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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
Nr. 4. — 39. Jahr zanz. Insertionzgebühren: die 6gelpaltene Zeile oder deren Raum 20 Pfg, vel wiederhelter Auknahmt
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Zerausgegeben vom Konigl. Landratgamt Saarbrücken. Redaktion des nichtamttichen Teiles Trud und
ite n Seee n Sbitngen Zweigniederlassung Saarbrücken). Ter Kbonnementspreis
Ir das Kreistratt betragt jahrlich Ot ausstearts bei den Poftanitalten b,.00 Mi. Tie Abonnenten der
Saarhrner iene at chlen une der Belttinger Keitung ertalten das Kreisblatt kostenles als Zonder ellege
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ohmntmushungen ver öLntrhehörüen.
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu
den Schuldverschreibungen der preußischen kon—
solidierten Z5oigen Staatsanleihe von 1903,
1904 und Reihe 19 Nr. 1 bis 20 zu den
Schuldverschreibungen der preußischen konsoli—
dierten 31/,, vormals 400igen Staatsanleihe
von 1883 über die Zinsen für die 10 Jahre
vom 1. Januar 1913 bis 31. Dezember 1922
nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende
Reihe werden
vom 2. Dezember d. Is. ab
ausgereicht, und zwar
durch die Kontrolle der Staatspapiere in
Berlin 8W. 68, Oranienstr. 92/94,
durch die Königliche Seehandlung (Preußische
Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße
46 a,
durch die Preußische Zentral-Genossenschafts—
kasse in Berlin C. 2, am Zeughause 2,
durch sämtliche preußische Regierungshaupt—
kassen, Kreiskassen, Oberzollkassen, Zollkassen und
hauptamtlich verwaltete Forstkassen,
durch sämtliche Reichsbankhaupt- und Reichs—
bankstellen und sämtliche mit Kasseneinrichtung
versehene Reichsbanknebenstellen.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen
die zur Abhebung der neuen Zinsscheinreihe be
rechtigenden Erneuerungsscheine (Anweisungen,
Talons) den Ausreichungsstellen einzuliefern sind,
verden von diesen unentgeltlich abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen
bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine
nur dann, wenn die Erneuerungsicheine ab—
handen gekoemmen sind.
Berlin, den 23. November 1912.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Bischoffshausen.
1. Die Ballons sind mit entzündlichem
Hase, Wasserstoff oder Leuchtgas gefüllt und
nüssen deshalb fern vom Feuer gehalten werden.
Besteht die Hülle derselben aus Papier, so zer—
reiße man sie, um das Gas entweichen zu lassen.
Bei Stoff- oder Gummihüllen binde man den
Ballon auf, richte die Deffnung nach oben und
ntleere das Gas durch Drücken, ohne der
Stoff viel zu zerren oder zu reiben; danach wickle
man ihn glatt zusammen.
Wird ein Ballon bemerkt, der noch in der
duft fliegt, so gehe man ihm nach und suche zu—
nächst den an ihm hängenden Apparat aufzu—
inden, der in einem Kästchen oder Körbchen stect
ind ihn vor Beschädigungen zu sichern. Be—
onders vermeide man, den Apparat hart an—
zufassen oder mit den Fingern in ihn hineinzu—
zreifen. Ehe man ihn abschneidet, sichere man
den Ballon gegen das Danvonfliegen, indem man
hn irgendwo festbindet. bis sein Gas entleert
si
dem elektrischen Starlstrom-Draht in Berührung
tommt, so ist jedes Ergreifen der ersteren mit
blohen Händen oder Berühren mit unbedeckten
Körperteilen sorgfältig zu vermeiden; man wickle
deshalb ein dickes trokenes Tuch um die Hände.
ehe man den Draht angreift.
Ist der Drachen bei starkem Winde noch in
schneller Bewegung. so versuche man mit aller
Vorsicht, den nachschleifenden Draht schnell um
einen festen Pfahl oder einen Baum umzuschlingen.
Dasselbe gilt auch für einen Ballon, welcher eine
Leine oder ein Kabelstüd nachschleift.
In dem Falle, daß sich Streitigkeiten über
den Anspruch auf die Belohnung oder aus anderen
Gründen ergeben, wird das Königliche Landrats—
amt hierüber entscheiden.
Die Polizei- und Gemeindebehörden werden
ersucht der sachgemäßen Ausführung obiger Vor—
scchriften die tunlichste Förderung und Unter—
tützung zu teil werden zu lassen und ganz be—
onders durch Belehrung und gelegentliches gutes
Beispiel dabei mitzuwirken, daß diese wichtigen.
und von allen Kulturnationen betriebenen Ex—
herimente von Erfolg begleitet werden.
Trier, den 7. Dezember 1912. I. A. 7911
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: Alsen.
Gummiballons, welche meist einen Durch—
nesser von 1 bis 2 m haben, pflegen in der
Zzöhe zu platzen und lassen dann den Appara—
nittels eines Fallschirmes zur Erde niedersinken
gzewöhnlich bedecht dieser den Apparat, oder er
»ängt in eiem Baäum fest, während der Apparat
inter ihm hängt, oder am Erdboden liegt. Bei
dem Herunterholen ist vor allen Dingen ein
derabstützen des Apparates zu vermeiden.
Der Apparat ist aunmehr unter Vermeidung
ler unnötigen Erschütterungen in einem trocknen
richt zu warmen Raum aufzubewahren, bis er
intwedet abgeholt wird, oder bis eine für seiner
Rücktransport mit der Post bestimmte Kiste ein
rifft, in welcher sich nähere Anweisungen soↄwi
Fragebogen befinden, der tunlichst genau aus
ufüllen ist.
An dem Ballon oder am Apparate findet
man einen Briefumschlag, der die Adresse ent—
hält, an welche sobald als irgend möglich unter
genauer Angabe der Nummer des Apparates.,
des Namen und Wohnortes des Finders, sowie
des nächsten Postamtes eine telegravhische Depesche
abzuschicken ist.
Der Finder resp. der Ablieferer des Apparates
erhält eine Belohnung von 5 Mk. in besonderen
Fällen, wenn die Bergung besonders schwierit
oder zeitraubend war, aber mehr. Außtterden
verden alle notwendigen Auslagen zurückerstattet
Im Falle einer mutwilligen Beschädigung eines
Apparates oder eines Versuches, den Schutzkasten
in irgend einer Stelle zu öffnen, wird nicht nur
eine Belohnung gezahlt, sondern auch noch ein
Verfahren wegen Sachbeschädiaung eingeleitet
verden.
Die Ballons, Apparate und alles Zubehör
siind „fiskalisches Eigentum“.
2. Die zu demselben Zwecke benutzten
Drachen haben meist die Gestalt eines vier—
eckig offenen, aus Holz- oder Metallstäben be—
sbenven Kasten, der teilweise mit Stoff bekleidet
ist.
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat
durch Ersaß pom 17. Rovbt. 1912. (II. Nr. 8818)
der Niederlassung der, armen Dienstmägde Jesu
Thristi in Reunkirchen im Kreise Ottweiler die Er—
aubnis erteilt, zum Besten der Niederlassung im
Jahre 1913 eine einmalige Hauskollekte bei
den tatholischen Bewohnern des Regierungshazirke
Trier abhalten zu lassen.
Mit der Einsammlung der Kollekte sind folgende
Versonen beauftragt, worden:
1. Wilh. Blisssen hach in, ‚Köln,
2. Heinr. Siebertz in Köln,
.Ewald Weber in B.Gladbach,
4. Joh. Jos. Drenk, in Kirchdaun,
Anion Krewmer in, Holz bei Bochneukirch,
. Adam Serffin „Kreusznach,
Michael, Bambach, in Saarbrücken,
3. Jos. Limb ach in St. Wendel,
9. H. Lauterbach in Trier,
). Josef Jennich es in Krekel (Post Urft),
1. Joh. Pitzen in Rupperath bei Münstereifel,
2. J. A. Breuer in Strauch, Krs. Montioie,
3. Jos. Thome in Limbach, Krs. Saarlouis,
4. Joh. Jung in Sohren,
15. Louise Rafssenberg in Köln,
16. Joh. Dillenburg in Sohren.
Trier. den 10. Januar 19013. I. A. 229
Der Regierungs-Präsident.
J.B.: AIsen
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behunr giunnen
Ioo sonigsstzen pegrrushsPryssdenton
Bekanntmachung,
betreffend
Benachrichtigung und Anleitung über die Be—
handlung von Luftballons oder Drachen und
zugehörigen Apparaten, welche aufgefunden
werden.
Zum Zwecke wissenschaftlicher Erforschung der
höheren Luftschichten läßt man kleinere oder
größere mit Gas gefüllte Luftballons steigen,
oder auch Drachen vom Winde emporheben
welche Instrumente tragen, die selbsttätige Auf
zeichnungen über die Temperatur, die Feuchtig—
keit, die Windstärke usw. ausführen. Da diese
Ballons usw. zu klein sind, um Menschen tragen
zu können, so wird vorausgesetzt, daß sie —
von verständigen Leuten gefunden — in zwech
mähßiger Weise behandelt und aufbewahrt und
chließlich an den Eigentümer zurückaeschickt wer—
den.
Zu diesem Zwede seien folgende Vorschriften
gegeben, von deren strenger Befolgung nicht nur
der Wert der Aufzeichnungen, sondern auch die
Höhe der an den Finder zu zahlenden Belohnung
Whänat
Mit Bezug,, auf, meine Bekanntmachung vom 8.
Juli 1912 J. A. 4223, betr. einmalige Haus⸗
ollekte, zum Besten eines Neubaues einer ka—
holischen Pfarrkirche in Bardenberg wird hierdurch
ur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß mit der
kinsammlung der Kollekte nachträglich noch nach—
enannte Personen beauftragt worden sind:
b. Franz Schönen, Duishurg
. Gerhard Seeger, Keeken (Greis Cleve).
z. Albert Klinkhammer, Köln,
J. Wilhelm Sttrügerr, Hühnernest,
5. Josef Ernst, Esel,
3. Wilshelm Wars, Bardenberg,
J. Josef KLaufen, Birk,
3. HZeinrich Laufen, Wefelen,
ZJohaun Vandekamp, Bardenberg.
Trier, den 11. Januar 1913. IL. A. 237
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Da die Drachen mittels eines dünnen Stahl—
drahtes emporgelassen werden, kommt es ge—
legentlich vor, daß ein kürzeres oder längeres
Stück solchen Drahtes an dem Drachen hängt.
Befinden sich in der Nähe elektrische Straßen—
bahnen mit oberirdischer Stromzuleitung und liegt
die Möglichkeit vor. daß der DPrachendraht mit