graphenanlagen und ihrer Zubehörungen ange—
tellten Personen, wenn sie durch Vernachlässigung
der ihnen obliegenden Pflichten den Betrieb ver—
jindern oder gefährden.
8 3184. Unter Telegraphenanlagen im Sinne
der 88 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mit
ꝛinbegriffen.
Derjenige, welcher den Täter einer vorsätz—
ichen oder fahrlässigen Beschädigung von Tele—
graphenanlagen derart ermittelt und zur An⸗
seige bringt, dah derselbe zum Ersatze und zur
Strafe gezogen werden kann, erhält eine Be—
iohnung bis 15 Mk. aus der Postkasse. Die
Belohnung wird auch dann gewährt, wenn der
Schuldige ocgen jugendlichen Alters Wer aus
onstigen persönlichen Gründen gesetzlich nicht be—
traft oder zum Ersatz herangezogen werden kann,
oder wenn die Beschädigung noch nicht wirklich
usgeführt, sondern durch rechtzeitiges Einschreiten
der zu belohnenden Person verhindert worden
ist, der gegen die Telegraphenanlagen verübte
Uufug aber soweit feststeht, daß die Bestrafung
des Schuldigen erfolgen kann. Alle zur Mit—
wirkung an der Erhaltung öffentlicher Anlagen
berufenen Behörden und Beamten werden er—
sucht, diese Mitwirkung zum Schutze der Reichs—
Telegraphenlinien eintreten zu lassen und im
Falle der Ermittelung von Personen, welche Be—
schädigungen an Telegraphenanlagen herbeige—
führt haben, der nächsten Postanstalt hiervon
Mitteilung zu machen.
Trier, den 2. Februar 10912.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
Die Rotlauf-Seuche unter dem Schweinebe—
tande des Hüttenarbeiters Johann Peil zu
Völklingen ist erloschen und sind daher die an—
geordnelen Sperrmaßregeln wieder' aufgehoben
worden.
Völklingen, den 1. Februar 1912.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
In Vertretung:
r Beigeordnete:
81513.
Bekanntmachung,
betreffend den Ausbruch der Maul- und Klauen—
seuche in Neunkirchen.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in dem
Behöfte des Bergmannes Josef Müller zu Neun—
tirchen, Wernerseck, amtlich festgestellt ist, die 2
Tiere geschlachtet sind und die Desinfektion des
Stalles ausgeführt ist, wird auf Grund der
mnaßgebenden gesetzlichen Bestimmungen und Ver—
ordnungen folgendes angeordnet:
a. Von der Bildung eines Sperrbezirkes
wird abgesehen. Es wird nur ein Beobachtungs—
gebiet B. gebildet, das sich auf die Gemeinde
Neunkirchen erstreckt.
Innerhalb des Beobachtungsgebietes gelten
olgende Bestimmungen:
1. Alle Viehmärkte sind verboten.
2. Der Auftrieb von Klauenvieh auf Märkte
ist verboten.
Die Ausfuhr von Klauenvieh ist ohne meine
Erlaubnis verboten.
Für den ganzen Kreis Ottweiler geltenden
olgende Bestimmungen:
Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch,
Buttermilch und Molken nur nach Abkochen ab—
jeben. Der Abkochung ist eine Erhitzung auf
35 Grad C. gleichzuachten. Das Verfüttern von
Milch und Molkereirückständen an das Vieh der
Zammelmolkereiinhaber ist nur unter der gleichen
Bedingung gestattet.
Ottweiler, den 31. Januar 10912.
Der Königliche Landrat.
Dr. von Halfern.
— 30 —
Bekanntmachung
betreffend Erlöschen der Maul- und Klauen—
seuche in Stennweiler.
Die Seuche ist erloschen, die Desinfektion aus—
geführt. Alle am 6. v. Mis. Nr. 248 getroffenen
Anordnungen werden aufgehoben.
Stennweiler verbleibt indessen im Beobach—
rungsgebiet von Ottweiler aus, wie ich dies heute
unter Nr. 1876 angeordnet habe.
Ottweiler, den 5. Februar 1012.
Der Königliche Landrat.
In Vertretung:
Dr. jur. von Gierke.
Regierungs-Assessor.
Bekanntmachung
zetreffend den Ausbruch der Maul- und Klauen
seuche in Ottweiler und in Neuntirchen.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in den
Hemeindetierställen der Stadt Ottweiler und
Neunkirchen amtlich festgestellt ist, wird auf Grund
zer maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen und
Berordnungen folgendes angeordnet:
Der Sperrbezirk A4. umfaßt das Gebiet der
Sztadt Ottweiler einschließlich Neumünster und
ziegelhütte, in Neunkirchen die Hohlstraße,
Marfktstrare und Rerer Markt bis zur Ein—
nündung der Karlstraße einschließlich Talstraße
-chloßstraße, Karlstraße und Heizengasse min
»eren Nebenstraßen, die Kronprinzen- und Prinz—
zeinrichstraäfe und deren Fortsetzung bis zun
Wirtschaft Riedel am Schlachthof. Das Be—
bachtungsgebiet B. erstredt sich auf die Ge—
neinden Stennweiler, Wiebelskirchen, den übrigen
Teil der Gemeinde Neunkirchen nebst Ausbauter
und Niederneunkirchen.
Ottweiler, den 5. Februar 10912.
Der Königliche Landrat.
In Vertretung:
Dr. jur. von Gierke
Der Herr Regiexungspräsident hat seine
Landespolizeiliche Anordnung vom 18. Oktoben
o. Is. betr. Verbot der Abhaltung von Vieh
närkten im Kreise Saarlouis aufgehoben. Je
»Ioch darf nur Klauenvieh aus sperr- und beobach—
ungsfreien Gebieten des Regierungsbezirke
Trier auf die Märkte gebracht werden.
Saarlouis, den 29. Januar 1912.
Der Königliche Landrat.
von Schültz.
Bis zum 1. April 1912 werden bei der IV. Ma—
rosen-Artillerie-Abteilung Cuxhaven noch Dreijährig—
Freiwillige angenommen.
Das Mindestgrößenmaß ist 1,64 m, ferner kräf
iger Körperbau.
Gesuche sind unter Beifügung eines Meldescheins
um freiwilligen Eintritt, einer Geburtsurkunde, einer
chriftlichen bezw. mündlichen Einwilligung des Vater—
ezw. Vormundes, polizeilicher Führungszeugnisse von
2. Lebensjahre an, an das Kommando der IV. Ma
rosen⸗Artillerie-Abteilung in Cuxhaven zu richten
Die Meldescheine sind von dem Civilvorsitzenden der
Ersatzkommission (Landrat) in Saarbrücken durch Ver—
— des Bürgermeisteramtes hierselbst zu er
alten.
Ludweiler, den 5. Februar 1912.
Der Bürgermeister:
WRoller.
Personal⸗Chronik.
Verliehen ist: der Titel „Postsekretär“: den
Oberpostassistenten Helmes, Kremer und
Savelkouls in Saarbrücken, dem Postver—
valter Wirth in Brebach (Saar); der Titel
Telegraphensekretär“. den Obertelegraphen—
assistenten Gettrup und Uder in Saar—
hrücken.
Versetzt: der Postinspektor Fuchs von Cöln
aAls komm. Postdirektor nach Völklingen.
Die Versetzung des Postinspektors Droege
»on Cöln als komm. Postdirektor nach Völk—
ingen kommt nicht zur Ausführung.
Saarbrücken, den 12. Februar 1912.
Der Königl. Landrat.
y. Miquel.
behenuher anzeer
sb surdrücer rorslaft.
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(nundslsicher).
Für alle Verpflichtungen haftet der Kreis
Saarbrũcken.
kKassenlokal: Saarbrücken 1, Cerichtsstr. Nr.
Kassenstunden: 8——-1, 3-4 Uhr.
Samsta nachmittag geschlossen.
Annahmestelien:
Altenwald bei Ludvig Högel, SchloBbergstr. 5.
Brebach bei Einil Adam, Raufmann, Provinzialsstrabe
54.
Brefeld bei Jak. Meyer, Obersteiger.
Dudweiler bei Ph. Fink, Kaufmann, Bahnhofstraße
11.
Friedrichsthal bei Huppert, Hauptlehrer, Kaiser-Stratze
87a.
Guichenbach bei Haeber, Lehrer a. D., KirchsSstrabe
29.
Heusweiler hei loh. Bapt. Doerr, Kaufmann.
Provinzialstrabe 180.
leinblittersdor bei Nikolaus Burger, Einnehmer,,
Saarbrückerstraße, 16.
Louisenthal bei Karl Schenkelberger, Clashüttendirektor,
Bahnhofstraße 50.
Püttliingen bei Albbert Dörr, Lehrer, Haupt—
straße 37, — Ritterstrabße.
Quierschied bei Nikolaus Schneider, Maschi—
nensteiger, a. R. Holzerstrabße 2.
sulzbach béi Karl Simon, in Firma G. H. Simon
Wwe., Eisenhandlung.
Wehrden bei Justus Otto, Schlosser, Mühlenstrahbe
50.
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