Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

dehgnntmochungen
der sahniglichenn Posszeidreßtsun.
Bekanntmachung.
Die unterm 15. Dezember 1911 für den durch—
jehenden Fuhrverkehr angeordnete Sperrung der
Schillerstraße wird hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 13. April 1912.
Der Königl. Polizei-Direktor.
J. A.:
Dr. Werther.
Bekanntmachung.
Das Aushebungsgeschäft für die Landgemeinden
des Kreises Sagrbrücken wird im laufenden Jahre
nach folgendem Plane an den nachbezeichneten Tagen
ibgehalfen werden:
Ersatzlommission Saarbrüden-Land,
umfassend die Landgemeinden des Kreises.
1. Aushebungsort Sulzbach.
Aushebungslokal: Gastwirtschaft Gottfreund,
Bahnhofstraße zu Sulzbach.
Beginn 8,15 Uhr vormittags.
Dienstag, den 30. April.
Aushebung der saͤmtlichen als untauglich und
ils tauglich vorgemusterten Militärpflichtigen, sowie
Vorstellung der zur Disposition der Ersaßbehörden
ntlassenen Mannschaften und derjenigen zum ein—
ährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, welche von
Truppen- bezwh. Marineteilen abgewiesen worden
ind aus der Bürgermeisterei Dudweiler.
Beginn 7,00 Uhr vormittags.
Mittwoch, den 1. Mai.—
Aushebung der sämtlichen als untauglich und
ils tauglich vorgemusterten Militärpflichtigen, sowie
VBorstellung der zur Disposition der Ersatzbehörden
ntlassenen Mannschaften und derjenigen zum ein—
ährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, welche von
Truppen⸗ bezw. Marineteilen abgewiesen worden
ind, aus den Bürgermeistereien Sulzbach
uind Quierschied.
Donnerstag, den 2. M,ai.
Aushebung der sämtlichen als untauglich und
als tauglich vorgemusterten Militärpflichtigen, sowie
Vorstellung der zur Disposition der Ersaßbehörden
entlassenen Mannschaften und derjenigen zum ein—
ährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, welche von
Truppen⸗ bezww. Marineteilen abgewiesen worden
ind pus der Bürgermeisterei Friedrichs—
hal.
Zum Schluß Vorstellung der nach Beginn des
Beschäfts in dem Musterungsbezirk Sulzbach zuge—
ogenen Militärpflichtigen, sowie Verhandlung der
Reklamationen aus dem genannten Bezirke.
2. Aushebungsort Saarbrücken.
Aushebungslokal: „Bürgerhalle“, Altneu—
zasse, Sagarbrücken.
Beginn 7,15 Uhr vormittags.
Freitag, den 3. Mai—
Aushehung der saͤmtlichen als untauglich und
Us tauglich vorgemusterten Militärpflichtigen, sowie
Vorstellung der zur Disposition der Ersaßbehörden
ntlassenen Mannschaften und derjenigen zum ein—
ährig-freiwilligen Dienst Berechtigten. welche von
Truppen⸗ bezw. Marineteilen abgewiesen worden
ind aus den Bürgermelstereien Brebach
und Kleinblittersdorf.
Samstag, den 4. Mai.
Aushebung der saͤmtlichen als untauglich und
als tauglich vorgemusterten Militärpflichtigen, sowie
Vorstellung der zur Disposition der Ersaßbehörden
entlassenen Mannschaften und derjenigen zum ein
ährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, welche von
Truppen⸗ bezw. Marineteilen, abgewiesen worden
ind aus den Bürgermeisterzien Sesser
wach und Gersweiler.
Montag, den 6. Mai.
Aushebung der sämtlichen gls untauglich und
As tauglich vorgemusterten Militärpflichtigen, sowie
Vorstellung der zur Disposition der Ersaßbehörden
ntlassenen Mannschaften und derjenigen zum ein—
ährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, welche von
Truppen⸗ bezw. Marineteilen ahgewiesen worden
ind, aus, der, Bürgermeisterei Heus“
veilexr, sowie Vorstellung der sämtlichen als taug—
ich und als untauglich vorgemusterten Bergschüler.
Zum Schluß Vorstellung der nach Beginn des
Heschäfts in den Musterungsbezirk Saarbrüden zuge
ogenen „Militärpflichtigen, und, Verhandlung der
Keklamationen aus dem genannten Bezirke.
83. Aushebungsort Völklingen.
Aushebunaslokal: .„Turnhalle zu Völk—
NHNnqon

u
Beginn: 7,15 Ahr vormittags.
Dienstag, den 7. Mau—.
Aushebung der sämtlichen als untqauglich und
Is tauglich vorgemusterten Militärpflichtigen, sowie
Vorstellung der zur Disposition der Ersaßbehörden
utlassenen Mannschaften und derjenigen zum ein—
aͤhrig-freiwilligen Dienst Berechtigten, welche von
Truppen⸗- bezw. Marineteilen abgewiesen worden
ind aus der Bürgermeisterei Püttlingen,
owie aus der Gemeinde Wehrden.
Mittwo,ch, den 8. Mai.
Aushebung der samtlichen als untguglich und
ls tauglich vorgemusterten Militärpflichtigen, sowie
Borstellung der zur Disposition der Erfaßbehörden
utlassenen Mannschaften und derjenigen zum ein—
ährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, welche von
Truppen⸗ beziw. Marineteilen abgewiesen worden
ind aus, den Gemeinden Völklingen,
Fürsten hausen und Geistautern.
Donnerstag,den 9. Mai.,
Aushebung der sämtlichen als untauglich und
ls tauglich vorgemusterten Militärpflichtigen, sowie
Vorstellung der zur Disposition der Erfaßbehörden
utlassenen Mannschaften und derjenigen zum ein—
ährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, welche von
ruppen- bezu, Marineteilen abgewiesen worden
nd aus der Bürgerme sisterei Ludweiler.
Zum Schluß Vorstellung der nach Beginn des
zeschäfts in dem Musterungsbezirk Volklingen zuge—
ogenen Militärpflichtigen, sowie Verhandlung der
deklamationen aus dem genannten Bezirke.
Sämtliche in den Landgemeinden des
dreises Sgarbrücken sach aufhaltende,
»en vporbezeichneten Kategorien angehörende Mi—
itärpflichtige, auch diejenigen, welche beim Muste—
ungsgeschäft mit oder ohne Entschuldigung gefehlt
jabhen, werden hierdurch aufgefordert. bei Ver—
neidung der gesetzlichen Strafen, an den be—
eichneten Tagenund dem angegebenen
Dete zu dem in den ihnen noch zugehenden Vor—
qadungen angegebenen Zeitpunkte sin Saarbruden
/38 Uhr, in Völklingen und Sulzbach 7 Uhr
ormittags) sauber gewaschen und mit, reiner
leidung versehen zur Aushebung zu erscheinen;
»e Losungsscheine, Und die VBöorsa—
»ungen zum Oberersatzgeschäft sind mit
ur Stelle zu bringen.. Wer durch Krantheit
im Erscheinen herhindert ist, hat ein diesbezügliches
irztliches Attest einzureichen, welches durch die
Bolizeibehörde zu beglaubigen ist.
Zur Bteurtenlung der Reklamationen ist er⸗
orderlich, daß sämtliche nicht mehr schulpflichtigen,
ur Exhaltung der Familie gesetzlich verpflichteten
Familien-Mitglieder,, soweit eine Be—
chränkung ihrer Erwerbs⸗, Arbeits⸗ bezw. Auf⸗
ichtsfühgltit brhauptet wird, im Reklamalions-Ter⸗
nine persöenlich und pünktlich erscheinen. damit
»eren Erwerbe⸗, Arbeits⸗ bezw. Aufsichtsfähigteit
estgestellt werden kann.
Sind solche Person Etwa durch Krankheit am
krsch inen gehindert, so ist dies durch Attest eines
ramteten Arztes nachzuweisen, da andernfalis der—
irtige Rellamatipnen als nicht zu beurteilen un—
zachsichtlich zurüdgewiesen werden müssen.
Zur Prüfung gelangen sämtliche Militärreklama⸗
ionen, qusgenommen derjenigen Ersaßßpflichtigen,
velche beim diesjährigen Musterungsgeschäft auf ein
zahr zurückgestellt worden sind.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während
des, Aushehungsgeschäfts wird mit Geldbuße bis
u 15 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher
vollen Ffür mehrmalige ortsübliche Veröffent'ichung
jeser Bekanntmachung und namentlich auch dafür
Zorge tragen, daß niemand für irgend eine Unter:
assung im Termine Unwissenheit vorschüten kann.
Unter Bezugnahme guf meine Rundverfügungen
om 19. April 1800 J⸗Nr. 1807 Mubezw. vom
4. Januar 1891 M.eJ.⸗Nr. 202 ersuche ich die
Arren Bürgermeister, den Militärpflichtigen, welche
hres Standes Schneider, Schuster oder Maschinenhlosser
 sind, aufzugeben. bei ihrer Gestellung zum
lushebungsgeschüft ausführliche Zeugnifse uͤber ihre
etstungen und ihre Führung vorzulegen.
Ferner werden die Herren Bürgermeister hier—
urch ersucht, für die polizeiliche Ueberwachung der
um diesjährigen Oberersatzgeschäfte vorgeladenen
Nannschaften auf dem Her⸗ und hauptsächsich Rüd
narsche nach ihren Wohnorten möglichst Sorge
rggen zu lassen, um etwaigen Ausschreitungen vor—
ubeugen.
Endlich werden die Herren Bürgermeister er—
ucht, UuUmgehend
1. ein Verzeichnis der bei der Aushebung kon—
kurrierenden Brüder;
2 eine Nachweisung derienigen Gestellungspflichtigen.
 welche entweder in Untersuchung befindlich
 sind, oder die über sie verhängte Strafe
noch nicht verbüßt haben, mit Angabe der
bhetreffenden Urteile und der Dauer der er—
kannten Strafen
inzureichen

Wegen Teilnahme der Herren Bürgermeister am
dies jährigen Aushebungsgeschäfte wird noch beson
dere Verfügung ergehen.
Sagebrüäden, den 183. April 1912.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzlommission
des Nuesbrbengthenge Saarbrüden⸗Land.
J. A.:
von Raczed,
Regierungs-Assessor.

Der Saatenstand Anfang April 1912.
Zusammenstellung
her von den landwirtschaftlichen Vertrauensmännern des
reises Saarbrücken-Land über den Saatenstand
m Anfang des Monats April 1912 abgegebenen Begut—
ichtungsziffern (Noten); 1 — sehr gut, 2 — gut,
3 S mittel (durchschnittlich a — gering, 5 — sehr
zering. Runderlaß der Herren Minister für Landwirt—
chaft ꝛc. sowie des Innern vom 16. November 1901
IBec 9476 M. f. L.
1b 3646 M. d. J.

Fruchtarten usw.

Turchschnitts⸗
noten für den

Unzahl der
von den Vertrauensmännern
abgegebenen NRoten

NReg.
Sstaat Derirt
Trier

11172733344 lußh

Winterweizen
Winterspelz
(Dinkel)
Winterroggen
Winterraps und
Rübsen
Klee
Luzerne
Wiesen mit künst—
licher Be⸗— (Ent-)
wässerung
Andere Wiesen

2.
I

2. -As 4—
——
——
ege
71112174.
.
111

v
Königlich Preußisches Statistisches Landesamt—
Evert, Präsident

Belanntmachung.
kinstellung von Drei⸗ und Vierjührig-Frei⸗
willigen für die Matrosenartillerie-Abteilung
Kiautschou (Küstenartillerie)
in Tsingtau (China).
Einstellung: Oktober 1912, Ausreise nach
Tsingtau: Januar 1913 bezw. 1914, Heimreise:
Frühjahr 1915 bezw. 1916. Bedingungen:
Mindestens 1,64 m groß, kräftig, gesunde Zähne,
»or dem 1. Oktober 1893 geboren (üngere
Leute nur bei besonders guter körperlicher Ent—
vichlung).
Bevorzugt werden: Techniker, Elektrotechniker,
Monteure, Mechaniker, Chauffeure. Schuster
ind Schneider.
In den Standorten in Ostasien wird
rußer Löhnung und Verpflegung eine Ortszu—
age von täglich 0,60 Mark gewährt; die Vier—
ährig-Freiwilligen erhalten im vierten Dienst—
'ahre eine Ortszulage von täglich 1,50 Mark.
Meldungen mit genauer Adresse sind unter
Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Er—
atzkommission ausgestellten Meldescheins zum
reiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vier
Fahre zu richten an:
Kommando der Stammabteilung der Matrosen⸗
artillerie Kiautschou, Cuxhaven.
Belanntmachung.
Unter Bezugnahme auf den Minist.Erlaß
»om 11. Juli 1911, bezw. auf die Verfügung
Zönigl. Regierung pom 4. August 1911 — 11
11276 S. — betreffend Einführung des Mädchen—
urnens in den Volksschulen (vergl. Dumdey,
Hesetze ꝛc. S. 543 f.), ersuchen wir bis zum
.. Mai d. J. um Bericht, wo der Unterricht
ingeführt und wie er geregelt ist. Fehlanzeige
it erforderlich.
Saarbrücken, den 13. April 1912.
Königl. Kreisschulinspektion J und II.
Mylius, Marx.
Schulrat. Kreisschulinspektor
            
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