Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
derqusgegeben vom Königl. Landratzamt Saarbrcken, Redaktion des nichtamtlichen Teiles, Druck und Nr. 39. 38. Jahrgang. Infertionsgebahren: bie ögespaltene Zeile oder deren Raum 20 Pfg, bei wiederholter Aufnahme
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ur das Kreisbla eträgt sährlich &Mk, auswär. ei den Postansta Tie Abonue— 2 rö eren LUnzeigen Tonnerstag nzeigenaufträge sind an den Verlag des Saarbrücker Kreisblattes zu richten.
8 e erhalten das Kreisblatt kostenlos alsSonderbetlage on ag, ep ember 2 — — 12) und in ve Kar Lrstr. ee

gohidstutushüngen ger õÄpflesbehheden.
Die Besitzer Preußischer Staatsanleihen haben
zekanntlich das Recht, ihre Forderungen in das
Staatsschuldbuch gegen Einreichung der Wert⸗
bapiere eintragen zu lassen. Eine solche Eintra—
zung gewährt mannigfache Vorteile. Sie sichert
unbedingt gegen den Schaden, der durch Dieb—
tahl, Verbrennen oder sonstiges Abhandenkom—
nen oder durch Beschädigung der Effekten ent—⸗
tehen kann, sie erspart das Abschneiden der Zins—
scheine und das Erneuern der Zinsscheinbogen.
Die Zinsen werden den Inhabern eines Kon—
ros im Staatsschuldbuch durch die Post unmit—
telbar zugesandt oder auf Reichsbank-Girokonto
überwiesen; sie können auch bei den Regierungs—
hauptkassen, den Kreiskassen und den Reichsbank—
tellen sowie bei einzelnen Steuerämtern ab—
zehoben werden. Dabei werden laufende Verwal—⸗
ungskosten nicht berechnet und neuerdings sind
durch das Gesetz vom 24. Juli 1904 auch die
ßebühren für die Umwandlung von Konsols
n Buchforderungen aufgehoben worden.
Um die Vorteile dieser Kapitalsanlage wei—
esten Kreisen auf die einfachste und billigste Weise
ugänglich zu machen, hat der Herr Finanzminister
ämtliche Regierungshauptkassen und sämtliche
Kreiskassen außerhalb Berlins angewiesen, vom
Publikum Staatsschuldverschreibungen anzuneh—
nen, die erforderlichen Antragsformulare ihrer—
eits nach den Erklärungen der Antragsteller am
Schalter auszufüllen und an das Staatsschuld—
zuch-Bureau zu übermitteln. Darüber hin—
aus sollen aber die erwähnten Kassen von Jeder—
nann auch bares Geld zum Ankauf Preußischer
Staatsanleihen und deren sofortiger Eintragung
n das Staatsschuldbuch annehmen. Die betei—
igten Beamten haben über die bei dieser Ge—
egenheit zu ihrer Kenntnis kommenden Ver—
nmögensangelegenheiten gegen Jedermann, insbe—
'ondere auch gegenüber den Steuerbehörden, das
unverbrüchlichste Stillschweigen zu beobachten.
Außer den geringfügigen Spesen an Kurtage
und Stempel bei dem Ankauf der Konsols wer—
den für die Vermittelung der Eintragung Ge—
bühren nicht erhoben. Hierdurch ist jedem, der
rinen kleineren oder größeren Kapitalbetrag zins—
bar anzulegen hat, die Möglichkeit gegeben, durch
Linzahlung bei der ihm nächst gelegenen König—
lichen Kasse ein Konto im Staatsschuldbuch ohne
ede Schreiberei und Umständlichkeit und möglichst
billig zu erwerben.
Dieselben Geschäfte wie die Königlichen Kas—
en übernehmen auch die mit Kasseneinrichtung
ersehenen Reichsbankstellen, jedoch gegen Erhe—
zung einer geringen Provision.
Die Billigkeit und Einfachheit dieser Kapi—
alsanlage in Verbindung mit ihrer Sicherheit
ind der Kostenlosigkeit der laufenden Verwal—
ung erscheint geeignet, die Eintragung von Kapi—
alien in das Staatsschuldbuch und zwar beson—
ders auch in den Kreisen kleinerer Kapitalisten
ioch beliebter zu machen, als sie es schon jetzt
st. Wie vielfach schon jetzt von den Vorteilen
des Staatsschuldbuchs Gebrauch gemacht wird,
zeigt der Umstand, daß bereits mehr als 1700
Millionen Mark dort eingetragen sind, wobei
noch bemerkt sein mag, daß über 36 Prozent
der Konten auf Posten bis zu 4000 Mark ein—
schließlich lauten.

Dieselben Einrichtungen wie für die Preußi—
schen Staatsanleihen und das Staatsschuldbuch
ind auch für die Reichsanleihen und das Reichs—
chuldbuch getroffen. III. k. 7774.
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oe sheuupeoodutz.
Die gemäße8 2 des Gesetzes zur Verhütung
don Hochwassergefahren vom 16. August 1905
G.S. S. 342) aufgestellten Verzeichnisse des
Sulzbaches im Stadt- und Landkreise Saar—
brücken werden hiermit endgültig festgestellt.
Coblenz, den 30. August 1912. I. D. 7450.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz.
bokunnmochungen
—IIIILI
Nachdem der Herr Oberpräsident der Rhein—
provinz durch Erlaß vom 13. Juli d. J. (II.
2593) dem Kirchenvorstande der katholischen
Pfarrgemeinde Scheuern im Kreise Ottweiler die
Erlaubnis erteilt hat, zum Besten des Neubaues
eꝛiner Kirche in Scheuern im Jahre 1913 ein?
inmalige Hauskollekte bei den katholischen
Bewohnern der Regierungsbezirke Aachen, Cob—
senz, Cöln und Trier abhalten zu lassen, werden
rachslsehend die Namen der Sammler, soweit der
Regierungsbezirk Trier in Betracht kommt, zur
zffentlichen Kenntnis gebracht:
2. Pfarrer Tressel in Scheuern, Kr. Ottweiler,
. Albrecht Tausch in Scheuern, Kr. Ottweiler,
.Joh. Ames in Scheuern, Kr. Ottweiler,
.Michel Warken in Scheuern, Kr. Ottweiler,
Jakob Wilhelm in Scheuern, Kr. Ottweiler
Mich. Finkler in Scheuern, Kr. Ottweiler,
Nikolaus Schmitt in Neipel, Kr. Ottweiler,
NRikolaus Brachmann in Neipel, Kr. Ottw.
Johann Niehren in Scheuern, Kr. Ottw.
Peter Schuster in Ueberroth, Kr. Ottw.
Michel Thies in Ueberroth, Kr. Ottweiler,
Michel Scherer in Neipel, Kr. Ottweiler,
Peter Warken aus Scheuern, Kr. Ottweiler,
Josef Schneider in Lindscheid, Kr. Ottw.
Johann Bommer in Lindscheid, Kr. Ottw.
Nikolaus Finkler in Lindscheid, Kr. Ottw.
Josef Scholl in Lindscheid, Kr. Ottweiler,
Nik. Wilhelm in Lindscheid, Kr. Ottweiler
Johann Endres in Lindscheid, Kr. Ottw.
Michel Bambach aus Saarbrücken 3,
Peter Meinhardt aus Bärenbach-Sohren,
Johann Gietzen aus Hirschfeld (Büchen—
beuren),
23. Josef Schuhmacher aus Sinthern b. Brau—
weiler,
2q. Peter Falk aus Neipel, Kreis Ottweiler.
Trier, den 3. September 1912. II. F. 1900.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: Rudorff.
Bekanntmachung,
den Lehrgang in der Hufbeschlaglehrschmiede hier
betreffend.
Es wird hiermit bekannt gegeben, daß der
aächste Lehrgang in der Hufbeschlag-Lehrschmiede
hier J
am Dienstag, den 1. Oktober 1912,
ginnt.

2

Die Lehrschmiede hat den Zweck, künftigen
Beschlagschmieden die Gelegenheit zur Erwerbung
derjenigen Kenntnissen im Hufbeschlage zu geben,
velche zum Bestehen der im Gesetze vom 18. Juni
1884, betreffend die Ausũübung des Hufbeschlag⸗
Gewerbes, vorgeschriebenen Prüfung und zur
rationellen Ausübung des Hufbeschlages erforder—
lich sind.
Als Schüler werden in der Regel nur solche
Personen aufgenommen, welche die Gesellen—
prüfung im Hufbeschlage bestanden haben. Aus—
nahmen können in besondern Fällen von der
tändigen Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zu—
gestanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehr—
zang sind unter Beifügung der erforderlichen
Zeugnisse mindestens 14 Tage vor Beginn des
Kursus an die ständige Aufsichtsbehörde der
dehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der
Schmiede-Innung zu Trier, Schmiedemeister A
Rusbaum, Pferdemarkt Nr.s hier, zu richten
welche über die Aufnahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler sollen in der Regel
an einem Kursus nicht teilnehmen. Der Lehr—
zang umfaßt einen Zeitraum von drei Monaten
Es findet in jedem Vierteljahr ein solcher statt,
dessen Schluß jedesmal mit der von der staat—
iichen Prüfungsbehörde für Hufschmiede anbe—
zaumten, in dem Amtsblatt bekannt gemachten
Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre
praktische Ausbildung unentgeltlich; sie haben
aber für ihren Unterhalt selbst zu sorgen und
dor Ablegung der Prüfung eine Prüfungsgebühr
don 10 Mk. zu entrichten. Auch hat jeder Schüler
den Leitfaden des Hufbeschlags von Professor
Dr. Eberlein sich anzuschaffen.
Mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen,
welche bei den Prüfungen für das Hufbeschlag—
zewerbe in stets steigendem Maße gestellt werden.
kann der rege Besuch der Lehrschmiede nicht
dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 23. August 1912. I.B. 565
Der Regierungs-Präsident.
RVBeSchulin.
— —
—VVD
Bekanntmachung.
Die unterm 5. 9. 12 für den durchgehenden
Fuhrwerksverkehr angeordnete Sperrung der
Winterbergstraße wird hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 14. September 10912.
Der Königliche Polizeidirektor.
J. A.: Dr. Werther.
zohunmochuüngen gocderer behörsden.
Bekanntmachung.
Das Proviantamt Metz wird den Ankauf
von Hülsenfrüchten (Erbsen, Bohnen, Linsen)
aus 1. und 2. Hand am 1. Oktober d. J. auf⸗
aehmen und bis Mitte Februar n. Is. fort—
setzen.
Muster können direkt an das Proviantamt
Metz oder auch durch das Proviantamt Saar—
drücken vorgelegt werden; ferner liegen die
dieferungsbedingungen beim diesfeitigen Amte
zur Einsicht bereit.
Saarbrücken, den 9. September 1912.
Königl. Proviantamt.
            
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