Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Sagarbrücher

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Areisbigutt.
Amtliches Anzeigeblatt sür den Kreis Eaarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
— 33. Jahrzaug.
amstag, 4. Januar 1913.

Heransgegeben vom Köonigl. Landrattaui Saarbrkicken. Redalilon des nichtamtcen Teiles. Trud und
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behunntmochungen
des sönglchen egigruüngzPrösssenton
Bekanntmachung,
betreffend
Benachrichtigung und Anleitung über die Be—⸗
handlung von Luftballons oder Drachen und
zugehörigen Apparaten, welche aufgefunden
werden.
Zum Zwecke wissenschaftlicher Erforschung der
höheren Luftschichten läßt man kleinere oder
zrößere mit Gas gefüllte Luftballons steigen,
oder auch Drachen vom Winde emporheben
welche Instrumente tragen, die selbsttätige Auf—
zeichnungen über die Temperatur, die Feuchtig—
leit, die Windstärke usw. ausführen. Da diese
Ballons usw. zu klein sind, um Menschen tragen
zu lönnen. so wird vorausgesetzt, daß sie —
»In verständigen Leuten gefunden —, in zweck
mäßiger Weise behandelt und aufbewahrt und
—D—
den.
Zu diesem Zwecde seien folgende Vorschriften
zegeben, von deren strenger Befolgung nicht nur
der Wert der Aufzeichnungen, sondern auch die
Höhe der an den Finder zu zahlenden Belohnung
abhängt.
1. Die Ballons sind mit entzündlichem
Gase, Wasserstoff oder Leuchtgas gefüllt und
müssen deshalb fern vom Feuer gehalten werden.
Besteht die Hülle derselben aus Papier, so zer⸗
reiße man sie, um das Gas entweichen zu lassen.
Bei Stoff- oder Gummihüllen binde man den
Ballon auf, richte die Oeffnung nach oben und
ꝛntleere das Gas durch Drücken, ohne den
Stoff viel zu zerren oder zu reiben; danach wickle
man ihn glatt zusammen.
Wird ein Ballon bemerkt, der noch in der
Luft fliegt, so gehe man ihm nach und suche zu—
nächst den an ihm hängenden Apparat aufzu
finden, der in einem Kästchen oder Körbchen steckt,
und ihn vor Beschädigungen zu sichern. Be—
sonders vermeide man, den Apparat hart an—⸗
zufassen oder mit den Fingern in ihn hineinzu—⸗
greifen. Ehe man ihn abschneidet, sichere man
den Ballon gegen das Davonfliegen, indem man
ihn irgendwo festbindet, bis sein Gas entleert
si.
Gummiballons, welche meist einen Durch⸗
messer von 1 bis 2 m haben, pflegen in der
Höhe zu platzen und lassen dann den Apparat
mittels eines Fallschirmes zur Erde niedersinken;
gdewöhnlich bedeckt dieser den Apparat, oder er
hängt in einem Baum fest, während der Apparat
unter ihm hängt, oder am Erdboden liegt. Bei
dem Herunterholen ist vor allen Dingen ein
Herabstütrzen des Apparates zu vermeiden.
Der Apparat ist nunmehr unter Vermeidung
aller unnötigen Erschütterungen in einem trocknen,
nicht zu warmen Raum aufzubewahren, bis er
entweder abgeholt wird. oder bis eine für seinen
Rüdtransport mit der Post bestimmte Kiste ein—
trifft, in welcher sich nähere Anweisungen sowie
Fragebogen befinden, der tunlichst genau aus—
zufüllen ist.
An dem Ballon oder am Apparate findet
man einen Briefumschlag, der die Adresse ent⸗
hält, an welche sobald als irgend möglich unter

genauer Angabe der Nummer des Apparates,
des Namen und Wohnortes des Finders, sowie
des nächsten Postamtes eine telegraphische Depesche
abzuschichen ist.
Der Finder resp. der Ablieferer des Apparates
erhält eine Belohnung von 5 Mk., in besonderen
Fällen, wenn die Bergung besonders schwierig
oder zeitraubend war, aber mehr. Außerdem
werden alle notwendigen Auslagen zurückerstattet
Im Falle einer mutwilligen Beschädigung eines
Apparates oder eines Versuches, den Schutzkasten
an irgend einer Stelle zu öffnen, wird nicht nur
keine Belohnung gezahlt, sondern auch noch ein
Verfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet
werden.
Die Ballons, Apparate und alles Zubehör
sind „fiskalisches Eigentum“.
2. Die zu demselben Zwecke benutzten
Drachen haben meist die Gestalt eines vier⸗
eckig offenen, aus Holz⸗ oder Metallstäben be—
sherden Kasten, der teilweise mit Stoff bekleiden
ist.
Da die Drachen mittels eines dünnen Stahl⸗
drahtes emporgelassen werden, kommt es ge—
legentlich vor, daß ein kürzeres oder längeres
Stüch solchen Drahtes an dem Drachen hängt
Befinden sich in der Nähe elektrische Straßen—
bahnen mit oberirdischer Stromzuleitung und lieg!
bdie Möglichkeit vor. daßz der Drachendraht mi
dem elektrischen Starlstrom⸗Draht in Berührung
kommt. so ist jedes Ergreifen der ersteren mil
hloßen Händen oder Berühren mit unbedeckten
Körperteilen sorgfältig zu vermeiden; man wickle
deshalb ein dichkes trockenes Tuch um die Hände,
ehe man den Draht angreift.
Ist der Drachen bei starkem Winde noch in
schneller Bewegung. so versuche man mit aller
Vorsicht, den nachschleifenden Draht schnell um
einen festen Pfahl oder einen Baum umzuschlingen.
Dasselbe gilt auch für einen Ballon, welcher eine
Leine oder ein Kabelstüd nachschleift.
In dem Falle, daß sich Streitigkeiten über
den Anspruch auf die Belohnung oder aus anderen
Gründen ergeben, wird das Königliche Landrats—
amt hierüber entscheiden.
Die Polizei- und Gemeindebehörden werden
ersucht der sachgemähen Ausführung obiger Vor—
schriften die tunlichste Förderung und Unter—
tützung zu teil werden zu lassen und ganz be—
sonders durch Belehrung und gelegentliches gutes
Beispiel dabei mitzuwirken, daß diese wichtigen
und von allen Kulturnationen betriebenen Ex—
perimente von Erfolg begleitet werden.
Trier, den 7. Dezember 1912. I. A. 7911.
Der Regierungs⸗-Präsident.
J. V.: Alsen.

Es sollen 200 000 Lose zu je 1Mk. ausge⸗
geben werden und 3261 Gewinne im Gesamt—
werte von 80 000 Mt. zur Ausspielung ge—
langen. Die Ziehung wird voraussichtlich im
Mai 1913 in Kiel stattfinden.
Trier, den 16. Dezember 1912. L. A. 8054.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom
5. ds. Mts. (I. A. 7858), betreffend einmalige
Hauskollekte zum Besten des Baues eine«s
Krankenhauses in Simmerath, Kreis Montjoie,
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis ge—
bracht, daß mit der Einsammlung der Kollekte
nachträglich noch nachgenannte Personen be—
auftragt worden sind:
1. Hubert Breide nich in Weidenauel,
2. Ferdinand Stollenwerk in Bickerath.
Trier, den 19. Dezember 1912. J. A. 8127
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Der zum spanischen Konsul in Aachen er—
nannte Betriebsdirektor Adolf Savelsberg
ist zufolge Erlasses des Herrn Ministers der
auswärtigen Angelegenheiten vom 16. Dezem⸗
ber 1912 5835 in dieser Amtseigen—
r 8355 in dieser Amtseigen
schaft anerkannt und zugelassen worden.
Trier, den 24. Dezember 1912. J. A. 8364
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
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Vekanntmachung.
Der durch Allerhöchsten Erlaß vom 20
März 1905 auf, Präsentation des Verbandes
des alten und des befestigten Grundbesitzes
in dem Landschaftsbezirke West-Jülich und
Moselland in das Herrenhaus berufene Ritter—⸗
gutsbesitzer Major a. D. Freiherr Friedrich
von Blanckart zu Alsdorf ist am 27. Sep—
tember ds. Is. gestorben. Der Herr Minister
des Innern hat daher angeordnet, daß in dem
vorbezeichneten Landschaftsbezirke, zu welchem
auch der Kreis Saarbrücken gehört, eine
anderweitige Präsentationswahl für das Her—
renhaus herbeizuführen sei. Das Verzeichnis
der zur Ausübung des Präsentationsrechts
zum Wahltermin am 15. Februar 1913 in
der Stadt Aachen einzuladenden Wahlberech—
tigten des alten und des befestigten Grund—
besitzes in dem Landschaftsbezirke West-Jülich
und Moselland liegt auf dem Bureau des
Königlichen Landratsamtes zu Saarbrücken,
Schloßplatz Nr. 8, zur Einsichtnahme der In—⸗
teressenten offen.,
Einwendungen gegen die Richtigkeit oder
Vollständigkeit des Verzeichnisses sind unter
Vorlegung der Beweisstücke bis spätestens zum
8. Jannar 1913 bei dem unterzeichneten Land—
rat anzubringen. Etwa später eingehende
Anträge können bei der bevorstehenden Wahl
nicht mehr berücksichtigt werden.
Saarbrücken, den 31. Dezember 1912.
Der Königliche Landrat.
von Miquel.

Der Herr Minister des Innern hat durch
Erlaß vom 3. ds. Mts. dem Schleswig-Holstei⸗
nischen Renn- und Zuchtverein zu Schleswig,
dem Verbande der Pferdezüchter in den Hol—
steinischen Marschen zu Elmshorn und dem Kie—
ser Renn⸗- und Reiterverein zu Kiel die Er—
saubnis erteilt, zur Förderung der Schleswig—
holsteinischen Pferdezucht im Jahre 1913 eine
zffentliche Berlosung von Wagen, Pferden
und Silbergegenständen zu veranstalten und
die Lose in der ganzen Monarchie zu ver—
treiben.
            
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