Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Saarbrücker

zreisblatt.

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrudden verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
derausgeteben vom Konigl. Landratzamt Saarbrüden. Redattion degz nichtamtlichen Teiles Truck und vir. 21. — 38. Jahrgang. h t
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as Kreisblatt betragt jährli— auswõ J . Tie Abonnenten de —* z. jeigen fträge s 28 uĩ a⸗
Zaarbrücker Neueste eh Undder Voltunger Zeitung erhalten das Kreisblatt kostenlos alsSonderbeilage Montag, 20. Mai 1912. — — nndeen edan — ——

zekunnpuchuing des Oberprüsslenten
dler heinpeooinz.
Polizeiverordnung,
betreffend das bandenmäßige Umherziehen der
Zigeuner.
Auf Grund der 88 137 und 139 des Ge—
etzes über die allgemeine Landesverwaltung vom
30. Juli 1883 (G.“S. S. 195) und gemäß 886b,
12 und 15 des Gesetzes über die Polizeiverwal—
sung vom 11. März 185060 (G.S. S. 265),
owie mit Bezugnahme auf 8 366 Nr. 10 des
Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich vom
15. Mai 1871 in der Fassung des Reichsgesetzes
vom 26. Februar 1876 (R.-G.Bl. S. 39) wird
inter Zustimmung des Provinzialrats für den
Umfang der Rheinprovinz folgendes verordnet:

81.
Zigeunern und nach Zigeunerart umherziehen—
den Personen ist das Zusammenreisen in Hor—
den auf öffentlichen Wegen. Straken und Plätzen
verboten.

82.
Als Horde im Sinne dieser Verordnung gilt
ine Vereinigung mehrerer Familien oder eine
Vereinigung einzelner Personen mit einer Fa—
milie, zu der sie nicht gehören, es sei denn,
daß es sich um Personen handelt, deren Mit—
ührung durch Vermerk in einem Wanderge—
verbeschein ausdrücklich erlaubt ist.
83.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe
his zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14
Tagen bestraft.
84.
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1912
n Kraft.
Coblenz, den 7. Mai 1012. I. A. 3091.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz.
Freiherr von Rheinbaben

—IIIII7V
—IIIILL
Gemäß 8 133 Absatz 2 der Gewerbeordnung
für das Deutsche Reich in der Fassung der Be—
anntmachung vom 26. Juli 1900 (R.G.Bl.
S. 871) habe ich anstelle des aus dem Bezirke
der Handwerkskammer Saarbrücken verzogenen
Schuldirektors Dr. Liebheim den Justitiar
der Stadt Saarbrücken, Dr. jur. Paul Grei—
rner zu Saarbrücken, zum Vorsitzenden der in
SZaarbrücken errichteten Meisterprüfungs-Aus—
chüsse für Müller, für Seiler und für Bäcker
ind Konditoren sowie zum stellvertretenden
Vorsitzenden in den Meisterprüfungs-Aus—
chüssen für Photographen, für Feinmechaniker
ind Uhrmacher, für Kürschner und Mützen—
nacher, für Schneider und für Schuhmacher bis
um Ablaufe der jetzigen Amtsperiode der Aus—
chußmitglieder, d. i. bis Ende März 1914. er—
iannt.
Trier. den 3 Mai 1012. I. E. 2944.
der Regierungs-Präsident.
BILIh

Zur Vermeidung von Störungen in dem
Zchiffahrtsbetrieb ist von einer Sperre der el—
aß⸗lothringischen Kanäle während des Sommers
1912 abgesehen worden.
Bezüglich der Sperre auf denjenigen Wasser—
traßen in Preußen, Belgien und Frankreich, die
nit den Wasserstraßen in Elsaß-Lothringen in
ßerbindung stehen, kann das Nähere bei den
zerren Wasserbauinspektoren zu Straßburg
Diensträume im Schleusenhause 86 bei den ge—
eckten Brücken), Saargemünd, Metz und Mül—
ausen erfahren werden.
Straßburg, den 12. April 1912. IV. 6922.
Ministerium für Elsaß-Lothringen,
Abteilung für Landwirtschaft und öffentliche
Arbeiten.
Der Ministerialdirektor.
gez. von Traut.

Vorstehende Bekanntmachung des Kaiserlichen
Ministeriums für Elsaß-Lothringen bringe ich
iermit zur öffentlichen Kenntnis. Zugleich wird
ekannt gemacht, daß eine Sperrung der kana—
isierten Saar in diesem Jahre nicht erfolgt.
Trier, den 30. April 1912. I. D. 3497.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

Der Herr Minister des Innern hat durch
frlaß vom 16. d. Mts. dem geschäftsführenden
Iusschusse für den Schneidemühler Luxuspferde—
narkt die Erlaubnis erteilt, gelegentlich des im
zerbste dieses Jahres in Schneidemühl stattfin—
»enden Pferdemarktes eine öffentliche Ver—
o sung von Wagen, Pferden, Fahrrädern und
inderen Wertgegenständen zu veranstalten und
zie Lose in der ganzen Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 500 000 Lose zu je *3 Mk. aus—
gegeben werden und 3302 Gewinne im Gesamt—
verte von 100000 Mk. zur Ausspielung ge—
angen.
Trier, den 26. April 1912. I. A. 2687.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

bohpytn gun
* .i
der söniglichen duuzelllirektion.
Bekanntmachung.
Wegen Umbau der Lichtschächte wird der
Lützelbachtunnel vom 15. ds. Mts. ab bis auf
Beiteres für den durchgehenden Fuhrverkehr po—
izeilich gesperrt. Der Fuhrverkehr wird über
ie Helmutstraße-Sittersweg nach und vom Ro—
enhof geleitet. Die Straßensperrung wird durch
ntsprechende Schilder kenntlich gemacht. Zu—
viderhandlungen werden auf Grund der 88 58
ind 60 der Straßenpolizeiverordnung vom 20.
Zeptember 1902 bestraft.
Zaarbrücken, den 13. Mai 1012.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. V.

Sommer,
Redierunas-Assessor.

—IIIIIVLLL
Aufruf zur National⸗Flugspende.
Das unter dem Protektorat Seiner König—
ichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preu—
zen stehende Reichskomitee hat an unser Volk
zie Aufforderung ergehen lassen, in einhelliger
Begeisterung eine Nationalspende für
das deutsche Flugwesen zu schaffen. Wir
ind gewiß, daß dieser Appell gerade in Rhei—
rischen Landen freudigen und lebhaften Wider—
hall finden wird. Hat doch die Rheinprovinz
mmer mit in vorderster Reihe gestanden, wenn
es galt, für nationale Aufgaben opferwillig ein—
utreten und sind doch schon an verschiedenen
Ztellen patriotische Männer am Werk, auch für
das deutsche Flugwesen Mittel zu sammeln.
das Ziel muß sein, diese Bestrebun—
gen, unter voller Wahrung der vor—
handenen Organisationen, zu um—
fassendem und machtvollem Han—
deln zu vereinigen und durch Mit—
wirken aller Kreise der Rheinischen
Bevölhkerung dem vaterländischen
Lnternehmen eine Förderung zu—
eil werden zu lassen, wie sie die
ßröße der Aufgabe erheischt. Große
Mittel sind daher erforderlich, aber auch die
leinste Gabe soll willlommen sein, zum Aus—
ruck dessen, daß ein jeder nach dem Maße seiner
Träfte sich in den Dienst des vaterländischen
Werkes zu stellen Willens ist.
Indem die Unterzeichneten sich zur Bildung
ines „Rheinischen Provinzialkomitees für die
stational-Flugspende“ vereinigt haben, richten
ie an alle Rheinischen Männer und Frauen
zie herzliche Bitte um tatkräftige Mithülfe.
znsbesondere wird in allen Stadt- und Land—
reisen die Errichtung von Lokalkomitees anzu—
treben sein, deren Aufgabe es ist, eine rege
Werbetätigkeit zu entfalten und das opfer—
villige Interesse in allen Kreisen der Bevölker
ung wachzurufen. Freudig dürfen wir dabei
luch die Mitwirkung der Presse erhoffen, indem
vir insbesondere die Bitte aussprechen, daß die
Zeitungen sich zur Annahme und Veröffentlich—
ing der eingegangenen Spenden freundlichst be—
reit erklären. Die gesammelten Beträge bitten
vir an die Landesbank in Düsseldorf
inter der Bezeichnung „Rheinisches Provinzial—
omitee für die National-Fluaspende“ aelangen
u lossen.

So vertrauen wir, daß es dem ein—
nütigen Zusammenwirken gelingen
vird, der Rheinprovinz auch bei die—
em nationalen Werke den Platz zu
ichern, der ihrer würdig ist.
Das Rheinische Provinzial-Komitee für die
Nationab⸗Flugspende.
Vorsitzender
Freiherr von Rheinbaben,
3taatsminister, Oberpräsident der Rheinprovinz
Folgen eine größere Anzahl Namen)
            
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