Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

,94

Amtsbl. Sonderausgabe vom 7. März 1912)
nachstehende Polizeiverordnung erlassen:

81.
Der 8 12 Ziffer 2 der Bauordnung für den
Regierungsbezirk Trier vom 1. Februar 1912
Amtsbl. Sonderausgabe vom 7. März 1912)
ꝛrhält folgende Fassung:
„Wo eine Baufluchtlinie nicht besteht, müs—
en Baulichkeiten sowie — auch wenn sie nicht
genehmigungspflichtig sind — einfache Draht—
ind Lattenzäune, Hecken und sonstige Einfrie—
digungen 1,50 m von der Grenze eines öffent—
lichen Weges (außerer Rand des Grabens oder
der gepflasterten Rinne) entfernt bleiben und
bis auf eine Tiefe von 3 m parallel zur Straße
unter Vermeidung einer gröblichen Verunstal—
iung der Straße oder des Ortsbildes errichtet
verden.
Ausnahmen kann der Landrat zulassen, ins—
zesondere wenn durch andere, bereits vorhan—
dene Gebäude eine andere Richtungslinie ge—
geben ist.“

82.
Die Vorschrift der Bezirkspolizeiverordnung
»om 9. April 1872 (Amtsblatt S. 77), betref⸗
end das Ueberwachsen von Hecken auf Ge—
neindewegen, nach welcher Hecken in einem
Abstande von 0,50 m von der Grenze eines
zffentlichen Weges neu gepflanzt werden dür—
en, wird aufgehoben.
83.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage
»er Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Trier, den 3. Dezember 1912. I.cC. 7090.
Der Regierungs-Präsident.
Balk.

Im Anschlusse an meine Bekanntmachung
»om 8. Januar d. Is. (IJ. A. 68) bringe ich hier⸗
zurch nachstehendes zur Kenntnis:
Die Herren Minister des Innern und der
Finanzen haben sich durch Erlaß vom 16. d. M.
damit einverstanden erklärt, daß die Ziehung
der zweiten Reihe der Geldlotterie zur
Wiederherstellung des Straßburger Münsters
n den Tagen vom 27. bis 29. Mai 1913
sttattfindet. Mit dem Losevertrieb in Preußen
darf nicht vor dem 13. Januar 1913 begon—
ien werden.
Trier, den 28. November 1912. L. A. 7641.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Auf Grund der Bestimmung unter Ziffer
136d der Ausführungsanweisung zur Reichs—
gewerbeordnung wird hierdurch für den Pa—
pierhandel am Sonntag, den 29. Dezember
d. Is. eine neunstündige Geschäftszeit, jedoch
aicht über 6 Uhr abends hinaus, zugelassen.
Trier, den 4. Dezember 1912. IJ. E. 7810.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

zühunntmochungen gugeror behorson.

Am Dienstag, den 17. d. Mts., nachmittags
3 Uhr, findet in Saarbrücken im Kreisstände—
haus (Schloßplatz 16) eine
General⸗Versammlung
der Lokalabteilung Saarbrücken des landwirt⸗
schaftlichen Vereins für Rheinpreußen statt.
Ich lade die Vereinsmitglieder mit der Bitte
um möglichst zahlreiches Erscheinen ergebenst
21n.

Tagesordnung:
.Neuwahl des Vorstandes.
Prüfung und Abnahme der Vereinsrech—
nung pro 1912.

3. Zuschuß zu den Kosten der landwirtschaft⸗
lichen Provinzialausstellung hierselbst.
. Zuschuß zu den Kosten der landwirtschaft⸗
lichen Zeitschrift bei einem wöchentlich
zweimaligen Erscheinen derselben.
An demselben Tage findet nachmittags um
3 Uhr ebenfalls im Kreisständehaus eine Ge⸗
neralversammlung des Saar⸗Mosel-Vereins zur
Förderung des Kleinwohnungswesens statt, bei
der folgende Vorträge gehalten werden:
1. Die Ansiedelung deutscher Landarbeiter
mit Hilfe der Hypothekarlebensversiche—
rung. Königlicher Baurat Hamm.
Lichtbildervortrag: Neuere Kleinbauten bei
der Königlichen Eisenbahndirektion Saar—
drücken. Königlicher Regierungsbaumeister
Schenk.
Da die Bestrebungen des Saar-Mosel-Ver—
eins auf Besserung der ländlichen Bauweise
und Förderung des ländlichen Kleinwohnungs—
vesens hinzielen, werden die Mitglieder der
Lokalabteilung auch zum Besuche dieser Vor—
räge eingeladen. Dieselben werden so recht—
zeitig beendigt sein, daß die Generalversamm—
ung der Lokalabteilung sich unmittelbar an—
schließt.
Saarbrücken, den 7. Dezember 1912.
Landwirtschaftliche Lokalabteilung Saarbrücken.
von Miquel.
Bekanntmachung
der Rheinischen landwirtschaftlichen Berufs⸗
genossenschaft zu Düsseldorf vom 25. Novem⸗
ber 1912.
Von der Rheinischen landwirtschaftlichen Be—
rufsgenossenschaft ist eine neue, der Reichs—
ersicherungsordnung angepaßte Satzung er—⸗—
sassen worden, die am 1. Januar 1918 in
straft tritt. Diese Satzung enthält verschie—
dene für die Landwirte wichtige Neuerungen,
darunter auch solche, deren Nichtbeachtung un—
er Strafe gestellt ist. Hervorzuheben sind die
Porschriften über die Abrundung des Jahres—
heitrages auf 1 Mark, die Einreihung neuer
betriebe und „Tätigkeiten“ in die laändwirt—
chaftliche Unfallversicherung, die Erhebung der
Beiträge für nicht rein landwirtschaftliche Be—
riebe nach dem Arbeitsbedarfsmaßstab, die
zführung von Lohnbüchern oder -Listen hin—
ichtlich der in solchen Betrieben tätigen Per—
onen und besonders der sämtlichen von den
and⸗ oder forstwirtschaftlichen Unternehmern
eschäftigten Betriebsbeamten und Facharbei—
ern, die Möglichkeit der Uebertragung von
Pflichten des Unternehmers auf Betriebsleiter
und Angestellte, die Erweiterung der Gren—
zen für die Zwangs- und freiwillige Versiche—
rung sowie die Vergrößerung des Kreises der
Facharbeiter.
Es kann den Betriebsunternehmern nur
dringend empfohlen werden, sich diese Satz—
ung anzuschaffen. Sie würde umgehend bei
den Bürgermeisterämtern zu bestellen und dort
vahrscheinlich vom 10. Dezember 1912 ab
zegen Entrichtung von 15 Pfg. in Empfang
zu nehmen sein; die Satzung wird ebenfalls
in Buchhandel erscheinen und durch die Buch—
ruckerei Hubert Hoch in Düsseldorf,
tronprinzenstraße 273, für 15 Pfg. zu er—
jalten sein.

— —— e rere—

Der Saatenstand Anfang Dezember 1912.
Zujsjammenstellung
er von den landwirtschaftlichen Vertrauensmännern des
dreises Saarbrücken-Land über den Saatenstand
m Anfang des Monats Dez. 1912 abgegebenen Begut.
chtungszifsetn (Noten); 1 — sehr güut, 2 — gut,
— mittel (durchschnittlich, d — gering, 5 — sehr

gering. Runderlaß der Herren Minister für Landwirt—
schaft ꝛc. sowie des Innern vom 16. November 1901
IBe 9476 M. f. L.
1b 3646 M. d. J.

NReg.
Staat. Bezirk
—A——
Winterweizen 1* 2-4
Winterspelz
—*8* 35 —
Winterroggen 413 — —
Winterraps un
Ruũbsen 8 —
Klee il⸗ — 1-*
 11
Königlich Preußisches Statistisches Landesamt:
Evert, Präsident.

Fruchtarten usw.

Dnahun Anzahl der
noten für den F
don den Vertrauentmaännern
abgegebenen Noten

Bekanntmachung.
Durch Beschluß des Gemeinderates von
Güdingen vom 4. Dezember 1912 ist mit Zu—
stimmung der Ortspolizeibehörde für die
„Fährstraße“ der Fluchtlinien- und Höhenplan
estgesetzt worden.
Der Plan liegt gemäß 8 7 des Fluchtlinien—
gesetzes vom 2. Juli 1875 in der Zeit vom
17. Dezember 1912 bis einschließlich 15. Ja—
nuar 1913 auf dem Gemeindebauamte zu
Jedermanns Einsicht offen.
Einwendungen gegen den Plan können wäh—
rend der Offenlegungsfrist bei dem Unterzeich—
neten erhoben werden.
Brebach, den 9. Dezember 1912.
Der Bürgermeister:
Becker.
Bekanntmachung.
Die über das Gehöft des Schuhmachers Peter
Warken zu Dudweiler Saarbrückerstr. 309
wegen Schweineseuche verhängte Sperre wird hier
mit aufgehoben, weil die Seuche erloschen ist.
Dudweiler den 2. Dezember 10912.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister.

Bekanntmachung.
Die infolge des Ausbruchs der Maul— und
Klauenseuche in Großblittersdorf, über die
ßemeinde Alstingen, verhängte Beobachtungs—
perre wird hiermit aufgehoben.
Forbach, den 3. Dezember 1012.
Der Kreisdireltor.
J. V. Albrecht.

A8Ça5r

—ITLIII
der föniglüchenn Poltzeidsreßtibn.

Bekanntmachung.
Die unterm 26. 9. 12. angeordnete Sper—
rung der Brauerstraße zwischen Dudweiler—
und Kantstraße für den durchgehenden Fuhr
oerkehr wird hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 7. Dezember 1912.
Der Königliche Polizei-Direktor
J. A.: Schlesinger.
Bekanntmachung.
Die unterm 24. 10. 12. angeordnete Sper—
rung der Mainzerstraße zwischen Schillerallee
und Rosenstraße für den durchgehenden Fuhr
verkehr wird hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 9. Dezember 1912.
Der Königliche Polizei-Direktor
J. A.: Schlesinger—
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.