Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat
durch Erlaß vom 28. Juli d. Is. UI. Rr. 2719)
dem ierdeprnri ee katholischen Pfarrgemeinde
Zimmern, Kreis Simsern, die Erlaubnis erteilt, zum
Besten des Neubaues eines Krankenhauses daselbst
m JZahre, 1918 eitte einmalige Hauskoslsefte bei
den katholischen Bewohnern der Reg.Bezirke Coblenz
ind Trier abhalten zu lassen;
Mit der Einsammlung der Kollekte sind folgende“
bersonen beauftragt worden?
. Rilolaus Bamberger, Mutterschied,«
3. Ludwig ‚Jahn, Kisselbach Genseitsßn
. Jakob Kasber, Benzweiler,
4. Christof Müller, Plenzendaͤnsen,
). Bernard Reuland, Trier,
3. Jakob Ssich mitt, Riegenroth,
7. Jakob. Wald, Risweiler,
8. Jakob Wer ner, Kisselbach (enseits),
3. Auton Wiersch, Mutterschied.
Trier, den 9. Dezember 10912. I. A. 7943.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen
Mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom 14.
Dezember I1911, betr. einmalige Haussfoslefte
um Besten der Rheinisch-Westfaälischen Diakonen- An—
talt in Duisburg a. d. Ruhr in den Jahren 1811,
1812 und 1913 wird hierdurchh zur öffentlichen Kennt—
tis gebracht, daß mit der Einsammlung der Koliekte
im Regierungsbezirke Trier und zwar in sämtlichen
Pfarrgemeinden der Synode Saarbrücken sowie in
den Pfarrgemeinden St. Johann, Wellesweiler,
Wiebelskirchen, Bitburg, Cleinich, Gerolftein, Daun,
Hermeskeil. Horbruch-Hirschfeld, Prüm, Seusweiler,
Trier, Veidenz, Wirschweiler und Züsch für das
Jahr 1913 Heinrich Boörnhosz beauftragt worden
ijt; in den übrigen Pfarrgemeinden wird dle Samm—
ung durch eigene, von den Presbyterien legitimierte
Irgane abgehalten.
Trier. den 9. Dezember 1912. I. A. 7966.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alfsen
Nachdem durch Erlaß des Herrn Oberpräsiden—
der Rheinprovinz vom 30. 9. 1912 1730i
— dem Kirchenvorstande der katholischen Ka⸗
ellengemeinde Fischbach im Kreise Saarbrücken im
Anschluß an die Hauskollekte des Jahres 1011 die
Erlaubnis erteilt worden ist zum Besten des Um—
haues einer Kirche in Fischbaͤch eine weitere ein⸗
nalige Hauskollekte bei den katholischen Bewohnern
der Regierungsbezirke Köln und Trier abhälten zu
assen, werden nachstehend die Namen der mit
Linsammlung der Kollektengelder betrauten Per—
onen, soweit der Regierungsbezirk Trier in Be—
racht kommt, zur öffentlichen Kenntnis gebracht;
i. Pastor Heß, Fischbach (Kamphausem),
2. Georg Kleist, Fischbach Kamphaufen),
ꝰ Wilhelm Clemenz, Trier,
Wilhelm Kunz Sohren,
3. Johann Dilleuburg, Sohren,
3. Johann Gietzzen, Hirschfeld b. Sohren,
7. Wilhelm König, Birgelb. Dücen,
3. deinrich Schacuf, Hüchem b. Stammeln,
9. Franz Vorneweg, Werdohl,
10. Peter Dreßen, Köln,
11. Heinrich Speck, Köln,
2. Heinric Hommermann, Delbrück.
Trier, den 7. Dezember 1012. II. F. 2867.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: Rud orff
Der Oberpräsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 4. d. Mts. dem Kaninchenzüchter—
Verein in Mayen die Erlaubnis erteilt, anläß—
ich der daselbst im Februar kommenden Jahres
tattfindenden Ausstellung des Provinzialver—
andes rheinischer Kaninchenzüchter eine öffent—
iche Ausspielung ron Kaninchen ꝛc. zu ver—
instalten und die Lose in der Rheinprovinz zu
ertreiben.
Es sollen 83000 Lose zu 60 Pfg. zum Ver—
aufe und 129 Gewinne im Gesamtwerte von
300 Ml. zur Ausspielung gelangen.
Trier, den 9. Dezember 1912. I. A. 8010.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen
Des Königs Majestät haben durch Allerhöchste
IArder vom 30. Juli ds. Is. dem Magülrat der
Stadt, Posen die; Erlaubstis zu erteilen geruht,
um Besten der Wiederherstellung des alten Rat—
jauses zu Posen eine zweite Geldlotserie mit
00 000 Mt. Reinertrag und 300 000 Spielsapital
u reranssalten und die Lose in der ganzen Mo—
iarchie zu vertreiben. Es sollen 150000 Lose
um Preise von je 2 Mf. ausgegeben und 3667
Zargewinne im Gesamtbetrage von 100000 M—
iusgespielt werden. Die Ziehung soll mit Geneh—
nigung der Herren Minister des Innern und der
Finanzen am 7. und 8. Februar 1913 staltfinden
Mit dem Vertrieb der Lose darf alsbald begon
jein werden.
Trier, den 5. Dezember 1912. 1. A. 7879
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Im Aunschluß an meine Bekauntmachung vam
22. September ds. Is. IJ. A. 6187) bringe ich
sierdurch nachstehendes zur Kenntnis:
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat
ich durch Erlaß vom 29. v. Mts. damit einver
tanden erklärt, daß der. auf den 25. Rovember
»s. Is. angesetzt gewesene Ziehungstermin für die
um Besten der Errichtung eines Ferdinand⸗Frei⸗
jgrath⸗Denkmals in Rolandseck von ihm genehmigte
Lotterie nunmehr auf den 18. Januar 19183 fest
esetzt worden ist.
Trier, den 8. Dezember 1012. I. A. 79688
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
1150
—00
In pntsgn
An zonBgß.
Bekanntmachung.
Dem Königlichen Hilfsjäger Engelbert zu
Differten, welcher in die Dienststelle des Kö—
aiglichen Forstaufsehers Hoor getreten ist
sabe ich die aushilfsweise Mitwirkung bei der
Ausübhung der Jagdpolizei nach Maßgabe des
Ministerial-Erlasses vom 24. Februar 1900
— IIa 480 — für die Jagdbezirke Ludweiler
ind Lauterbach übertragen.
Saarbrücken, den 20. Dezember 1912.
Der Königliche Landrat.
J. V: von Racze—
„Nachdem die Maul⸗- und Klauenseuche in, Groß—
»littersdorf inzwischen abgeheilt ist, wird meine für
ie angrenzenden Gemeinden des Landkreises Saar—
»rücken erlassene viehseuchenpolizeiliche Anordnung
»om 8, November 1912 (Kreisblatt S. 175) hier
nit aufgehoben.
Saarbrücken, den 14. Dezember 1012.
Der Königliche Landrat.
J. A. von Raczed.
Bekanntmachung.
Das Königliche Oberversicherungsamt in Trier
zaat unterm 9. Dezember 1912 No. 609 auf
Hrund des 8936 der Reichsversicherungsordnung
ür den Bezirk des Königlichen Versicherungsamts
»es Landkreises Saarbrücken den durchschnttlichen
zahresgarbeitsverdienst für land- und forstwirtschaft
iche Arbeiter, wie folgt, mit Wirkung vom i.
zanuar 1913 festgeseßt:
Für,männliche Arbeiter:
über 21 Jahre in Land- und Forstwirtschaft
Mark 1060,
on 16—521 Jahre in Land- und Forstwirtichaft
Mark 750,
unter 16 Jahren in Land- und For'stwirtschaft
Mark 440;
„Für weibliche Arbeiter:
über 21 Jahre in Land- und Forstwirtschaft
Mark 600,
don 16—521 Jahren in Land- und Forstwirtschaft
Mark 550,
unter 16 Jahren in Land- und Forstwirtschaft
Mark 360.
Saarbrücken, den 17. Dezember 1912.
Der Vorsitzenden des Kgl. Versicherungsamts des
Landkreises Saarbrücken.
J. V.:
n—u Maczeck
— —
belhu ihOn
der sönsglithen doltzeirchson.
Vekanntmachung.
In Gemäßheit der 88 1390 Ziff. 3 und
139 Ziff. 2 werden für das Jahr 10913 die
Tage, an welchen die Bestimmungen über di—
den Gehülfen und Lehrlingen pp. in offenen
Verkaufsstellen zu gewährende Mindestruhezeit
und Mitkagspause und den Ladenschluß für
affene Verkaufsstellen, keine Anwendung finden,
für den Bezirk des Stadtkreises Saarbrücken wie
'olgt festgesetzt:
1. Der Samstag vor Ostern,
2. Der Samstag vor Pfingsten,
3. Die letzten 6 Werktage vor Weihnachten.
An den vorstehend bezeichneten Tagen dürfen
die offenen Verkaufsstellen nicht über 10 Uhr
abends geöffnet sein.
Saarbrücken, den 20. Dezember 1012.
Der Königliche Polizei-Direktor
Sommer.
Bekanntmachnuug.
Nachdem seitens des Herrn Oberpräsidenten
der Rheinprovinz für den Umfang der Pro—
vinz die letzten 3 Sonntage vor Weihnachten
für den erweiterten Geschäftsverkehr freigegeben
sind, werden hierdurch auf Grund der Ermäch⸗
tigung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom
— —17 für das Jahr 1913
16. T. 07 sur da
1. Der letzte Sonntag vor Ostern,
d „Pfingsten,
3., J F „Allerheiligen
für den Umfang des Stadtkreises Saarbrücken
ür den erweiterten Geschäftsverkehr im Han⸗
delsgewerbe frei gegeben.
An den genannten Sonntagen dürfen Gehül—
sen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe
und in offenen Verkaufsstellen von 8 bis 9u,,
Uhr vormittags und von 112 vormittags bis
7 Uhr abends beschäftigt werden.
Saarbrücken, den 20. Dezember 1912.
Der Königliche Polizei-Direktor
Sommer.
Bekann machung
vetreffend das Rodeln in den bebauten Straßen der
Stadt Saarbrücken.
.Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über
die Polizeiperwaltung' vom 1I1. 3. 18860 Und der
38 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine
Landesverwaltung vom 30. 7. 83 wird hiermit für
den Bezirk der Stadt Saarbrücken, unter Zustimmung
Gemeindevorstandes folgende Volizesverorbnung
erlassen.
81.
Das Rodeln in den bebauten Straßen der Stadt
Saarbrücken ist verboten.
82.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstraf
bis zu 30 Mark an deren Stelle im Falle des Un
bermögens entsprechende Haft tritt, bestraft.
Saarbrücken, den 12. Dezember 1012.
Der Königliche Polizei-Direktor
J. V.: Sommer.
Bekanntmachung.
Wegen Kanalisationsarbeiten wird die Alleestraß
wischen Scharnhorste und Blücherstraße vie au⸗
Weiteres für den durchgehenden Fuhrveckehr polizei⸗
ich gesperrt. Die Strafensperrung wird durch ent
prechende Schilder keuntlich gemacht. Zuwiderhand⸗
ungen werden auf Grund der 88 58 und 60 der
Strabenpolizeiverordnung vom 200 September 1900
nestraft.
Saarbrücken, den 12. Dezember 1012.
Der Königliche Polizei-Direktor
J. A.: Schlesinger.
Polizeiverordnung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge
zracht, daß zufolge Stadtverordneten-Beschlußz di⸗
Straße „Am Hahnen“ im Stadtteil Saarbrüden
die Bezeichnung „Am Hagen“ erhalten hat.
zaarbrücken, den 18. Dezember 1012.
Der Königliche Polizeidirektor
J. A.: Schlesinger