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die am vorhergehenden Tage zugereisten Mili—
tarhslicht gen vorgestellt.
n diesem Tage wird auch über die eingereichten
Reklamationsantraäge verhandelt werden.
Zur Beurteilung, der Reklamationen ist erfor—
derlich, daß sämtliche nicht mehr schulpflichtigen,
zur Erhaltung der Familie gesetzlich verpflichteten
Familien-Mitglieder, soweit eine Be—
schränkung ihrer, Erwerbs⸗, Arbeits- bezw. Auf—
sichtsfähigkeit behauptet wird, im Termine zu der
nämlichen Stunde wie die Militärpflichtigen per⸗
sönlichzund, pünktlich erscheinen, damit deren Er—
werbse, Arbeits- bezw. Aufsichtsfähigkeit festgestell:
werden kann.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit
am Erscheinen gehindert, so ist dies durch Attest
eines beamteten Arztes nachzuweisen, da andern
falls derartige Reklamationen, als nicht zu beur—
teilen unnachsichtlich zurückgewiesen werden müssen
Zur Prüfung gelangen sämtliche Militärrekla—
mationen, ausgenommen derjenigen Ersatzplichtigen,
welche beim diesjährigen Musterüngsgeschäft auf ein
Jahr zurücdgestellt worden sind.
Militärpflichtige, besonders auch hier neu zu
gezogene, denen bis zum 24. Juni noch keine Vor—
ladung zugestellt worden ist, haben sich am 25.
Juni, nachmittags zwischen 4 und, 6 Uhr, in dem
Militärbureau in der Bürgerhalle zur Entgegen—
nahme einer Vorladung zu melden.
Desgleichen haben sich alle Gestellungspflichtigen,
welche sich hier auf der Durchreise vorübergehend
aufhalten, alsbald, oder an einem Nachmittage der
sechs ersten Musterungstage, morgens 7 Uhr, im
Militärbureau in der Bürgerhalle zu melden, da—
mit deren Personalien, erforderlichenfalls telegra—
phisch, festgestellt werden können.
Sämtlaäche im, Stadtkreise Saar—
brücken sich aufhaltende, den vorbezeich—
neten Kategorien angehörende Militärpflichtige wer—
den hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der
gesetzlichen Strafen an den bezeichneten
Tagen und dem angegebenen, Orte zu
dem in den ihnen noch zugehenden Vorladungen
angegebenen Zeitpunkt, 7 Uhr morgens, sauber
ecen und mit reiner Kleidung versehen zur
Aushebung zu erscheinen; die Losungsscheine
und, die Vorladungen zum Oberersaß—
geschäft sind mit zur Sfelle zu bringen.
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhinderkt,ist,
hat ein diesbezügliches ärztliches Attest einzureichen,
welches durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während
des Aushebungsgeschäfts wird mit Geldbuße bis
zu 15 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Saarhrücken. den 29. Mai 1913.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzlommission⸗Stadt.
J. V.: Sommer.
Bekanntmachung.
Der Ankauf von Heu aus der neuen Ernte
ist aufgenommen worden. Die Einlieferung
kann an den Wochentagen von 7 Uhr früh bis
4 Uhr nachmittags erfolgen.
Das Heu muß von guter Beschaffenheit,
jut gewonnen und vollständig trocken sein.
Saarbrücken, den 4. Juni 19183.
Königliches Proviantamt.
Bekanntmachung.
An der Königl. Lehranstalt für Wein⸗, Obst⸗
und Gartenbau zu Geisenheim a. Rhein finden
im Jahre 1913 folgende Unterrichtskurse
tatt:
1. Oeffentlicher Reblauskursus in der Zeit
vom 13. bis 15. Februar.
Obstbaukursus in der Zeit vom 17. Februar
bis 1. Märs.
Baumwärterkursus in der Zeit vom 3. bis
15. März.
Pflanzenschutzkursus in der Zeit vom 15.
bis 17. Mai.
Obstbaunachkursus in der Zeit vom 14.
bis 19. Juli.
Baumwärternachkursus in der Zeit vom
21. bis 26. Juli.
Obstverwertungskursus für Frauen in der
Zeit vom 28. Juli bis 2. August.
Obstverwertungskursus für Männer in der
Zeit vom 4. bis 14. August.
9. Analysenkursus in der Zeit vom 29. Juli
bis 9. August.
10. Hefekursus in der Zeit vom 11. bis 23
Augqust.
Das Unterrichtshonorar beträgt:
Für den Kursus 1: Nichts.
Für den Kursus 2 und 5: für Preußen 20
Mark, für Nichtpreußen (auch Lehrer) 30 Mk.
Preußische Lehrer sind frei. Personen, die nur
am Nachkursus (Nr. 5) teilnehmen, zahlen 8 Mk.
Nichtpreuhen 12 Mk.
Für den Kursus 3 und 6: Preußen sind
frei, Nichtpreußen zahlen 10 Mk. und wenn
sie nur am Nachkursus (Nr. 6) teilnehmen
5 Mk.
Für den Kursus 4: Preußen und Nicht—
preußen 10 Mk.
Für den Kursus 7: Preußen 6 Mk. und
Nichtpreußen 9 Mk.
Für den Kursus 8: Preußen 10 Mk. und
Nichtpreußen 15 Mk.
Für den Kursus 9 und 10: Preußen je 20
Mark, Nichtpreußen je 250 Mk., wozu noch 20
Mark für Gebrauchsgegenstände, (Reagentien pp.)
und 1 Mk. für Benutzung kommen.
Anmeldungen sind zu richten: bezüglich der
Kurse 2, 3, 5 bis 8 an die Direktion der
Königl. Lehranstalt, bezüglich des Kursus 4 an
den Vorstand der Pflanzenpathologischen Ver—
uchsstation der Königl. Lehranstalt, bezüglich
des Kursus 9 an den Vorstand der önochemischen
Lersuchsstation der Königl. Lehranstalt und be—
üglich des Kursus 10 an den Vorstand der
Flanzenphysiologischen Versuchsstation der Kal.
Lehranstalt.
Wegen Zulassung zum Reblauskursus (Nr.
h), wollen sich Personen aus der Provinz Hessen—
Nassau an den Herrn Oberpräsidenten in Kassel,
Nichtpreußen an ihre Landesregierung wenden.
Weitere Auskunft ergeben die von der An—
talt kostenfrei zu beziehenden Satzungen.
. B. 8639. Die Duürektion.
Bekanntmachung.
Die Röchling'schen Eisen- und Stahlwerke,
B. m. b. H. zu Völklingen a. d. Saar,
beabsichtigen auf ihrem daselbst gelegenen
Fabrikgrundstück Flur 8 „In der Getzloch“ eine
Leuchtgasanlage
zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit gemäß
z 17ff. der Reichs-Gewerbe-Ordnung mit dem
Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht,
daß etwaige Einwendungen, welche nicht auf
orivatrechtlichen Titeln beruhen, bei mir
dinnen 14 Tagen schriftlich in zwei Exemplaren
o»der mündlich zu Protokoll anzubringen sind.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen bis
dahin während der Vormittagsdienststunden
auf Zimmer Nr. 21 des Rathauses zu jeder—
manns Einsicht offen. Die Einspruchsfrist
nimmt ihren Anfang an dem Tage, an dem
die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer
des Kreisblattes erscheint. Später eingehende
Finwendungen haben keinen Erfolg mehr
Termin zur mündlichen Erörterung der recht—
zeitig erhobenen Einwendungen wird auf
Montag, den 23. Juni 1913,
vormittags 10 Uhr
auf meinem Amtszimmer anberaumt mit dem
Eröffnen, daß auch im Falle des Ausbleibens
des Unternehmers oder des Widersprechenden
gleichvohl mit der Erörterung der Ein—
vendungen vorgegangen werden wird.
Völklingen, den 5. Juni 1913.
Die Polizei-Verwaltung:
Der Bürgermeister:
Sohns.
Bekanntmachung.
Für den klassigen Schulhausanbau zu
Friedrichssthal sind im Wege öffentlicher Be—
werbung zu vergeben:
Erd⸗- und Betonarbeiten,
Maurer- und Steinhauerarbeiten,
Zimmerarbeiten,
Ddachdeckerarbeiten.
*. Klempnerarbeiten,
. Glaser- und Schreinerarbeiten,
7. Schlosserarbeiten,
8. Anstreicherarbeiten.
Pläne, Bedingungen und Angebotsunter—
lagen liegen während der üblichen Bürostunden
im Sitzungssaale des Bürgermeisteramtes
offen.
Die Angebote sind bis zum Samstag, den
14. Juni, vormittags 10 Uhr, verschlossen und
nit entsprechender Aufschrift versehen, an mich
zinzureichen.
Friedrichssthal, den 29. Mai 1913.
Der Bürgermeister:
Forster.
Bekanntmachung.
Die Rotlauf-Seuche in dem Gehöfte des Berg—
manns Friedrich Brutscher zu Gersweiler
ist erloschen. Die angeordneten Sperrmaßregeln
ind wieder aufgehoben.
Gersweiler (Saar), den 21. Mai 1913
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Müller.
Saarbrücken, den 9. Juni 1913.
Der Königl. Landrat:
von Miquel.
Güterrechtsregistersachen.
Königl. Amtsgericht Saarbrücken.
Der Kanzleigehilfe Hermann Frank in
Saarbrücken hat das Recht seiner Ehefrau Sofie
geb. Schaller innerhalb ihres häuslichen Wir—
ungskreises Geschäfte für ihn zu besorgen und
hhn zu vertreten, ausgeschlossen Güterrechts—
register S. 2409.
Die Eheleute Georg Wittemer, Zimmer—
nann in Saarbrücken, und Helene geb. Erker
haben durch Ehevertrag vom 2. Mai 1913 unter
Aufhebung des bisherigen gesetzlichen Güterstan—
des die Gütertrennung vereinbart. Das ge—
samte gegenwärtige, insbesondere das im Ver—
trage verzeichnede und das zukünftige Vermögen
der Ehefrau ist als deren Vorbehaltsqut erklärt
Güterrechtsregister Nr. 2410.
Die Eheleute Wilhelm August Dilg, Kauf—
nann in Saarbrücken, und Erna geb. Schnitzer
zaben durch Ehevertrag vom 21. April 1913
die Errungenschaftsgemeinschaft vereinbart. Hin—
ichtlich des Vermögens der Eheleute wird auf
den Vertrag verwiesen Güterrechtsregister
S. 2411.
Die Eheleute Otto Mühler, Kaufmann in
Saarbrücken, und Emma geb. Bach haben durch
Ehevertrag vom 5. Mai 1913 unter Aufhebung
des bisherigen vertragsmäßigen Güterstandes
der Errungenschaftsgemeinschaft vollttändige Gü—
tertrennung vereinbart. Hinsichtlich des Vermö—
gens der Ehefrau wird auf den Vertrag ver—
wiesen. Güterrechtsregister S. 2412.
Die Eheleute Eugen Rösner, Maurermeister
n Guichenbach, und Elisabetha geb. Caprand
jaben durch Ehevertrag vom 6. Mai 1913 unter
Aufhebung des bisherigen Güterstandes der
aäbergeleiteten Fahrnisgemeinschaft vollständige
Sütertrennung vereinbart. Güterrechtsregister
Seite 2413.
Die Eheleute Johann Schmidt, Dreher
in Brebach, und Hedwig geb. Kuntz haben durch
Ehevertrag vom 10. Mai 1913 unter Aufhe—
»ung des bisherigen gesetzlichen Güterstandes die
allgemeine Gütergemeinschaft vereinbart. Güter—
rechtsregister Seite 2414.
Die Eheleute Jakob Peter Scherer, Berg⸗
mann in Dudweiler, und Anna Maria geb.
Oltenbreit haben durch Ehevertrag vom 7. Mai
1913 unter Aufhebung des bisherigen gesetz⸗
lichen Güterstandes die allgemeine Gütergemein—
chaft vereinbart. Güterrechtsregister S. 2415.
Die Eheleute Georg Philipp Schneider,
Kalkwerksbesitzetr in Saarbrücken, und Maria
reb Hommer haben durch Ehenertrag vom 10.