dekangtuchunncn
5 ffir
522
21
3
—
der im Jahre 1912 an den
Es wurden im Ja
3
2
*
2*
2
*
*
*
3
Buürgermeisterei
Semeinde
Bischmisheim
Bischmisheim
Züdingen
ODudweiler
Friedrichsthal
dleinblitters dorf
dudweiler
Dudweiler
Friedrichsthal
Nleinblittersdorf
vud weiler
Lauterbach
Püttlingen
Volklingen
Quierschied
Püttlingen
Volklingen
Quierschied
Saarbrücken, den 18. Juli 1913.
Bekanntmachung.
Dem Forstaufseher Ruschmeyer zu Carls⸗
zrunn, welcher in die Dienststelle des Försters
Wiegand getreten ist, habe ich die aushilfsweise
Mitwirkung bei der Jagdpolizei nach Maßgabe
des Ministerial-Erlasses vom 24. Februar
1900 — Ia 480 für die Jagdbezirke Carls—⸗
runn, St. Nicolas und Noßweiler übertragen.
Saarbrücken, den 14. Zuli 1918.
Der Königliche Landrat.
v. Miquel.
gfe zuzrung
on gorer dobdrüon.
Bekauntmahung.
Der Kreis hat vom 1. Mai cr. ab einen Kreis—
andmesser angestellt, der die landmesserische Festegung
der Eigentumsgrenzen an öffentlichen We—
jen. Kreisstraßen pp. vorzunehmen, Bebauungs—
ind Ortspläne sowie Fluchtlinienentwürfse herzu—
tellen, wie auch alle ihm vom Kreisausschuß den
ßemeinden und Bürgermeistereien übertragenen son—
tigen vermessungstechnischen Arbeiten und erhalte—
nen Aufträge, soweit erforderlich, im Einvernehmen
mit dem Kreisbaumeister, zu erledigen hat.
Indem ich dies zur allgeneinen Kenntnis briuge,
asse ich nachstehend den vom Kreisausschuß festjesetzten
Gebührentarif für Inanspruchnahme des
Kreislandmessers folgen.
Saarbrücken, den 13. Juni 1913.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
v. Miquel.
8 Gebührentarif
kür die Inanspruchnahme des Kreislandmessers des
Kreises Saarbrücken.
Für Inanspruchnahme des Kreislandmessers durch
die Gemeinden und Bürgermeistereien des Kreiles
Saarbrüchen werden folgende Gebühren vom Kreis—
wusschuß erhoben:
Tagessatz 15 Mark, den Feldtag zu 8 Stunden
net Feldzulageit 6 Mark. ESoweit die Be—
chäftigung nicht volle Tage in Anspruch genom—
nen hat, wird für den halben Tag ein Betrag
von 7.50 Mark und für Beschäftigung von we—
riiger als 23 Tag 2 Mark für die volle und an—
gefangene Stunde erhoben.
Die Feldzulage wird entsprechend der Beschäf—
dgungsdauer verteilt, wenn der Landmesser für
nehrere Auftraggeber an demselben Tage auswärts
beschäftigt gewesen ist.
Außer vorstehenden Sätzen sind die baren Aus—
agen für Meßhülfe, Transport der Meßgeräte,
zarten-Zeichen. Vermarkungsmaterial und dgl. zu
zergüten. Für Bearbeitung von Messungssachen
zurch einen Gehülfen des Kreislandmessers wird für
die Stunde eine Gebühr von 150 Mark erhoben.
8 2
Für Inanspruchnahme des Kreislandmessers durch
Private und andere als die in 8 1 bezeichneten
Stellen werden dieselben Gebühren vom Kreisgus—
7 erhoben, die den Königl. Ratasterkontrol—
euren nach den jeweiligen staatlichen Gebühren—
axen zustehen
8 0.
Sollte im Einzelfalle die gemäß 23
echnende Gebühr geringer in als o ag ve
u erhebende, so sind die Gemeinden und Bürger—
— — ie eine Herabsezung
uf den na ich Be⸗
rag zu beanspruchen. g 2 ch ersebenden Ve
Saarbrücen, den 20. Mai 1013.
der Kreisausschuß des Kreises Saarbrücken.
Oer Plan über die Herstellung einer unter—⸗
rdischen Telegraphenlinie von Sulzbach durch
den Quierschieder Weg, die Grühlingstraße und
den Altenwalder Weg bis zum Abgange nach
Altenwald liegt bei dem Kaiserl. Postamt in
Sulzbach (Saar) vom 15. Juli ab vier Wochen
aus.
Trier, den 11. Juli 1913.
kaiserliche Ober-Postdireltion.
Der Plan über die Herstellung einer öberrdischen
Telegraphenlinie in der Allee⸗ und
lumenstrahe in Altenkessel-Neudorf, liegt bei dem
Kaiserlihen Postamt in Louisenrhal (Saar) vom
J. Juli ab vier Wochen aus.
Trier, 10. Juli 1918.
Qaßserliche Ober⸗Postdirektion.
an den Wegen
V
—
*
Geisberg
Weg von Schönbach nach der
neuen Saarbrücke
An den Ortsstraßen
Schmidtbornstraße
silchingen nach Saargemünd
dreisstr. Ludweiler-Lauterbach
kreisstr. Lauterbach Ludweiler
An den Ortsstraßen
Schillerpark
An den Ortsstraßen
29
Sa.
z
4
—— — — — — — —
Brüfnug fdür den cirzieeigfreiwitligen Tieust.
Diejenigen im Regterungsbezirk Trier und
m Zürstentum Birkenfeld gestellungspflichtigen
ungen Leute, welche die wissenschaftliche Be—
üahigung zum einjährig-freiwilligen Dienst
urch eine Prüfung nachweisen wollen, haben
hr Gesuch um Zulassung zur Prüfung bis
um 1. August d. Is. bei uns einzureichen.
Dabei ist anzugeben, in welchen zwei fremden
3prache der sich Meldende geprüft werden will,
owie ob, wie oft und wo er sich einer Prüfung
yor einer Prüfungskommission bereits unter—
ogen hat. Außerdem sind die im 8 89 der
deutschen Wehrordnung (Sonderbeilage zum
Kegierungs-Amtsblatt für 1901) aufgeführten
Zapiere in Urschrift einzureichen.
Trier, den 4. Zuli 1913.
Prüiungs-Kommission für Einjährig-Freiwillige.
Der Vorsitzende:
Schrakamp, Geheimer Regierungsrat.
der Saatenstand Anfang Inli 19135.
Zusammenstellung
er von den landwierschatlichen Vertrauensmännern des
reises Saarbrücken; Land, über den Saatenstand
m Ansang des Monats Juli 1913 abgegebenen Begut⸗
chtungszijtern 1Roten): 1 sehr gut, 2 — gut,
mittel (Durchichnitilich), & — gering, 5 — sehr
ering. Runderlaßz der Herren Minister für Landwirt—
haft ac. sowie des Innern vom 16. Norember 1901
1Be 9476 W. f. 8.
18 3648 Wei. d. J.
UAnzatlder
von den Vertrauendrinnern
abgegebenen Roten
pz xe3 ah bl
Vinterweizen .. ! 7
Sommerweizen -
Vinterspelz
Tinkel)) J
Binterroggen .. ——
zommerroagen. ——
gintergerste .. —
'ommergerste .. —
afer . —
rbsen.8* —
lcker⸗ (Sau⸗)bohnen —
Bicken.....
kartoffeln. —
zuckerrüben. ..
zutterrüben —
Linterraps
und Rübsen —
zlachs (Kein) .. — 7
dee). 22* —
uzerne. 2112-lesen
mit Be—⸗
(Ent⸗) wässer⸗
ungsanlagen ). 24 Lo 33 * —
lndere Wiesen l2.0124 —E —A3122 --—-2—
auch mit Beimischung von Weizen und Roggen.
21 desgl. von Gräsern. — 5) Rieselwiesen.
aüniglich Preußisches Statistisches Landesamt:
Fvert, Präsident.
Bekanntmnachnug.
Oer Ankauf von Heu aus der neuen Erute
st aufgenommen worden. Die Einlieferung
ann an den Wochentagen von 7 Uhr früh bis
Uhr nachmittags erfolgen.
Das Heu muß von guter Beschaffenheit,
nit gewonnen und vollständig trocken sein.
Saarbrücdcen, den 4. Juni 1913.
Königliches Proviantamt.
Bekanntmachung.
Rachdem die Rotlaufseuche unter den
zchweinen des Tagelöhners Karl Gaiser hier—
elbst erloschen ist, werden die angeordneten
zchutzmaßregeln aufgehoben.
Friedrichssthal, den 14. Juli 19183.
Die Volizeiverwaltung.
Bekanntnachung.
Unter dem Schweinebestande des Georg
sties zu Völklingen ist die Rotlaufseuche aus—
sebrochen und wurde daher über das be⸗
reffende Gehöft die Sperre verhängt.
Pölklingen, den 9. Juli 1913.
die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete Klonz
Bekauntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Karl Sachs
u Völklingen ist die Rotlauf-Seuche ausge—
rochen und wurde daher über das betreffende
zehöft die Sperre verhängt.
Rülksingen, den 14. Juli 1913.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
J. P.: Der Beigeordnete Klonz
ag!. Ltzranstalt für Wein⸗, Obst⸗ und Garten⸗
bau zu Geisenheim a. Rh.
Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß
in der Königlichen Lehranstalt im Jahre 1913:
Obstverwertungskursus für Frauen
.. er Zeit vom 28. Juli bis 2. August,
2ein Obstverwertungskursus für Männer
und Haushaltslehrerinnen in
der Zeit vom 4 bis 14. August
abgehalten werden.
Die Kurse beginnen an den zuerst genann⸗
en Tagen vormittags um 9 Uhr. Der Unter⸗
richt wird theoretisch und praktisch erteilt, so⸗
daß die Teilnehmer Gelegenheit haben, die
oerschiedenen Verwertungszethoden einzu—
iben.
Das Honoxrar beträgt für den Kursus zu
1. für Preußen 6 Mk., für Nichtpreußen 9
Mark: für den Kursus zu 2.: für Preußen
10 Mk. für Nichtpreußen 15 Mark.
Anneldungen sind an die Direktion zu
richten.
Alles Nähere ist aus den Satzungen der
Lehranstalt, die unentgeltlich verabfolgt wer⸗
den, zu ersehen.
Das neue Schuljahr an den Provinzial—
Wein- und Obstbauschulen in Trier, Kreuznach
und Aheweiler beginnt anfangs Oktober.
Die Schulen verfolgen den Zweck, jungen
deuten, die eine hinreichende Volksschulbildung
genofsen und im Weinbau bezw. in der Land—
virtschaft bereits praktisch gearbeitet haben,
ine thepretische und praktische Ausbildung im
Aubou, Ooste, Acker⸗, Gemüse- und Pflanzen⸗
zan, sowie in der Kellerwirtschaft, nebst den
»azu gehörigen Hilfswissenschaften zu gewähren.
der Lehrkursus ist auf eine einjährige Dauer
nit 10 Lehrinonaten sestgesetzt, jedoch mit der
Naßgabe, daß diejenigen Schüler, die sich als
Vveinbergsverwalter ausbilden wollen, die An⸗
dalt mindestens 2 Jahre besuchen müssen. Für
as zweite Jahr ist ein erweiterter Lehrplan
orgesehen.
Der Unterricht erstreckt sich auf folgende
vegenstände: Weinbau und Kellerwirtschaft,
Ibst⸗, Acker⸗, Pflanzen⸗ und Gemüsebau,
Zodenkunde, Düngerlehre, Botanik, Chemie,
Nineralogie, Physik im Grundriß und An—
chluß an die Hauptfächer, Betriebslehre, Buch—
ührung, Rechnen, Feldmessen, Nirvellieren,
deutsche Sprache, Religion.
Alle Schulen sind mit tüchtigen Lehrkräf—
en, darunter besondere Weinbau-, Obstbau—
ind Landwirtschaftslehrer, und den erforder—
ichen Lehrmitteln ausgestattet. Ausgedehnte
Weinbergs- und Gartenanlagen sind vorhan—
zen. Mit jeder Schule ist ein Internat ver⸗
zunden, in dem die Schüler gegen Zahlung
ines Schul- und Kostgeldes von zusammen
00 Mk. jährlich Aufnahme finden können
Licht in der Anftalt wohnende Schüler baben
*
w
3
*
*
*5
7
be
20
320
80
8321
J wo —XRX
der Königliche Landrat
von Miquel
——
»Nöαα
ein Schulgeld von 36 Mk. jährlich zu zahlen.
Hospitanten zahlen monatlich 6 Mk. Lehrgeld.
Die Direktoren der Schulen sind gerne be—
reit, jede gewünschte weitere Auskunft zu er—
teilen und den Schülern und ihren Angehö—
rigen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Meldungen zum Schulbesuch werden bis zum
20. September von den Direktoren entgegen⸗
genommen.
Düsseldorf, den 20. Juni 1913.
Der Landeshauptmann der Rheinprovinz.
Persoual⸗Chronik.
An Stelle des in den Ruhestand getretenen
Regierungs- und Forstrats, Geheimen Regie⸗
rungsrates Witzzell ist der bisherige Ober—
örster Tobias zu Montijoie, Regierungsbe⸗
zirk NRachen, unter Ernennung zum Regie⸗
rungs⸗ und Forstrat der hiesigen Regierung
zur weiteren dienstlichen Verwendung über⸗
viesen worden. P. 878.
Angestellt als Postsekretär: Der Postsekretär
Wiswe aus Hannover in Sulzbach (Saar);
als Postassistent: Postassistent Biesel in Völk⸗
ingen.
Versetzt sind: die Postsekretäre Heng e von
Sulzbach nach Frankfurt (Main) und May
on Saarbrücken nach St. Wendel, der Tele—
zraphensekretär Fricke von Neunkirchen
Saar) nach Saarbrücken.
Verliehen ist: der Charakter als Post—
ekretär: den Ober-Postassistenten Buch hol⸗
ind von Seigneur in Saarbrücken.
Saarbrücken, den 21. Juli 1913.
Der Königqgl. Landrat:
von Miquel.
Iισασααα Xαααασα.
zgpf mnu
boruhlichs
g santtigg 784 q
ur oonige betunntug pungen.
Ksnigl. Amtsgericht Saarbrücken.
Am 17. September 19183, nachmit⸗
ags zu Uhr; wird in der Wirtschaft Joh.
Schwartz zu Rentrisch das in Rentrisch
gelegene, auf den Namen des Jakob
Schmitt, Ehemann von Katharina Jung—
leisch, Schuhmacher in Rentrisch eingetragene
grundstück: Flur 10 Nr. 203,23, Geb.Rolle
147, Kaiserstraße Nr. 26, bebauter Hofraum
— Mark
NRutzungswert, im Wege der Zwanasvoll—⸗
treckung versteigert.
— —
Güterrechtsregistersachen.
Kgl. Amtsgericht Saarbrücken.
Die Eheleute Peter Klopp, Hüttenar⸗
eiter, und Maria geb. Quadg zu Bliesrans—
»ach haben durch Ehevertrag vom 23. Juni
1913 den Güterstand der allgemeinen Güter—
gemeinschaft vereinbart. Güterrechtsregister
Seite 2444.
Der Postbote Hilarius Emmerich, zu
Zaarbrücken hat das Recht seiner Ehefrau
Frieda geb. Ditscheid innerhalb ihres häus—
chen Wirkungskreises Geschäfte für ihn zu be⸗
orgen und ihn zu vertreten, ausgeschlossen.
Zůterrechtsregister Seite 2445.
Die Eheleute Wilhelm Guthörl, Kauf—
naun zu Saarbrücken 5, und Anna Maria
jeb. Reinert haben durch Ehevertrag vom 13.
zuli 1913 Gütertrennung vereinbart mit der
Maßgabe, daß der Ehefrau die Nutznießung
in den vom Ehemann eingebrachten Mobilien,
zie im Vertrage näher bezeichnet sind, zusteht.
Vegen des beiderseitigen Vermögens wird auf
»en Vertrag verwiesen. Güterrechtsregister
Zeite 2446.