
Marx, i. V.: Marx,
dreisschulinspektor Kreisschulinspektor
Völklingen
dirtz, Kreisschulinspektor

Bekaunntutachung.
Oer unter dem 14. Dezember 1882 gegen den
Hilfsgefangenenaufseher Wilhelm Rase, 28 Jahre
alt, wegen, Amtsverbrechens elassene Steckbrief
wird hiermit als erledigt zurückgezogen.
Saarbrücken, den 26. September 1913.
Der Erste Staatsanwadt.

Bekanntmaoißung.
Ler Plan über die Herstellung einer ober—
rdischen Telegraphenlinie an dem Wege von
Valpershofen nach Herchenbach liegt bei dem
daiserl. Postamt in Heusweiler vom 5. Oktober
b vier Wochen aus.
drier, den 30. September 1913.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
Drauzttmachung.
Der Plan über die Herstellung oberirdischer
kelegraphenlinien auf der Strecke Heus—
veiler —Numborn und in Wahlschied liegt bei
»en Kaiserl. Postämtern in Heusweiler und
Auierschied, Kreis Saarbrücken, vom 5. Oktober
ib vier Wochen aus.
Trier, den 30. September 1913.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
Bekanntmachung.
HOer Plan über die Nenderung der ober⸗
rdokschen Telegraphenlinie von Dilsburg bis
dolz liegt bei dem Kaiserl. Postamt in Heus—
veiler vom 5. Oktober ab vier Wochen aus.
Teier, den 30. September 1913.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.

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Igg ghrigtimen Poenaregrntag

Vetanntmachnun g.
Es wird hiermit im Auftrage des Herrn
segierungs-Präsidenten zur öffentlichen Kennt—
nis gebrocht, daß infolge des Einsturzes der
in Bau begriffenen Saarbrücke Fürstenhausen—
Lölklingen die Saar zwischen den Schleusen
Louisenthal und Wehrden bis auf Weiteres
ür die Schiffahrt gesperrt ist.
Saarbrücken, den 4. Oktober 1913.
Der Königliche Landrat.
J. V.: von Schroeter,
Regierungs-Assessor.
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nigstcs 3369iroßzt
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Bekanntmachung.
Die Rotlauf-Seuche in dem Gehöfte des Berg—
nanns Johann Käufer zu Ottenhausen,ist
rloschen. Die angeordneten Sperrmaßregeln sind
vieder aufgehoben.
Hersweiler (Saar), den 24. September 1913.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister:
A. Müuüller.

Bekanntmachung.
Die Rotlauf-Seuche in den Gehöften der
zergleute Heinrich Colling und Johann
zecker zu Clarenthal ist erloschen. Die an—⸗
sevedneten Sperrmaßregeln sind wieder auf—
sehoben.
Gersweiler (Saar), den 25. Septbr. 1918.
Die Polizei⸗Verwaltung
)er Bürgermeister:
A. Muller.

Brekauntmachumng.
ODie unterm 19. Juli 1913 angeordnete Sper—
aing des Trillerweges zwischen Lerchessteig und
zchutzbergstraßen, der Reuterstraße und Heuduck—
rabe zuischen Roon⸗ und Gärtnerstraße sowie der
Fröschweilerstraße zwischen Lerchessteig und Metzer⸗
traße für den durchgehenden erehe wird
ziermit aufgehoben.
Zaarbrücken, den 26. September 1913.
er Königliche Polizei-Direktor.
I. A.:! Schlesinger.

Bekanntmachung.
Nachdem die hiesige Stadtverwaltung die
Abfuhrzeiten für Müll, Asche und Kehricht
ür die nachstehenden Zeitabschnitte wie folgt
estgesetzt hat:
zepteniber und Oktolber von 8SAI01, Uhr
abeinds, Nuvember, Dezember, Fanuar und
Februar von 7—9/, Uhr abends,
vird hierdurch auf Geund des 8 588 der Stra—
zenpolizeiverordnung vom 20. 9. 02 entspre—
hend dem 8 5 der Polizeiverordnung betr.
bie Beseitigung von Hausabfällen pp. vom 20.
J. 02 folgende polizeiliche Anordnung erlassen
ind hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht:
Die Müllgefäße dürfen nicht früher als
eine halbe Stunde vor Bezinn der
Abfuhrzeit hingausgestellt werden und sind
nicht mehr an den Bordsteinen des Bür—
gersteigs, sondern dicht am Hause und wo
Vorgärten sind, hinter der Vorgartentür
aufzustellen und müssen nach der Ent—
seerung nach dieser Aufstellungsstelle zu⸗
eückgebracht werden.
Bis spätestens um 7/ Uhr vormittags
müssen die Müllgefäße von der Straße
entfernt sein, gleichviel ob sie entleert sind
oder nicht.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des
360 der Straßenvolizeiverordnung vom 20.
). 02 mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk.
in deren Stelle im Falle des Unvermögens
ntsprechende Haft tritt, bestraft.
Zaarbrücken, den 1. Oktober 1913.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. V.: Sommer

Polizeiverordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes
iber die Polizeiverwaltung vom 11. März
850 wird zur Ausführung des Regulativs,
etreffend die Erhebung von Lustbarkeits—
teuern im Bezirk der Gemeinde Püttlingen
»om 24. November 1909 (25. Februar 1910)
iachstehende Volizeiverordnung erlassen:
81.
Masken und Maskeraden auf Straßen und
zffentlichen Plätzen und in öffentlichen Loka—
en sind nur an den drei Faschingstagen nach
dem Vormittagsgottesdienst erlaubt.
Für Maskenzüge und andere geordnete Züge
st die ortspolizeiliche Genehmigung unter
Vorlage der Programms wenigstens 24 Stun—⸗
den vorher nachzusuchen.
82.
Alle maskierten oder kostümierten Perso—
ien, welche auf Straßen, öffentlichen Plätzen
ind in öffentlichen Lokalen erscheinen, müssen
nit einer von der Polizeibehörde ausgestell—
en Legitimationskarte versehen sein. Diese
darte ist für den Tag der Ausstellung und die
darauffolgende Nacht giltig und in sichtbarer
Weise an der vorderen Seite der Kopf- oder
Brustbekleidung zu befestigen. Tag und Ort
der Ausstellung der Karte werden allijährlich
n ortsüblicher Weise bekannt gegeben.
83.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Po—
izeiverordnung werden mit einer Geldstrafe
is zu 9 Mark, im Falle des Zahlungsun—
ermögens mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.
84.
Die diesseitige Polizeiverordnung vom 28.
April 1891 wird hierdurch aufgehoben.
Pütssinoen, den 1. September 1913.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Dr. Mattonet.

zegennteg hungon andorer dohhrüeu
Durch den Sektionsvorstand Kreisausschuß)
jind unterm 8. v. Mts. zu Vertrauens?
männern und Stellvertretern für
die Rheinische landwirtschaftliche
berufsgenosfenschaft Sektion Saar⸗
hrücken⸗Land auf weitere 4 Jahre gewählt
—X
für die Bürgerneisterei Brebach:
u.. )) Vertrauensmänner:
—I Karl Schmeer, Aderer Bifschmisheim,
einrich Huppert Nacrer, Gudinen,
sedrich ——* :
ie M Eqhei
— * WMohr, — d Wnnd Buͤbingen;
2. für die Buͤrgermeisterer Dueeiler:
3) Bertrauensmänner?
Fere Mieka, Unternehmer, Du dweiler.
lohann Wunn⸗Zeitz ünternehmet uter

Bekanntmachung.
Die Geflügelcholera unter dem Hühnerbe—
tande des Betriebsleiterss Amende zu Völk—
ingen ist erloschen und sind daher die ange—
Irdneten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben
worden.
Völ*äängen, den 29. September 1913.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister:
Sohns.

Allerdings, Maß und Ziel müssen bei Aus—⸗
ibung der Suchjagd unbedingt innegehalten
werden. Allzuviel Störung und Belästigung
herträgt der Hase nicht und verläßt die ungast⸗
liche Stätte, um ruhigere Gegenden aufzusuchen.
Bei Ausübung der Hühnerjagd suche man sich
nach Möglichkeit über den ungefähren Hasen—⸗
besatz zu orientieren, damit man später weiß,
wieviel etwa auf der Treibjagd geschossen wer—
den dürfen. Planloser und zu starker Abschuß
kann für die folgenden Jahre sehr üble Folgen
haben und ein einmal ruinierter Besatz ist
o leicht nicht wieder hoch zu bringen. Kommt
dann im nächsten Jahre noch ungünstige Wit—⸗

Saarbrücken, den 6. Oktober 1918.
Der Königl. Landraf
don Miquel
            
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