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reisblatt.
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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
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zerauzgegeben vom Köonigl. Landratsamt Saarbrücken. Redaktion des nichtamtlichen Teilez, Druck und Nr. 37. 38. Jahrgang. Infertionsgebühren: die ogespaltene Zeile oder deren Raum 20 Pfg, bel wiederholter Aufnahrmne
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ür das isblatt beträgt jährlich 4 auswarts bei ostanstalten 5,00 Mt. Tie Abonnenten der —2 Anzeigen D ztags i jträ n des ü eisblattes zu richten
r ee we et eedeh — — ———— alsSonderbeilage on ag, a ep ember Ve eege au — — —— —— ee
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Jos sidniglichon Roglerungs-Prüslenton
Bekanntmachung.
Im Anschlusse an meine Bekann:!:achung
bom 5. d. Mts. (J. A. 4838) bringe ich hier—
zurch zur Kenntnis, daß mit Genehmigung
der Herren Minister des Innern und der Fi—
nanzen die Ziehung der dritten Serie der
3eldlotterie zur Wiederherstellung der
beste Coburg auf den 8. 9., 10., 11. und
2. April 1913 festgesetzt worden ist.
Trier, den 23. August 1912. L. A.5418.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: Russell.
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Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Kanalisationsarbeiten
vird die Kanalstrafße ven Kronprinzen- und
fisenbahnstraße bis auf eiteres für den durch—
Jehenden Fuhrwerksverkehr polizeilich gesperrt. —
die Strafensperrung wird durch entsprechende Schil—
der kenntlich gemacht. Zuwiderhandlungen werden
ruf Grund der 88 58 und 60 der Straßenpolizei—
erordnung vom 20. September 10902 bestraft.
Saarbrücken, den 29. August 1912.
Der Königliche Polizeidirektor.
J. V.:
Sommer.
Regierungs-Assessor.
Belanntmachung.
Wegen Ausführung von Kanalisationsarbeiten
vird die Dellengartenstrafe und die Straße am
beren Hahnen bis auf, Weiteres für den durch—
ehenden, Fuhrwerksverkehr polizeilich gesperrt. —
ie Straßensperrung wird durch entsprechende Schil—
der kenntlich gemacht. Zuwiderhandlungen werden
zuf Grund der 88 58 und 60 der Strabpenpoli—
eiverordnung vom' 20. September 1902 bestraft.
Saarbrücken, den 31. August 1912.
Dder Königliche Polizeidirektor.
J. V.:
Sommer—
Regierungs-Assessor.
Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Pflasterarbeiten wird
die Eisenbahnstraße von der Vorstadtstraße bis zur
Wilhelm-Heinrichssrafe vom 2. September 1912 bis
nuf Weilteres für den durchgehenden Fuhrverkehr
»ouzeilich gesperrt. Die Straßeusperrung wird
durch Aufstellung entsprechender Schilder an ge—
eigneten Stellen kenntlich gemacht. Zuwiderhand—
ungen werden auf Grund der 88 58 und 60 der
—— vom 20. September 1902
estraft.
Saarhrücen, den 30. Auqust 1912.
Der Königliche Polizeidirektor.
J. A.:
Dær., Werxther.
Polizei⸗Assessor.
Wegen Ausführung von, Kanalisationsarbeiten
wird die Bismarckstraße von der Oberen Lauerfahrt
is zur Uhlandstraße bis auf Weiteres für den
durchgehenden Fuhrwerksverkehr polizeilich gesperrt.
— Die Straßensperrung wird durch entsprechende
Schilder kenntlich gemacht. Zuwiderhandlungen wer—
den auf Grund der 88 58 und 60 der Straßen—
rolizeiverordnung vom 20. September 1902 bestraft.
Saarbrücken, den 4. September 1812.
Der —
VUn Werther.
Die unterm 25. 7. 30. 7. und 2. 8. 1912 für
den durchgehenden Fuhrverkehr angeordnete Sper—
ung der Braueritraße zwischen Dudweiler- und
Kantstrafe und zwischen Kantstraße und Fichte—
trape sowie der Cäcilienstraße zwischen Johannis—
ind Nauwieserstraße wird hiermit aufgehoben.
Saarhbrücken, den 3. September 1012.
Der Konigliche Polizeidirektot.
deMerther.
behumeckluges
ddos sidnlutlchen Lunseulöumies.
Belanntmachung.
Hierdurch mache ich bekannt, daß die Aeuße⸗
ungen für oder gegen die Errichtung einer
zwangsinnung für das Bäckerhandwerk im
ßezirke der Bürgermeisterei Sulzbach schrift—
ich
bis zum 25. September 1912
einschließlich, oder mündlich in der Zeit vom
10. bis einschließlich 25. September 1912
zei mir abzugeben sind.
Die Abgabe der mündlichen Aeußerung
ann während des angegebenen Zeitraums
verktäglich von 9 bis 12 Uhr vormittags und
von 4 bis 6 Uhr nachmittags in den Dienst—⸗
äumen des hiesigen Landratsamts, Schloß—
olatz 8, Zimmer Nr. Z, erfolgen.
Ich fordere hierdurch alle Handwerker,
velche im Bezirke der Bürgermeisterei Sulz—
dach das Bäckerhandwerk betreiben, zur Ab—
gabe ihrer Aeußerung mit dem Bemerken auf,
»aß nur solche Erklärungen, welche erkennen
assen, ob der Erklärende der Errichtung der
zwangsinnung zustimmt oder nicht, gültig sind
ind daß nach Ablauf des obigen Zeitpunkts
ingehende Aeußerungen unberücksichtigt blei—
ben.
Die Abgabe einer Erklärung ist auch für
iejenigen Handwerker erforderlich, welche den
Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung
gestellt haben.
Saarbrücken, den 2. September 1912.
Der Kommissar
des Herrn Regierungspräsidenten.
von Raczeck, Regierungs-Assessor
In Ottendorf, Kreis Bolchen, ist die Maul- und
Kiauenseuche erloschen.
Saarbrücken, den 5. September 1812.
Der Königl. Landrat.
J. V.:
v. Raczeck.
Regierungs-Assessor.
Bekanntmachung.
Die landwirtschaftliche Winterschule (land⸗
virtschaftliche Fachschule) der Landwirtschafts—
ammer für die Rheinprovinz in Saarlouis,
ür die Kreise Saarlonis und Saarbrücken, be⸗
zinnt ihren 15. Lehrgang am 5. November
dieses Jahres, vormittags 10 Uhr, und schließt
*—nde März 1913. — Das Schulgeld beträgt
ftür einen Schüler im 1. Winter 30 Mark, im
2. Winter 25 Mark.
Lehrgegenstände sind: Grundlehren der Che—
nie, ausgewählte Abschnitte aus der Physik
bflanzenkunde (Botanik), Pflanzenbau, Bo—
enbearbeitung, Düngerlehre, Wiesen- und
Kartenbau, Maschinen- und Gerätekunde, land—
wirtschaftliche Betriessehre, Buchführung;
Rechnen, Raumlehre, Schreiben, Aufsatz, Ge—
chäfts⸗Aufsätze, Korrespondenz ꝛc.; Zeichnen.
Feldmessen, Nivellieren.
„Aogangs-Zeugnisse“ erhalten diejenigen,
welche das vorgeschriebene Pensum in 2 Win⸗
tern erledigt haben.
Für die Benutzung der Eisenbahn zum
Schulbesuch können Monats- oder Schüler—
Fahrkarten genommen werden.
Anmeldungen zur Aufnahme bei dem Di—
rektor der Schule, Oekonomierat Herrn Mur
zel in Saarlouis, Neystraße 1.
Für würdige Schüler aus dem Kreise Saar—
zrücken werden für gewöhnlich 120 Mk. Zu—
chuß zu den Gesamtkosten pro Kursus vown
ßreise gewährt.
Saarbrücken, den 2. September 1912.
Dor Königliche Landrat.
J. V.: v. Raezeck.
Bekanntmachung.
Gemäß 8 51 ff. der Kreisordnung vom 30
Mai 1887 haben im November d. Is. die Wah⸗
en zur regelmäßigen Ergänzung des Kreis—
ages stattzufinden und ist zuvor ein Verzeich—
ris der zum Wahlverbande der größeren
hrundbesitzer gehörigen Grundbesitzer, Ge—
verbetreibenden und Bergwerksbesitzer aufzu—
tellen.
Dieser Wahlverband besteht
a) aus den zur Zahlung von Kreisabgaben
verpflichteten Grundbesitzern mit Einschluß
der juristischen Personen, Aktiengesellschaf⸗
ten und Kommanditgesellschaften auf Aktien,
welche mit ihrem gesamten, innerhalb des
Kreises belegenen Grundeigentum mit min—
destens 150 Mark zur Grundsteuer staat—
lich veranlagt sind. (Ges. vom 21. 5. 1861
GeS. S. 253.)
den Gewerbetreibenden und Bergwerksbe⸗
sitzern, welche wegen ihrer innerhalb des
Kreises betriebenen gewerblichen Unterneh—
mungen nach 8 80 des Gewerbesteuergesetzes
vom 24. 6. 1891 in den Klassen J und II
mit 300 Mark und mehr Gewerbesteuer
veranlagt sind.
Von der Teilnahme an dem Wahlverbande
der größeren Grundbesitzer sind die Gemein—
den nach Maßgabe des 8 35 Absatz 4 der Kreis—
o»rdnung ausgeschlossen. Dasselbe gilt von den—
enigen Vereinigungen von Grundbesitzern —
Behöferschaften ꝛe., deren gemeinschaftliches
Figentum nicht nachweislich durch ein besonde—
ces privatrechtliches Verhältnis entstanden ist.
Das hiernach neu aufgestellte Verzeichnis
»er Wahlberechtigten wird nachstehend veröf—
entlicht. Anträge auf Berichtigung desselben
ind binnen 4 Wochen nach Ausgabe dieses
Blattes bei dem Kreisausschuß anzubringen.
hegen dessen hierauf ergehenden Beschluß fin—
det innerhalb 2 Wochen die Klage bei dem
Bezirksausschuß statt.
Saarbrücken, den 3. September 1918
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J. V.e: von Raczeck.
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