Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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83.
Die den gleichen Gegenstand regelnden Polizei—
erordnungen für den Stadtbezirk St. Johann
»om 12. April 1904, für den Stadtbezirk Saar—
zrücken vom 31. Dezember 1903 und für den
Stadtbezirk Malstatt-Burbach vom 14. Februar
902 werden aufgehoben.
Saarbrücken, den 4. April 1912.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. A.:
Schlesinger.

Die unterm 2. Januar cr. für den durchgehen—
»en Fuhrverkehr angeordnete Sperrung der
SZchilleraller wird hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 10. April 1912.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. A.
Dr. Werther.

zekupptuchuüngen guslerer ßehörsdeoj.
Sitzung des Kreistages.
Saarbrülen, 12. April 1912.
Heute fand hierselbst ein Kreistag statt. Von
39 stimmberechtigten Kreistagsmitgliedern waren
29 erschienen. Es wurden einstimmig in den
Provinziallandtag auf weitere 6 Jahre wieder
ezw. neu gewählt:
1. Landrat von Miquel,
2. der Kreisdeputierte und Gutsbesitzer
Dberstleutnant a. D. Schmidt von
Schwind,
der Kreisdeputierte Kommerzienrat Louis
Vopelius und
der Kommerzienrat Louis Röchling.
Am 22. April 1912, nachmittags 51/, Uhr,
indet auf der Beschälstation zu Schafbrüdke bei
Brebach Termin zur Eintragung von Stuten
ns Rheinische Pferdestammbuch statt.
Alle Interessenten werden gebeten, ihre Stu—
en pünktlich dort zur etwaigen Eintragung vor—
uführen.
Sofern die Besitzer der Stuten die Stuten
richt selbst vorführen, müssen die Besitzer dem
Führer eine Bescheinigung mitgeben, welche über
olgende Punkte Auskunft gibt:
1. Genaue eigene Adresse,
2. Alter,
3. Abstammung,
1 Nachzucht,
etwa erhaltene Preise auf Aus—
stellungen.
Die Kosten der Eintragung zahlt wie bisher
der Kreis.
In nächster Zeit wird ein technischer Auf⸗
ichtsbeamter der Rheinischen landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft im hiesigen Kreise Revisio—
ien landwirtschaftlicher Betriebe vornehmen. Da
die bisherige Revisionstätigkeit gezeigt hat, daß
die Unfallverhütungsvorschriften noch lange nicht
die genügende Beachtung gefunden haben, wer—
den die Landwirte in ihrem eigensten Interesse
daran erinnert, ihre Maschinen und besonders
die baulichen Einrichtungen (Leitern und Scheu—
iengerüste) den Unfallverhütungsvorschriften ent—
prechend herzurichten. Die s. Zt. verbreiteten
Flugblätter „Landwirte beachtet die Unfallver—
ütungsvorschriften“ haben einen Auszug der
vichtigsten Vorschriften gebracht und werden zur
Durchsicht dringend empfohlen. Exemplare der
»ollständigen Unfallverhütungs-Vor—
chriften mit Abbidungen können zum Preise
on 10 Pfennigen durch das Landrats-und
Bürgermeisteramt oder auch gegen Ein—
endung von 20 Pfennigen in Briefmarken direkt
»urch den Vorstand der Rheinischen landwirt—
haftlichen Berufsgenossenschaft in Düsseldorf
Postfach bezooen werden

Es ist hier bekannt geworden, daß der Ge—
rossenschaftsvorstand für die Folgezeit von sei—
jiem Strafrecht einen ausgedehnteren Gebrauch
nachen wird, weil er nach den bisherigen Er—
ahrungen auf andere Weise die Durchführung
»er Vorschriften nicht erreichen kann.
Provinzial⸗Meisterlurse zu Cõöln a. Rh.
Im Rechnungsjahr 1912 finden folgende
Meisterkurse statt:
An der Gewerbeförderungsanstalt,
Maternusstraße 9:
J. Meisterkurse, 8 Wochen dauernd,
für:
1. Herrenlleidermacher, 2. Schuhmacher,
z. Möbel⸗- u. Bautischler (einschl. Treppenbauer).
1. Kursus vom 10. Juni bis 3. August 1912.
2. Kursus vom 7. Ottober bis 30. Novem—
ber 1912.
3. Kursus vom 7. Januar bis 1. März 1913.
1. Damenlleidermacher und Damenkleider⸗
macherinnen, 5. Buchbinder.
Je ein Kursus vom 5. August bis 28. Sep—
ember 1912.
z. Bau⸗ und Kunstschlosser, 7. Galvanotechnik
und Metallfärbung, 8. Sattler.
Je ein Kursus vom 7. Januar bis 1. März
913.
Diese Kurse haben den Zweck, Angehörigen
»er betreffenden Gewerbe diejenigen Kenntnisse
ind Fertigkeiten zu verleihen, die sie befähigen,
hr Gewerbe in einer den neuzeitlichen Anforde—
ungen entsprechenden Weise selbständig auszu—
iben.
Zugelassen werden neben Meistern auch Ge—
silfen, insonderheit solche, die nach Beendigung
»es Kursus sich der Meisterprüfung unterziehen
vollen.
Das Unterrichtsgeld beträgt 50 Mark.
Unbemittelte erhalten Freistelle und Stipen—
—
II. Meisterkursus für Schornsteinfeger.
Vom 13. April bis 25. August 1912.
l. Der Kursus bezwedt, den Gesellen des
Schornsteinfeger-Gewerbes diejenigen
Kenntnisse und Fertigkeiten zu verleihen,
die sie befähigen, die vorgeschriebene
Meisterprüfung mit Erfolg abzulegen.
Derselbe ist so eingerichtet, daß die Teil—
iehmer ihrem Berufe nicht für längere
Zeit entzogen werden; der Unterricht fin—
det dementsprechend während 20 Wochen
seden Samstag und Sonntag-Vormittag,
zusammen 12 Stunden wöchentlich, statt.
Aufgenommen werden nur solche Gesuch—
teller, die die Gesellenprüfung bestanden
jaben.
Das Unterrichtsgeld beträgt für Teilneh—
mer aus dem Stadtbezirk Cöln und näch—
ter Umgebung 30 Mark, für auswärtige
Teilnehmer 20 Mark.
Un den Königl. verein. Maschinenbauschulen,
Ubierring 48:
IJ. Meisterkurse, 12 Wochen dauernd.
für:
1. Gas⸗ und Wasserinstallateure.
. Kursus vom 30. September bis 21. De—
zember 1912.
2. Iee vom 3. Januar bis 27. März
13.
2. Eleltroinstallateure.
Ein Kursus vom 3. Januar bis 27. März
913.
3. Elektromonteure und Würter elektrischer
Anlagen.
Ein Kursus vom 30. September bis 21. De—
ember 1912

Die Kurse haben den Zwech, geeigneten, im
installationsgewerbe tätigen Personen solche
Fenntnisse und Fertigkeiten zu verleihen, die sie
efähigen, ihr Gewerbe in einer den neuzeit—
ichen Anforderungen entsprechenden Weise selbst⸗
dändig auszuüben.
Das Unterrichtsgeld beträgt 75 Mk.
Die Aufzunehmenden sollen:
1) der Regel ˖ nach das 24. Lebensjahr zurück—
zelegt, jedoch das Alter von 40 Jahren
richt überschritten und der Militärpflicht ge—
tügt haben, falls sie nicht endgültig davon
befreit sind;
eine bestandene Lehrzeit als Schlosser,
Klempner, Kupferschmied, Mechaniker oder
Installateur und eine ausreichende praktische
Tätigkeit als Gas- und Wasserinstallateur
bezw. Elektro⸗-Installateur oder ⸗Monteur
nachzuweisen vermögen.
4. Gasmeister.
Ein Kursus vom 15. April bis 6. Juli 1912.
die Kurse wollen geeigneten, in Gaswerken
ätigen Personen diejenigen Kenntnisse und
Fertigkeiten vermitteln, die von den Gasmeistern
n größeren Betrieben, bezw. von den Leitern
leinerer Betriebe verlangt werden.
Die Aufnahme ist von dem Nachweis einer
usreichenden praktischen Tätigkeit in den Gas—
verken und Mitarbeit bei der Gaserzeugung ab—
zängig. Den Vorzug erhalten solche, die als
gelernte Maurer oder Schlosser in den Betrieb
ingetreten sind. Ferner werden aufgenommen
Nonteure, die bei Neu- und Umbauten von
ßaswerken tätig waren.
Das Unterrichtsgeld beträgt 75 Mk.
II. Sonderkurse in der Elektroinstallation,
8 Wochen dauernd.
1. Kursus vom 15. April bis 8. Juni 1912.
2. Kursus vom 10. Juni bis 3. August 1912.
Die Kurse sind eine besondere Einrichtung,
urch welche geeignete Handwerker aus Bezirken,
ndenen durch die Ueberlandzentralen ein plötz—
iches Bedürfnis entstanden ist, zur sachgemäßen
Lusführung einfacher elektrischer Haus⸗
nstallationen und Beseitigung von Störungen
ind Schäden an vorhandenen Anlagen in der
urzen Frist von 8 Wochen befähiagt werden
ollen:
Das Unterrichtsgeld beträgt 75 Mk. Für
Materialverbrauch und leihweise Benutzung des
Werkzeuges der Schule sind 15 Mark zu entrichten.
Programme sämtlicher Kurse sind von den
uständigen Handwerkskammern, sowie von dem
Interzeichneten, der auch jede weitere Auskunft
rteilt, zu beziehen.
Anmeldungen sind baldigst zu richten an den
Direltor der Gewerbeförderungsanstalt.
Romberg, Geheimer Regierungsrat.

Unter Bezugnahme auf die Verfügung Kgl.
Regierung vom 27. Febr. 1911 ersuchen wir die
derren Ortsschulinspektoren, Rektoren ꝛc. uns die
risten der in gewerblichen Betrieben beschäftig—
en Schullinder bis zum 25. d. Mits. zur Wei—
erversendung an die Gewerbeinspektionen ein—
isenden.
Fehlanzeige ist erforderlich.
Königl. Kreisschulinspektion J und II.
Mylius, Marx,
Schulrat. Kreisschulinspektor.

Die Schweineseuche unter dem Schweinebe—
tande des Bergmannes Karl Lorscheider zu
Tltenwald ist erloschen.
Ich habe die Gehöftssperre aufgehoben.
Sulzbach-Saar, den 4. April 1912.
Die Polizei-Verwaltung.
            
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