Bekanrtwrechung.
In letzter Zeit mehren sich die Gesuche von
Schaustellern aller Art, ihre Sammlungen,
Künste, Panoramen u. s. w. in den Schulen
borführen zu dürfen. Ich mache deshalb die
Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren, Haupt—
lehrer, ersten und alleinstehenden Lehrer darauf
aufmerksam, daß alle diese Schaustellungen, wel—
her Art sie auch sein mögen, zurückzuweisen sind.
Aus gegebener Veranlassung betone ich beson—
ders, daß diesseits alle Anträge auf schriftliche
oder mündliche Genehmigung ohne Ausnahme
abgelehnt werden.
In das Verordnungsbuch einzutragen.
Saarbrücken, den 12. Juli 1912.
Der Kgl. Kreisschulinspektor.
Marx.
Der Plan über die, Herstellung von unter—
rdischen Telegraphenlinien in mehreren Straßen
von Saarbrücken 1 und Saarbrücken 3 liegt bei dem
Telegraphenamt in Saarbrücken vom 12. Juli ab
Wochen aus.
Trier, 8. Juli 1912.
Kaiserliche Oberpostdirektion.
Prüfung für den einjährig-freiwilligen Däenst.
Diejenigen im Regierungsbezirk Trier und im
Fürstentum Birkenfeld gestellungspflichtigen jungen
Leute, welche die wissenschaftliche Befähigung zum
ein jährig-freiwilligen Dienst durch eine Prüfung
iachweisen wollen, haben ihr Gesuch um Zu—
assung zur Prüfung bis zum 1. August ds. Is.
dei uns einzureichen. Dabei ist anzugeben, in wel—
hen zwei fremden, Sprachen der sich Meldende
zeprüft werden will, sowie ob, wie oft und, wo
er sich einer Prüfung vor einer, Prüfungskom—
nission bereits unterzogen hat. Außerdem sind
die im 8 89 der Deutschen Wehrordnung (Sonder—
deilage zum Regierungsamtsblatt für 1901) auf—
zeführten Papiere in Urschrift einzureichen.
Trier, den 25. Juni 1012.
Prüfungs-Kommission für Einiährig-Freiwillige,
Der Vorsitzende:
Schrakamp, Geheimer Regierungsrat.
Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz.
Die Zentralgeflügelzucht: und, Lehranstalt der
Landwirtschaftskammer in Neuß hat guch in diesem
Jahre eine ihrer Hauptaufgaben wieder darin, er—
olidt, eine möglichst große Zahl von Zuchtgeflügel
aufzuziehen, um es zur Besetzung von neu zu
zrrichtenden Stationen oder zur Ergänzung der
Zuchttierbestände der bestehenden bezw. zur Blut—
ruffrischung der ländlichen Geflügelhestände ab—
zeben zu können. Es ist auch in diesem Frühjahr
gelungen, gesunde und widerstandsfähige Frühbrut—
iere zu, erzielen, welche erfahrungsgemäß als die
vertvollsten Zucht- und Nutztiere anzusehen sind.
Damit die Anstaltsleitung in Neuß, über die
Abgabe des Zuchtmaterials tunlichst bald verfügen
ind insbesondere die Bestellungen der Kreise und
Lokglabteilungen, die in erster Linie berüchichtigt
werden sollen, vormerken kann, erscheint es drin—
zend erwünscht, daß das benötiate Zuchtmaterial
zereits in, den nächsten Wochen direkt bei dem Ge—
lügelzuchtinspektox Müller in Neuß zin Auftrag
zegeben, wird. Bei frühzeitiger Bestellung können
ruch alle Wünsche eher befriedigt werden, als
venn sie erst zu einem späteren Zeitpunkt, zu
velchem die Bestände schon sehr vergriffen sind,
zjestellt werden.
VNeben der, Neuerrichtung von Zuchtstationen
ürfte namentlich auf die Ergänzung der bestehen—
den Zuchtstationen mit blutsfremdem Material
größtes Gewicht zu legen sein, um sie auf der er—
wünschten Höhe zu erhalten. Nach den bestehen—
den Bestimmungen Für, die Einrichtung von Zucht—
tationen soll die Ergänzung, der Stationen allei—
nige Aufgabe der Lokalabteilungen sein. Im, Hin—
NAick darauf, daß nunmehr eine große Zahl von
Stationen in der Provinz bestehen, ist vom Aus—
chuß für Geflügelzucht, beschlossen worden, künftig
»en Kreisen und Lokalabteilungen, auch Beihülfen
ur Ergänzung der Zuchtbestände in den einzelnen
Stationen bereitzustellen. Solche Anträge können
m Jahre 1918 —, Termin 1. April 1918 — zum
ersten Male berüchsichtigt werden. Für das lau—
ende Jahr werden die entsprechenden Aufwen—
)ungen noch allein aus eigenen Mitteln zu bestreiten
ein, Ueber die Notwendigkeit der Ergänzung —
Beschaffung neuer Zuchthähne wie auch Hennen —
der einzelnen Stationen werden am besten die
Herren Winterschuldirektoren Auskunft geben können,
die die Stationen während, des letzten Viertel—
ahres zum Zwecke der Berichterstattung an, die
dandwirtschaftskammer mindestens einmal, revidieren
nußten. Wir, bitten daher ergebenst, sich dieser—
halb bald gefl. an den zuständigen Wanderlehrer
venden zu wollen.
114 —
Insbesondere möchten wir erneut wieder da—
auf, hinweisen, daß eine Reihe von Kreisen und
Lokalabteilungen dazu übergegangen sind, Zucht—
zähne zum Zwecke der Durchkreuzung der länd—
ichen Hühnerbestände einzuführen und, bei geeig—
eten Veranstaltungen — Generalversammlungen
er Lokalabteilungen und Kreisnutzgeflügelzuchtver—
inen —, auf dem Wege der Verlosung abzugeben.
Im Sinblick auf die bisher in diesen Kreisen und
Lokalabteilungsbezirken gemachten günstigen Erfah—
ungen und das hierdurch bei vielen Landwirten
rwedte Interesse für eine rationellere Geflügel—
Zucht und -Haltung möchten wir auch diese Art
e Förderung der Geflügelzucht wärmstens emp—
ehlen.
Da auch in diesem Jahre die Nachfrage, nach
reinrafssigem Zuchtgeflügel bei der Neußer Anstalt
vieder eine sehr rege Jein wird, so empfiehlt
s lich auch aus diesem Grunde, haldmögichst
über die zur Förderung der Geflügelzucht
u ergreifenden Maßnahmen Beschluß, zu fassen
ind die Bestellungen der Anstaltslei—
ung in Neuß umgehend aufzugehen.
Wenn die Aufträge bis zum 15. Juli — spätestens
iber 1. August eingehen, so ist die beste Aus—
icht auf entsprechende Berücksichtigung vorhanden.
Die Lieferungen werden dann dem Entwickelungs—
zang der Tiere entsprechend erfolgen.
VBonn, den 23. Juni 1012.
Der Vorsitzende:
(gez.) pon Groote.
Der Generalsekretär:
3.B8.
(gez.) Dr. Wygodzinski.
Das neue Schuljahr an den Provinzial-Wein—
ind Obstbauschulen in Trier, Kreuznach und Ahr—
veiler beginnt anfangs Oktober.
Die Schulen verfolgen den Zweck, jungen Leu—
en, die eine hinreichende Volksschulbildung ge—
tossen und im Weinbau bezw. in der Landwirt—
chaft bereits praktisch gearbeitet haben, eine theo⸗
etische und praktische Ausbildung im Weinbau—
OIbst⸗ Acker⸗, Gemüse- und Pflanzenbau, sowie in
er Kellerwirtschaft, nebst den dazu gehörigen Hilfs—
vissenschaften zu gewähren. Der Lehrkursus ist
auf eine einjiährige Dauer mit 10 Lehrmonaten
estgesetzt, jedoch mit der Maßgabe, daß diejenigen
Schüler, die sich als Weinbergsverwalter ausbilden
vollen, die Anstalt mindestens 2 Jahre besuchen
nüssen. Für das zweite Jahr ist ein erweiterter
dehrplan vorgesehen.
„Der Unterricht erstreckt sich auf folgende Gegen—
tände: Weinbau und Kellerwirtschaft, Obst-, Acker-,
bflanzen- und Gemüsebau, Bodenkunde, Dünger—
ehre, Botanik, Chemie, Mineralogie, Physik im
vrundriß und Anschluß an die Hauptfächer, Be—
riebslehre, Buchführung, Rechnen, Feldmessen, Ni—
»ellieren, Deutsche Sprache, Religion.
Alle Schulen sind, mit tüchtigen Lehrkräften, be—
onders Weinbau⸗, Obstbau⸗ und, Landwirtschafts—
ehrer, und den erforderlichen Lehrmitteln ausge—
tattet. Ausgedehnte Weinbergs- und Garten—
inlagen sind vorhanden, Mit jeder Schule ist
in, Internat verhunden, in dem die Schüler gegen
zahlung, eines Schul- und Kostgeldes, von zu—
ammen 300 Mark jährlich Aufnahme finden können.
hicht in der Anstalt wohnende Schüler haben ein
S„chulgeld von 368 Mk. jährlich zu zahlen. Hospi—
anten zahlen monatlich 6 Mk. Lehrgeld.
Die Direktoren der Schulen sind gerne bereit,
ede gewünschte weitere Auskunft zu erteilen, und
ꝛen Schülern und ihren Angehörigen mit Rat und
Tat zur Seite zu stehen. Meldungen zum Schul—
esuch werden bis zum 20. September von den
Direktoren entgegengenommen.
Düsseldorf, den 25. Juni 1912.
Der Landeshauptmann der Rheinprovinz
3J Rennen
Die Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz
eabsichtigt, in der zweiten Hälfte des Monats
September eintägige Obstverpackungskurse in den
erschiedenen Teilen der Rheinprovinz abzuhalten.
Diese Kurse sollen die Obstzüchter zu einer richtigen
ind sachgemähen Obstverpacung anleiten. Der Lehr
olan beschränkt sich auf Ernte, Sortierung und Ver
»adung. Sämtliche Arbeiten werden von den Teil—
iehmern sofort praktisch ausgeführt.
Besondere Kosten erwachsen aus dieser Vergan—
taltung nicht, jedoch muß für hinreichende Be—
anntmachung Sorge getragen und, eine Obstanlage
nit einer genügenden Menge Obst für die Abhal
ung des Kursus zur Verfügung gestellt werden
Leitern, Pflügkörbe usw. sind bereit zu halten, wäh—
end Kisten und Verpackungsmaterial von der Land
virtschaftskammer gestellt werden.
Anträge auf Abhaltung solcher Kurse sind spä—
estens bis zum 15. August ds. Is. nach Bonn
ꝛeinzureichen. Um größere Reife zu vermeiden, muß
zie Zeiteinteilung von Bonn aus erfolgen.
—ILLELIII sur ILI
ddetenhdu zu beisenheim . Ah.
Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß a⸗
der hiesigen Königlichen Lehranstalt
l. ein Obstverwertungskursus für Frauen in der
Zeit vom 29. Juli bis 3. August.
2. ein Obstverwertungskursus für Männer in
der Zeit vom 6. bis 17. August abgehalten
werden. Diese Kurse beginnen an den zuerst
genannten Tages vormittags 9 Uhr. Der
Unterricht wird theoretisch und praktisch er—
teilt, sodaß die Teilnehmer Gelegenheit
haben, die verschiedenen Verwertungs—
merhoden einzuüben.
Der Unterricht umfaßt: Obstweinbereitung
und Behandlung desselben im Keller, sowie Be—
handlung kranker Weine; Bereitung von Essig,
Branntwein, Beerenwein, Schaumwein und
alkoholfreier Getränke; Untersuchung von Rein—
hefen, Kahmhefen, Schimmelpilzen, ferner des
Mostes auf Zucker und Säure. Bereitung von
Mus, Gelee, Marmeladen und Pasten; Herstel—
lung und Aufbewahrung von Konserven und
Obstsäften, Dörren des Kern- und Steinobstes
und des Gemüses. Obsternte, Sortierung, Auf—
bewahrung und Verpackung des frischen Obstes.
Gurken-, Kraut- und Bohnensäuerung usw.
Das Honorar beträgt für den Kursus zu 1.:
für Preußen 6 Mk., für Nichtpreußen 9 Mk.“
für den Kursus zu 2.: für Preußen 10 Mk.
für Nichtpreußen 15 Mk.
Anmeldungen sind an die Direktio
zu richten.
— Die Direktion
—IIILLLI
der
—IIILIIE
Auf Grund der Beschlüsse des Gemeinderates
vom 24. Oktober 1894 vom 30. Juli 1895 und
pvom 12. Dezember 1911 wird gemäße8 29 des
Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893
vorbehaltlich der vorgeschriebenen Genehmigung
für die Gemeinde Friedrichsssthal folgende Ge—
werbesteuer-Ordnung erlassen.
8I.
Gegenstand der Besteuerung.
Die staatliche Gewerbesteuer der nach dem
Reichsgesetze vom 30. Juni 1900 bezw. 8 732
und 750 Abs. 2 unter 1 und 2 der Reichsver—
licherungs-Ordnung (Gewerbeunfallversicherung)
vom 19. Juli 1911 unfallversicherungspflichtigen
Betriebe, welche nach dem Gesetze vom 24. Juni
1891 in den Klassen J und II, zur Gewerbe—
steuer herangezogen werden, wird vom 1. April
1895 ab ersetzt durch eine besondere Gewerbe—
teuer nach folgenden Grundsätzen.
82.
Art der Besteuerung.
Der Besteuerung werden die von den Ar—
heitern und Betriebsbeamten in dem der Veran—
lagung vorangegangenen Kalenderjahr wirklich
oerdienten Gehälter und Löhne einschließlich aller
Nebenbezüge zu Grunde gelegt, wobei jedoch nur
diejenigen Betriebsbeamten in Betracht kommen,
deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Ge—
halt den Betrag von 3000 Mark nicht übersteigt.
Für die gezahlten Gehälter und Löhne ein—
chließlich aller Nebenbezüge der Arbeiter und
Betriebsbeamten sind die zu Beginn eines jeden
Jahres der Unfall-Berufsgenossenschaft nach
899 Abs. 2 unter 1 des Unfallversicherungs—
gesetzes vom 30. Juni 1900 für das abgelaufene
Kalenderjahr mitgeteilten Beträge maßgebend
Bei der Eröffnung einer steuerpflichtigen Be—
riebes im Laufe des Steuerjahres wird die
SZumme der voraussichtlich an die Arbeiter
und Betriebsbeamten zur Auszahlung gelangen—
den Gehälter und Löhne in Ansatz gebracht.