Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücen verbunden mit Oefsentlichem Anzeiger.
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Mittwoch, 24. Janugr 1612, e u e aotee eet Vn en ie 7 —S——
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gzerausgegeben vori Konigl. Landraisauat Sacrbrücen. Redakiion des nichteratlichen Teiles, Truck und
eriag don EH Scent in Volklingeg Zweigicderlessiung Saarbrden. Ser ibne entspreis
ür de reigblatt bettaat jäbrlich ruearis der den Vostustatten Fog r Sie Abonnenlen der
*aarbrücker Reueste Rechrichten und der Volllingern Zeit ung erhauuen das Kreisblatt toftenlos alssonderbeilage
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Ah enon.

des Namen und Wohnortes des Finders, sowie
des nächsten Postamtes eine telegraphische Depesche
abzuschicen ist.
Der Finder reip. der Ablieferer des Apparates
rhält eine Belohnung von 5 Mk. in besonderen
Fällen, wenn die Bergung besonders schwierig
»der zeitraubend war, aber mehr. Außzerdem
verden alle notwendigen Auslagen zurückerstattet.
Im Falle einer mutwilligen Beschädigung eines
Apparates oder eines Versuches, den Schutzkasten
in irgend einer Slelle zu öffnen, wird nicht nur
eine Belohnung gezahlt, soudern auch noch ein
Verfahren wegen Sachbeschädigung eingeleite
verden.
Die Ballons, Apparate und alles Zubehör
ind „fiskalisches Cigentum“.
2. Die zu demselben Zwecke benutzten
Drachen haben meist die Gestalt eines vier—
cig offenen, aus Holz- oder Metallitäben be—
tehenden Kasten, der teilweise mit Stoff bekleide!
st.

Diakon Koeth, Diakon Leppte und Pfarrer
ee aus Rreumach, Rugust Sonn aus Reun—
itxee Triet, Robert, Beden aus Huns⸗
ßeigt 8. Bez. Chin und Wish. —Panohvfer
aus Rütheim a. d. Ruhr.
Trier, den 2. Januar 1912.
Der Regierungs-Präfsident.
J. V.: Alsen—

Bekanntmachung,
betreffend
Benachrichtiaung und Anleitung über die Be—
zandlung von Lusiballsuns oder Drachen und
zugehörigen Apparaten. welhhe aufgefunden
werden.
Zum Zwecke wissenschaftlicher Erforschung der
vöheren Luftschichten läßt man kleinere oder
rößere mit Gas gefüllte Luftballons steigen,
»der auch Drachen vom Winde emporheben,
velche Instrumente tragen, die selbsttätige Auf—
eichnungen über die Temperatur, die Feuchtig—
eit, die Windstärke usw. ausführen. Da diese
Zailons usw. zu klein sind, um Menschen tragen
u können, so wird vorausgeseßt, daß sie —,
n verständigen Leuten gefunden —, in zwed—
näßiger Weise behandelt und aufbewahrt und
hließlich an den Eigentümer zurückgeschickt wer—
en.
Zu diesem Zwede seien solgende Vorschriften
egeben, von deren strenger Befolgung nicht nur
er Wert der Aufzeichnungen, sondern auch die
böhe der an den Finder zu zabhlenden Belohnung
tbhängt.
4. Die Ballons sind mit entzuündlichem
sase, Wasserstoff oder Leuchtgas gefüllt und
nüssen deshalb fern vom Feuer gehalten werden.
Besteht die Hülle derselben aus Papier, so zer—
reiße man sie, um das Gas entweichen zu lassen.
Bei Stoff- oder Gummihüllen binde man den
Ballon auf, richte die Oeffnung nach oben und
ntleere das Gas durch Drücken, ohne den
Stoff viel zu zerren oder zu reiben; danach wickle
nan ihn glatt zusammen.
he Wird ein Ballon bemerkt, der noch in der
⸗Luft fliegt, so geht man ihm nach und suche zu—
nächst den an ihm hängenden Apparat aufzu—
finden, der in einem Kästchen oder Körbchen stegt,
und ihn vor Beschädigungen zu sichern. Be—
DN sonders vermeide man, den Apparat hart an—
zufassen oder mit den Fingern in ihn hineinzu—
greifen. Ehe man ihn abschneidet, sichere man
den Ballon gegen das Davonfliegen, indem man
»nihn irgendwo festbindet. bis sein Gas entleert
Wift.
Gummiballons, welche meist einen Durch—
messer von 1 bis 2 m haben, pflegen in der
Bshe zu platzen und lassen dann den Apparat
Smittels eines Fallschirmes zur Erde niedersinken;
ggewöhnlich bedeckt dieser den Apparat, oder er
— 2 in eitem Baum fest, während der Apparat
a„. unter ihm hangt, oder am Erdboden liegt. Bei
dem Herunterholen ist vor allen Dingen ein
Herabstürzen des Apparates zu vermeiden.
Der Apparat ist nunmehr unter Vermeidung
zuller unnötigen Erschuterungen in einem trodnen,
nicht zu warmen Raum aufzubewahren, bis er
tweder abgeholt wird, oder bis eine für seinen
Rüätransport mit der Vost bestimmte Kiste ein—
b in welcher sich nähere Anwelsungen sowie
ragebogen befinden, der tunlichst genau au⸗-Afüllen
 ist.
An dem Ballon oder am Apparate findet
ian einen Briefumschlag, der die Adresse ent—
ält, an welche sohald als irgend möglich unter
mnnner Angabe der Nummer des Apparates

Des Königs Majestät haben durch Aller höchsten
Erlaß vom 21. ZJun 1811 30 genehmigen geruht.
dat die Vose der mit Genehinigung des Mini—
teriuris sür Elsaß-Lothringen von dem Straßdur⸗
ger NMuüunsterperein zur Wiederherstellung des Stceaß⸗
purger, Vtünstekrs in zehn Serien zu veranalsenden
Heldlotterie miteinem Retnertrage von 250 000
Vacrk und einem Spieltapitale von 7500000 Mt.
ni Preußischen Staatsgebiete vertrieben werden
dürscin. In jeder Serie sollen 250 000 Lose zu 3
Piarkt ausgegeben und 9339 Bargewinne im Ge—
fsamtwette von 250 000 M. ausgespielt werden.
Die Hiehung der ersten Serse der Lotterie findet
Ende April 1912 statt; mit dem Vertrieder der
Lose darf am 12. Zanuar 1812 begonnen werden.
Trier, den 8. Januar 1012.
Der Regierungs-Vräsident.
J. V.: Alsen.
Des Königs Maiestät haben durch Allerhöchsten
Erlaz vom 3. Inli 1811 bem Nalurschuspartoetein
in Stauttgart zur Anlegung eines Naturschutzpar kes
in der Lüncburger Heide die Ausspielung einer
Geldlotterice für den Umfange der Monarchie
mit einem Spieltapital von 1360000 MNart und
einem Reinertrage von 460 000 Mt. zu bewilligen
geruht.
Bei der ersten Serie der Lotterie sollen 230 000
Lose zu je 3 Mk. ausgegeben und 6419 Barge⸗
winne im GEesamtbetrage von 230 000 Mi auñs
gaepielt kerden. Die Ziehung der ersten Serie ist int
Renehmianng der Herren Minister des Innersi und
der Finanzen auf den 15. und 16. Meärz 1912 fest—
gesetzt worden. Meit dem Vertrieb der Lose dart
erst am 12. Januar 1912 begonnen werden.
Trier, den 8. Januar 1912.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: Alsen.

Da die Drachen mittels eines dünnen Stahl—
zrahtes emporgelassen werden, kommt es ge—
egentlich vor, daß ein kürzeres oder längeres
Stück solchen Drahtes an dem Drachen hängt
Befinden sich in der Nähe »lektrische Straßem
zahnen mit oberirdischer Stromzuleitung und lieg!
die Möglichkeit vor, daß der Drachendraht mit
em elektrischen Staristrom-Draht in Berührung
ommt, so ist jedes Ergreifen der ersteren mit
loßen Händen oder Berühren mit unbedeckten
törperteilen sorgfältig zu vermeiden; man wickle
)eshalb ein dickes trockenes Tuch um die Hände.
»he man den Draht angreift.
Ist der Drachen bei starkem Winde noch in
chneller Bewegung, so versuche man mit aller
Horsicht, den nachschleifenden Draht schnell um
inen festen Pfahl oder einen Baum umzuschlingen.
Dasselbe gilt auch für einen Ballon, welcher eine
Leine oder ein Kabelstüdck nachschleift.
In dem Falle, daß sich Streitigkeiten über
»en Anspruch auf die Belohnung oder aus anderen
vründen ergeben, wird das Köniagliche Laudrats
imnt hierüber enischeiden.
Die Polizei- und Gemeindebehörden werden
»xsucht der sachgemähen Ausführung obiger Vor—
chriften die runlichste Förderung und Unter—
tützung zu teil werden zu lassen und ganz be—
onders durch Belehrung und gelegentliches gutes
Beispiel dabei mitzuwirken, daß diese wichtigen
uind von allen Kulturnationen betriebenen Ex—
perimente von Erfolg begleitet werden.
Trier, den 4. Dezember 1811.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen

Der Herr Minister des Innern hat durch Er—
saß pom 4. 1. 1912 CIe Nr. 83075 Ih dem Verein
Berliner Künstler die Erlaubnis erteilt, gus An—
laß der diesjährigen Großen Berliner Kunstaus⸗
Aung cine öffentliche Verbosung auf der
Ausstellung ausgestellter Kunstwerke und“ von Stein—
druden durch Ausgabe von 200000 Losen in 20 000
Serien zu 10 Stuͤck zum Preise von je1 Mtk. die
ugleich zum einmaligen Besuch der ständigen Kunst.
ausstelumg in dem Künstlerhause Bellevuestraße 8
berechtigen. zu veranstalten und die Lose in der
zanzen Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 20000 Gewinne im Gesamtwerte von
06 000 Mk. zur Ausspielung gelangen. Die Zieh—
ang, wird voraussichtlich im Dezember 1912 n
Berlin stattfinden.
Trier, den 11. Januar 1912.
Der Regierungs-⸗Prasident
J. V.: Alsen

Der, Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat
»urch Erlaß vom 5. Oktober 1910 den Botstän
en der Erziehungsanftatt armer Mädchen u Rie—
rwoörresbach im Furstentum Birkenfend sowse des
Paiscal cuses zu Hof Recntenbach im Kreise Weßg
ar die Erlaubnis erteilt, zum Besten der Ansauen
in den Zahren, 18911, 1812 und 10913 je eine einma—
ige Hauskollekte bei den evangelischen Bewohnern
der Srnoden Saarbrüchen, St. Johann, St. Wen—
del und Trier obralten zu lassen. Vorgusseßung
isd, daß für beide Anstalten glachzettig und von dem
selben Versonen gesammelt wird.
Socit die Emsammlung nicht durch die kirch
ichen Gemeindrorgane bezts. von diesen zube
oichnende Pecsonen geschietn, sind mar der Abhal.
ine d Gilette d Fabrer 1012

Nach einer Anordnung des Herrn Ministers
Hundel, und Gewerbe, soll in der Zeit vom 18.
Wärz bis 1. April ds. Is. in Trier ein Hehgerkur—
us, unter Leitung eines staatlich beauftragten Wan—
derlehrets und eines Lebrheizers peransastet wer
den.
Der Kursus soll den im graktischen Betriebe
olenden Heizern Gelegenheit bieten, sich diejeni⸗
zen Kenntnisfse und Fectigteiten anzueignen, welche
u einer sachgemähen Ausubung des Dienstes al⸗
elbitchidiger Heizer erforderlich sind
Aamenrlich sollen die Kenntnisse der Tellnehmer
vvrqeianentoy 3
            
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