1.1
—IDXVELV
Belanntmachung.
xinstellung von Drei⸗ und Vierjũhrig⸗Frei⸗
villigen für die Matrosenartillerie⸗ Abteilung
Kiautschou (Küstenartillerie)
in Tsingtau (China).
Einstellung: Oktober 1912, Ausreise nach
Tsingtau: Januar 1913 bezw. 1914, Heimreise:
Frühjahr 1915 bezw. 10916. Bedingungen:
Mindestens 1,64 m groß, kräftig, gesunde Zähne,
hor dem 1. Oktober 1893 geboren Güngere
deute nur bei besonders guter körperlicher Ent⸗
vicklung).
Bevorzugt werden: Techniker, Elektrotechniker,
Monteure, Mechaniker, Chauffeure, Schuster
und Schneider.
Inden Standorten in Ostasien wird
rußer Löhnung und Verpflegung eine Ortszu—
age von täglich O,00 Mark gewährt; die Vier⸗
ahrig⸗Freiwilligen erhalten im vierten Dienst⸗
ahre eine Ortszulage von täglich 1,80 Mark.
Meldungen mit genauer Adresse sind unter
Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Er⸗
atzkommission ausgestellten Meldescheins zum
reiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vier
Jahre zu richten an:
dommando der Stammabteilung der Matrosen⸗
artillerie Kiautschou, Cuxhaven.
Bekanntmachung.
Am Montag, den 6. Mai cr., nachmittags 4
Ahr findet im Schulhaus Revier Dorf die Im—
Ffung“ der Restanten, und der in den Monaten
Januar bis einschließlich Juni geborenen Erstim-—
Fünge, am 7. Mai4 Uhr nachmittags der in
»en Monaten Juli bis einschließlich Dezember 1911
zeborenen, Erstimpflinge, und am 10. Mai nach,
nittaos 4. Uhr, sämtliche Wiederimpflinge statt.
Impfpflichtig sind diejenigen Kinder:
1. Im Jahre 1900 bezw. 1911 geboren.
2. Im vorigen Jahre wegen Krankheit zurückge—
stellt ader ohne Erfolg geimpft worden sind.
3. Als Wiederimpflinge saämtliche Schulkinder,
welche bis Ende dieses Jahres das 12. Lebens-—
jahr vollenden.“
1. Als Erstimpflinge sämtliche im Jahre 1911 ge—
borenen Kinder.
Diejenigen Eltern oder Vormünder, welche ihre
Kinder wegen, Krantheit zurückgestellt zu haben
wünschen, wollen dieses im Termine dem Impfarzt
anmelden.
Die Nachschau findet am 13. 14. und 17 Mai
r. um dieselbe Tagesstunde und in demselben Lo—
al statt.
Püttlingen, den 24. April 1910.
Der Bürgermeister,
Dr Mattonet.
Bekanntmachung.
Am Mittwoch, den 8. Mai er. nachmittags
2 Uhr, findet im katholischen Schulhausße
u Ritterstraßße die Impfung sämtlicher Erst—
ind Wiederimpflinge des Ortes Ritterstrabße
tatt. Impfpflichtig sind diejenigen Kinder:
1. Im Jahre 1900 bezw. 1911 geboren.
2. Im vorigen Jahre wegen Krankheit zurück—
88 oder ohne Erfolg geimpft worden
ind.
Als Wiederimpflinge sämtliche Schulkinder,
welche bis Ende dieses Jahres das 12. Lebens⸗
jahr pollenden.
2. Als Erstimpflinge sämtliche im Jahre 1911 ge—
borenen Kinder.
Diejenigen Eltern oder Vormünder, welche ihre
Kinder wegen Krankheit, zurückgestellt zu haben
vünschen, wollen dieses im Termine dem Impfarzt
anmelden.
Die Nachschau findet am Mittwoch, den 15. Mai
r gim dieselbe Tagesstunde und in demselben Lokal
att.
Püttlingen, den 24. April 19812.
Dar Bürgermeister,
ÜA. Mattonet.
Saarbrücken, den 29. April
Der Königl. Landrat.
». Ms0ouel.
1912.
⸗ 2 9
—II
des bdurhrüctter seclöblull.
)eutscher derein fü suuhenhunurheit.
21. Kongreß in Charlottenburg
am 10. und 12. Mai l812.
Anmeldungen von Behörden, Vereinen oder
zinzelpersonen sind an den Schatzmeister des
deutschen Vereins für Knaben-Handarbeit Herrn
Zrink in Glauchau zu richten. Programme
önnen von demselben kostenlos bezogen werden.
deüsschumm deg lunctWirtschuftl. bereists
fur kheinpreußen in BbOnI.
Der landwirtschaftliche Verein nimmt alliähr—
ich bei Gelegenheit seiner Generalversammlung
ine Auszeichnung von gut geleiteten und zweck
näßig eingerichteten landwirtschaftlichen Kasinos
ind Genossenschaften vor. Auch eine Aus—zeich—
rung von Verwaltern, Haushälterinnen und land—
hirtschaftlichen Dienstboten werden in diesem
zahre gelegentlich der Generalversammlung in
Zaarbrücken erfolgen. Alle Anträge sind durch
ie Lokalabteilung des landwirtschaftlichen Ver—
ins einzureichen, und durch den Ortsbürger—
neister zu bescheinigen. Die zu dem Antrag er—
orderlichen Fragebogen sind durch das Präsidium
ostenlos zu beziehen. Nach dem 15. August ein—
aufende Anträge können in diesem Jahre nicht
nehr berüchsichtigt werden.
Das Präsidium des landwirtschaftlichen Ver—
ins für Rheinpreußen in Bonn empfiehlt Zu—
ückhaltung von einer Geschäftsverbindung mit
»em Verband der Güter-Interessenten Deutsch—
and zu Berlin, welcher das Ziel verfolgt, so—
enannte 2. Hypotheken zu beschaffen.
Das Präsidium des landwirtschaftlichen Ver—
ins für Rheinpreußen gibt bekannt, daß der
ür Sonntagsbienenzuchtkurse dienende Lehrplan
eu aufgestellt worden ist und bittet bei Lehrkursen
»iese neuen Unterrichtspläne zu befolgen.
Die Landwirtschaftskammer für die Rhein—
»rovinz gibt folgenden Erlaß bekannt:
Der Herr Minister für Landwirtschaft, Do—
nänen und Forsten hat unter dem 25. März
—D0
»rovinz folgenden Erlaß gerichtet:
„Eure Exzellenz ersuche ich ergebenst, die Re—
sierungspräsidenten der Rheinprovinz zu benach—
ichtigen, daß den Pferdezuchtvereinen und
bferdezuchtgenossenschaften bei Beschaffung von
zengsten zu einem Ankaufspreise — einschließ—
ich Nebenkosten — von nicht mehr als vier—
ausend Mark die ganze Ankaufssumme nach
Naßgabe der sonstigen in der Anlage A zu
dem Erlasse vom 30. März 1908 — J. A. 1701
— bekannt gegebenen Bestimmungen gewährt
ind die Frist für die Rückzahlung der Darlehen
yvon 5 auf 6 Jahre verlängert werden wird“
—I—
In der am 24. November 1910 in Coblenz
ibgehaltenen gemeinschaftlichen Sitzung des Vor—
tandes des Rheinischen Provinzialverbandes der
Haterländischen Frauenvereine und des Vor—
tandes des Provinzialvereins vom Roten Kreuz
ür die Rheinprovinz wurde das Bedürfnis
zur Gründung neuer Schwestern—
häuser vom Roten Kreuz in der Rhein—
rovinz allseitig anerkannt und es für zweck—
näßig erachtet, neue Schwesternhäuser als ört—
iche Einrichtungen der betreffenden Zweigvereine
om Roten Kreuz und Vaterländischen Frauen—
»ereine ins Leben zu rufen. In einer gemein—
chaftlichen Sitzung des Vorstandes vom Roten
Kreuz und des Vaterländischen Frauenvereins am
30. Januar 1911 in Saarbrücken wurde der
Hedanke der Gründung eines
Destornhuuseö im sroise duurhrüültion
ruf das Wärmste begrüßt und das Bedürfnis
u einer solchen Gründung im Kreise Saarbrücken
illseitig anerkannt. Es werden eine Reihe junger
IYtädchen mit guter Schulbildung ohne Unter—
chied der Konfession im Krankenpflegedienst
mentgeltlich ausgebildet und nach der Ausbildung
»om Verein aus in der Krankenpflege sei es
ruf dem Lande, als Gemeindeschwester, sei es
n der Tuberkulose- und Säulingsfürsorge, oder
»ei der Typhusbekämpfung oder sonstwie be—
chäftigt. Die Ausbildung dauert 1 Jahr; die
Ispirantinnen erhalten sodann nach bestandener
Prüfung das Zeugnis als staatlich geprüfte
Trankenpflegerin. Sie verpflichten sich, nach der
Prüfung eine bestimmte Zeit dem neuen
Z„chwesternhaus zur Verfügung zu stellen.
Die Ausbildung haben die Chefärzte des
Fischbachkrankenhauses Herr Dr. Drüner sowie
»es Knappschaftskrankenhauses des Saarbrücker
Knappschaftsvereins zu Völklingen Herr Dr.
remmen in diesen beiden Krankenhäusern über—
tommen. Der Unterricht und der Aufenthalt im
trankenhaus ist kostenfrei. Die Aspirantinnen
interstehen während der Lernzeit dem leitenden
Arzte und der leitenden Schwester des betreffen—
den Krankenhauses. Die vorgeschriebene Kleidung
Jaben die Schwestern selbst zu stellen.
Für die ausgebildeten Schwestern
bird in der Nähe von Völklingen ein
zaus eingerichtet, wo dieselben bis zu ihrer
Zerwendung in irgend einem Zweige der Kranken—
flege verbleiben. Der Aufenthalt in diesem
3chwesternhause ist ebenfalls kostenfrei. Die Be—
oldung der in der Krankenpflege angestellten
—„chwestern wird noch besonders geregelt. Die
Aspirantinnen werden vor ihrer Annahme kosten⸗
ind gebührenfrei vom Kreisarzt auf ihren Ge—
undheitszustand und die körperliche und geistige
Befähigung zum Krankenpflegerinnenberufe un—
ersucht.
Da der erste AUsbildungskursus mög—
ich bald beginnen soll, so werden diejenigen jungen
Mädchen nicht unter 18 Jahren, welche Lust und
riebe zur vollberuflichen Tätigkeit in der Kranken—
Fflege und eine gute Schulbildung genossen haben,
zebeten, sich möglichst bald mündlich oder schriftlich
inter Vorlage eines selbstgeschriebenen kurzen
debenslaufes und des Schulabgangszeugnisses
vtl. der schriftlichen Zustimmung des Vaters
»der Vormundes (unter 21 Jahren) beim Land—
atsamte zu Saarbrücken, Schloßplatz Nr. 8 oder
dem Kreisarzt Petersbergstraße 13, daselbst, zu
nelden. Auch sind die Genannten bereit,
Aspirantinnen weitere Aufklärung zu geben, da
zie Statuten und Schwesterordnungen erst in
Bearbeitung sind.
Saarbrücken, den 17. April 19812.
Der Vorsitzende
des Kreisvereins vom Roten Kreusz
von Miquel,
Landrat.
—III
Die Oberförsterei Bolchen versteigert am
Donnerstag, den 9. Mai 1912, vormittaas
31/ Uhr, am Bahnhof Hargarten:
42 Rm. Eichen-Scheit und -Prügel.
74, Eichen-⸗Reiser JI.,
120, Buchen⸗Nutzrollen,
390, Buchen-⸗Scheit,
400 ,„ Buchen-Prügel,
300, Buchen-Reiser I.,
50 . Birken-Scheit and -Prügel.
Der Oberfriter