Bekanntmachung
Der Plan über die Herstellung einer unter⸗
rdischen Telegraphenlinie zwischen Saar—
brüccen⸗Jagersfreude und Dudweiler, Km. 8,4
der Provinzialstraße bis zum Postamt in Dud⸗
veiler sowie in der Rathausstraße daselbst,
liegt bei dem Kaiserl. Postamt in Dudweiler
hom 10. August ab vier Wochen aus
Trier, 5. August 1918. F
saiserliche Ober-Postdirektion.
Bcedanntmachung.
Turch kreistierärztliche Untersuchung ist bei
iinem erkrankten Schweine des Maschinenfüh—
rers Johann Kelkel zu Riegelsberg Rotlauf⸗
seuche festgestellt worden. Ueber das Gehbft
ist die Sperre verhängt.
Riegelsberg, den 31. Zuli 1918.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Langer.
*anntmachung.
Ueber das Gehöft des Bergmanns Karl
Spang zu Dudweiler, Wilhelmstr. Ar. 3, ist,
nachdem bei einem geschlachteten Schwein Aus—
zruch der Rotlaufseuche tierärztlicherseits fest⸗
gestellt wurde, die Sperre verhängt und sind
die erforderlichen Schutzmaßregeln angeordnet
borden.
dudweiler, den 29. Juli 1913.
ie Polizeiverwaltung
Bürgermeister:
Jost.
Polizeiverordnung.
Auf Grund der Kirchhofs- und Be—
jräbnisordnung der Gemeinde Fried—
ichsthal vom 25. Juni 1898 und auf
rund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird
Ar den Umfang der Gemeinde Friedrichs—
zhal folgende Polizeiverordnung erlassen:
d 4
Zum Begräbnis Erwachsener und von Kin⸗
»ern über 6 Jahren steht für den Transport
er Leiche der Leichenwagen der Gemeinde un—
zntgeltlich zur Verfügung. Ein sonstiges Fuhr—
verk darf nur in Ausnahmefällen mit Zustim—
nung des Bürgermeisters benutzt werden. Die
Bestellung des Leichenwagens muß spätestens
24 Stunden vor der Beerdigung von den An—
gehörigen des Verstorbenen bei dem Fuhrun⸗
kernehmer erfolgen.
82.
Denkmäler, Grabsteine, Kreuze usw. können
ruf den Gräbern unter Berücksichtigung des
Alignements angebracht werden.
Die Einfassungen müssen bei großen Grä—
ern 2,20 Meter lang und 1 Meter breit und
ei Kindergräbern 1,40 Meter lang und 0,70
Neter breit angelegt werden.
Pflanzungen auf den einzelnen Grabstellen
ind ebenfalls gestattet, jedoch ist das Putzen
»er Gräber an Sonn- und gesetzlichen Feier—
agen verboten. Unkraut, Steine und ande—
—ADD
zazu bestimmten Stellen niedergelegt werden.
14
Die Angehörigen der Verstorbenen, welche
Denkmäler, Grabsteine oder Kreuze auf den
Bräbern errichten lassen, haben auch für ord—
rungsmäßige Erhaltung derselben Sorge zu
ragen. Gegenstände, welche durch ihren Ver—⸗
all die Ordnung und Würde des Friedhofes
erletzen, können von der Gemeinde beseitigt
verden.
Ebenso müssen übermäßig groß gewordene
Zträucher und Bäume derart beschnitten wer—⸗—
en, daß sie die Anlagen auf den benachbar—⸗
zen Gräbern nicht schädigen können
—V
VDer Totengräber hält den Friedhof ver—
chlossen. Der Besuch wird jedoch den Ver—
vandten der auf dem Friedhof ruhenden To—
en stets gestattet. Kinder haben nur unter
Aufsicht von Erwachsenen KVutritt
85.
Jedes Begräbnis muß mit Angabe der
Stunde, zu welcher dasselbe stattfinden soll,
24 Stunden vorher der Ortsbehörde angemel—
det werden, welche befugt und verpflichtet ist,
)as Begräbnis auf eine andere Stunde zu
erlegen, insofern es nötig erscheint, um ein
Zusammentreffen verschiedener Leichenzüge zu
dermeiden
86
Sobald ein Leichenzug auf dem Friedhof
ingekommen ist, darf kein zweiter den letz—
eren betreten, vielmehr müssen solche so lange
rußerhalb desselben still sich aufhalten, bis
ie zuerst begonnene Feierlichkeit beendigt ist.
837
Den Fuhrleuten ist es untersagt, durch Lei—
henzüge zu fahren, sie müssen vielmehr an—
Jalten, bis die Leichenzüge vorüber sind
88
Es ist verboten:
l. der Eintritt auf den Friedhof auf eine
andere Art als durch die vorhandene Türe;
. das Mitbringen von Hunden;
g das Abpflücken vo: Blumen oder Zwei—
gen, sowie jede sonstige Beschädigung der
Pflanzungen, Anlagen und Gräber;
seder die Ruhe des Ortes störende Lärm
ind jedes mit seiner Würde nicht verträg—
liche Verhalten und
das Besteigen und Betreten der Fried
zofsumwährune
—
89.
Uebertretungen werden, soweit sie nicht
urch das Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt
ind, mit Geldstrafe bis zu 9 Mk., an deren
ztelle im Unvermögensfalle entsprechende Haft
ritt, bestraft.
810.
Gegenwärtige Verordnung tritt anstelle der
zßerordnung vom 25. Juni 1898 am dritten
kage nach Erscheinen des die Verkündung ent—⸗
saltenden Kreisblattes in Kraft.
Friedrichsthal, den 30. Juli 1913.
Der Bürgermeister:
Forster.
Polizeiverordnung.
Auf Grund der 885 und 6 des Gesetzes
ber die Polizeiverwaltung vom 11. März
850 wird hiermit für den Umfang der Ge—
neinde Friedrichsthal folgende Polizei⸗
erordnung erlassen:
81.
Das Betreten der sogenannten Schlacken⸗
zerge wird hiermit untersagt.
82.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geld⸗
zuße bis zu 9 Mk., an deren Stelle im Un—
ermögensfalle entsprechende Haft tritt, be⸗
traft.
83.
Die den gleichen Gegenstand regelnde Po—
izeiverordnung vom 7. November 1879 wird
iufgehoben.
Gegenwärtige Polizeiverordnung tritt am
ritten Tage nach Erscheinen des die Ver—
ündung enthaltenden Kreisblattes in Kraft.
Friedrichsthal, den 30. Juli 1813.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Forster.
Bekanntmachung.
Am DZounerstag, den 14. ds. Mts., nach—
nittags 5 Uhr, wird auf dem hiesigen Bür—
sermeisterei Amt der Grummet und das Obst
rus der Baumanlage an der Bismarkkstraße
ahier versteigert.
zriedrichssthal, den 8. August 1913
Der Bürgermeister:
Forster.
Bekanntmachung.
In nachbenannten Gehöften ist je 1 Schwein
in Rotlaufseuche erkrankt:
.Glasmacher Ernst Batsch in Friedrichs—
thal, Poststraße 54.
2. Bergmann Heinrich Wiesel in Bildstock
Viktoriastraße 5.
deber beide Gehöfte wird deshalb die Sperre
erhängt.
kriedrichstthal, den 80. Juli 1918.
Die Polizeiverwaltung.
Vekanntmnachung.
Iun nachbenannten Gehöften ist je 1 Schwein
in Rotlaufseuche erkrankt:
l. bei Schuhmacher Jak. Wentz, Karlstr. 53.
2. bei Bergmann Phil. Schneider, Ost⸗
schacht 27.
deber beide Gehöfte ist deshalb die Sperre
erhängt.
Friedrichsthal, den 28. Juli 1913.
Die Polizeiverwaltung.
Bekanntmachung.
Auf Grund der 88 5 und 6, des Gesetzes über
ie Polizeiverwaltung vom 11. März 1850, wird die
ßolizeiverordnung vom 24. Juli 1803 über das
hteldewesen der sich vorübergehend in der Ge—
neinde Friedrichsthal aufhaltenden Fremden
ufgehoben.
Diese Worun tritt am dritten Tage nach
Erscheinen des die Verkündung enthaltenden Kreis—
zlattes in Kraft.
vriedrichsthal, den 30. Juli 1913.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Forster.
Bekanntmachung.
Turch amtstierärztliche Untersuchung wurde
estgestellt, daß unter dem Schweinebestande
des Bäckers Ludwig Zeller zu Neudorf die
stotlaufseuche ausgebrochen ist. Ich habe über
das Gehöft die Sperre verhängt und die er—
orderlichen Schutzmaßregeln angeordnet.
BPüttlingen, den 31. Juli 1913.
Die Polizeiverwaltung.
der Bürgermeister:
Dr. Mattonet.
Bekanntutachung.
Die Rotlaufseuche unter dem Schweinebe—
tande des Georg Ries zu Völklingen ist er—
oschen und sind daher die angeordneten Sperr⸗
naßregeln wieder aufgehoben worden.
Völklingen, den 4. August 1913.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister:
Sohns.
Bekannimachung.
Unter dem Schweinbestande des Stierhalters
dermann zu Wehrden ist die Rotlaufseuche
rusgebrochen und wurde daher über das be—
reffende Gehöft die Sperre verhängt.
Völklingen, den 5. August 1913.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister:
Sohns.
BSekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des St. Josefs—
rankenhauses zu Völklingen ist die Rotlauf—
380
euche ausgebrochen und wurde
etreffende Gehöft deie BE * das
Völklingen, den 5. Auguft 1918
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete Klongz
BGorreindeangelegenheiten von Geislautern.
Gemeinderatssitzung am 6. August 1918.
Anwesend waren unter dem Vorsitze des Herrn
Beigeordneten Klonz die Herren Gemeindeverord—
eten: Hellbrug, Gemeindevorsteher, Busch, Königl
Steiger, Arweiler, Fuhrunternehmer, Zender Hüt—
enarbeiter, Weiß, Hüttenmeister, Schäfer, Mühlen—
esitzer, Lehmann, Maschinenwerkmeister, Groß
Zbersteiger, Hild, Steiger, Schmitt, Bergmann,
haul, Zimmermann, Wallerius, Kaufmann, Rocholl,
důttenmeister.
Es wurde, folgendes beraten und veschlossen:
Die neugewählten Mitglieder wurden under Hinweis
zuf ihre Pflichten in ihr Amt eingeführt. —
Das Ortsstatut betr. Reinigung öffentlicher Wege
vird in der vursun e vorgelegten Fassung an⸗
enommen. — Die Einfriedigung des Friedhofes
oll ganz hergestellt werden. — Eine Landankaufs—
ingelegenheit wird der Baukommission zur wei⸗
eren Verhandlung überwiesen. — Nach Bekannt⸗
rabe des Ergebnisses der Baustellenversteigerung
im hohlen Weg wird beschlossen, den Zuschlag nur
zann zu erteilen, wenn pro Quadratrute min—
estens 50 Mf. geboten werden. Die Baustelle 8
vird dem Ansteigerer Donate zugeschlagen, — Als
Witglied zur Bürgermeiftereipertretung wird Herr
Mühlenbesitzer Schäfer, gewählt. T. Die Kommis—
ionen wurden neu gebildet. — Als Beitrag zu
den Kosten des Volkzsfestes anläßlich des Regie—
rungs⸗Jubiläums S. M. des Kaisers und Königs
verden 50 Mf. bewilligt. Die Lustbarkeitssteuer
vird niedergeschlagen. — Der Bau eines Hühner—
talles am Forsthaus Geislautern wird genehmigt.
— Dem Ausschuß zur Förderung, der Saar- und
Moselkanalisiexrung wird eine Beihilfe pvon 10 Mk.
ewilligt. — Ein, ausgearbeitetes Projekt betreffend
zerstellung von drei Wannenbädern in der Kirchen—s
eldschule soll zur nächsten Sitzung vorgelegt wer—
en. — Die Errichtung eines Lattenzaunes auf der
Sturzmauer vor der Baufluchtlinie eines Wohn—
auses wird dem Obermeister Nikolaus Krieger auf
Widerruf genehmigt. — Kenntnis genommeng wird
yon, dem Bericht der Straßenbahn betr, die Verun—
einigung, des Fußgängerbanketts am Rotweg durch
ie Streckenwärter der Straßenbahn, von dem
dankschreiben des Kriegervereins für die Gewäh—
ung eines Ehrengeschenis an die Veteranen, von
em Schreiben der Landesbank wegen des zurzeit
chlechten Geldmarktes, und von der Verfügung des
herrn Oberpräsidenten vom 17. 7. 1913, wonach
n der Aufnahme von Anleihen Zurückhaltung zu
vahren ist. — Bezüglich der Lichtversorgung der
ßemeinde bittet die Gemeindevertretung, veran⸗
assen zu wollen, daß die gewählte Kommission
och vor Klärung der Verhandlungen mit Herrn
Zenzig vom Herrn Landrat empfangen wird, um
iesen über, die Lage der Vexhältnisse zu infor—
niexen. — Der Hauungs- und, Kulturplan pro 1914
dird genehmigt. — Eine Beschwerde über, Höher⸗
egung des Straßenbahngleises wird, der Baukom—
nüssion überwiesen. — Die Ferxtigstellung des An⸗
chlusses an die bergfiskalifche Wasserleitung wurde
etannt gegeben. — Die Laubabgabe soll für die
rolge unentgeltlich erfolgen. Sollte, die Forst—
rufsichtsbehörde die Genehmigung versagen, sollen
ro Traglast höchstens 10 Pfg. gezahlt werden.
äsftlingen, den 8. August 19183.
Der Bürgermeister:
2065—
Bekannutmachung.
Auf Grund der 88 53 und 6 des Gesetzes
iher die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850
vird für den Umfang der Gemeinde Emmers—
veiler folgende Polizeiverordnung erlassen.
1
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen
dern8 8, 12, 13 und 14 der Friedhofs- und
ßegräbnisordnung der Gemeinde Emmers—
veiler vom 27. Februar 1904 werden mit Geld—
trafen bis zu 9 Mark, im Unvermögensfalle
nit verhältnismäßiger Haft bestraft
82.
Die den gleichen Gegenstand betreffende
ßolizeiverordnung vom 27. Februar 1904 wird
ziermit aufgehoben.
Ludweiler, den 28. Juli 1913.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Poller
Bekanntwachrung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes
iber die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850
vird für den Umfang der Gemeinde Naßweiler
olgende Volizeiverordnung erlassen
81
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen
er 88, 12, 13 und 14 der Friedhofs- und
Begräbnisordnung der Gemeinde Naßweiler
»onn 13. August 1903 werden mit Geld—
trafen bis zu 9 Mark, im Unvermögensfalle
nit verhältnismäßiger Haft bestraft.
82.
Die den gleichen Gegenstand betreffende
ßolizeiverordnung vom 13. August 1903 wird
siermit aufgehoben.
Ludweiler, den 28. Juli 1913.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Voller.
Bekanntmachuug.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes
iber die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850
vird für den ümfang der Gemeinde St. Nicolas
vlgende Polizeiverordnung erlassen.
—
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen
»er 8 8, 12, 13 und 14 der Friedhofs- und
gegräbnisordnung der Gemeinde St. Nicolas
»om 13. August 1903 werden mit Geld—
trafen bis zu 9 Mark, im Unvermögensfalle
nit verhältnismäßiger Haft bestraft.
82
Die den gleichen Gegenstand betreffende
zolizeiverordnung vom 13. August 1903 wird
iermit aufgehoben.
dudmeiser, den 28. Juli 1918.
die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Poller.
Bekanntmachung.
eluf Grund der 88 83 und 6 des Gesetzes
Wber die Polizeiverwaltung vom 11. März
—* für den Umfang der Gemeinde Lauterbads
olgende Polizeiverordnung erlassen
3 43
ex NRwiderhandlungen gegen die Bestimmungen
der 8 8 18 nn a die 58
Begraͤbniso dnungn * i edre
8 Dezent nde Lauter a
vom zember 1805 werden mit Geld⸗
trafen bis zu 9 Mark, im Unvermogensfalle
nit verhältnismäßiger Haft bestraft.
32.
Die den gleichen Gegenstand betreffende
Polizeiverordnung vom 8. Dezember 1905 wird
hiermit aufgehoben.
Ludweiler, den 28. Zuli 19183.
die Polizeiverwaltung.
Dar Bürgermeister:
Poller.
Vekanntmachung.
Die« izeiverordnung vom 7. Mai 1895 zu
der Friedhofs- und Begräbnisordnung der Ge—
neinde Großrosseln wird hiermit aufgehoben.
dudweiter, den 28. 7211913.
Dch zeiverwaltung.
ürgermneister:
Poller.
Bekanntmachung.
Die Polizeiverordnung vom 28. April 1893
uu der Friedhofs⸗ und Begräbnisordnung der
vemeinde Ludweiler wird hiermit aufgehoben.
LWudweilor, den 28. Juli 1013.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Poller.
Bekanntmachung.
Tie Polizeiverordnung vom 28. Februar
895, betreffend das Verbot des Schöpfens im
zochbrunnen zu Carlsbrunn wird hiermit auf⸗
gehoben.
Ludweiler. den 28. Juli 1913.
Die Polizeiverwaltung.
Dder Bürgermeister:
Poller
Agl. reniutschaftliche Akademie Bonn-Pop⸗
pelsdorf (in Verbindung mit der Rheinischen
Friedrich⸗-Wilhelms-Aniversität Bonn).
Die Aufnahmen für das Winterhalbjahr
1913/14 beginnen am 16. Oktober, die Vor—⸗
esungen am 23. Oktober ds. Is. Prospekte
ind Lehrpläne versendet das Sekretariat der
Akademie auf Ansuchen kostenfrei.
Auskunft über den Eintritt und den
Ztudiengang, insbesondere auch über das neu
ingeführte Ergänzungsstudium in Rechts- und
berwaltungskunde erteilt
Der Direktor:
Professor Dr. Kreusler,
Geheimer Regierungsrat.
Zaarbrücken, den 11. August 1913.
Der Ksnigl. Landrat:
—n Miquel.
26 ⁊xñ
u e s —
4 I⸗25 0 .
und onftihe veuunse ungon.
ivpangsrersteigerungen.
Kgl. Amtsgericht Saarbrücken.
Am 23. September 1913, nachmit—
ags 31/, Uher, sollen im Wege der Zwangs—
bollstreckung in der Wirtschaft Georg Kar—
nann, Inhaber Mohr, in Kleinblittersdorf, die
in Kleinblittersdorf gelegenen, auf den Namen
der Kallwerke Kleinblittershorf eingercagenen
Brundstücke Flur 5, Nr. 747, 244 2c., Geb.⸗
stolle 330, am Welschenberg, bebauter Hof—
aum, groß 42,03 Ar, und ZFlur 58, Nr.
746/244 2e., am Welschenberg, GebstrRolle
330, groß 41,52 Ar, bebauter Hofraum, a)
1750 Mk. Nutzungswert, versteigert werden.
Am 17. September 1913, vormit⸗
ags 10 Uhr, sollen im Wege der Zwangs⸗
bollstreckung auf dem Kgl. Amitsgericht Saar—
hrücken, Zimmer Nr. 35 des Landgerichtsge⸗
zäudes, die in Saarbrücken belegenen, auf den
Namen der Frau des Bauunternehmers Josef
Töppl, Maria geb. Fäustle in München ein—
getragenen Grundstücke versteigert werden.
Am 24. September 1913, nachmit—
rags 4 Uhr, soll im Wege der Zwangsvoll⸗
treckung in der Gastwirtschaft Keßler, In—
haber Dissieur, zu Bliesransbach das in
Bliesransbach gelegene, auf den Namen
des Schreinermeisiers Johann Baptist Mül—
ler und Kinder eingetragene Grundstück Flur
b, Nr. 1019/1 2e., Geb-Rolle 164, Römer⸗
traße Nr. 4 groß 16,28 Ar Hofraum mit 4)
Vohnhaus mit Scheune, 240 Mk. Nutzungs⸗
veri, Stall und Hausgarten, b) Werkstätte mit
15 Mek. Nutzungswert, versteigert werden.
Am 20. September 1913, nachmit⸗
rags 4 Uhr, sollen im Wege der Zwangsvoll⸗
trecung im Gasthaus J. Kraus in Fisch—
zach die in Fischbach belegenen, auf den Na—
nen' der Eheleute Ludwig Simon, Berg—
nann, und Sophie geb. Peckler zu Fischbach
ngeiragenen Grundstücke Flur 3 Rr. 693/68,
Schulstraße 16, GebeRolle 70, Hofraum mit
Wohnhaus, 1,51 Ar groß mit 60 Mk. Nutz⸗
Iingswert, Flur 3, Nr. 1094,64, in den Pol⸗
ersgärten, Wiese, 2,09 Ar groß mit 0,16
Taler Reinertrag, versteigert werden.
Am 22. September 1913, nachmit—
ags 31/. Uhr, sollen in der Wirtschaft Jo—
hann Dreidemy in Kleinblittersdorf die in
dleinblittersdorf gelegenen, auf den
damen der Eheleute Gastwirt und Schmied
zohann Dreidemy und Katharina geb. Bläsius