Saarbrücher
Sreisblattf.
acdattlon des nichtamilichen Teiles,
druæ und Verlas von 6. d. Scheur
in Saarbruden (Druckorxi Voltlingenn.
der Abonnenenlöpreibfür dat
ereisblait beiruͤgt jahrlich ¶ Wart
Auwartz bei den Postanstalten Ne
In fertio ndgeb—α Xαα
efbaltene Zeile oder deren Raur
20 Piq. bei wiederholier Aufnabn.
10 96 Rachlaß. Schluß der Inferaten
mnahmne fur die jeden Montatge
qhe inende Auzgabe; Freitagt
AI
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger, herausgegeben vom Königlichen Landratsamt Saarbrücken.
39. Jahrgang.
Gebnhrentarif
für die Inanspruchnahme des Kreislandmessers des
Kreises Saarbrücken.
Nr. 25.
zehunnmuhungon ger Zentrulhehbeen.
Vorbemerkungen
zaur Ermittelung der Dewennnehiens in Preußen
Volle 13 Jahre ist es her, seit die land—
wirtschaftliche Bevlkerung zum letzten Mal durch
ine vollständige Erhebung der Bodenbenutzung in
Anspruch genommen worden ist.
Nachdem in den Jahren 1878, 1883, 1893 und
1900 so che Ermittelungen angestellt worden find
ind wegen anderweitiger großer statistischer Aufriahmen
die für das Jahr 1010 fällige gleich
artige Untersuchung aufgeschoben werden mußte, er⸗
ordern die Vorbereitunen für die Erneuerung, der
dandelsverträge sowie überhaunt die allgemeinen
and- und volkswirtschaftlichen Interessen dringend
zie Ersetzung der veralteten Zahlen durch neue.
Mannmagfache Veränderungen müssen sich in den
etzten 13 Jahren vollzogen haben, welche das sta⸗
cistisch erfaßzbare Bild des gesamten landwirtschaftlichen
Betriebes verschohen haben. Weite Strecken
unfruchtbaren Moores sind urbar Ent worden,
die Weidewirtschaft hat durch Einführung der
Dauerweiden in manchen Gegenden wesentlich jhre
Richtung geändert, umfangreiche Forstflächen sind
auf Oedland neu erstanden, manche Kulturen haben
an Bedeutung gewonnen, andere verloren. Wili
der Volkswirt einigermaßen genauen Aufschluß über
die Möglichkeiten der Produktion und ihre tatsäch
iche Gestaltung gewinnen, müssen, ihm zuverlässige
ind vor allem nicht veraltete statistische Unter⸗
agen zu Gebote stehen, Sonst perzerren sich die
ẽrgebnisse und führen dann Zu falschen Schlüssen,
velche für die Beurteilung der Leitungsfähigkeit
n Krieg und Frieden verhängnisvoll wer den
önnen. Vor allein muß er möglichst unterrichtet
ein über die Flächen, auf denen sich Anbau und
Ernte der wichtigsten Kultuürpflanzen vollzieht; denn
ruuf ihrer Kenntnis beruht die Errechnung der über⸗
zaupt gewonnenen Feldfrüchte. Von gleicher Wich—
Aateit ist auch ‚die eingehendere Ermittelung des
Forstlandes. dessen Umfang inzwischen unzweifel—
haft Verschiebungen erfahren hat.
Wenn nun guch alliährlich durch die Erhebung
der Anbau, und Ernteflächen, des Sagatenstandes
ind der, Erntevorschätzung, versucht wird, einen
leherblick über die Hervorbringung der wichtigften
Lebenusmittel zu gewinnen, tritt doch von Jahr
u Jahr stärker der Fehler hervor, welcher der
Inmöglichkeit entsoringt, die seitens der Erhebungs-»xgane
mitgeteilten Zahlen eine? eingehenden Kon⸗
rolle zu unterziehen. Denn die nährlich ermüt-Aten
Anbauzahlen beziehen sich nur auf einen
Teil des Ackerlandes die ausführenden Organe
jaben also nicht die Möglichkeit, an der Hand der
dotasterzahlen für das gesamie Gebiet des Er—
hungsbezirkes (Gemeinde bezw. Gutsbezirk) diese
Flächenangaben, außer nach den Grundsätßen der
Vahrscheinlichkeit nachzuprüfen. Das führt natur—
emäß dazu, daß die an Jich schon kAwas rohe
Schätzung sich von den wirklichen Größen immer
nehr entfernt und so wesentlich und fländiag an
Wert einbüßt.
Zur,, Richtigstellung dieser jährlichen Angaben
»ient die Erhebung der Bodenbenußung, wie sie
n den oben genannken größeren Zwischenräumen
ngestellt wurde und für die nächsten Monate
vieder, in Aussicht steht, und dies um, so beffer,
als diesmal. gleichzeitig die jährliche Anbauerhe-»ung,
ausgeführt werden muß. Sie wird ihren
vichsigen Zweck desto vollkommener erfüllenje
orgfältiger die einzelnen Ortsbehörden den ihnen
ugehenden Erhebungsbogen gusfüllen werden. Nach-»em
durch jahrzehntelange Erfahrung in wohl allen
andwirtschaftlichen Kreisen, die Ueberzeugung, ge—
iegt hat, daß irgendwelche steuerlichen oder sonstigen
ihnlichen, Fragen mit, dieser rein stalistischen Er—
yebung in keiner Weise in Verbindung stehen, daß
S. viglmehr nur, darguf ankommt, die wirtschaft
iche Verteilung des Landes nach seinen verschie⸗
enen, Vroduktionszwecken zu ermittelu. dürften
Bedenken und Befürchtungen, wie sie in früheren
Zeiten wohl dem Eimelnen beim Ausfüllen der
»etreffenden Fragebogen aufstiegen und ihn an
der genguesten Ausfüllung hinderten. nirgends
nehr auftauchen unde das Ergebnis shadigen
Die, Landwirtschaft ist heute zur Ueberzeugung
zelangt, daß solche Erhebungen, guch wenn sie mit
Mühe und einer gewissen Belästigung der Be—
roffenen verbunden sind in erstet Litie dem eigen
ten Interesse der Landwirtschaft selbit dienen. Nus
olcher richtigen Einschäßzung der zu Jeitenden Arben
vird auch die Bexeitwilligkeit des Einzelnen ent—
pringen, das. Werk durch zuverläassige Angaben zu
ördern und so den Ortsvorständen sowie den von
diesen, berufenen Schätzungskommissionen rNmn
zu erleichtern.
Möge sich jeder vergegenwärtigen, daß jede falsche
oder ungengue Angabe das Bils verschiebt und so
den, Zwech und den Erfola der ganzen Arbeit ven
iteln kann.
Die Einzelheiten über die Ausf illung der
sind in der Anweisung enthalten, welche
n en uübrigen Erhebungsvapieren jeder, Drie—
vbe enin den nächsten Tagen zugehen vird
Berlin, den 15. Mai 1013.
Könialich Preußisches Statistishes Landesamt.
u
Zu diesem Zwecke seien folgende Vorschrif-—
en gegeben, von deren strenger Befolgung
richt nur der Wert der Aufzeichnungen, son—
dern auch die Höhe der an den Finder zu
ahlenden Belohnung abhängt.
1. Die Ballons sind mit entzündlichem
vase, Wasserstoff oder Leuchtgas gefüllt und
nüssen deshalb fern vom Feuer gehalten wer—
»en. Besteht die Hülle derselben aus Papier,
'o zerreiße man sie, um das Gas entweichen
zu lassen. Bei Stoff- oder Gummihüllen binde
nan den Ballon auf, richte die Oeffnung nach
ben und entleere das Gas durch Drücken,
hne den Slcoff viel zu zerren oder zu reiben;
zanach wickle man ihn glatt zusammen.
Wird ein Ballon bemerkt, der noch in der
duft fliegt, so gehe man ihm nach und suche
‚unächst den an ihm hängenden Apparat auf⸗
zufinden, der in einem Kästchen oder Körbchen
teckt, und ihn vor Beschädigung zu sicern.
zesonders vermeide man, den Apparat hart
izufassen oder mit den Fingern in ihn
ineinzugreifen. Ehe man ihn abschneidet
ichere man den Ballon gegen das Davon—
liegen, indem man ihn irgendwo festbindet,
is sein Gas entleert ist.
Gummiballons, welche meist einen Durch⸗
nesser von 1 bis 2 Meter haben, pflegen in
der Höhe zu platzen und lassen dann den
Apparat mittels eines Fallschirmes zur Erde
rniedersinken; gewöhnlich bedeckt dieser den
Apparat, oder er hängt in einem Baum fest,
vährend der Apparat unter ihm hängt, oder
im Erdboden liegt. Bei dem Herunterholen
st vor allen Dingen ein Herabstürzen des
pparates zu vermeiden.
Der Apparat ist nunmehr unter Vermeidung
uller unnötigen Erschütterungen in einem
rockenen, nicht zu warmen Raum aufzube⸗
vahren, bis er entweder abgeholt wird, oder
zis eine für seinen Rücktransport mit der
Post bestimmte Kiste eintrifft, in welcher sich
iähere Anweisungen sowie Fragebogen be—
inden, der tunlichst genau puszufüllen ist.
An dem Ballon oder am Apparate findet
nan einen Briefumschlag, der die Adresse ent—
zält, an welche sobald als irgend möglich
uinter genauer Angabe der Nummer des
Ipparates, des Namen und Wohnortes des
zinders, sowie des nächsten Postamtes eine
elegraphische Depesche abzuschicken ist.
Der Finder resp. der Ablieferer des Appa—
rates erhält eine Belohnung von 5 Mk., in
»esonderen Fällen, wenn die Bergung beson—
ders schwierig oder zeitraubend war, aber
nehr. Außerdem werden alle notwendigen
luslagen zurückerstattet. Im Falle einer mut—
dilligen Beschädigung eines Apparates oder
ines Versuches, den Schutzkasten an irgend
iner Stelle zu öffnen, wird nicht nur keine
zelohnung gezahlt, sondern auch noch ein
berfahren wegen Sachbeschädiqung eingeleitet
verden.
Die Ballons, Apparate und alles Zubehör
ind „fiskalisches Eigentum“.
2. Die zu demselben Zwecke benutzten
drachen haben meist die Gestalt eines vier—
ckig offenen, aus Holz⸗ oder Metallstäben be—
tehenden Kasten, der teilweise mit Stoff be—
leidet ist.
Da die Drachen mittels eines dünnen
ztahldrahtes emporgelassen werden, kommt es
zelegentlich vor, daß ein kürzeres oder län—
jeres Stück solchen Drahtes an dem Drachen
sängt. Besinden sich in der Nähe elektrische
Straßenbahnen mit oberirdischer Stromzu⸗
eitung und liegt die Möglichkeit vor, daß der
drachendraht mit dem elektrischen Starkstrom—
draht in Berührung kommt, so ist jedes Er—⸗
rreifen des ersteren mit bloßen Händen oder
HBerühren mit unbedeckten Körperteilen sorg—
ältig zu vermeiden; man wickle deshalb ein
dickes trockenes Tuch um die Hände, ehe man
»en Draht angreift.
Ist der Drachen bei starkem Winde noch
in schneller Bewegung, so versuche man mit
aller Vorsicht, den nachschleifenden Draht
schnell um einen festen Pfahl oder einen
ßaum umzuschlingen. Dasselbe gilt auch für
inen Ballon, welcher eine Leine pder ein
dabelstück nachschleift.
In dem Falle, daß sich Streitigkeiten über
»en Anspruch auf die Belohnung oder aus
inderen Gründen ergeben, wird das König—
iche Landratsamt hierüber entscheiden.
Die Polizei- und Gemeindebehörden wer—
en ersucht, der sachgemäßen Ausführung obiger
Gorschriften die tunlichste Flrderung und Un—
erstützung zu teil werden zu lassen und ganz
esonders durch Belehrung und gelegentliches
jutes Beispiel dabei mitzuwirken, daß diese
vichtigen und von allen Kulturnationen be—
riebenen Experimente von Erfola begleitet
verden.
Trier, den 3. Juni 19013. I. A. 4447.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: Schrakamp.
Landespolizeiliche Anordnung.
Im Hinblick auf den jetzigen Stand der
Naul⸗ und Klauenseuche hebe ich mit Ge—
ehmigung des Herrn Ministers für Landwirt
22 D2—TD — —⏑—— 3üù—⏑— — 444Kk
seuchenpolizeiliche Anordnung vom 13. März
d. J. (Amtsblatt Seite 65 ff. für 1913), be—⸗
trefsend die amtstierärztliche Untersuchung und
die polizeiliche Beobachtung der aus Bayern
mit Ausnahme der Pfalz, aus Württemberg
und aus Eisaß-Lothringen in den Regierungs—
bezirk Trier eingeführten Klauentiere hier—
mit auf.
Unberührt bleiben die Vorschriften meiner
iehseuchenpolizeilichen Anordnungen vom
18. Juli 1912 (Amtsblatt Seite 2249) und vom
21. Mai d. Is. (Amtsblatt Seite 171), be—
reffend die Einfuhr von Tieren aus dem
vroßherzogtum Luxemburg.
Trier, den 11. Junt 1913. I. B. 4244.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin..
3 2
Für Inanspruchnahme des Kreislandmessers durch
die Gemeinden und Bäürgermeistereien des Kreises
Saarbrücken werden folgende Gebühren vom Kreis—
ausschuß erhoben:
Tagessatz Mark, den Feldtag zu 8 Stunden
zerechnet; Feldzulagen 6 Mark. Soweit die Be—
chäftigung nicht volle Tage in Anspruch genom—
men hat, wird für den halben Tag ein Betrag
bon 7.50 Mark und für Beschäftigung von we—
aiger als »3 Tag 2 Mark für die volle und an—
gefangene Stunde erhoben.
Die Feldzulage wird entsprechend der Beschäf—
tigungsdauer verteilt, wenn der Landmesser für
mehrere Nuftraggeber an demselben Tage auswärts
beschäftigt gewesen ist.
Außer vorstehenden Sätzen sind die baren Aus—
agen für Meßhülfe, Transport der Meßgeräte,
Karten-Zeichen. Vermarkungsmaterial und dal. zu
vergüten. Für Bearbeitung von Messungssachen
durch einen Gehülfen des Kreislandmessers wird für
die Stunde eine Gebühr von 1,50 Mark erhoben
I
—
ßnigsichg
lds Aomchen Lungrutsamles.
Bekanntmachung
Der Kreis hat vom 1. Mai er. ab einen Kreis—
landmesser angestellt, der die landmesserische Fest—
egung der Eigentumsgrenzen an öffentlichen We—
jen. Kreisstraßen pp. vorzunehmen, Bebauungs—
ind Ortspläne sowie Fluchtlinienentwürfe herzu—
ellen, wie auch alle ihm vom Kreisausschuß den
zemeinden und Bürgermeistereien übertragenen son—
tigen vermessungstechnischen Arbeiten und erhalte—
nen Aufträge, soweit erforderlich, im Einverneh—
men mit dem Kreisbaumeister, zu erledigen hat.
Indem ich dies zur allgemeinen Kenntnis bringe,
asse ich nachstehend den vom Kreisausschuß fest—
een Gebührenkarif für Inanspruchnahme des
Zreislandmessers folgen.
Saarbrücken, den 13. Juni 1913.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
v. Miquel
00—
84.
Für Inanspruchnahme des Kreislandmessers durch
Private und andere als die in 8 1 bezeichneter
Stellen werden dieselben Gebühren vom Rreisaus
schusse erhoben, die den Königl. Ratasterkontrol
euren nach den ieweiligen staatlichen Gebühren
kaxen zustehen
8—
Sollte im Einzelfalle die gemäßn8 2 zu be—
rechnende Gebühr geringer sein, als die nah 81
zu erhebende, so sind die Gemeinden und Bürger—
neistereien des Kreises berechtigt, eine Herabsehung
ber Gebühr auf den nach 8 2 sich ergebenden Be—
rag zu beanspruchen.
Saarbrücken, den 20. Mai 1013.
Der Kreisausschuß des Kreises Saarbrücken.
Terminkalender für den Monat Juli 19138.
8
8
*
51
——
2
2
Beamte, Die Erledigung
welche anordnende
zu berichten haben Verfügnnug
Gegenstand
1) 1). Sämtliche Herren 8. September 1900. Mitteilung des Staatseinkommensteuersolls der An⸗
Bürgermeister. Nr. 10121. gehörigen der evangelischen Landeskirche.
21. Sämtliche Herren 2. Juli 1889, Nr. 7271. Finreichung eines Verzeichnisses derjenigen Gewerbe—
Gemein de Einnehmer.“ scheine, welche schon länger ais einen Meonat
nicht eingelöst sind.
331. Sämtliche Herren I16. Febr. 1801, Nr. 999. Anzeige der Zahl der Geburten und Sterbefälle
Bürgermeister. des verflossenen Monats an den Kreisarzt.
4 1. Vorstand der Gemeinde⸗ 5. Sept. 1803, K. A. lebersicht über den Geschäftsbetrieb und die Er—
sparkasse Völklingen. 2142 u. 23. Aug. 1898 gehnisse des verflossenen Geschäftsjahres (in drei—
— K. A. 3550. facher, Ausfertigung).
b1. Sömtliche Herren 24. August 1904. Bericht über das Ergebnis der Revision der Woh—
Buürgermeister. Nr. 8478. nungsverhältnisse.
ß 1.) Sämtliche Herren 23. April 1886, Ib- und Zuzug von Ausländern im abgelaufenen
Bürger meister Nr. 4319, Nierteliakr
16. November 1896
Nr. 12684.
5. Oktober 1896,
RX. A. 3011.
20. März 1897,
R. A. 1200.
4. Februar 1896,
R. A. 479.
12. September 1906.
Nr. 102347.
26. Januar 1909,
Nr. 878
24. Oktober 1910
Nr. 10348.
20. November 19089
Nr. 4964 A. K.
10. Juni 1912,
Nr. 6024.
26. Januar 1011.
Nr. 755.
2 Maärz 1913.
22. Februar 1800,
Nr. 924,
16. März 1900,
Nr. 1873.
22. September 1904
Nr. 10046,
7. September 1907.
Nr. 10615.
24. Juni 1912,
Mr 5229
7 1. Die Herren Einnehmer
der Landgemeinden.
81 1. Die HerrenBürgermeister
der Landgemeinden.
9 1. Sämtliche Herren
Bürgermeister bezw.
Einnehmer.
101 11 HSerr Bürgermeister
zu Heusweiler.
11 i Sämtliche Herren
Landbüũrgermeister.
i2 1Der Serr Kreistierarzt
hier.
3114 Sämtliche Herren
Bürgermeister.
44 Sämtliche Herren
Bürgermeister.
511 zerr Bürgermeister
Kleinblittersdorf.
161 Sämtliche Herren
Bürgermeüster.
1733 Zämtliche Herren
Ruͤrgermeister.
a 3
rinsendung der, statistischen Karten üher Fleisch- und
Trichinenbeschau durch die Beschauer an den
Kreistierarzt (direkt).
Forderungsnachweise über verauslagte Vortobeträge
und Reisekostenrechnungen.
Bedarf an ländlichen Arbeitern. (Fehlanzeige nicht
erforderlich.)
Bekanntmachung der Polizeiverordnung über Ver—
hot des Auflassens ausländischer Brieftauben
191 34— Sämtliche Herren
Oberwachtmeister und
Gendarm.Wachtmeister.
20 10.1
2
2eulisl
23115
p
2620
23. August 1899,
L. A. 83.
24. November 1906
Nr. 13171.
gn
HDnaßeunnasg Drsidont
—D —
Bekanntmachung,
betreffend
ZSenachrichtigung und Anleitung über die Be—
zandlung von Luftballons oder Drachen und
zugehörigen Avpparaten, welche aufgefunden
werden
BZum Zwecke wissenschaftlicher Erforschung
der höheren Luftschichten läßt man kleinere
»der größere mit Gas gefüllte Luftballons
teigen, oder auch Drachen vom Winde empor—⸗
eben, welche Instrumente tragen, die selbst⸗
atige Aufzeichnungen über die Temperatur,
Je Feuchtigkeit, die Windftärke usw. ausführen.
da diese vallons usw. zu klein sind, um
Menschen tragen zu können, so wird voraus—⸗
gesetzt. daß sie von verständigen Leuten
gefunden — in zweckmäßiger Weise behandelt
ind ausbewahrt und schließlich an den Eidgen—
imer 2urie—, 68
Sämtliche Herren
Bürgermeister und die
verren Gendarmerie—
Oberwochtmeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Die Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Puͤrger moeister
7. Juli 1907,
Nr. 7577.
25. Juni 1907,
Nr. 7005.
2. Juli 1908,
Nr. 8357.
23. März 1843,
Nr. 1703.
12. August 1910
Nr. 7817
Nachtrags-Nachweisung der Anträge auf Bewilligung
von kleineren Hauskollekten für gemeinnützige
usw. Zwede. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Angabe der durchschnittlichen täglichen Belegungs—⸗
ziffer der Polizeiverwahrlokale während does
Berichtsjahres.
Anträge auf Gewährung von Beihülfen für Wasser—
versorgungsanlagen aus dem Westfonds. (Fehl—
anzeige nicht erforderlich.)
Nachweisung derjenigen Einwohner, welchen die Be—
rechtigungskohlen auf 3 Jahre entzogen waren
und zum Bezuge derselben wieder vorgeschlagen
werden. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Ferien der gewerblichen und kaufmännischen For—
FRisunosschulen
Die Herxen, Bürger⸗
meister zu Brebach, Dud—
weiler, Völklingen, Putt⸗
lingen, Friedrichsthal u.
Sulzbach.
27 285. Die Herren
Kreisschulinspektoren.
2825. Die Herren
Buͤrgermeister.
93 Sämtliche Herren
Bürgermeister
ließklich Gulzh4*
620
18. April 1863.
Nr. 2048.
9. März 1908,
Nr. 2795.
15. August 1906,
00832Nn
Vorschläge zur Prämiierung von Lehrpersonen.
— * der Feuerwehren und Löschgeräb—⸗
aften.
nachweisusg AUber die aus der —
der Trichinenschau vereinnahmten Gohühron in
—EL————