Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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⸗reisblatt.

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrucken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
r. 22. 38. Jahrgauz. Infextionsggebühren: die ogespaltene Zeile oder deren Raum 20 Pfa. bei wiederholler Aufnatzme
Dienstag, 28. Mai lscß
Dienstag, Baui 1812. Iehe Vsrungen Vu au raeee —

zerauägegeben vom Königl. Landratsamt Saarbrucken. Redaktion des nichtamtlichen Teiles, Druck und
rlag vön ie H Scheur in VBoltsingen Zweigniederlafsung Saarbrücken). Ter Abonnementspreis
r des ereetlitt Urat jährrich ẽite auswärts bei den Postanstalten 5. o0 Mt. Tie Abonnenten der
Zaarbrücker Neunste iachtichten und der Boͤltlinger Zeitung erhalten das Kreisblatt kastenlos als Zonderbeitage

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ben mohunon
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—VVVV—
Des Königs Majestät haben durch Allerhöch—
ten Erlaß vom 3. Juli v. Is. zu genehmigen
geruht, daß die Lose der Deutschen Antarktischen
Expedition E. V. von der Königlich Bayerischen
Regierung in zwei weiteren Serien (Serien 4
ind 5) bewilligten Geldlotterie mit je Mk.
300 000 Spielkapital auch im preußischen
Staatsgebiete vertrieben werden dürfen. In
eder der beiden neuen Lotterieserien sollen
200 000 Lose zum Preise von 3 Mk. ausgegeben
verden. Die Ziehung der 4. Serie soll mit
Henehmigung der Herren Minister des Innern
ind der Finanzen am 23. und 25. November
1912 stattfinden. Mit dem Vertrieb der Lose
darf jedoch nicht vor dem 10. Juli d. J. be—
zjonnen werden.
Trier, den 7. Mai 1912. I. A. 2994.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Auf Grund des 8 17 Nr. 8 des Viehseuchen—
zesetzes von 26. Juni 1909 (Reichs-Gesetzbl. S.
3519) wird für den Umfang des Regierungsbe—
irls Trier solgendes bestimmt:

81.
Frei umherlaufende Hunde müssen mit Hals—
händern versehen sein, die Namen und Wohn—
ort, in Gemeinden von 5000 und mehr Einwoh—
tiern auch die Wohnung des Besitzers erkennen
assen oder an denen eine Steuermarke mit An—
jabe des Versteuerungsorts und der Nummer
des Hundes in der Steuerliste befestiat ist

82.
Zuviderhandlungen werden auf Grund des
876 Nr. 1 des Viehseuchengesetzes mit Geld—
trafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft.
83.
Diese Anordnung tritt acht Tage nach ihrer
Veröffentlichung im Regierungsamtsblatt in
graft.
Trier, den 15. Mai 1912.
Der Regierungs-Präsident.
J. VB. Alsen.

ei
beßunssecepgon
des sonechen Luruszumles.
Polizeiverordnung
Hetreffend das Ausmelken der Kühe vor dem
Auftrieh auf den Viehmarkt oder dem Antreiben
zu Handelszwecken
Auf Grund des 8 137 des Gesetzes über
die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
1833 und der 88 6, 12 und 185 des Gesetzes
über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850
vird mit Zustimmung des Bezirksausschusses für
den Umfang des Regierungsbezirks Trier nach—
tehende Volizeiperordnung erlassen:

81.
Sämtliches Melkvieh muß an dem Morgen
»*Morftfages. hevor es auf den Niehmarkt

aufgetrieben wird, ausgemolken werden; des—
zleichen muß alles zu Handelszwecken getriebene
Melkvieh vor dem Antreiben ausgemolken werden.

8 2.
Ueberfüllt sich das Euter auf dem Trans—
yorte oder auf dem Markte so, daß die Milch
ruszulaufen beginnt, so muß das Vieh sofort
»on neuem ausgemolken werden.
83.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung
verden, soweit nicht auf Grund anderweitiger
Ztrafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt
st, mit einer Geldstrafe bis zu 60 Ml. be—
traft, an deren Stelle im Unvermögensfalle eine
intsprechende Haftstrafe tritt.
Trier, den 6. März 1903.
Der Regierungs-Präsident.
zur Neddem.

Auf vorstehende Polizeiverordnung mache ich
ochmals aufmerksam. Ich habe die Ortspolizei—
ehörden angewiesen, dieselbe mit Strenge durch—
uführen.
ZSaarbrücken, den 20. Mai 1012.
Der Königliche Landrat.
J. A.:
von Raczeck,
Regierungs-Assessor.

—VVVVVVoo—
Beschluß.
Auf Antrag decr Stadtgemeinde Saarbrücken
oird auf Grund des 8 587, Absatz 1 des Zu—
fändigkeitsgesetzes vom 1. 8. 1883, da gemäß
zer Bekanntmachung der Polizei-Direktion vom
)9. 3. 1912 (GKreisblatt Nr. 15, Amtsblatt
Nr. 14) während der 4wöchigen Ausschlußfrist
kinwendungen nicht erhoben sind, die Einziehung
zer von der Neugeländstraße nach Westen führen—
en Nebenstraße entlang den Parzellen 1174/523,
173,528, 847/528, 1322/526 und 987/55 der
xlur 1 hiermit beschlossen und diese Nebenstraße
ür den öffentlichen Verkehr dauernd gesperrt.
Dieser Beschluß ist rechtskräftig.
Zaarbrücken, den 20. Mai 1012.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. V.
Sommer,
Regierungs-Assessor.

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hnmnmushungen merer behürsten.
Der Kölner Verein für erziehliche Knaben—
sandarbeit wird auch in diesem Jahre Lehrern
helegenheit zur weiteren Ausbildung in der
dnabenhandarbeit geben. Der Lehrgang be—
sinnt am 12. August 1912 in dem Schulgebäude
ßHroßer Griechenmarkt Nr. 87 unter Leitung des
zauptlehrers Witteler und dauert 3 Wochen.
für Unterricht und Arbeitsmaterial sind von
en Teilnehmern je 30 Mk. zu entrichten. Herrn
-„chulrat Dr. Brandenberg, Cöln, Stamm—
seimerstr. 28 wohnhaft, sowie der Hauptlehrer
Witteler sind zu weiterer Muskunft an die Lehrer
ʒereit.
Etwaige Teilnehmer haben sich rechtzeitig bei
s Haouptleßbrer Mifteler anzumesden Gesuchen

um Urlaub sehen wir bis 1. Juli ds. Is.
entgegen.
Saarbrücken, den 20. Mai 1012.
Kgl. Kreisschulinspektion J. II und Völklingen.
Marx. Mylius, Tümmeler.
Schulrat.
Provinzial⸗Pferdeausstellung der Landwirt⸗
chaftskammer für die Rheinprovinz am 28., 29.
und 30. Juni 1912 in Cöln⸗Merheim.
Auf dem Rennplatz in Cöln-Merheim wird
n den Tagen vom 28. bis 30. Juni wiederum
eine von der Landwirtschaftskammer durchge—
ührte Provinzial-Pferdeausstellung stattfinden.
Dieser große Wettbewerb der rheinischen Kalt—
lutzüchter, der vor drei Jahren zum ersten
Mal veranstaltet wurde, wird sich voraussicht—
ich einer zahlreichen Beschickung zu erfreuen
zaben. Unter Aufwendung erheblicher Mittel
zat die Landwirtschaftskammer für 300 Pferde
este Stallungen errichtet, die allen Ansprüchen
zenügen. Für die Vorführungen der prämiier—
en Pferde, sowie die hieran sich anschließen—
»en sonstigen Vorführungen steht ein besonderer
Vorführungsring zur Verfügung. Für die Zu—
chauer ist eine feste gedeckte Tribüne vorhanden.
Für die Prämiierung sind folgende Klassen
orgesehen:
zlasse 1:
— IIa:
J IIb:
IIIa:
IIIb:

zweijährige Stutfüllen.
dreijährige schwere Stuten.
»reijährige mittelschwere Stuten.
zier- bis einschl. achtjährige schwere
„tuten.
nier- bis einschl. achtjährige mittel—
chwere Stuten.
weijährige Hengste.
ingekörte schwere Hengste.
angekörte mittelschwere Hengste.
Familienzuchten, bestehend aus
einer Stute mit drei Nachkommen.
Familienzuchten, bestehend aus
inem Hengste mit mindestens' sechs
Rachkommen.
zuchtleistungen, bestehend aus min—
)estens fünf von einem Einzelaus—
teller gezüchteten und in seinem
Besitze befindlichen Pferden.
Koppeln von vier nebeneinander—
angekoppelten Stuten oder Heng—
ten, selbst gezogen oder angekauft.
Sammlungen von Pferdezuchtver⸗
einen, bestehend aus mindestens
zehn Pferden.
Zwischen den in den beiden Abteilungen der
dlasse Va und Vb mit einem ersten Preise aus—
zezeichneten Hengsten findet dann der Wettbe—
verb um den Provinzialsiegerpreis in Höhe von
2000 Mark statt.
Jedem Landwirt und Züchter, der
ich für die Entwicklung der rheini—
chen Kaltblutzucht interessiert, be—
onders aber auch Interessenten aus
inderen Kaltblutzuchtgebieten kann
»er Besuch der Provinzial-Pferde—
russtellung, die von der Landwirt—
aftskammermit erheblichem Kosten—
und Arbeitsaufwand durchgeführt
wird, nur dringend empfohlen wer—
Jen
            
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