Saarbrücker
Arreisblatt.
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erauzgegeben vom Königl. Landratzamt Saarbrlicken Rebaktion des nichtamtlichen Teiles, Druck unb Nr. 10. 38. Jahrgang. Insertionsgebühren:, die ogefpaltene Zeile oder deren Raum 20 Pfg bei wiederholter Aufnahme
elag on e Seur in doltlingen Zweigniederlassung Saarbrüden). Der Abonnementspreis F o d Rachlaß. Sqhluß der Inserate nannahme für die jeden Monlag erscheinende Ausgabe: Freitage bei
e das Kreblatt beiragt jährlich « Mrk auswärts bei den Postanstalten 500 Mk. Die Abonnenten der Montag 4 März 1912 großeren Änzeigen Donnerstags Anzeigengaufträge sind an den Verlag des Saarbrücker Kreisblattes zu richten.
Saarbrucker Reueste Rachrichten und der Völklinger Zeitung erhallen das Kreisblati kostenlos alssSonderbeilage 3/ Geschaftsflelle in Voltlingen, Wilhelmstr.24, (Fernspr. 12) und in Saarbrücken, Karcherstr. 7, Sernspr. 1274
—IIIELILL
Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 20 zu
den Schuldverschreibungen der preußischen kon⸗
olidierten 315 vormals 400igen Staatsanleihe
»on 1882 über die Zinsen für die zehn Jahre
»om 1. Januar 1912 bis 31. Dezember 1921
rebst den Erneuerungsscheinen für die folgende
Reihe werden
vom 1. Dezember d. Is. ab
ausgereicht, und zwar
durch die Kontrolle der Staatspapiere in
Berlin S. W. 68, Oranienstr. 92/94,
durch die Königliche Seehandlung (Preu—
zische Staatsbank) in Berlin W. 56, Mark—
arafenstraße 46 4,
durch die Preußische Zentral-Genossenschafts—
asse in Berlin C. 2, am Zeughause 2,
durch sämtliche preußische Regierungshaupt—
rassen, Kreiskassen, Oberzollkassen, Zollkassen und
zauptamtlich verwaltete Forstkassen,
durch sämtliche Reichsbankhaupt- und Reichs—
zankstellen und sämtliche mit Kasseneinrichtung
»ersehene Reichsbanknebenstellen, sowie
durch diejenigen Ober-Postkassen, an deren
Zitz sich keine Reichsbankanstalt befindet.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit wel—
hen die zur Abhebung der neuen Zinsscheinreihe
erechtigenden Erneuerungsscheine (Anweisungen,
Talons) den Ausreichungsstellen einzuliefern sind,
verden von diesen unentgeltlich abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen
»edarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine
iur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhan—
den gekommen sind.
Berlin, den 14. November 1911.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Bischoffshausen.
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dder aheinpeovinz.
Gemäß 8 21 der Provinzialordnung für die
Rheinprovinz vom 1. Juni 1887 (G-S. S. 252)
»ringe ich im Anschluß an meine Bekanmntmachung
»om 27. Juli 1906 zur öffentlichen Kenntnis, daß
in Stelle des Geheimen Kommerzienrats Rudolf
Böcking in Brebach, welcher sein Mandat als
Provinzial-Landtagsabgeordneter niedergelegt hat,
»er Kommerzienrat Louis Röchling in Völklingen
um Provinzial-Landtagsabgeordneten für den
Kreis Saarbrücken gewählt worden ist.
Loblenz, den 13. Februar 10912.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz,
Frhr. von Rheinbaben.
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Zur Bekämpfung der Maul— und Klauen⸗
euche sind bei dem jetzigen Seuchengange zahl—
reiche Mittel — Atoxyl, Salvarsan, Eugoform
usw. — empfohlen worden, sie haben jedoch nach
)en angestellten Versuchen weder Schutzwert noch
ennenswerten Heilwert und können deshalb die
»eterinärpolizeilichen Maßregeln nicht ersetzen.
Diese aber müssen die Forderungen des wirt—
chaftlichen Betriehes nach Möalichkeit berücksich—
rtqen
Im Frühjahr 1911 konnte bei Beginn der
Ackerbestellung und des Weidegangs das strenge
»eterinärpolizeiliche Verfahren zur Unterdrückung
er Maul- und Klauenseuche nicht aufrecht erhal—
en werden, weil dadurch zu große wirtschaftliche
zchädigungen verursacht worden wären.
Der Herr Landwirtschaftsminister gewährte
zaher durch Erlasse vom 15. und 26. März
911 eine Reihe von Erleichterungen. Bis da—
sin hatte als Sperrbezirk in der Regel der ver—
euchte Ort gegolten. In ihm waren alle Klauen—
iere der Stallsperre unterworfen. Um für das
ßieh der nicht verseuchten Gehöfte verseuchter
Irtschaften die Verwendung zur Arbeit zu er—
röglichen, wurden, wo die örtlichen Verhält—
isse es einigermaßen gestatteten, die Sperrbe—
irke auf das oder die verseuchten Gehöfte und
ine Gruppe von Nachbargehöften beschränkt und
ür die Wiederkäuer der unverseuchten Gehöfte
der Sperrbezirke unter gewissen Vorsichtsmaß—
egeln die Benutzung zur Arbeit sowie der Weide—
zang zugelassen. Ferner wurde die Einfuhr und
»ie Ausfuhr von Klauentieren für die Sperr—
ezirke unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
An der Bildung von Beobachtungsgebieten
vurde festgehalten; sie mußten aber aus wirt—
chaftlichen Gründen erheblich verkleinert werden.
Infolge dieser Milderung des Bekämpfungs—
nerfahrens zeigte sich jedoch alsbald eine starke
LTusbreitung der Seuche. Ende März 1911
varen in Preußen rund 5000 Gehöfte betroffen.
Während des Sommers 189011 stieg diese Zahl
asch an und erreichte am 15. August in Preußen
zie Zahl von 20298 verseuchten Gehöften. Nach—
»em die Seuche Ende August 1911 ihren höchsten
Zztand erlangt hatte, ging sie schnell derart zu—
ück, daß Ende November nur noch 8528 Gehöfte
»erseucht waren. Dieser Rückgang der Zahl der
»erseuchten Gehöfte erklärt sich im wesentlichen
dadurch, daß in den stark verseuchten Weide—
jebieten eine Abnahme und zuletzt ein vollstän—
»iges Aufhören des Weidegangs stattgefunden
satite, also Verhältnisse eingetreten waren, die
nihrer Wirkung dem polizeilichen Verbot des
Weidegangs entsprachen. Im übrigen wurden
ie besten Erfolge da erzielt, wo die strengen
Maßregeln in Anwendung blieben.
Da die Seuche die Viehhaltung und die
rxleischversorgung der Bevölkerung und folge—
veise nicht nur den Wohlstand des einzelnen
kierbesitzers, sondern auch das Nationalvermö—
‚en in bedenklicher Weise bedroht, so muß ihre
kilgung mit allem Nachdruck betrieben werden.
dies ist im Winter ohne allzugroße wirtschaft—
iche Härten möglich und deshalb ist diese Zeit
u benutzen, die Krankheit, von der bis noch
O ob der Rinder Preußens verschont geblieben
ind, mit allen geeigneten Mitteln zu bekämpfen.
Durch Erlaß vom 14. November 1011 sind
»aher die polizeilichen Maßregeln wiederum
erschärft worden. Dem ist auch schon Ende No—
ember ein Rückgang der Zahl der verseuchten
Treise und Gemeinden gefolgt und es ist von
er tatkräftigen Durchführung des strengeren
HZerfahrens eine wesentliche Eindämmung der
zeuche im Laufe des Winters zu erhoffen.
Gelingt diese Eindämmung, so wird es mög—
ich sein, im Frühjahr nach dem zum 1. April
. J. zu erwartenden Inkrafttreten des neuen
djehseuchengesekes die Reste der Seuche mit den
in diesem Gesetze gewährten größeren Vollmach—
en zu erfassen. Vor allem gibt das neue Ge—
etz die Möglichkeit, die Tötung der verseuchten
Bestände gegen Entschädigung anzuordnen. Da—
»on kann, sobald es sich nur noch um vereinzelte
Bestände handelt, ein großer Nutzen erwartet
verden. Ein voller Erfolg steht jedoch nur dann
n Aussicht, wenn die Durchführung der Be—
ämpfungsmaßregeln durch strenge polizeiliche
leberwachung gesichert und von den Viehbe—
itzern mit Verständnis und Nachdruck unter—
ützt wird, wenn ferner Schule und Kirche, die
„ermutlich nicht selten die Weiterverbreitung der
zeuche vermittelt haben, durch Ausschluß der
bersonen verseuchter Gehöfte vom Schul- und
zirchenbesuch, sowie durch Kalkmilchdesinfektion
„or den Eingängen zu den Schulen und Kir—
hen mithelfen.
An alle, die es angeht, — Tierbesitzer, Tier—
irzte, Polizei- und Veterinärbeamte, Pfarrer,
rehrer uswp. — richte ich daher das dringende
krsuchen, in dem Kampfe gegen die Maul-— und
Tlauenseuche nachdrücklichst mitzuwirken, um
inser Vaterland von der schweren Plage zu be—
reien.
Trier, den 16. Februar 1912.
Der Regierungs-Präsident.
Baltz.
Bekanntmachung,
betreffend
Benachrichtigung und Anleitung über die Be⸗
zandlung von Luftballons oder Drachen und
zugehörigen Apparaten, welche aufgefunden
werden.
Zum Zwecke wissenschaftlicher Erforschung der
öheren Luftschichten läßt man kleinere oder
frößere mit Gas gefüllte Luftballons steigen,
»der auch Drachen vom Winde emporheben,
velche Instrumente tragen, die selbsttätige Auf—
eichnungen über die Temperatur, die Feuchtig—
eit, die Windstärke uswp. ausführen. Da diese
Zallons usw. zu klein sind, um Menschen tragen
u können, so wird vorausgesetzt, daß sie —,
»n verständigen Leuten gefunden — in zweck—
näßiger Weise behandelt und aufbewahrt und
chließlich an den Eigentümer zurückgeschickt wer—
en.
Zu diesem Zwecke seien folgende Vorschriften
zegeben, von deren strenger Befolgung nicht nur
»er Wert der Aufzeichnungen, sondern auch die
döhe der an den Finder zu zahlenden Belohnung
whängt.
1. Die Ballans sind mit entzündlichem
Hase, Wasserstoff oder Leuchtgas gefüllt und
nüssen deshalb fern vom Feuer gehalten werden.
Zesteht die Hülle derselben aus Papier, so zer—
eiße man sie, um das Gas entweichen zu lassen.
zei Stoff- oder Gummihüllen binde man den
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ntleere das Gas durch Drücken, ohne den
Ztoff viel zu zerren oder zu reiben: dangach wickle
nan ihn glatt zusammen.
Wird ein Ballon bemerkt, der noch in der
ruft fliegt, so geht man ihm nach und suche zu—
ächst den an ihm hängenden Apparat aufzu—
inden, der in einem Kästchen oder Körbchen steckt,
ind ihn vor Beschädigungen zu sichern. Be—
Inders permeide man,. den Apparaf hart an—