Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger, jerausgegeben vom Königlichen Landratsamt Saarbrücken.
geralrecher der Drucerel: ax. 1cä Cini Saarbricem 39. Jahrgang.

Freisblatt.

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Ar. 32.
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dobtnnezunhon ger Zepteusßehbruen.
Dem Frankfurter Verein für Luftfahrt e. V.
zu Frankfurt a. M. habe ich heute die Er—
bnis erteilt, zu Gunsten des in diesem
Jahre stattfindenden Wasserflugzeug-Wettbe⸗
verbs am Bodensee eine Wertlotterie zu
eranstalten und die Lose in der ganzen
Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 200 000 Lose zu je 1 Mk. ausge⸗
zeben werden und 3469 Gewinne im Gesamt⸗
werte von 60000 Mk. zur Ausspielung ge⸗—
angen.
Die Ziehung wird voraussichtlich im
Dktober 1913 in Frankfurt a. M. stattfinden.
Berlin, den 14. Juli 1913 Ile. 1802.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: v. Herrmann.

Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz
hat durch Erlaß vom 20. ds. Mts. (G.Nr.
394) dem Bürgermeister Reidenbach aus
zeidenborn die einstweilige Verwaltung der
dandbürgermeisterstelle von Bernkastel im
dreise Bernkastel übertragen.
Trier, den 25. Juli 1913. I. D. 6409 I.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Engelbrecht.

—
Freitag, den 15. August 1913.
Abfahrt 7,30 Uhr vormittags vom Landrats⸗
amt mittelst Auto.
7,45 Uhr Kleinblittersvorfs. (Sämtliche Zie⸗
genböcke der Bürgermeisterei Kleinblitters⸗
dorf und der Gemeinde Bliesransbach sind
im Orte Kleinblittersdorf in der Nähe der
Saarbrücke aufzustellen.)
3,25 Uhr Güdingen. (Sämtliche Ziegenböcke
von Bübingen und Güdingen sind in Gü—
dingen in der Nähe des Bahnhofes auf—⸗
zustellen.)
d,o0 Uhr Schafbrücke. (Die Ziegenböcke von
Neuscheid, Schafbrücke, Goffontaine
Scheidt, Scheidterberg, Rentrisch, Brebach
Fechingen und Bischmisheim sind bei der
Wirtschaft Kiener aufzustellen.)
.80 Uhr Dudweiler. (Sämtliche Ziegenböcke
der Bürgermeisterei Dudweiler mit Aus—⸗
nahme derjenigen der Gemeinde Fischbach
sind in Dudweiler am Ausgange der
Straße nach Stuhlsatzenhaus aufzustellen.
Die Ziegenböcke von Fischbach sind in
Quierschied vorzustellen.)
15 Uhr Sulzbach. (Sämtliche Ziegenböcke
der Bürgermeistereien Sulzbach und Fried⸗
richsthal sind im Hofe der Stierhalterin
Witwe Tröß in Sulzbach aufzustellen.)
.00 Uhr Quierschied. (Sämtliche Ziegen⸗
böcke der Bürgermeisterei Quierschied und
der Gemeinde Fischbach sind auf dem
Marktplatz in Quierschied in der Nähe
der Wirtschaft Högel aufzus en.)
11,30 Uhr Holz. (Die Ziegenbbe von Holz,
Wahlschied und Lummerschied sind in Holz
am Ausgang nach Dilsburg aufzustellen.)

12,00 Uhr Dilsburg. (Die Ziegenböcke von
Dilsburg, Heusweiler, Curhof, Ritters⸗
hof, Hellenhausen, Eiweiler, Hirtel, Ober⸗
salbach, Niedersalbach, Berschweiler, Kutz⸗
hof, Numborn, Kirschhof und Bietschied
sind in Dilsburg an der Einmündung des
Weges von Holz in die Provinzlalstraße
aufzustellen.)
12,20 Uhr Hilschbach. (Sämtliche Ziegenböcke
der Bürgermeisterei Riegelsberg sind in
Hilschbach an der Straßenabzweigung nach
Walpershofen aufzustellen.)
L00 Uhr Püttlingen. (Sämtliche Ziegenböcke
der Bürgermeisterei Puttlingen sind am
Stierstall aufzustellen.)
3,15 Uhr Bölklingen. (Die Ziegenböcke dey
Bürgermeisterei sind am Gemeindestier⸗
stall in Völklingen aufzustellen.)
23.45 Uhr Ludweiler. (Sämtliche Ziegenböcke
der Bürgermeisterei Ludweiler sind in Lud⸗
weiler in der Nähe des Bürgermeisterei⸗
Gebäudes im Garten der Wirtschaft Fink⸗
ler aufzustellen.)
„s0 Uhr Gersweiler. (Sämtliche Ziegenböcke
der Bürgermeisterei sind auf dem Markt—
platz in Gersweiler beim Bürgermeisterei⸗
Gebäude aufzustellen.)
Die Herren Bürgermeister werden ersucht,
ür ortsübliche Bekanntmachung Sorge zu
tragen und die Besitzer der anzukörenden Tiere
noch besonders benachrichtigen zu lassen.
Zaarbrücken, den 6. August 1913.
Der Königliche Landrat.
von Miquel.

Der Herr Ober⸗Präsident der Rheinprovinz
jat durch Erlaß vom 20. ds. Mts. (GeNr.
394) dem Bürgermeister von Bülow aus
Neddersheim die einstweilige Verwaltung der
andbürgermeisterstelle zu Leidenborn im
dreise Prüm übertragen.
Trier, den 25. Juli 1913. IJ. D. 6409 II.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Engelbrecht.

—A
—DV—
Polizeiverordnung,
zetreffend die Meldepflicht der aus cholera⸗
erseuchten Gegenden der Balkanstaaten
kommenden Personen.
Auf Grund der 88 137, 139, 140 und 141
»es Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli
1883, der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes über
oie Polizeiverwaltung vom 11. März 1850,
owie der 88 12 und 13 des Reichsseuchenge—⸗
etzes vom 30. Juni 1900 und des 8 8 der
Anweisung des Bundesrats zur Bekämpfung
der Cholera vom 28. Januar 1904 ordne ich,
vorbehaltlich nachträglicher Zustimmung des
Bezirksausschusses, für den Umfang des Regie—
ungsbezirks Trier folgendes an:

—AVVX
os sidnlgstchen —AX

Körplan
ür die Ankörung der Ziegenböcke in 1918.
Unter Bezugnahme auf die im Kreisblatt
ser. 15 von 1905, Seite 70/71, sowie in Nr. 8
on 1912 bekannt gemachten Polizeiverord⸗
rungen betreffend Körung von Ziegenböcken
vird der folgende Plan für die diesjährige
Zörung zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Im Kreise Saarbrücken-Land empfingen im Monat Juli 1913 Jagdscheine:

21

Zureisende Personen, welche aus den
Balkanländern, ausschließlich Rumänien,
commen, sind, sofern zwischen ihrer Abreise
von dort und ihrer Ankunft nicht mehr als
ß Tage verflossen sind, unverzüglich nach ihrer
Ankunft spätestens innerhalb einer Frist von
z Stunden der Ortspolizeibehörde mündlich
oder schriftlich zu melden.
Die Anmeldung muß enthalten: Vor⸗- und
Familiennamen, Stand oder Gewerbe, Wohn—
ort, Alter (Geburtsdatum) und Aufenthalt
innerhalb der letzten 6 Tage vor der Ankunft.
32.
Zur Anmeldung sind verpflichtet und zwar
zleichmäßig:
1. die zugereisten Personen,
2. der Vorstand der Haushaltung, bei
welcher die zugereisten Personen abge—
stiegen sind, in Gasthäusern der Gast—
wirt, in Anstalten der Anstaltsvorstand,
3. der Arbeitgeber.
Der Verpflichtung wird genügt, wenn eine
er verpflichteten Personen die Anzeige er—
tattet hat

vfde.
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Beginn
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Gültig⸗
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Name

Stand

Wohnort

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7
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Iltmeyer Georg
t. trauß 3
4. Stroppel Ernst
O. AJuler August
22. Weber Emil Johann
22.. Becker Peter
5. Auͤgust daur
27. Juu Hottmann Fritz
rqarbrüchen, den 1. August 1913

RWIwirt
nens. Bergmann
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gl. Steuerinspelktor
rauerei⸗Direktor
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iltmeister, 8. Ch⸗R.
Maler meister

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Engelfangen
—————
gFölklingen
heislautern
Lüttlingen
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Saarbrüchen

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Saarbrücken
Saarbrücken
Saar gemünd
Saarbrücken

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1
Der Königliche Landrat:
von Miquel.

beuuntchungen
—VVVV
Bekanntmachung.
Wegen Rohrverlegungsarbeiten wird der
zerchesflurweg von der Spichererbergstraße
iis zum Wasserhochbehälter für die Zeit vom
z. bis 20. August er. für den durchgehenden
juhrverkehr polizeilich gesperrt. Die Stra—
zensperrung wird durch entsprechende Schilder
enntlich gemacht. Zuwiderhandlungen werden
uf Grund der 88 58 und 60 der Straßen—
olizeiverordnung vom 20. September 1902
estraft.
Zaarbrücken, den 4. August 19183.
Der Königliche Polizei-Direktor
J. A.: Schlesinger.'
Bekanntmachung.
Die angeordnete Sperrung der Häfnergasse
ür den durchgehenden Fuhrverkehr wird hier⸗
nit aufgehoben.
zaarbrücken, den 4. August 1913.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. A.: Schlesinger. ,
Bekanntmachung.

Für telephonische Bestellung von Droschken
durch den seit kurzem eingerichteten Droschkenzen—
tralanruf ist in jedem Falle eine Gebühr bon 20
Pfennig zu bezahlen.
Taæxe 4.
Fur ohne Fahrgast zurückzulegende Rückfahrten
die über die bei Taxe 1 bezeichnten Punkte hingus
— gekhen, die Hälfte des für die Hinfahrt gezahlten
ss0 vig r Fahrpreises.
2 653 g. A. Tag- und Nachtzeit:
Es sind zu bezahlen: — — , Als Fahrten dã Tage geutzu diejenigen von
für eine Wetestrele 7 Uhr morgens bis 10 Uht abends.
B. Wartezeit:
Bei Tage und bei Nacht für alle 4 Taxen für
ede Minute 4 Pfennig. Das Anfahren bestellter
Droschken geschieht nach Taxe 1.
O. ui age
Nur zahlbar, sowert der Appargt sie ganzeigt.
Gepächstücke über 10 Kilogramm und fuͤr Tiere je
25 Pfennig.
D. Kinder:
Ein Kind unter 10 Jahren ist srei, zwei solcher
Kinder gelten als eine Person. Kinder ohne Be—
Ueitung erwachsener Personen zahlen den vollen
Fahrpreis wie diese.
Saarbrücken, den 8. August 1913.
Der Königliche Polizeidirektor.
J. A.:;! Schlesinger,
Polizei⸗Rat,

83.
Zuwiderhandlungen gegen diese Be—
timmungen werden mit einer Geldstrafe bis
;zum Betrage von sechzig Mark oder ent—
Prechender Haft bestraft

8 4.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem
Lage ihrer Bekanntmachung durch das Amts—
zlatt der Regierung in Kraft.
Trier, den 25. Juli 1913. 1. 0. 4415
Der Regierungs-Präsident.
Baltz,
Wirkl. Geh. Ober-Regierungsrat.
Mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom
21. April d. J. I. 2789, betreffend ein
nalige Hauskollekte zum Besten der
Wiederherstellung der katholischen Pfarrkirche
in Ravengiersburg, Kreis Simmern, wird hier⸗
»urch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß
nit der Einsammlung der Kollekte nachträglich
toch nachgenannte Personen beauftragt worden
ind:
stichard Huber in Cöln,
Anton Buik in Cöln,
deinrich Speck in Cöln,
Sottfried Würtz in Cöln⸗-Deutz
Daniel Schnitzler in Weiden-Lövenich,
Johann Weber in Grengelsbitz-Heister⸗
hacherrot.
krier, den 24. Juli 1913. I. A. 5760
der Regierungs-Präsident.
J. V.: Engelbrecht.
„Den Bürgermeistereisekretär Nikolaus Thiel
n Kerprichhemmersdorf habe ich widerruflich
um Stellvertreter des Standesbeamten des die
Landbürgermeisierei Oberesch im Kreise Saar⸗
ouis umfassenden Standesamtsbezirks er⸗
tannt.
Trier, den 24. Juli 1913. 1. D. 6388.
der Regierungs-Präsident.
J. B.: v. Gytdenfeldt.

Caxe 1.
Für 1 bis 2 Personen bei Tage
nnerhalb des Stadtbezirks und
ußerhalb desselben bis zu folgen—
den Punkten:
Auf der ende
bis zum Zusammentreffen der
Saar und Chaussee,
luf der Brebacher Chaussee bis
zur Gabelung mit der St. Ing⸗
berter Chaussee,
Fahrten nach dem Halberg
ind nach Taxe 2 bis 4 zu
oezahlen)
uf der Dudweiler⸗Chaussee bis
zum Nordausgang von Jägers—
freude⸗ ẽt. Johann.
J der neneene
is zum Nordausgang von
Ruß hütte
luf der Riegelsberger⸗Chaufsee
bis zum Nordausgang von
Rastphul
NAuf der Jakobs- bezw. Ihe
kopfstraße bis Jakobshütte.
Iuf der Louisenthaler⸗Chaudsee
bis zur, Stadtkreisgrenze,
uf der Gersweiler⸗Chaussee bis
zum Bahnhof Gersweiler und
Juf der Fotbacher-Chaussee bis
zum Ehrental
Taxe 2.
für 3 bis 4 Personen bei Tage
nnerhalb des Stadtbezirks und
außerhalb desselben bis zu den
dei Taxe 1bezeichnet. Punkten,
für 1 his.2 Personen bei Tage
über die bei Taxe J bezeichnet.
Punkte hinaus. Taxe 2 tritt
ür 1 bis 2 Personen erst von
diesen Punkten an in Kraft
Taxe 3.
für 3 his 4 Personen bei Tage
Wer die hei Taxe J bezeichnet.
Punkte hinaus. Taxe Z tritt
iber erst von diesen Punkten
in in Kraft,
für 1bis 4 Personen innerhalb
und außerhalb des Stadtbe—
irfs hei Mocht.

Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Kanalisationsar⸗
»eiten wird die Kamekestraße bis auf Weite—
res für den durchgehenden Fuhrverkehr poli—
zeilich gesperrt. Die Straßensperrung wird
durch entsprechende Schilder kenntlich gemacht.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund der
z8 58 und 60 der Straßenpolkzeiverordnung
vom 20. September 1902 bestraft.
Saarbrücken, den 4. August 1913.
Der Königliche Poligei Direltor
J. A.: Schlesinger.

Unter dem Hühnerbestande des Kaufmanns
rohann Lichtus, hierselbst, Mainzerstraße
tr. 149, ist amtstierärztlicher Feststellung zu—
olge die Hühnerpest ausgebrochen. Die
otwendigen Schutzmaßregeln sind angeordnet
Zaarbrücken, den 7. August 1913.
Der Königliche Polizeidirektor
J. A.: Schlesinger.
Bekanntmachung.
Der nachstehende mit Zustimmung des Herrn
berbürgermeisters hier abgeänderte Auto—
roschkentarif für den Stadtbezirk Saar—
rücken wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis
sebracht mit dem Bemerken, daß die Bestim—
nungen des abgeänderten Tarifs, der einen
ßestandteil der Polizeiverordnung für Auto—
nobil⸗-Taxameter-Droschken vom 22. 3. 1911
ildet, am 15. 8. 1913 in Kraft treten.
Saarbrücken, den 8. August 1913.
Der Königliche Polizei-Direktor
X A: Schlesinger.

is450m bis 225 m

— —— M — ⸗
dehunntmuchungen undderer dehörldden.
Bekanntmachung.
Der Plan über die Herstellung einer unter«
irdischen Telegraphenlinie zwischen *
brücken -Jägersfreude und Dudweiler Km. 8,
bis Km. 54 der Provinzialstraße liegt bei dem
Kaiserl. Telegraphenamt in Saarbrücken vom
10. August ab vier Wochen aus.
Trier, 5. August 1913.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.

biss8z0m bis 178 m

bis250m bis 125 m
            
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