Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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8 23.
Den Angestellten der Walserwerksverwaltung, ist
ederzeit mit Ausnahme der Nachtstunden (5 681
Abs. 3 der Zivilprozeßordnung) der Zutritt zu
allen mit Wasserleitungen oder, Zubehörleilen der—
elben versehenen Raumen im Innern der Grund—
tücke sowie die Vornahme der nach den Bestim—
mungen dieses Ortsgesetzes der Wasserwerksver⸗
waltung vorbehaltenen Herstellungen und Verrich,
tungen von dem jeweiligen Inhaber des betreffen—
den Raumes zu dcuati ⸗—
Gegen Wasserabnehmer, welche den Bestimmungen
dieses Ortsgesetzes zuwiderhandeln, kann umbeschadet
Aler sonstigen Ansprüche, soweit nicht 8 2 dieses
Ortsgesetzes zutrifft, die Absperrung des, Wasser—
uflusses angeordiiet werden. In, der Regel er—
olgt die Absperrung durch Abschluß des Haupt-—
hahnes und Anlegen einer Plombe an denselben. Die
Verletzung der Plombe zieht abgesehen von den
twaigen strafrechtlichen Folgen die Abschneidung
der Leitung vom Strgßenhauptrohr nach sich.
Die Kosten, welche durch den Wasserentzug und
das Wiederanlassen des Wassers entstehen, fallen
dem Wasserabnehmer zur Last.
ESchadenersatzansprüche wegen Absperrung des
Wasserzuflusses können von den Wasserabnehmern
anter keinen Umständen geltend gemacht werden.
8 26.
Gegen die Veranlagung, sowie gegen die Heran—
ziehung zur Zahlung von Wasserzins, Anlage- und
Repargturkosten steht dem Betroffenen gemäh 8 69
und 70 des Kommunalabgabengesetzes binnen 4
Wochen nach Zustellung der Rechnung der Ein—
pruch bei dem Bürgermeister, hierselbst und
jegen dessen ablehnenden Bescheid binnen 2 Wochen
die Klage im Verwaltungsstreitverfahren beim
treisausschusse zu. F
Durch osfrun oder Klage wird die Verpflich
ung, zur Zahlung nicht gufgeschoben.
Wenn im übrigen zwischen der Gemeinde und
den Abnehmern über die Auslegung und Anwen—
dung vorstehender Bestimmungen Meinungsverschie—
Anheiten entstehen sollten, so entscheidet in, erster
Instanz die Baukommission und auf die binnen
iner Ausschlußfrist von 14 Tagen nach Zustellung
der Entscheidung der letzteren einzulegende Beru—
ung hin, der Gemeinderat hierselbst endgiltig und
unter Ausschluß des Rechtsweges.
8 26.
Dieses Ortsgesetz trtt mit dem Tage der Ver—
zffentlichung in Kraft.
Völklingen, den 10. Wiagi 1912.
Der Bürgermeister:
Sohns.

K. A. Nr. 2812
Senehmigt. Beschluß vom 23. Juli 1912.
Saarbrücken, den 9. August 1912.
Der Kreisausschuß.
J. A.:
v. Raczeck.—

Polizeiverordnung.
Auf Grund der 88 5 und b6 des Gesetzes über
die Polizeiverwaltung vom, 11. März 1850 wird
ür den Bezirt der Gemeinde Welrden mit Ge—
gehmigung des Herrn Regierungspräsidenten zu
Trier bezüglich des Strafmaßes in 8 4 nach—
tehende Molihelverorduins erlassen:
Jedes Grundstüch, auf, welchem ein zum dau—
ernden Aufenthalt von Menschen hestimmtes Ge—
däude errichtet ist, muß an die Gemeindewasser—
eitung angeschlossen werden.
Die Hausleitung muß stets in einem solchen Zu⸗
tande exrhalten werden, daß die ungehinderte Was⸗
erentnahme jederzeit b Dherhehtet ist.
Ausgenommen sind nur diejenigen Grundstüde,
deren Vage oder Beschaffenheit den Anschluß an
die Gemeindewasserleitung nicht, ermöglicht, d. h.
wenn kein Rohrstrang der Wasserleitung am Grund⸗
tüch vorbeiführt oder eine uͤbermäßige Belastung
des Verpflichteten durch die Herstellung des An—
schlusses eintreten würde. 3
Die Verpflichtung, * Anschluß an die Ge—
meindewasserleitung zu bewirken, liegt den Eigen—
ümern oder Nutznießern der Grundstücke bezw.
ihren gesetzlichen Veriraern ob.
Wer es unterläßt, das eigentümlich besessene oder
derwaltete Grundstüg an die Gemeindewaässerleitung
binnen einer vom Bürgermeister zu bestimmenden
Frist anzuschließen, bezw. derijenige Eigentümer oder
Verwalter, welcher den Anschluß des Grundstückes
in die Wasserleitung nicht duldet, verfällt — ab—
gesehen von der seitens der Ortspolizeibehörde im
Wege der Exekution zu bewirkenden Herbeiführung
des Anschlusses — in eine Geldstrafe von 3230
Mark, an deren Stelle im Falle des Unvermögens
derhältnismähige Haft bis zu 3 Tagen tritt.

8 5.
Vorstehende Polizeiverordnung tritt am dritten
cage nach Ablauf desjenigen Tages in Kraft, an
velchem das die Veröffentlichung enthaltende Kreis—
latt für den Kreis Saarbrücken ausgegeben wird.
Völklingen, den 19.. Mai 109812.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Sohns.

Vorstehendes Ortsgesetz nebst Polizeiverordnung
vird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Völklingen, den 20. September 1912.
Der Bürgermeister:
Sohns.
Personal⸗Chronik.
Der bei der Königlichen Regierung in Trier
zeschäftigte Regierungs- und Schulrat Dr—
dumdey ist vom 1. Oktober d. J. ab in
zleicher Eigenschaft an die Königl. Regierung
n Potsdam versetzt worden.
Saarbrücken, den 30. September 1012.
Der Königl. Landrat.
v. Miaquel.

guchrichlen gus den dereinen, der Lundwirtschust
ILIIL
O. T. Wanderversammlung des Verbandes der
heinischen Obste und Gartenbauvereine. Am Sonn⸗
ag, den 6. Oktober ds. Is., findet im Hotel Del
uu Bad Honnef, vormittags pünktlich 10 Uhr, die
7. Wanderversammlung des Verbandes der Obst
ind, Gartenbaupereine im Bezirke der Landwirt
chaftskammer für die Rheinprovinz mit folgen—
er Tagesordnung statt; 1. Eröffnung durch den
herbandsvorsitzenden,. (Freiherr v». Solemacher.
. Was lehrt uns die Honnefer Ausstellung. (Re
ꝛrent: Obstbaulehrer Nordmann, Kreuznach.) 8
ohnender Gemüsebau. (Referent: Obstbauinspek—
or, Wagner, Bonn.) 4. Neue Erfahrungen über
rei wichtige Beerenobstfeinde. (Referent: Prof
Dr. Lüstner, Geisenheim a. Rh.) 5. Unsere Haus
jzärten, wie sie Wen sollten. (Referent: Garten
rchitekt Röthe, Bonn.) 6. Wünsche und Anträge
Die Wanderversammlung ist öffentlich, und iss
edermann willkommen. Sowohl Mitglieder der
Obst- und Gartenbauvereine, als auch Nichtmit
zlieder, Obst- und Gemüsezüchter, Landwirte, Baum—
chulenbesitzer und Gärtner sind zur Teilnahme
in diesen Verhandlungen freundlichst eingeladen. Im
Anschluß an die Wanderversammlung findet im
tädtischen Kursaale ein Festessen statt. Preis des
ßedecks 3 Mk. Anmeldungen sind, an Herrn P.
Fothen, Kurhauspächter in Honnef a. Rhein, zu
men Die Versammlung beainnt pünktlich 10
Der Stand der Maul- und Klauenseuche. Wäh—
end die vorletzte amtliche Nachweisung über den
Stand der Maul- und Klauenseuche die Verseuchung
on 127 Kreisen, 181 Gemeinden und 598 Ge—
‚öften erkennen ließ, weist der neueste Stand im
anzen nur 99 Kreise, 1654 Gemeinden und, 470
ñehöfte als verseucht auf. Auf Preußen entfallen
avon 39 Kreise, 59 Gemeinden und 189 Gehöfte
ind in Sachsen ist nur die Amtshauptmannschaf“
Leipzig mit einem Kreis, einer Gemeinde und zwe
Hehöften beteiligt. Am schwersten ist noch der
Kegierungsbezirk Kassel mit 92 Gehöften betrof
en, auf den der Regierungsbezirk Münster mi
Kreisen, 10 Gemeinden und, 22 Gehöften folgt
ßanz frei von der Seuche sind die Provinzen
Ist- und Westpreußen, der Stadtkreis Berlin, sowie
ie Regierungsbezirke Stralsund, Merseburg, Schles—
oig, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Aurich, Minden
Trier und Aachen.
Sulzbach, 27. Sept. (Obstbau.) In der
etzten Grubenausschußsitzung wurde beschlos—
en, ein Obstbaumkursus für die Berginspektion
abzuhalten. Derselbe beginnt am 10. Ok—
ober.
Neunkirchen, 24. Sept. Giegenzucht,) Der
zZiegenzuchtverein Neunkirchen hat die Böcke der
ßemeinde, übernommen, und, den ganzen Ort in
»rei Stationen eingeteilt. Das Dedgeld beträgt
ine, Mark und wird sofort an den betreffenden
Bockhalter bezahlt. Die Verlosung der Zentrifuge
vird in der nächsten Versammlung stattfinden
Dirmingen, 29. Sept. (Der Obst- und
ßartenba uverein) veranstaltete am Sonn—
ag im Saale Wilh. Heintz (John) eine Aus—
tellung von Obst, Gemüse und Konserven.
sach vorhergegangener Prämiierung fand im
lusstellungslokale von 2 Uhr ab Konzert statt.
die Ausstellung dauert bis Mittwoch, den 2
RNtober.

bessepsher zelger
des odurbeücser sirelsblüft
boemeinderutswuhl zu Friefrichölhul.
Bei den Gemeinderatswahlen am 24., 25.
26. und 27. d. Mts. wurden die nachstehenden
derren gewählt:
Von der III. Klasse:
1. Klauck Josef, Bergmann zu Bildstock,
2. Dorscheid Matthias, Bergmann zu Fried—
richsthal,
3. Kiefer Friedrich, Bauunternehmer zu Bild—
stock,
4. Schmitt Peter X., Bergmann zu Fried—
richsthal,
5. Wolf Matthias, Grubenschreiner zu May—
bach.
Von der II. Klasse:
l. Linn Otto, Buchdruckereibesitzer zu Fried—
richsthal,
2. Voltmer Karl, Fahrsteiger zu Bildstock,
3. Eisel Wilhelm, Schichtmeister zu Bildstock
1. Raven Ludwig, Wirt zu Erkershöhe.
Von der J. Klasse:
l. Giani Karl, Oberbergrat zu Friedrichsthal.
2. Everding Hermann, Berginspektor zu Fried—
richsthal,
3. Steuer Fritz, Mechaniker zu Friedrichsthal.
4. Dr. Dupuis Franz, prakt Arzt zu Bildstock,
5. Gräber Ludwig, Fahrsteiger zu Mayhbach.
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen
sind innerhalb 2 Wochen vom 3. Oktober er.
ab bei dem unterzeichneten Gemeindevorstand
anzubringen.
Friedrichsthal, den 28. September 1912.
Der Bürgermeister:
Forster.

—92— hühnep,
besteEierlegerder
*»Welt. Verlangen
Sie Katalog umsonst.
Lissberger,
Jainstadt No. 44 (Baden).
Rasse ij
8 —ILL
lief. v. 1 Mk. an. Preisl.
zratis. Geflügelhof in
Dnterschüpf 4A4 (Baden]

Turschlieber
Marke „B. K. S.“
billigst bei
AIb. Hornung,
Völklingen. Friedrichstr

q

(mundelsicher).
Für alle Verpflichtungen haftet der Kreis
Saarbrũucken.
M(assenlokal: Saarbrücken l, Gerichtsstr. Nr. 3
Kassenstunden: 81/3—-1, 3-4 Uhbr.
Samstag nachmittag geschlossen.
Annahmestellen:
Altenwald bei Ludwig tlögel, SchloBbersstr. 8.
3rebach bei Emil Adam, Kaufmann, Provinzialstrabe
 54.
Sꝛrefeld bei, Jak. Mever, Obersteiger.
Dudweiler bei Ph. Fink, Kaufmann, Bahnhofstrahbe
 11.
Friedrichsthal bei Huppert, Hauptlehrer, Kaiserstrabe
 3742.
Fürstenhausen bei Vitus Prümm, Lehrer, Schulstrabe
 12.
iuichenbach bei Haeber, Lehrer a. D. Kirchstrabe
 29.
deusweiler bei Joh. Bapt. Doerr, Kaufmann.
Provinzialstrabe 180.
M(leinblittersdorf bei Nikolaus Burger, Ein-—
nehmer, Saarbrückerstraße 16.
Louisenthal bei Karl Schenkelberger? Glassuüttendirektor,
 Bahnhofstrabe soes
2üttlingen bei Albert Dörr, Lehrer, Hauptstrabe
 87 BitterstraBbe.
uierschied bei Nikolaus Schneider, Maschinensteiger
 a. D., Holzerstraße 2.
sulzbach bei Karl Simon, in Firma G. H. Simon
Wwe., Lisenhandlung.
Vehrden bei Jussstus Otto, Schlosser. Mühlenstrabe
 à.
            
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