Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

Areisblatt.

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
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eeeeeene e e eee e e t eneadt Samstag, 7. Dezember 1912.

Infertionsgeblühren: die ögefpaltene Zeile oder deren Raum 20 Pfg, bei wiederholler Aufnahrie
1096 Nachlaß. Schluß der Inseratenannahme für die jeden Montag erscheinende Aasgabe: Freitags, bei
Ir exen Anzeigen Tonnerstags Anzeigenaufträge sindan den Verleg des Saarbrücker Kreisblattes zu richten
Beschastsstelle in Voltlingen, Wilhelmiste.24, (Fernspr. 121 und in Saarbrücken, Kat vrstr. cgernspr.

les siönlgliühen oglerungs-bprüstepten
Bekanntmachung,
die Prüfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungsstelle für Hufschmiede Amts-⸗
dlattbekanntmachung pom 11. Ahril 1888 S. 120
ind vom 31. Mai 1905 S. 132/33) ist eine Prü—⸗
ung
auf Montag, den 23. Dezember 1912
anberaumt worden.
Hufschmiede, welche den selbständigen Betrieb
des Hufben aggewerbes zu beginnen und das hierzu
nach dem Geseße vom 18. Juni 1884 (GeS. S.
305) erforderliche Prüfungszeugnis zu erwerben be—
absichtigen, werden hiermit aufgefordert, J
mindestens 3 Wochen vor dem Tage der Prü—
fung bei dem Vorsitzenden der Prüfungsbehörde,
dem Königl. Departementstierarzt, Geh. Veteri⸗
aär⸗Rat Dr. Stein,bach hier, unter Ein—
reichung des Geburtsscheines, etwaiger Zeugnisse
über die erlangte gewerbliche Ausbildung sowie
unter Einsendung der Prüfungsgebühr von zehn
Mark sich zur Prüfung zu melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das er⸗
orderliche Handwerkszeug selbst mitzubringen haben,
erfolgt unter Angabe der Stunde und des Orts
der Prüfung durch den Vorsikenden der Prüfungs—
ehörde.
A. Der theoretische Teil der Prüfung erstreckt
sich auf:
d. die Anatomie des Fußes und des Hufes,
2. die Zirkulation des Blutes und das Waächs—⸗
tum des 5 und den Hufmechanismus,
3. normale und anormale Hufe,
. — — Stellungen und Gangarten der
erde,
die Entstehung und Beseitigung der ver—⸗
chiedenen Hufkrankheiten, wie Steingallen,
Hornspalten, Zwanghufe, lose und getrennte
Wände, Vernagelung, Nageltritt, Kronentritt.
Flach⸗ und Platthuf, Vollhuf, Hufverschlag—
esu Stock- und Stetzhuf. Strahlfäule
u. s. W.,
Vorteile des rationellen Hufheschlages,
die Hufpflege (Erweichen, Einschlagen, Be⸗
chneiden, Berunden und Einfetten der Hufe)
des beschlagenen und, nicht beschlagenen Hufes
einschließlich der Fohlenhufe,
den Beschlag regelmäßiger Hufe,
den Beschlag für hesondere Gebrauchszwede
Reit⸗ Renn⸗, Gewichtseisen u. J. w.),
den Beschlag gnormaler Hufe (Flach-, Voll⸗,
Zwang⸗ und Rehhuf u. s— w.),
den Beschlag mit Patenteisen (Strecke und
Platteneisen),
den Beschlag bei fehlerhaften Gangarten (das
Streichen und Einhauen der Pferde),
13. den Winterbeschlag Etollenbeschlag),
14. die Hufeinlagen,
5. —2 — und die Klauenpflege des
indes,
16. die grundlegenden Regeln über den Wert, die
Beschaffung, Aufbewahrung und Behandlung
der zu verarbeitenden Rohmaterialien. sowie
über die Kennzeichen ihrer guten oder schlechten
Beschaffenheit,
17. die Schmiede- und Feuerungsanlage, die Ge—
räte und Werkzeuge,
—D
die Buchführung für das Schmiedehandwerk,
19. Die Behandlung widerspenstiger Pferde Gind⸗
dieh welche sich nicht beschlagen lassen wollen
un
20. die Haftung des Hufbeschlagschmiedes in Be—
zug auf Kunstfehler, ordnungswidrige Behand-⸗
sung der Pferde und durch Tiere hervorge⸗
rufene Verletzungen.
3. Der praktische Teil der Prüfung erfstreckt
sich auf:
b. das Schmieden der Eisen und die Auzahnme
des Beschlages für gesunde und krante Huse
und zwar:

a2) der dintereisen für linken und rechten Fuß.
b) der Vordereisen (Pantoffeleisen) für linken
und rechten Fuß und
2) der Eisen für die unter A Ziffer 8 bis
15 aufgeführten Beschlagsformen,
2. die Abnahme der alten Eisen,
3. den Gebrauch des englischen Hufmessers zum
Ausschneiden der Hufe,
4. g Richten, Aufpassen und Aufschlagen der
isen,
5. Erlernung des Einziehens der Hufspaltnieten
un
6. das Zurichten und Auswirken der Fohlenhufe.
Trier, den 14. November 1912. L. B.7640.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Bekanntmachung,
den Lehrgang in der Hufbeschlaglehrschmiede hier
betreffend.
Der nächste Lehrgang in der Hufbeschlag—
Lehrschmiede hier beginnt
Donnerstag, den 2. Januar 1913.
Die Lehrschmiede hat den Zweck, künftigen
Beschlagschmieden die Gelegenheit zur Erwerbung
derjenigen Kenntnisse im Hufbeschlage zu geben,
velche zum Bestehen der im Gesetze vom 18. Juni
884, betreffend die Ausübung des Hufbeschlag⸗
ßewerbes, vorgeschriebenen Prüfung und zur
ationellen Ausübung des Hufbeschlages erforder—
ich sind.
Als Schüler werden in der Regel nur solche
Personen aufgenommen, welche die Gesellen—
zrüfung im Hufbeschlage bestanden haben. Aus—
iahmen können in besondern Fällen von der
tändigen Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zu—
gestanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehr—
jang sind unter Beifügung der erforderlichen
zeugnisse mindestens 14 Tage vor Beginn des
Zursus an die ständige Aufsichtsbehörde der
dehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der
S„chmiede-Innung zu Trier, Schmiedemeister A
usbaum, Pferdemarkt Nr. S hier, zu richten,
velche über die Aufnahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler sollen in der Regel
in einem Kursus nicht teilnehmen. Der Lehr—
zang umfaßt einen Zeitraum von drei Monaten.
ks findet in jedem Vierteljahr ein solcher statt,
»essen Schluß jedesmal mit der von der staat—
ichen Prüfungsbehörde für Hufschmiede anbe—
aumten, in dem Amtsblatt bekannt gemachten
PBrüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre
praktische Ausbildung unentgeltlich; sie haben
iber für ihren Unterhalt selbst zu sorgen und
yor Ablegung der Prüfung eine Prüfungsgebühr
von 10 Mk. zu entrichten. Auch hat jeder Schüler
den Leitfaden des Hufbeschlags von Professor
Dr. Eberlein sich anzuschaffen.
Mit Rüchsicht auf die hohen Anforderungen,
velche bei den Prüfungen für das Hufbeschlagzewerbe
 in stets steigendem Maße gestellt werden,
ann der rege Besuch der Lehrschmiede nicht
dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 22. November 1912. J. B. 8188.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

Mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom 5.
ds. Wits. (I. A. 7068), betr. einmalige Haus—
olette zum Besten des Exweiterungsbaues der
datholischen Pfarrkirche in Oberfelt, im Kreise
St. Goar wird hierdurch zur öffentlichen Kemit—
nis gebracht, daß mit der Einsammiung der Kollekte
nachträglich noch nachgenannte Personen beguftragt
vorden sind:
Michel Schmitz aus Oberfell,
Philipp Hürter aus Oberfell,
Josef Horn aus Oberfell,
Christian Bender IIaus Oberfell,
Peter Fisccher aus Oberfell,
Gottfried Lehmler aus überfell.
Martin Fischer II aus Sberfeil.
Trier, den 14. November 190912. I. A. 718-Der
 Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.

22—

Mit Bezug auf meine Bekanntmachung pom 83.
August. ds. Is. betreffend einmalige“ Haus—
kollekte zum Besten des Erweiterungsbaues der
fatholischen Pfarrkirche in Grautferath, wird hier⸗
durch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß mit der
Einsammlung der Kollekte nachträglich noch nachge
nannte Personen beauftragt worden sind:
1. Meurer Konstantin, Aachen,
2. Ponten Johann, Rären-Eupen,
3. Cremer Anton, Holz Hochneukirchen,
1. Effertz Bernhard, Düren,
2. Lam,met Matthias, Glessen, Kreis Bergheit
z. Groß Jakob, M.Gladbach
Pardon, Jakob, M.Gladbach, Land Poeth
3. Girkes Josef, Born-Brüggen,
Birthhen Peter, Bodingen, Kreis Sieg,
Spektens Jakob, Niedergleis,
Esser Theodor, Elfgen-Grevenbroich,
. Lüngen Hubert, Pd (Rhld),
Zambach Michael, Saarbrücken I,
. Serff Adam, Bad Kreuznach
3. Knottt Jakob, Neuß a. Rhein,
—D
7. Meinhardt Peter, Bärenbach-Sohren,
3. Gikel zen Johann, Hirschfeld Büchenbeuren,
2. Minning Alois, Eoblenz Lützei,
20. Kaiser August, Cöln,
21. Schumgcher Josef, Siethern b. Brauweiler.
22. Esser Peler, Pfarrer, Granterath bei Erfelenz
Trier, den 26. November 1912. I. A. 7635
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Im Anschlusse an meine Bekanntmachung vom
3. Dezember v. Is. (I. A. 13003) bringe ich hier
durch Nachstehendes zur Kesintnis:
Der, Herr Minister des Innern hat durch Erlaß
dom 14. ds. Mts. genehmigt, daß die zweite Serie
der der Genossenschaäft „Kriegerheim“ in Hannover
durch seinen Erlaß vom 30. November v. Is. be—
willigten Wertlotterie am 20. und 21. August 1913
zezogen wird.
Trier, den 26. November 19012. I. A. 7612
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
Bekanntmachung,
betreffend
Benachrichtigung und Anleitung über die Be—
handlung von Luftballons oder Drachen und
zugehörigen Apparaten, welche aufgefunden
weerden.
Zum Zwecde wissenschaftlicher Erforschung der
höheren Luftschichten läßzt man kleinere oder
zrößere mit Gas gefüllte Luftballons steigen,
»der auch Drachen vom Winde emporheben,
velche Instrumente tragen, die selbsttätige Auf⸗
zeichnungen über die Temperatur, die Feuchtig—
eit, die Windstärke uswp. ausführen. Da diefe
Ballons usw. zu klein sind, um Menschen tragen
u können, so wird vorausgesetzt, daß sie —
            
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