Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücken, den 27. August 1912.

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taischen üzeoel.
Polizeiliche Vorschrift.
Auf Grund der 88 1, 2 und 7 des Gesetzes
hom 27. Februar 1878 (23. März 1885) be—
treffend Maßregeln gegen die Verbreitung
der Reblaus wird hiermit folgendes verord—
iet:
Das Fortnehmen, Vernichten, Umwerfen,
Beschädigen oder Unkenntlichmachen der
Pfähle und Tafeln, welche zur Abgren⸗
zung und Bezeichnung der bisher entdeck—
en und als solche öffentlich bekannt gege—
denen Neblausherde oder einzelner diesen
derden zugewiesener Grundstücke dienen,
ist verboten.
Dasselbe gilt von den Pfählen, mit wel—⸗
hen die anfänglich einem Reblausherd zu—
gewiesenen, später jedoch aus demselben
»ehufs Freigabe zum Anbau mit Gewäch—
en wieder ausgeschiedenen Grundstücke ört⸗
lich abgegrenzt worden sind.
Jede Veränderung, Beseitigung, Beschädi⸗
zung oder Vernichtung der Einfriedigun—
gen (Drahtumzäunungen ꝛc.) der bisher
entdeckten und als solche öffentlich bekannt
jegebenen Reblausherde ist verboten.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehen⸗
den Bestimmungen werden auf Grund des
87 des Gesetzes vom 27. Februar 1878
(23. März 1885), soweit nicht nach an—
deren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
z8 30 und 34 des Feld- und Forstpolizei—
zesetzes vom 1. April 1880 eine höhere
Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu
150 Mk. oder mit Haft bis zu 4 Wochen
bestraft.
tdoblenz, den 11. August 1892.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz.
gez. Nasse.
Borstehende „Polizeiliche Vorschrift“ bringe
ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Saarbrücken, den 20. August 1912.
Der Rünice Pol.Direktor.
J. V.:
Sommer, Regierunas-Assessor.

Belanntmachung.
Die unterm 11. Juli 1912 für den durch—
zehenden Fuhrverkehr angeordnete Sperrung der
Saarstraße wird hiermit aufgehoben.
Saarbrüden. den 24. August 1912
er Königliche Polizeidirektor.
J. V.: Sommer,
Regierungs⸗Assessor.

Stand

Wohnort

Steuerinspektor
Hastwirt
Dberlehrer
Bierverleger
Rittmeistet, 5. Chev.⸗“N.
Malermeister
Steiger
Rentner
KRaufmann
Dberleutn., F.“A.R. 8

Völklingen
Cölln
Nutzbach
ölkeingen
aargemünd
Jaarbrüden
Famnphausen
Aite Glashütte
eAlte Glashütrte
Charlottenburg

Bekanntmachung.
Die unterm 24. Mai 1912 für den durch—
gjehenden Fuhrverkehr angeordnete Sperrung
der Rosenstraße zwischen Bismarck- und Main—⸗
zerstraße und der Marktstraße zwischen Kal—
enbach- und Gerberstraße wird hiermit auf—
gehoben.
Rgarbrücken, den 29. August 1912.
Der Königliche Polizeidirektor.
J. V.:
Sommer, Regierungs-Assessor.
Vekanntmachung.
Wegen Ausführung von Kanalisationsar—
eiten wird die Karlstraße bis auf Weiteres
ür den durchgehenden Fuhrverkehr polizei—
ich gesperrt. Die Straßensperrung wird durch
ntsprechende Schilder kenntlich gemacht. Zu—
diderhandlungen werden auf Grund der 88
8 und 60 der Straßenpolizeiverordnung vom
»0. September 1902 bestraft.
Zaarbrücken, den 29. August 1912.
Der Königliche Polizeidirektor
J. V.:
Sommer, Regierungs-Assessor.
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— JVV
Bekanntmachung.
In den Tagen vom 21.-24. September ds
zs. findet in Saarbrücken die 79. Generalver—
ammlung des landwirtschaftlichen Vereins
ür Rheinpreußen, verbunden mit einer vom
21.-29. September dauernden Provinzialaus—
tellung statt. Um den Sinn für Landwirt—
chaft bei der Jugend zu wecken, erscheint ein
zesuch der Ausstellung durch die Schulklassen
inter Führung der Lehrpersonen zweckmäßig.
die Lokalabteilung ist bereit, für Schulklassen
inter Führung der Lehrpersonen den Ein—
rittspreis auf 10 Pfg. pro Schulkind zu er—⸗
näßigen und für jede Klasse auf 10 Kinder
2 Freikarten zur Verteilung an unbemittelte
z„chulkinder zur Verfügung zu stellen. Als
Besuchssstage für die Schulen können nur die
Tage vom 25.-28. September einschließlich in
betracht kommen.
Saarbrücken, den 27. August 1912.
kgl. Kreisschulinspektion
II. Völklingen.
J. B. Marx. Tümmeler.

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Kreis

Saarbrücken

Saargemünd
Saarbrücken
Forbach
Charloltenburg

der Königliche Landrat,
von Miquel.
— —
Belanntmachung
Die Brigade-Mandver des XVI. Armeekotps
inden vom 10. —13. September 1912 auch in
Teilen des Kreises Saarbrüchen-Land statt.
Die Truppen beabsichtigen, während der Brd
zade-Mansver an den Biwakstagen die gesamten
Verpflegungs- und Biwaksbedürfnisse freihändig
anzukaufen.
Um eine allgemeine Vorbereitung der Be—
keiligten zu erreichen und den Truppen den An—
kauf zu erleichtern. wird ergebenst ersucht, in
dem amtlichen Kreisblatt auf das vorstehend ge⸗
nannte Verfahren des freihändigen Ankaufes der
Bimakls- pp. Bedürfnisse durch die Truppen auf⸗
nerksam zu machen. —
Metz, den 18. Juli 1912.
Von Seiten des Generalkommandos.
Für den Chef des Generalstabes.
gez. Fischer. J
Maior im Generalstabe.

Bekanntmachung.
Ueher das Gehöft des Bergmannes Jakob
vanter zu Herrensohr, Jakobstraße 24,
st, nachdem bei einem geschlachteten Schweine
Ausbruch der Rotlaufseuche tierärztlicherseits
estgestellt wurde, die Sperre verhängt und
ind die erforderlichen Schutzmaßregeln ange—
»rdnet worden.
Tudweiler, den 23. August 1912.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Jost.

Bekanntmachung.
Die Rotlauf-Seuche in dem Gehöfte der
Witwe Friedrich Käufer zu Otten«
hausen ist erloschen. Die angeordneten
Zperrmaßregeln sind wieder aufgehoben.
Bersw-rer (Saar), 20. Aug. 1912.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister:
Müller.

Bekanntmachung.
Die Roriuuf⸗Seuche unter dem Schweine«
hbestande des St. Josefs⸗Krankenhauses zu Volt⸗
tingen ist erloschen und sind daher die ange⸗
ordneten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben
worden.
Völklingen, den 28. August 1912.
Die Polizei⸗Verwaltung
Der Bürgermeister
Sohns.
            
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