Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Saarbrücker

areisblatt.

Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
br. 14. — f 38. Jahrgang.
Montag, 1. April 1912.

erandgegeben vom Königl. Landratsamt Saarbrücken. Redaktion des nichtamtlichen Teiles, Druck und
jerlag don FS Egeur in Bölklingen Zweigniederlafsung Saarbrücken). Der Abonnementspreitß
ir das Rreiebsatt baragt zahruch e ek guswäris bei den Postanstalten 6.00 Mt. Die Abonnenten der
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lo Nachlaß. Schluß der Inferatenannahme für die jeden Montag erscheinende Ausgabe: Freitags, bei
ßz ßexen Anzeigen Tonnerstags Anzeigenaufträge sind an den Verlag des Saarbrücker Kreisblattes zu richten.
eschäftsstelle in Volklingen, Wilhelmstre.24, (Fernspr. 12) und in Saarbrücken, Karcherstr. 7, (Gernspr. 1274)

zohunntuchungen ger Zenfrusbehhrden.
Betr. Anwendung des 8 89, 6a der Dentschen
Wehrordnung auf Schüler der staatlichen und
staatlich unterstützten Baugewerkschulen usw.
In Ergänzung unseres Erlasses vom, 6. März
1896, Nr. 72. 3. 96 A. LI. M. 589, bestimmen wir
olgendes:
g 89, 64 W.«O. findet auch für Schüler der
faatlichen oder staatlich unterstützten Bauge—
perkschulen und kunstgewerblichen Unterrichtsan—
talten derart Anwendung, daß diese jungen
Leute, die Erfüllung der sonst vorgeschriebenen
Bedingungen vorausgesetzt, von der Ersatzbe—
hörde III Instanz „auf Grund besonderer, her⸗
vorragender gewerblicher oder kunstgewerblicher
Leistungen in der Schule“ von dem Nachweise
der wissenschaftlichen Befähigung für den ein—
ährig⸗freiwilligen Dienst befreit und zu der
»rleichterten Prüfung zugelassen werden dürfen,
zur Begutachtung der nach 8 82, 63 und, b
W.⸗O. in Betracht kommenden Arbeiten sind
dorzugsweise die Regierungs⸗ und Gewerbe—
chulräte, gegehenenfalls auch das Landesge—
werbeamt in Berlin in Anspruch zu nehmen.
Berlin, den 15. Januar 1912. I. E. 1700.
Der Kriegsminister. Der Minister des Innern.
Im Auftrage: Im Auftrage:
gez. Wandel. v. Kitzing.
An die Könial. Preuß. Ersatzbehörden III. Instanz.

—I
Laut, Verfügung Königl. Regierung vom 19. ds.
Mts. (II C. 561) darf das Fechner'sche Lesebuch im
tächsten Schuljahre noch gebraucht werden. Jedoch
st der J. Teil des Lesebuches von Gabriel und
Zupprian von Ostern 1913 ab einzuführen. Die
herren Ortsschulinspektoren, Rektoren ic. wollen
ßorstehendes den Lehrern (Lehrerinnen) mitteilen.
Zaarbrücken, 23. März 1912.
Königl. Kreisschulinspektion J11:
Myöylius. Schulrat.

Schutznetzen und Straßenlampen. Auch ist es
oerboten, an die Leitungsmasten Plakate u. s.
w. anzuheften oder zu kleben.
83.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften
dieser Verordnung werden, sofern nach den be—
tehenden Gesetzen nicht eine höhere Strafe ein—
ritt, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, im Un—
ermögensfalle mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.
84.
Diese Verordnung tritt am dritten Tage nach
Ablauf desjenigen Tages in Kraft, an welchem
das die Verkündigung enthaltende Kreisblatt
herausgegeben ist.
Riegelsberg, den 27. Januar 1912.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Lander

Ausbildungskurse in der Kinderfürsorge.
Der Bergische Verein für Gemeinwohl hat sich
utschlossen, gemeinsam mit dem Archiy Deutscher
zerufspormünder, einen Ausbildungskursus in der
dinderfürsorge, in derselben Art wie sie früher
»om Archiv und der Zentrale für private Fürsorge
n. Frankfurt a. M. veranstaltet wurden, im Früh—
ahres dieses Jahres in Barmen-Elberfeld einzu—
ichten. Der Kursus wird sich mit den Fragen der
zZerufsvormundschaft, der Fürsorge für uneheliche
dinder und der Fürsorge für minderwertige Ju—
zendliche befassen und 82ÿ10 Tage umfassen; er
indet wahrscheinlich in der Zeit vom 17. bis 25.
Ipril statt., Die Teilnehmergebühr für, den ganzen
zursus beträgt Mk. 20,—, für einen einzelnen Tag
Nk. 3,—. Anmeldungen sind zu richten an das
Irchiv Deutscher Berufsvormünder in Frankfurt a.
MNain, Stiftsstraße 30, und an den Bergischen Ver—
in für Gemeinwohl in, Barmen, Heidterstraße 2.
Der Kursus empfiehlt sich außer für Berufsvor—
nünder für alle ehrenamtlichen und beruflichen
Nitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Fürsorge, die
ür jene Fragen besonderes Interesse haben.
Stadtverwaltungen und Vereine haben zu den frü—
seren Kursen vielfach Vertreter entsandt.
Polizeiverordnung
etreffend die auf den öffentlichen Straßen und
Blätzen, sowie an sonstigen Stellen in der Bür—
zermeisteree Sellerbach befindlichen elek—
trischen Leitungen und Einrichtungen.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes
iber die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850
ind des 8 144 des Gesetzes über die allgemeine
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird für
»en Umfang der Bürgermeisterei Sellerbach mit
ßenehmigung des Herrn Regierungspräsidenten
zinsichtlich des Strafmaßes in 8 5 nachstehende
Bolizeiverordnung erlassen:
81L.
An den für die Abgabe von elektrischer Ener—
sie an die Grundstücksbesitzer von der Gemeinde
jelieferten und durch ihre Beauftragten einge—
zauten Elektrizitätszähler dürfen Veränderungen
ind Ausbesserungen nur durch Beauftragte der
Hemeinde oder durch andere, von der Ortspoli—
eibehörde zugelassene Versonen ausgeführt wer—
en.
Vor dem Elektrizitätszähler dürfen keinerlei
Veränderungen an der Leitung vorgenommen
verden, insbesondere dürfen daselbst keine Ab—
weiagleitungen angebracht werden.
82.
Zede eigenmächtige Vornahme sonstiger Ar—
zeiten an der Elektrizitätsanlage, die Verletzung
»er von der Gemeinde angelegten Plombenver—
chlüsse an den Elektrizitätszählern und an den
zausanschlußsicherungen der elektrischen Leitun—
zen ist unstatthaft. Desgleichen das Auswer—
en von Gegenständen auf die Hoch- und Nie—
derspannungsfreileitung der Elektrizitätsanlage
nd das Werfen nach den Leitunasisolatforen.

Genehmigt durch Verfügung des Herrn Re—
sierungs-Präsidenten zu Trier vom 19. Febr.
1912, Nr. J, D. 1254 hinsichtlich des Straf—
naßes.
Riegelsberg, den 16. März 10912.
Der Bürgermeister.
Lander

—VII
dor sönigsithen postzeisreßtion.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis
zebracht, daß die nachstehenden Straßen zufolge
Beschlusses der hiesigen Stadtverordneten-Ver—
ammlung vom 13. 2. 1912 die folgenden neuen
Bezeichnungen erhalten haben.
a. die Parallelstraße zum Jenneweg „Bü—
lowstraße“;
den Weg an der evangelischen Kirche in
Malstatt „zur Malstatt“;
die Malstatterstraße im Stadtbezirk Saar—
brücken „Zastrowstraße“.
Saarbrücken, den 8. März 10912.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. V.
Sommer,
Regierungs-Assessor.

Unter dem Schweinebestande, des Knappschaftsazaretts
 ist die Schweineseuche, ferner ist unter den
„chweinebeständen des Bergmannes Jak. Gatieli
ind, der Witwe Johann Stuß hierselbst die Rotlauf—
euche ausgebrochen und wurde daher über die
»etr. Gehöfte die Sperre verhängt.
Rölklingen, den 25. März 1012.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
3. V.:
Der Beigeordnete,
XV

„Infolge Ausbruchs der Rotlaufseuche habe ich
iber das Gehöft, des Händlers Karl Thiel »
Dttenhausen die Sperre verhängt.
GHersweiler (Saar), den 21. März 1012.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
A. Muller.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis
gebracht, daß die Straße 134 im Stadtteil St.
Arnual zufolge Beschlusses der hiesigen Stadt—
erordneten-Versammlung vom 16. 1. 1912 die
Straßenbezeichuung „An der Mühle“ erhalten
at.
Saarbrücken, den 18. März 10912.
Der Königliche Polizei-Direktor.
J. V.:
Sommer,
Regierungs-Assessor
Die unterm 21. November 1911 für den durch—
gehenden Fuhrverkehr angeordnete Sperrung der
Winterbergstraße von der Saargemünder bis
Tolerstraße wird hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 18. März 1912.
Der Königliche Polizei-Direktor
J. V.:
Sommer,
Roedierunas-Assessor

Unter dem Pferdebestande des Ackerers Peter
dang in Kleinblittersdorf ist die Influenza in
rorm der Brustseuche ausgebrochen.
Kleinhlittersdorf, 23. März 1012.
Der Bürgermeister:
Weber.

Personal⸗Chronil.
Der Regierungs- und Geheime Baurat von
Behr in Trier ist vom 1. April d. J. ab in
sleicher Eigenschaft an die Kal. Regierung in
Zöslin versetzt worden. P. 582.
Ernannt: der Rendant Reinhold Hoffmann
ind der Apotheker Ax in Ludweiler zu Bei—
zeordneten der Bürgermeisterei Ludweiler im
Kreise Saarbrücken-Land. I. D. 1645

Saarbrücken, den 1. April 1912.
Der Königl. Landrat.
„» Miouel.
            
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