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Bekanntmachung.
Aus Anlaße der bevorstehenden Manöver und
der zu erwartenden Truppendurchmärsche wird die
—u—— hiermit auf folgendes aufmerksam ge—
nacht:
Der Aufenthalt der Zuschguer zwischen oder im
inmittelbarer Nähe der üͤbenden Truppen ist nicht
angängig; die Militärverwaltung gewährt sür Un—
lücksfaäͤlse, die durch uneriaubte Annäherung an
die Truphen entstehen, deine Ensschaäͤdigung. Flur—
schäden dürfen durch die Bevbiterung micht ver—
ursacht, werden. Wo dies geschieht. wird der Ein⸗
zelne haftbar gemacht, Es wirb sich nicht ver⸗
neiden lassen, daß sur Privatfuhrwerke und Automo—
bile a den Straßen durch marschierende Truppen
uind Wagenkolonnen, lange Aufenthalte entstehen
Für Privatwagen, die an die Vn gebunden sind,
mofiehlt es sich daher, das Mansvergelände zu
dermeiden. Jedenfalls ist von der Bevölkerung den
Anordnungen der Gendarmen und Polizeibeamten
ür Freihaltung der Straße Folge zu leisten.
Um die izeen — Kraftwagen in
hrer Schnelligkeit nicht zu behindern, müssen Pri⸗
aatfuhrwerke im Manövergelände stets die rechte
Straßenseite benutzen; auch dürfen sie nicht neben⸗
inander herfahren oder halten, Bei dem starken
draftwagenverkehr ist es zur Verhütung von Un—
Wage dringend gehoten, daß alle Fuhrwerke
⸗ei Nacht außer der Vorderlaterne eine Schluß
aterne führen. Den Fuhrwerksbesitzern wird, da—
— ——
werke mit Schlußlaternen zu dersehen. Anch vitd
darauf aufmerksam gemacht, daß das Ansammeln
don Privatfuhrwerken vor Wirtshäusern und Men—
chenansammlungen an den Straßeneden und Dorfausgängen
in den vom Manöver rruspi oder
in der, Nähe der Biwaks gelegenen Orstschaften
nöglichst vermieden werden müssen, da dadurch er⸗
ahrungsgemäß eine Erschwerung des Verkehrs
tattfindet.
Nach, 43 des Naturalleistungsgesetzes für die
dewaffnete, Macht im Frieden vom 24. Mai 1808
ind die Besitzer von Schmieden verpflichtet, mar—
chierende, biwakierende und kantonierende Truppen
zur Mitbenutzung der Schmieden gegen eine an—
gemessene Vergütung zuzulassen.
GSefährliche Steilabfälle, Sümpfe usw. und
olche Grundstücke, die überhaupt nicht betreten
verden dürfen, deren Kulturzustand aber nicht schon
hon weitent für jedermann? deutlich wahrnehmbar
sind, mit (hwarzen Flaggen, vorzugsweise zu
chonende Ländereien mit Strohwiepen, drai—
nierte Felder durch Stangen, mit Drain—
zöhren kenntlich zu machen. Ferner wird die
Bevölkerung vor der Beschaädigung der durch Te—⸗
egraphentruppen und durch die Kapallerie herge
tellten Feleehenein gewarnt, unter Hinweis,
daß diese Leitungen ebenfälls unter dem Schutze
der 88 317 und 318 des Reichsstrafgesetzbuches tehen.
Auch weise ich zur Verhütung der Weiterver⸗
dreitung von anstedenden Krankheiten guf die
olichde Reinlichkeit an allen öffentlich zu—
zänglich rten, insbesondere der Aborte und
Pissoirs hin, Auf letzteres mache ich besonders die
Hercen Wirte aufmerksam.
Endlich wird noch darauf hingewiesen, daß die
zur Zeit des Manövers an den Häusern und Weg—
veisern angebrachten Schilder nicht beschädigt bezw.
ntwendet werden dürfen. Zuwiderhandlungen wer⸗
den bestraft.
Völklingen. den 19, Juli 18912.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete
Klonz.
Belanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge—
dracht, daß ein Teil des früher von dem Ort
Völklingen nach dem Albertschacht in Ober völk⸗
ingen führenden öffentlichen Weges eingezogen
verden soll.
Die bezüglichen Pläne liegen 4 Wochen vom
Tage des Exscheinens des diese Bekannimachung
enthaltenden Kreisblattes an gerechnet, im Zimimet
Pr. 21. des Rathauses zu Völklingen währeud der
— zu Jedermanns Einsicht
offen.
Einsprüche sind während dieser Zeit mündlich
»der schriftlich bet dem Unterzeichneten anzubringen.
Völklingen, den 29. Juli 1912.
Die Wegepolizeibehörde:
Der Burgermentet.
J. B.:
Der Beigeordnete
Klonz.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestand des Hütteuarbeiters
Johann Herz zu Völklingen ist die Roslaufseuche aus
zebrochen und wurde daher über das betreffende
Hehöft die Sperre verhängt.
Völklingen, den 23. Juli 1912.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister:
In Vertretung:
Der Beigeordnete,
Klonz.
Bekannutmachung.
Die über das Gehöft der Witwe Heinrich Henrikus
u Dudweiler, Neuweilerstraße 2, verhängte Sperre
ind die angeordneten Schutnaßregein werden hier⸗
nit, nachdem die Schweineseuche unter dem Schweine—
jestande amtlichen Feststellungen zufolge, erloschen
st, aufgehoben.
Dudweiler, den 18. Juli 1912.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister:
Jost.
Bekanntmachung.
Der innere und teilweise der äußere Anstrich
der Schulhäuser und Lehrerwohnungen zu Frie—
drichsthal und Bildstock, sowie die Lieferung
von Schulbänken und Katheder soll im Wege
öffentlicher Bewerbung vergeben werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen während
der üblichen Bürostunden im Sitzungssaale des
Bürgermeisteramtes offen. Die Angebote sind
mir bis Samstag, den 10. August, nachmittags
3 Uhr, einzureichen.
Friedrichsthal, den 30. Juli 1912.
Der Bürgermeister.
Forster.
Saarbrücken, den 5. August 1012.
Der Königl. Landrat.
v. Miquel.
depentiher zeler
dea ßonehrüctzer Frgighluft
J Saarbrũüũcken I, Teleph. 1300.
bafé Englert, ToreSchioss Vorst αιν.
reuzung Bahnhot, Trestpunkt für
curcs spicherer Restaurant m. Saal Auenlugler
Winterberg, 3 P
t. Arnuai. Gusw. U, Vereinszimmer. gert, turner
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Haltestelle. Bier ff. t2Liter 15 Pf. Krieger usw.
Essen gut und reichl., O. 60, O.80, 1. —, L0 Mk.
Auch Uebérnahme grösserer Essen für Veéereine.
Gesellschaften. Hochzeiten ete.
UVERKER-OND KUNSTGEWT
SCHULEZU TRIER
MA VIGEWVERRSCHUVILE. KRONSIGE-VERBIIcHtIERILCASSENMITMVER-
IFERPIECANRKRGSTEFNLOS
Es wird gebeten, alle Veröffentlichungen
für das Saarbrücker Kreisblatt spätestens
Freitag abend abzuschicken, größere Be—
anntmachungen bereits am Donnerstag.
—ILLLL
Telephonamt Saarbrücken Nr. 1184.
Telephonamt Völklingen Nr. 12.
rbszelrazge dadehphh—
PVISIDOSS ud
(mundelsicher).
bür alle Verpflichtungen haftet der Kreis
Saarbrücken.
kassenlokal: Saarbrücken I, Gerichtsstr. Nr.
Kassenstunden: 83—-I1, 3-4 Uhr.
Samstag nachmittag geschlossen.
Annahmestellen:
Altenwald bei Ludwig ögel, Schlobhergstr. 8
brebach hei Emil Adam, Raufmann, Prociuczio
Straße 54.
Breseld ber Jak. Meyer, Obersteiger.
Dudweiler bei Ph. Fint, Kaufmanu, Bahnho:
straßęe 11.
friedrichsthal bei Huppert, Hauptlehrer, Kaisot
strabe 87a.
Fürstenhausen bei Vitus Prümm, Lehror. Schulstrabe
12. —
Guichenbach bei Haeber, Lehrer a. D. Rirch-.
straße 29.
Heusweiler bei Joh. Bapt. Doerr. Kaufmann
Provinzialstrabe 180.
(einblittersdorf bei Nkosaus Burger, Lin
nehmer, Saarbrückerstrabe 15.
Louisenthal bei Kari Schenkelberger, Glas—
hüttendirektor, Bahnhofstraße 50.
püttlingen bei Alhert Dörr, Lebrer. Hauptstrabe
87 -. Ritterstrabe.
Quierschied bei Nikkolaus Schnéider, Maschinensteiger.
2. D. Holzerstraße 2.
sulzbach bei Karl Simon, in Firma G. H. Simor
Wwe., Eisenhandlung.
Wehrden hei Justus Otto, Schlosser. Mühlen
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