Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Rreisblatt.

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
zeraubgegeben vom Konigl. Zandratsamt Saarterucken. Redaktion dez nichtamtlichen Teilez, Druck und Ar. 29. 38. Jahrgang. Insexrtlonsgebühren: die ogefpaltene Zetle oder deren Ranm 30 g bei wiederholter Aufnahme
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ir das Kreisblott beträgt Jährlich Mkauswärts bei den Postanstalten 5.00 Mt. Die Abonnenten der Montag 15 Juli 1912 gzre eren Anzeigen Tonneretags Anzeigenaufträge find an den Verlag des Saarbrücker Kreisblattes zu richten
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zohctuttnuchumgen ger Zenuftrulhehörslen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23.
Mai 1912 das Folgende beschlossen:
1. Die Bekanntmachung und die Dienstvor—
chriften, betreffend die Besteuerung des Tabaks
bom 25. März und 29. Mai 1880, sowie die
Ausführungsbestimmungen vom 29. Juni 1810
u 8 26 des Tabaksteuergesetzes, ferner die Re—
Julätive vom 29. Mai und 16. Juni 1880,
zetreffend die Niederlagen für unversteuerten in—
ändischen Tabat und betreffend die Kreditierung
der Tabakgewichtssteuer, sowie die Vorschriften
iber die Verwendung von Tabaksurrogaten vom
27. November 1879 treten mit dem 30. Juni
1912 außer Kraft. An ihre Stelle tritt vom
zleichen Zeiwpunkte ab die im Zentralblatte für
zas Deutsche Reich, Nr. 25 des laufenden Jahr—
Jangs, abgedruckte Tabaksteuerordnung nebst
hren Anlagen 4 (Tabaklagerordnung), B Ta⸗
halsteuerStundungs-Ordnung) und C (Tabak—
zrsatzstoffordnung).
2. Die Ausführungsbestimmungen vom 27.
Juli 1909 zu den 88 1 bis 11 des Tabahsteuer⸗
gesetzes erhalten die Bezeichnung Tabakszollord⸗
ung. Soweit sie sich auf inländischen Tabak
heziehen, tritt mit dem 1. Juli 1912 an ihre
Stelle die Tabaksteuerordnung.
3. In der Ueberschrift der Bestimmungen über
die Tabaksteuerstatistit vom 29. Juni 1810 wird
das Wort „Tabakhsteuerstatistik“ durch „Tabak—
tatistik“ und in 81Abs. 1 ebenda das Wort
Anmeldebücher“ durch „Flurbücher“ ersetzt.
Berlin, den 7. Juni 1912. I. A. 3022.
Der Finanzminister.
Im Auftrage: gez. Rathien.

bera echuoel
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß
vom 13 Juni 18012 (Ese 1499) dem Verein, zur
Förderung der Pferde— und Viehzucht in den Harz⸗
andschaflen zu Quedlinburg die Erlaubnis erteilt,
diesem Jahre wiederum eine öffentliche Verlosung
don Wagen, Pferden, Silber- und Wirtschaftsgegen⸗
fänden zu veranstalien und die Lose in der ganzen
Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 120 000 Lose zu je!/3 Ml. ausgegeben
werden und 1430 Gewinne im Gesamtwerte von
26 000 Mark zur Ausspielung gelangen.
Die Ziehung wird voraussichtlich im Herbst 1912
tattfinden. I. A. 4026.
Trier, den 29. Juni 1912.
Der —D
J. V.: Alsen.

Im Anschlusse an meine Verfügung vom 28.
Mai er, . A, 3337) bringe ich hiermit zur öffent—
jchen Kenntnis, daß die, Herren Minister des
Isern und der Finanzen sich damit einverstanden
rkiärt haben, daß die Ziehung der ersten Serie
der Geldlotterie zu Gunssen der. Wieder herstellung
es Rathauses und der Walpurgiskirche in Alsfeld
am 11. und 12. September, 1812 stattfindet und
daß mit dem Versfrieb der Lose in, den preußischen
Brovinzen Hessen-Nassau und Rheinland am, 12.
zJuli ds. Is. begonnen wird. I. A. 4144.
Trier, den 29. Juni 1912.
Der —646
J. V.: Alsen.

IIVVI
Auf Grund der 88 138, 139 und 440 des Gesetzes
iber die allgemeine Landesverwaltung vom 86,
zuli 1883 (G. S. S. 1985) wird, da ein Fall
borliegt, welcher keinen Aufschub duldet, vor Ein—
jolung der Zustimmung des, Bezirksausschusses hier
olgende strom- und schiffahrtspolizeiliche Verord—
tung erlasien.

81.
Während des Baues einer zweiten Brücke üher
ie Mosel bei Trier soll die Zurlauben'sche Bucht—
achenfähre als eine, Fähre mit Hochseil betrieben
perden. Der tiefste Punkt des Hochseils wird 7,8 1n
iber dem höchsten schiffbaren Wasserstande (6.4,25
mam Trierer Pegels liegen. Oberhalb des Hoch—
eils werden zwei elektrische Drahtleitungen mit je
0 Volt Spannung über die Mosel geleitet. Zur
zezeichnung der Höhenlage des Hochseils wird 1.20
nm über ihm eine rote Tafel, zu deren Seiten nachts
wei elektrische rote Lampen brennen, angebracht.
Der Verkehr mit, Fahrzeugen mit hochstehen⸗
den Masten und Gestängen oder mit sonstigen Auf—
auten, die bei dem Passieren der Fährstelle mit
em Hochseil und den elektrischen Leitungen in Be—
ührung kommen können, wird auf der Moseltrecke
 zwischen der alten Trierer Moselbrücke und
ztromkilometer 51 untcgiaen.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen die—
er Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe bis
u 60. Piark im Falle des Unvermögens mit Haft
Hestraft. 83
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage
der Inbetriebnahme der Hohseileinrichtung in Kraft.
Der Tag des Außertrafttretens wird im Amts—
blatt bekannt gemacht werden.
Trier, den 1. Juli 1912
.D. 5370.

Der Regierungspräsident:
Baltz.

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Paoliz »rardnung
etreffend das Ausmelken der Kühe vor dem
Auftrieb auf den Viehmarkt oder dem Antreiben
zu Handelszwecken.
Auf Grund des 8 137 des Gesetzes über
zie aligemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
883 und der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes
iber die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850
vird mit Zustimmung des Bezirksausschusses für
den Umfang des Regierungsbezirks Trier nach—
tehende Polizeiverordnung erlassen:
81.
Sämtliches Melkvieh muß an dem Morgen
des Markttages, bevor es auf den Viehmarkt
rufgetrieben wird, ausgemolken werden; des—
zleichen muß alles zu Handelszwecken getriebene
Meltvieh vor dem Antreiben ausgemolken werden.
82.
Ueberfüllt sich das Euter auf dem Trans—
»orte oder auf dem Markte so, daß die Milch
ruszulaufen beginnt, so muß das Vieh sofort
hon neuem ausgemolken werden.
83.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung
verden, soweit nicht auf Grund anderweitiger
Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt
st, mit einer Geldstrafe bis zu 60 Mk. be—
traft, an deren Stelle im Unvermögensfalle eine
—
Trier, den 6. März 1903.
Der aegierungs-Präsident.
zur Neddem.

Auf vorstehende Polizeiverordnung mache ich
nochmals aufmerksam. Ich habe die Ortspolizei⸗
»ehörden angewiesen, dieselbe mit Strenge durch
uführen.
Saarbrücken, den 20. Mai 1012.
Der Königliche Landrat.
J. A.
von Raczeck,
Regierungs⸗Assessor.
Bekanntmachung.
In Wittlich ist die Maul- und Klauenseuche fest—
gestelit worden; in Diefflen, Kreis Saarlouis, ilt
dieselbe wieder erloschen.
Saarbrücken. den 11. Juli 1912.
Der Königl. Landrat.
J. V.: von Raczeck
Reg.Assessor.

Verordnung.
Auf Grund des 82 der über Geschäftsgang
und Verfahren der Versicherungsämter vom 24. De—
ember 18911 (8. G. Bl. S 1107), wird Name
ind Wohnort des Vorsitzenden und seiner ständigen
Stellvertreter des Versicherungsamts für den Land—
reis Saarbrücken nachstehend veröffentlicht.
Vorsitzender: Landrat von Migquel, Saarbrücken,
. Slellvertreter: Regierungs-Assessor von Raczedck
Saarbrücken;
2. Stellvertreter: Regierungs-Assessor Dr. Sommer
Saarbrücken.
Saarbrücken, den 12. Juli 1912.
Der Köenigliche Landrat
v. Miquel.
—ER —e —
IVIII
—IIVLI
Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Kanalisationsar—
zeiten wird die Saarstraße bis auf Weiteres
jür den durchgehenden Fuhrwerksverkehr polizei⸗
ich gepperrt. Der Fuhrverkehr wird durch die
Zchiller- bezw. Fürstenstraße geleitet. — Die
Straßensperrung ist durch entsprechende Schilder
kenntlich gemacht. Zuwiderhandlungen werden
auf Grund der 88 58 und 60 der Straßen—⸗
polizeiverordnung vom 20. September 1902 be—
itraft.
Saarbrücken, den 11. Juli 1912.
Der Königliche Polizei-Direktor
J. V.
Sommer,
Roegierungs-⸗Assessor.
honnnochungen caderer vohbruen
—A ugen sund
Den Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren c.
teile ich hierdurch, zur gefl. Weitergabe an die
dehrer und Lehrerinnen das Nachstehende, mit:
Anfang August d. J. wird in Saarbrücken 3
die Kreiskonferenz der Lehrer und Lehrerinnen statt—
tinden. Zeit und Ort werden später genauer be—
annt gemacht werden.
Zwei Vorträge nebst Besprechungen werden ge—
halden, einer vom Herrn Kreistierarzt Dr. Finken—
zrink über die Maul- und, Klauenseuche, bezw. ihre
lebertragung durch Schulkinder, sowie ihre Be—
ümpfung — gemäß Verfügung des Herrn Regie—
rungspraäsidenten vom 16. Feb. 18912, IJ. B. 1287 —
ein zweiter, über „Wesen und Aufgabe der länd—
lichen Forthildungsschule“.
Im Falle der zweite Herr Referent behindert
ein sollie, wird ein Korreferent zum Korreferate
aufgefordert werden.
Saarbrücken, 9. Juli, 1912.
Koͤnigl. Kreisschulinspektion II
Mylius,
Schulrat.
            
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