Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblati für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeßentlichem Anzeiger, herausgegeben vom Königlichen Landratsamt Saarbrücken.
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Nr. 39. Zernidrecher det Geichãitystele (Bahnhofstrabe od) Kr. 200 Clnit Saarsrc n⸗ Montag, den 29. September 1913. Zernsyrecher der Drucerei: Rr. 1184 (Ant Saarbrucer) 39. Jahrgang.
236img urnna gor Iuirgszohh dem Forstaufseher Notter zu Neudorf für
dnnumnsunean gor Zuitaßehhdrsten. die FJagrbezirte Altenkessel. Purtliugen,
Dem Verein sür Jierderennen und Pserde— Guichenbach und Engelfangen,
nusstellungen in Preuhen zu Königsberg habe 2. dem Forstaufseher Lehmann zu Dudweiler
ch heute die Erlaubnis erteilt, gelegentlich der für die Jagdbezirke Dudweiler und
m Mai 1914 siattsindenden Pferdeausstellung Scheidt-Rentrisch und
n Königsberg i. Pr. eine öffentliche Ber—⸗ z. det eested Bench zu Riegelsberg fur
sosung von Wagen, Pferden und Silber— den ee ut
winnen zu vereansalten undh die eee Saarbrücken, den 18. September 1918.
der ganzen Monarchie zu vertreiben. ollen Ee
200 000 Lose zu je 1 Mk. ausgegeben werden r —— —8
uind 3100 Gewinne im Gesamtwerte von 85 713 B.
Mark zur Ausspielung gelangen.
Bérlin, den 9. September 1913. IIe. 2290.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: v. Herrmann.

* ¶ 53
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— 3 — 54 o Viz., bel wlederholter Aufranen
—2 5 J. — — — — — V ———
—7 Wr 0 rangme für die jeden Ventag
Weinende UAutabe; Zreiun

Auf Beschluß des Bundesrats findet im In n —DV[1
deutschen Reiche am 1. Dezember d. J. eine Annt
rlIgeneine Viehzählung statt, mit der agrden, —A
in Preußen die gleichfalls vom Bundesrate an— 3B6—
ordnete Obstbaumzählung verbun⸗ Regierungs-⸗Assessor.
den ist.
Ich vertraue, daß es wie bei früheren Zähl⸗
ingen, so auch diesmal gelingen wird, Per—
onen in genügender Zahl zu gewinnen, die
ich dem Zählgeschäfte ohne Anspruch auf eine
Zergütung unterziehen, und möchte zu diesem
zwecke die Herren Staats- und Gemeindebe⸗
imten des Regierungsbezirks, insbesondere die
derren Lehrer, zur Beteiligung an der Zählung
inregen.
Ich mache noch darauf aufmerksam, daß
zie Vieh- und Obstbaumzählung lediglich wissen⸗
chaftlichen, gemeinnützigen und amtlichen sta⸗
istischen Zwecken dienen soll; eine Verwendung
der Ergebnisse zu steuerlichen Zwecken ist aus—⸗
eschlossen. Die Obstbaumbesitzer und deren
ßertreter weise ich darauf hin, daß die An—⸗
aaben über die Zahl und Tragfähigkeit der
Bäume auf Grund vorangegangener Besich⸗
igung der Bestände geschehen müssen, da ohne
Besichtigung, welche spätestens im August d. J.
rfolgen muß, die betreffenden Fragen nicht
richtig beantwortet werden können.
Trier, den 13. August 1913. I. B. 138658.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Engelbrecht.

Plan für die Pferdemusterung ves Laudkreises Saarbrücken im Jahre 1918.
—— —
Fur die Ortschaften

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81
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7 ch zn Dogigantnz 8hAnger
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Belannimachung,
den Lehrgang in der Hufbeschlaglehrschmiede hier
betreffend.
Der nächste Lehrgang in der Hufbeschlag—
dehrschmiede hier beginnt
am 1. Oktober 1913.
Die Lehrschmiede hakt den Zweck, künftigen
Beschlagschmieden die Gelegenheit zur Erwerbung
derjenigen Kenntnisse im Hufbeschlage zu geben,
velche zum Bestehen der im Gesetze vom 18. Juni
1884, betreffend die Ausübung des Hufbeschlag⸗
Gewerbes, vorgeschriebenen Prüfung und zur
rationellen Ausübung des Hufbeschlages erforder⸗
lich sind.
Als Schüler werden in der Regel nur solche
Personen aufgenommen, welche die Gesellen⸗
prüfung im Hufbeschlage bestanden haben. Aus—⸗
tahmen können in besondern Fällen von der
tändigen Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zu—
zestanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehr—⸗
gang sind unter Beifügung der erforderlichen
Zeugnisse umgehend an die ständige, Aufsichts⸗
dehörde der Lehrschmiede, zu Händen des Ober—
neisters der Schmiede-Innung zu Trier,
Schmiedemeister A. Nusbaum, Pferdemarkt
Nr. 5 hier, zu richten, welche über die Auf—
nahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler sollen in der Regel
an einem Kursus nicht teilnehmen. Der Lehr⸗
zang umfaßt einen Zeitraum von drei Monaten.
Es findet in jedem Vierteliahr ein solcher statt,
dessen Schluß jedesmal mit der von der staat⸗
iichen Prüfungsbehörde für Hufschmiede anbe—
raumten, in dem Amtsblatt bekannt gemachten
Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre
praktische Ausbildung unentgeltlich; sie haben
aber für ihren Unterhalt selbst zu sorgen und
bor Ablegung der Prüfung eine Prüfungsgebühr
don 10 Mk. zu entrichten. Auch hat jeder Schüler
den Leitfaden des Hufbeschlags von Professor
Dr. Eberlein sich anzuschaffen.
Mit Rüchicht auf die hohen Anforderungen,
welche bei den Prüfungen für das Hufbeschlag—
gzewerbe in stets steigendem Maße gestellt werden
fann der rege Besuch der Lehrschmiede nicht
dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 16. September 1913. J. B. 5885011.
Der Regierungspräsldent.
J. A.: Schrakamp.
staatlicher Heizerkursus.
Nach einer Anordnung des Herrn Ministers
ür Handel und Gewerbe soll in der Zeit vom
10. bis 25. November d. Is. in Saarbrücken
ein Heizerkursus unter Leitung eines staatlich
zeauftragten Wanderlehrers und eines Lehr—
jeizers veranstaltet werden.
Der Kursus soll den im praktischen Betriebe
tehenden Heizern Gelegenheit bieten, sich die—
enigen Kenntnisse und Fertigkeiten anzu—
ignen, welche zu einer sachgemäßen Ausübung
)es Dienstes als selbständiger Heizer erforder—
ich sind. Namentlich sollen die Kenntnisse
der Teilnehmer in der geeignetsten Bedienungs—
veise der Feuerungen für verschiedene Brenun—
toffe und der für bestimmte Rostanordnungen
zeeignetsten Brennstoffe befestigt und erweitert
ind die Teilnehmer befähigt werden, eine
Feuerung möglichst sparsam und unter Ver—
neidung von Rauch und Ruß zu bedienen. Da—
»ei sollen die zur Sicherheit des Betriebes
yon dem Heizer zu beobachtenden Maßnahmen
ind sein Verhalten, auch in kritischen Fällen,
eingehend geübt werden. Nähere Angaben
über den Lehrplan und die Aufnahmebeding—
uingen enthält das „Programm der staatlichen
Heizerkurse“, welches den Kesselbesitzern auf
Bunsch von den Gewerbeinspektionen Merzig,
Saarbrücken⸗Stadt. Saarbrücken-Land, Trier 1
uind Trier I zugesandt wird. Von den ge—
annten Stellen werden auch die Formulare zu
Anmeldescheinen unentgeltlich verabfolgt. Die
Anmeldungen zu dem Kursus sind an die Ge—
verbeinspektion Saarbrücken-Land zu richten
ind müssen spätestens zum 30d. Mits
ort eingehen.
Trier, den 17. September 1918. 1. P. 8878
der Regierungs⸗Praäsident.
RATA

Wehrden

Wehrden
Geislautern
Fürstenhaufen
oͤudweiler
ee
Froßrosseln
Emmersweiler
—
St. Nicolas
Carlsbrunn
Völklingen
Altenkessee
Neudorf
Rochershausen
ßrube Von der Heodt
Kleinblittersdorß
Auersmacher
Rilchngen⸗Hanweller
Bliesransbach
dattungshof
Brebach
Fechingen
hüdingen
Bübingen
Lamphausen
Fischbach
Quierschied
delee
ilsburg
Rittershof
Niedersalbach
Lurhof
ersalbach
Sirtel
Fiwetler
ↄrellenhausen
Kirschhof
Bersckweiler
Bietscheid
dolz
Kutzhof
Wahlschied
dummerschied
dumborn
dilschbach
Jeberhofen
335
Walpershofen
zerchenbach
Püttlingen
Ritterstroße
Lölln
Engelsangen
Etzenhofen
Fittenhofen
Sellerbach
Friedrichsthal
Bildstock
Erkershöhe
Manbach
Zulzbach
Iltenwald
Dudweiler
derrensohr
FJägersfreude
Hersweiler
Ottenhausen
Voei
Irughütt
Fenne
Stangenmühle
Dbervölklingen
Scheidt
Rentrisch
Bischmisheim

Ludweiler, Südausgang

Volklingen
Altenkessel

zetannsmochungen ger sul seglerung
Wir ersuchen, die das Gewerbe im Umher⸗
iehen betreibenden Personen durch die Bürger⸗
neister an die rechtzeitige Anmeldung der
zu beantragenden Wandergewerbe- und Ge—⸗—
verbescheine für 1914 von dort aus in geeigneter
Weise erinnern zu lassen. Im übrigen ver—⸗
veisen wir auf die Gestimmungen in der An—
veisung vom 22. März 1899 mit dem Bemerken,
aß die den Anträgen beizufügenden Anlagen
ruf das genauseste auf ihre Richtigkeit und
zollständigkeit zu prüfen und sodann hiernach
»te Antragsnachweisungen sorgfältig aufzu—⸗
tellen sind. Die Anlagen sind mit Bezeichnung
er sortlaufenden Nummer der Antragsnach—
veisung, welche mit roter Tinte zu schreiben
st, den Anträgen beizufügen. (Siehe auch die
Jusführungsanweisung zur Gewerbeordnung
om 1. Mai 1904, Ziffer 63 ff. Beilage zum
Imtsblatt Nr. 24 für 1904 und die abändern—
en Bestimmungen vom 26. August 1912, Amts⸗
latt Nr. 38 für 1912).
Wegen Aufstellung und Prüfung der Druck—
chriften- und Bilderverzeichnisse verweisen wir
iuf die Verfügung des Herrn Regierungsprä—
identen vom 30. Dezember 1885 — 22*3
owte auf das von dem Herrn Minister des
znnern herausgegebene Verzeichnis derjenigen
druckschriften und Bildwerke, welche von preußi⸗
chen Behörden zum Feilbieten im Umher⸗
iehen nicht zugelassen worden sind.
Die Anträge auf Erteilung von Scheinen
ür Ausländer, für deren Erteilung der Herr
degierungspräsident zuständig ist, sind in be—
onderen Nachweisungen vorzulegen.
Bei Aufnahme der Anträge gemäß 8 55
ziffer 4 der ReG.⸗O. verweisen wir auf die
zerfügung des Bezirksausschusses hier vd
31. 7. 1908 — III. 5073 — zur Beachtung.
Schließlich machen wir darauf aufmerksam,
»aß die Antragsnachweisungen für das be—
treffende Jahr mit fortlaufenden Nummern zu
ersehen sind.
Die Bearbeitung der Wandergewerbeschein—⸗
inträge ist in allen Fällen so zu beschleuni⸗
jen, daß die Antragsteller vor Beginn des neuen
dalenderjahres den Schein einlösen können.
Um zu vermeiden, daß nach Vorschrift des
nit Verfügung vom 6. August 1907 — 1II.
639 — mitgeteilten Erlasses vom 22. Juli
907 — III. 847 I. M. f. H. u. G. — II. 7993
jzM. — Ib. 3416 M. d. J. — die nach dem
O. November gestellten Anträge einzeln vor⸗
jelegt werden müssen, wodurch eine nicht un⸗—
rhebliche Mehrarbeit entstehen würde, ist mit
illem Nachdrucke darauf hinzuwirken, daß die
Inträge so rechtzeitig gestellt werden, daß sie
»or dem genannten Zeitpunkte zur Vorlage
gebracht werden können.
Endlich ersuchen wir, Anträge auf Wander⸗
sewerbescheine zum Handel mit Kurz-, Kram⸗
Narktwaren und dergl. nicht anzunehmen, son⸗
»ern die Antragsteller zu veranlassen, die ein—
elnen Gegenstände, welche sie vertreiben
vollen, zu bezeichnen.
Trier, den 21. September 1912. II. 7944.
Königliche Regierung,
Abteilung
ür direkte Steuern, Domänen und Forsten.
In Vertretung: Beermann.

HN.
18

Oktober
Oktober

1.445 Uhr nachmtt.
10 Ushr vrormittaas

Von der Beydt
Strahe Kleinblirttersdorf⸗
ewe an der
dalteftelle Mersmacher

Oktober

11.50 Uhr vormit.

Endingen

Oktober

11 Uhr vormit.
1 Uhr nachmit.
9 Uhr vormit.

—X
Qulerschied
deusweiler

Ottober
Dtktober

4

Oktober

10.30 Uhr vormttk.

Berschweiler

Oktober

1240 Uhr nachmtt

vilschbach

a

Oltober 1180 Uhr vormtt.

Püttlingen
Bahnhof Cölln

29

Oktoher

130 Uhbr urchmit

Oktobher

24

Friedrichstha!

Oktoher

10.30 U vormit.

Sulzbach
Ddudweiler

Oktoher

12 Uhr mittags

4

Oftoher

11 Ubr vormtt.

An der Saarbrüche bei
bei Ottenhausen

4

Oktober

3 Uhr nachmittags

Ichafbrücke

Es haben zu den Terminen zu erscheinen:
. Alle bei der letzten Pferdemusterung im April
1812 als kriegsbrauchbar bezeichneten Pferde.
Für seplende müssen Atteste des Ortsvorstan⸗
des, usw. vorgelegt werden. Die Pferde haben
aach — 5. PfeA.«V. die Zettel mit der Nummer
der Vorführungsliste und die buntfarbigen Be—
timmungstafeln zu tragen.
Alle neuangekauften Pferde und die seit der
etzten Musterung von 1912 herangewachsenen
de über 4 Jahre. Ausnahmen gibts 4
Pf.⸗»A.V. an.
Von der Vorsührung der Pferde enthoben
ind die im —* der Pf.«A⸗V. Absatz 4 näher
dezeich neten Personen.
„Am WMtusterungsplatz wird um eines
Fisches. Stuhles und einer Peitsche ersucht; bei
Regenwetter in Scheune oder Hausflur zu eltablie—
en. Das übrige regelt sich nach S5 der Pf-Avsẽ.
Unier Hinweis auf die 88 4 und s der v
A-V. vom 1. Mai 1802 Suoͤnderbeilage zum Re⸗
zierungsamtsblatt vom 17. September 1802) er⸗
uche ich die Hexren Burgermeister, sosfort die Auf—
ellung der Pferdeverzeichnisse nach dem vorgeschrie⸗
ꝛnen Muster A vorzunehmen und die erforderlichen
Wuinengee oen zu Muster Buzu beschaffen
die krieasbraubaren Fahrzeuge (858 7 und 2

er Pf.I.V.) und deren Besitzer sind in die be⸗
ugliche Spalte der Pferdeliste einzutragen. Be—
Whounn der Fahrzeuge findet dieses Jahr nicht
tatt. In den —— sind ama
Anlage A zu 4 der Pf.⸗A.V. in Spalte8 b
der 5 — auch die Abzeichen der Pferdé
zu vermerken. Die Herren Bürgermeister haben
zemäb meiner Verfügung vom 12.5 Juli 1801 Nr,
2909 die Gestellungszeit den einzelnen Pferdebe
itzern rechtzeitig mitteilen zu lassen und für die
pünktliche und vollständige Vorführung der g o
te huungeh gugen Pferde Sorge zu trage
Zur AÄufrechter ohene Ordnung müssen di
bolizeidiener auf dem Musterungsplahe ihrer G
neinde anwesend sein.
Unter Bezugnahme auf meine Kreisblatt⸗
anntmachung vom 12. September 1921 6Greisb
Seite 204) ersuche ich die Herren Bürgermeister,
»ie Pferdebesitzer zu veranlassen, bei der Borfuh
ung der Pferde zur Musterung dem Kreistierarzie
»der dessen amtlichen Vertreter anzugeben, wann
mde von welchem Shmiede ihre Gferbe 8
eßt beschlagen worden sind. Auch ersuche ich, die
wilschmmiede zu bengchrichngen, dah hnen die Teit
ahme an dem Musterungsgeschäfte gestatlet ist.
ßaarbrücken, den 18. August 1813.
Der Kgl. Landrat
von Miquel

—

— —

bnnneungen
gnigsistg dygsanrnso
oß kongon —D — — —
Es wird hiermit, zur Kenntnis der beteiligten
treise gebracht, dak der neue zweijährige Lehr⸗
wang an der Könialichen Gärftnerlehranstalt zu
            
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