Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

176

2. Die Richtigkeit des Planes, d. h. seine Ueberein—
ttimmung mit der Oertlichkeit, ist durch einen ver—
eideten Kandmesser oder verantwortlichen Baubeamten
inter Beifügung von Ort und Tag der Anfertigung
zu bescheinigen. Stimmen Oertlichkeit und Kataster—
»estand nicht überein, so ist letzterer unter Bei⸗—
ügung des nötigen Zahlenwerls in „Blau“ ein⸗
utragen.
Der Plan muß mit Nordpfeil und der Bezeichnung
des Baugesuches zu dem er gehört (zum Bauge—
uche des —
dom ...) versehen, sowie vom Bau⸗
herrn und, falls möglich, vom Bauleiter unter—
chrieben sein.
Die geplanten Neuanlagen sind in roter, bestehende
in grauer Farbe darzustellen. Soweit bestehende
Anlagen beseitigt werden sollen, sind die in gelber
Farbe zu kennzeichnen. Eintragungen in grüner
Farbe sind lediglich der Baupolizeibehörde vorbe—
yalten.
Der Plan muß
a) die Lage des Grundstücks zu den angrenzenden
Straßzen und zu den Nachbargrundstücken unter
Einzeichnung der Baufluchtlinien,
alle beabsichtigten Bauten und die nächsten be—
zauten Teile der Nachbargrundstücke unter be—
onderer Kenntlichmachung der gemeinschaftlichen
Mauern,
o) in Zahlen eingeschrieben die Entfernung der ge—
olanten Bauten von anderen Gebäuden auf dem—
elben Grundstück, von Fluchtlinien, Straßen,
Nachbargrenzen und den Gebäuden auf Nach—
dargrundstücken
jzenau darstellen.
Die Baugrundstücke sind stets mit der katastermäßigen
Bezeichnung (Nummer, Größe, Eigentümer), falls
es möglich ist, auch mit Straße und Hausnummer,
zu beschreiben und müssen die Bauzone erkennen
assen, in der das zu bebauende Grundstück liegt.
In zweifelhaften Fällen und bei Grundstücken in
zonenlosem Gebiet ist in einem Uebersichtsplan, der
in kleinerem Maßstabe auf vorhandenem freien Platze
des Lageplanes gezeichnet werden kann, die nächste
Zonengrenze einzutragen.
Die Breite angrenzender Straßen, außerdem Bürger—
teig⸗ und Vorgartenbreite müssen mit Zahlen ein—⸗
geschrieben sein.
Die Flächengrößen der bebauten, der zu bebauenden
und der freibleibenden Teile des Baugrundstückes
siind ebenfalls in Zahlen einzuschreiben. Die Maße
und die Einzelflächen, die diesen Berechnungen zu
Frunde liegen und zur Prüfung der Ansätze er—
forderlich sind, müssen angegeben sein.
Bei abfallendem Gelände sind Querschnitte einzu—
eichnen, die die Höhenlage des gewachsenen Erd—
hodens und der Oberfläche nach Vollendung der
Bauten darstellen.
Der Kopf des Lageplanes ist in folgender Weise zu
ꝛeschreiben.
Lageplan

0.

oon dem, an der eStraße
Nr. zu (Ort) . belegenen,.
m Grundbuche von (Ort
BD. .. rzeichneten Grundstüch
des (Vor⸗ und Zuname
und Stand) . — n. Grt)
Figur (z. B. à. b. Fiaãche n qm,
deHes in der hier r. ancgelegten Weise bebaut werden
oll.
Nach ner Messung gefertigt:
Ort) .n . den (Datum) ..P.nn 19..
(Unterschrift.)
vereideter Landmesser.
. ⸗Straße Nr. P
Flächen⸗Machweis. Zone
) Gesamtfläche:
) zulässige Bebauung:
——— —— P. qm
vorgesehene Bebauung:
) Die erforderlichen Angaben sind in schwarzer Tusche
u machen.
») Die erforderlichen Angaben sind in roter Tusche
machen.
Saarbrüden, den 23. Oktober 1912.
Der Königliche Polizeidirektor.
J. V.: Sommer,
Regierungs-Assessor.

——IVIXVXVLRV
Herbstkontrollversammlungen
im Landwehrbezirs Saarbrücden.
Zur Teilnahme an der Kontroll-Versammlung
nd verpflichtet:
Sämtliche Offiziere, Aerzte und obere Militär⸗
bheamte der Reserve und Marine-Reserve. Sie
können sich nach Belieben an einer Kontroll⸗
Versammlung im Bezirk beteiligen.

2. Sämtliche Mannschaften der Reserve, d. h. die
Jahresklassen 1905821012 einschließlich.
3. Sämtliche Mannschaften die in der Zeit vom
1. April 1900 bis 30. September 18900 einge—
treten sind. Diese Mannschaften stellen sich
nit der Jahresklasse 1905.
Die bis zur Entscheidung über ihr ferneres
Militärperhältnis (wegen Dienstunbrauchbarkeit,
zuf Reklamation, als Rentenempfänger, wegen
Strafen) zur Disposition der Ersatzbehörden
tlassenen Mannschaften.
Die vor erfüllter aktiper Dienstpflicht zur
Disposition der Truppenteile (Marineteile) be⸗
irlaubten Mannschaften.
Die nur garnisondienstfähigen und die zeitig
eld⸗ und garnisondienstunfähigen Mannschaften,
owie die darunter befindlichen Rentenemp—
änger.
Die zu 4, 5 und 6 gehörenden Mannschaften
tellen sich auf den zuständigen Kontrollplätzen
nit ihrer Jahresklasse. Die Jahresklasse steht
zuf dem Deckel des Militärpasses.
Die auf den Hütten Burbach, Völklingen und
Brebach, auf dem Wert Ehrhardt u. Sehmer
uind. dem Mannesmann- Röhrenwerk Burbach
owie auf den Werhstätten der Königl. Eisen⸗
zahn⸗Direktion Saarbrücken beschäftigten Mann—
chaften des Beurlaubtenstandes nehmen an
den Kontrollversammlungen der betreffenden
zütte usw, teil.
Kavalleristen müssen ihr Körpergewicht an—
geben können.
Die Militärpaprere sind mit zur Stelle zu
zringen.
11. Das Tragen von, Stöcken und Schirmen wäh—
rend der Kontrollversammlung ist verboten.
12. Mannschaften, deren Wohnort in dem hier
angeführten Ortsverzeichnis nicht genannt ist,
Apmen auf dem Kontrollplatz ihrer Gemeinde
eil.
Stadtkreis Saarbrücken und die Ortschaften Gers⸗
weiler, Ottenhausen, Krughütte und Clarenthal.
Die Verteilung der zu diesen Kontroll-Ver—
ammlungen verpflichteten Mannschaften erfolgt nach
Fahresklassen.
Saarbrückhen, im Exerzierhaus der Kaserne des
Infanterie-Regiments 70.
Sämtliche Kontrollpflichtigen aller Waffen.
Freitag, den 16. November 19812, vormittags 9 Uhr,
Jahresklasse 1905;
Freitag, den 156. November 1912, vorm. 103/, Uhr,
Jahresklasse 1906;
Samstag, den 16. November 1912, vorm. 9 Uhr,
Jahresklasse 1907;
Samstag, den 16. November 1912, vorm. 103/3 Uhr,
Jahresklasse 1908;
ZSamstag, den 16. November 1912, nachm. 3 Uhr,
Jahresklasse 1909;
Samstag, den 16. November 1912, nachm. 4 Uhr,
Jahresklasse 1910- 12.
Heusweiler, im Saal der Wirtschaft Alois Raber.
Mittwoch, den 13. November 1912, vorm. 118/, Uhr
ämtliche Ieiee der Ortschaften Heus
weiler, Bexschweiler, Bietschied, Kurhof, Dilsburg
kFiweiler, Hellenhausen, Nieder- und Ober salbaa.
hirtel, Holz, Kirschhof, Kutzhof, Lummerschied
Numborn, Wahlschied und Rittershof.
Riegelsberg, im Saal der Wirtschaft Wilh. Groß
Mittwoch, den 13. November 1912, nachm. 11/, Uhr.,
ämtliche Kontrollpflichtigen der Ortschaften Riegeis—
»erg, Hixberg, Pflugscheidt, Buchenschachen, Engel
angen, Etzenhofen, Guichenbach, Herchenbach, Hilsch
dach, Cölln, Rittenhofen, Sellerbach, Ueberhofen
Walpershofen und Von der Heydt.
Quierschied, im Saal der Wirtschaft Högel.
Montag, den 18. Nopember 1912, nachm. 4 Uhr
ämtliche Kontrollpmchnen der Ortschaft Quier⸗
ied.
Brebach, im Saal der Wirtschaft Peter Kiefer
Dienstag, den 19. November 1912, nachm. 3 Uhr.
Jahreskl. 1905 - 1907,
Dienstag, den 19. November 1912, nachm. 4 Uhr,
Jahreskl. 1908 - 1912,
ämtliche Kontrollpflichtigen der Ortschaften Brebach,
Bischmisheim, Bliesransbach, Fechtngen, Neu—
echmgen, Scheidt, Neuscheidt, Rentrisch, Güdingen,
Bübingen, Seonte Scheidterberg, Eschberger⸗
hof und Schneidershof.
Sulzbach, im Saal der Wirtschaft Gottfreund.
Donnerstag, den 21. November 1912, nachm. 2 Uhr.
ämtliche Kontrollpflichtigen der Ortschaften Sulz—
bach, Hühnerfeld, Alkenwald und Neuweiler.
Dudweiler, im Saal der Wirtschaft Bayer.
Donnerstag, den 21. Novpember 1912, nachm. 31/3 Uhr,
Jahreskl. 1905 - 07,
Donnerstag, den 21. Novpember 1912, nachm. M/, Uhr.
Jahreskl. 1908 - 12,
ämtliche Kontrollpflichtigen der Ortschaften Dud—
veiler, Herrensohr, Fischbach, Camphausen, Hirsch—
hach und Jägersfreude.

Friedrichsthal, im Saal der Wirtschaft Karl
Hößler.
Freitag, den 22. November 1912, nachm. 23/.Uhr,
ämtliche Kontrollpflichtigen der Ortschaften Friedrichsthal,
 Bildstock und Maybach.
Kleinblittersdorf, im Saale der Wirtschaft Doub.
Samstag, den 28. November 1912, nachm. 32/, Uhr,
ämtliche Kontrollpflichtigen der Ortschaften, Klein—
zlittersdorf, Auersmacher, Hanweiler und Rilchingen.
Völtlingen, im Saal der Wirtschaft zur Turnhalle.
Dienstag, den 26. Nopember 1818, nachm. 3 Uhr,
Jahreskl. 1906 -07,
Dienstag, den 26. Nopember 1912, nachm. 4 Uhr,
Jahreskl. 1908 - 12,
ämtliche Kontrollpflichtigen der Ortschaften Völk—
lingen, Wehrden, Geislautern, Fürstenhausen, Fenne
und Stangenmuͤhle.
Jeder Gestellungspflichtige hat ausnahmslos bei
der Kontrollversammlung zu erscheinen, zu welcher
er nach der Bekanntmachung befohlen ist.
Saarbrüchken, den 22. Oktober 1912.
Koõnigliches Bezirkslommando.
gez. Schleenstein,
Major z. D. u. Bezirkskommandeur

Ordnung
betreffend
die Erhebung von Lustbarkeitsstenern
im Bezirke der Gemeinde Heusweiler.
Auf Grund des Beschlusses des Gememderats
on Heusweiler vom 26. Juli 1912 wird hier—
durch in Gemäßheit der 88 13, 15, 18, 63 und
82 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juh
1893 an Stelle der fruheren die nachstehende Ord—
nung betreffend die Erhebung von Lustbarkeits—
teuern erlassen.

81.
Isr die im Bezirke der genannten, Gemeinde
tattfindenden öffentlichen Lustbarkeiten sind an die
Gemeindekasse Heusweiler nachstehende Steuern zu
ntrichten:
1. Für die Veranstaltung einer Tanz⸗—
lustbarkeit
a) wenn dieselbe bis 12 Uhr nachts
dauert —A
b) wenn dieselbe über 12 Uhr nachts
hinaus dauert 9,00,
c) wenn dieselbe von Masken besucht
wird, ohne Rücksicht auf, die Dauer 12,00,
2. Für die Veranstaltung eines Festes
unter freiem Himmel seitens eines
Vereins, einer Gesellschaft oder eines
Unternehmers für den Tag 10.00
3. Für die Veranstaltung einer Kunst—
reitervorstellung
a) wenn bei derselben ein Eintritts—
geld von höchstens 0,80 Mark er⸗
hoben wird, oder aber die Zahlung
eines Eintrittsgeldes in das Be—
lieben der Zuschauer gestellt bezw.
durch Tellersammlung aufgebracht
wird 10,00
b) wenn bei derselben ein Eintritts—
geld, von mehr als 0,50 Mark
erhoben wird 15,00
4. Für die Veranstaltung eines Kon—⸗
zertes, bestehend in Musik- oder Ge⸗
sangsbvorträgen oder einer Theater—
vorstellung, für den Tag 3,00
. Für Musik-, deklamatorische und Ge—
sangsvorträge humoristischer und ähn—
licher Art, bei denen ein höheres
Interesse der Kunst nicht obwaltet
(sog. Tingel-Tangel), für den Tag
s. Für gewerbsmäßzige Vorträge auf
einem Klavier oder anderen, Musik—
ustrumenten in Gastwirtschaften,
Schankstuben, öffentlichen Vergnüg-—
ungsräumen, Buden oder Zelten, mit
Ausnahme der gegen Geldeinwurf
spielenden Automaten
2) bis Mitternacht für den Tag 3,00
b) über Mitternacht hinaus für den
Tag 6,00
7. Für gewerbsmäßige Vorträge, quf
mechanischen oder automatischen Musik⸗
werken (wie Grammophon, Spieluhr,
elektr. Klavier, Orchestrion) in Gast—
wirtschaften, Schankstuben und, öffent—
lichen Vergnügungsräumen für den
Monat 150 des Anschaffungswertes
des betreffenden Musikwerkes, min—
destens aber
Für Vorstellungen von Gymnastikern,
Equilibristen, Ballet- und Seiltänzern,
Taschenspielern, Zauberkünstlern, Bauch—
rednern und dergleichen
2) wenn bei denselben ein Eintritts—
geld von höchstens 0,80 Mark er—
hoben wird, oder aber die Zahlung
ines Eintrittsgeldes in das Be—
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.