Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Die Herren Bürgermeister werden ersucht für
ortsübliche Bekanntmachung sofort Sorge zu tragen
auch die betreffenden Stier-, Eber- und Ziegen—
zodbefitzer noch entsprechend besonders zu benach—
richtigen.
Die anzukörenden Eber und Ziegenböcke sind
auf den Gehöften der Stierbesitzer der betreffen—
den Orte vorzuführen, ebenso das zum Ankauf ge—
eignete Zuchtvieh.
Ddie BHerren OÖrts- und Bezirksvorsteher werden
ersucht, an den Körterminen inner halb ihrer Be—
zirke teilzunehmen, den Herren Bürgermeistern wird
die Teilnahme anheimgestellt.
Saarbrücken, den 3. April 1911.
Der Königl. Landrat.
v. Miquel.

Die von Seiner Majestät dem Kaiser und
König befohlene, unter Leitung des Chefs der
Trigonometrischen und Topographischen Abtei—
lung der Landesaufnahme stattfindenden Ver—
messungsarbeiten finden in diesem Jahre auch
in dem Regierungsbezierke Trier statt. Zur Aus—
führung dieses gemeinnützigen und wissenschaft—
lichen Unternehmens ist die Mitwirkung der
Grundeigentümer und Einsassen, der Geistlichen,
der Landesverwaltungsbehörden und Beamten,
sowie der Forstbeamten erforderlich. Es wer—
—WVVD
durch aufgefordert, zur Erreichung der Aller—
höchsten Absicht auch ihrerseits kräftig mitzu—
wirken.
Die den Herren Abteilungschefs sowie den
ihnen unterstellten Offizieren und Beamten zu
gewährenden Hilfsleistungen bestehen vorzüglich
in folgendem:
Bei Besichtigung der Gegenden sind auf
Verlangen ortskundige, verständige Füh—
rer gegen ortsübliche Lohnzahlung zu stellen,
ebenso Arbeiter für anderweitig notwendige
Arbeiten oder Botengänge.
Die zur Besteigung von Türmen und zur
Herstellung von Beobachtungseinrichtungen
auf diesen etwa erforderlichen Anstalten
sind zu gestatten.
Das zur Errichtung der Signale erforder—
liche Holz ist von den Forstbeamten aus den
Königlichen Forsten, möglichst nahe Sig—
nalstelle, jedenfalls aus dem nächstgelege—
nen Schutzbezirk — wenn dort vorhanden
und ohne Nachteil abgebbar — gegen Be—
zahlung nach der Forsttaxe zu verabfolgen,
die Nebenkosten (Hauer- und etwaige
Rückerlöhne bis zum Abfuhrwege) werden
der Forstkasse ebenfalls erstattet. Die
Königlichen Forstbeamten werden angewie—
sen, bei den zur Gewinnung von Durch—
sichten unumgänglich notwendigen Durch—
hauen Unterstützung zu leisten.
Wo Holzbeschaffung aus Königlichen For—
sten des Zeitverlustes oder der unverhält—
nismäßig großen Anfuhrkosten wegen nicht
möglich ist, werden die Grundbesitzer auf—
gefordert, die erforderliche Menge aus
ihrem Gehölze gegen den üblichen Vreis
abzugeben.
Alle Behörden und Beamten, welche Kar—⸗
ten und Aufnahmen von Teilen des auf—
zunehmenden oder zu erkundenden Gelän—
des besitzen, werden angewiesen, diese auf
Erfordern zur Einsicht und falls nötig Ab—
zeichnung mitzuteilen; sowie die erforder—
lichen Notizen zur Anfertigung genauer
statistischer Bemerkungen so ausführlich
wie möglich zu geben.
Bei dienstlichen Veranlassungen haben die
Obrigkeiten auf Antrag Mietsfuhrwerte
für die ortsüblichen Preise, die sofort bar
bezahlt werden, zu beschaffen und über—
haupt für schnelies und sicheres Fortkommen
zu sorgen.
Gegen Vorzeigung dieses offenen Auswei—
ses sind Offiziere und Beamte, für sich
ihre Burschen und Gehilfen und für ihre
Dienstpferde mit Quartier und Verpfle—
aung gegen unmitftelhare andgemessone Wo—

zahlung zu versehen. Die Fourage für die
Pferde ist auf Wunsch auch gegen die vor—
schriftsmäßige Quittung durch die Gemeinde
zu verabfolgen.
Die Stationsvorsteher der Preußischen
Eisenbahnen werden angewiesen, die Be—
nutzung fahrplanmäßiger Güterzüge auf den
Staats- und unter Staatsverwaltung steh—
enden Eisenbahnen für Offiziere, Beamte
und deren Hilfsarbeiter gegen Zahlung des
Fahrpreises II. Klasse zu gestatten.
Schließlich wird auch sonst auf bereitwillige
Untecstützung dieser Offiziete und Beamten zur
Erleichterung ihrer schwierigen Aufgabe, insbe—
ondere durch die Grundbesitzer, Geistlichen, Leh—
rer usw. den Allerhöchsten Wünschen entsprechend,
gerechnet.
Berkin, den 4. Februar 10911.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
J. A.: Behrendt.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen
und Forsten.
J. A.: Wesener.
Der Minister des Innern.
J. A.: v. Kitzing.
Vorstehenden Erlaß bringe ich hiermit zur
zffentlichen Kenntnis.
Saarbrücken, den 1. April 1911.
Der Königliche Landrat.
von Miquel

Nachdem der Herr Minister für Handel und Ge—
werbe durch Erlaß vom 10. v. Mts. — J. 1504 —
die Verabfolgung der für das Etatsjahr 1911 von
»en Gruben des hiesigen Bezirks angeforderten Ge—
neindebedarfskohlen genehmigt hat, können nun—
nehr, soweit dies noch nicht geschehen ist, die Be—
rechtigungskohlenzettel ausgegeben werden.
Saarbrücken, den 7. April 1911.
Der Kon ühe Landrat.
Wonytt, Kreisssekretär.
doklptmuchüngen merer behörsdol.
Bekanntmachung
Zur Abschätzung der für die Bahnlinie von Lebach
rach Völklingen beanspruchten, in der Gemarkung
ẽEtzenhofen, Kreis Saarbrücken, belegenen Grund—
lächen habe ich Verhandlung auf
Mittwoch, den 12. April 1911, vormittags 1022 Uhr,
im Easthause Gustav Krauß in Etzenhofen anberaumt.
Alle an der Enteignung Beteiligten werden zu der
VLerhandlung hierdurch unter der Verwarnung ge—
aden, daß beim Ausbleiben der Geladenen ohne ihr
Zutun die Entschädigung festgestellt und wegen deren
Auszahlung und Hinterlegung verfügt werden wird.
kntschädigung für Wege und Versäumnis kann nach
»em Gesetze nicht gewährt werden. Soweit die Eigen—
ümer nicht im Grundbuche eingetragen sind, müssen
ie sich durch Vorlegung eines Testamentes, Erb—
cheines oder einer Bescheinigung des Bürgermeisters
usweisen.
Trier, den 3. April 1911.
Der Enteignungskommissar.
Dr. Beermann,
Regierungs-Rat.

Bekanntmachung.
Zur Abschätzung der für die Bahnlinie pon Lebach
zach Völklingen beanspruchten, in der Gemarkung
derchenbach, Kreis Saarbrücken, belegenen Grund—
lächen habe ich Verhandlung auf
Mittwoch, den 12. April 1811, vormittags du⸗ Ubhr,
an Ort und Stelle anberaumt.
Alle an' der Enteignung Beteiligten werden zu der
Verhandlung hierdurch unter der Verwarnung ge—
aden, daß beim Ausbleiben der Geladenen ohne ihr
Zutun die Entschädigung festgestellt und wegen deren
Auszahlung und Hinterlegung verfügt werden wird.
Entschädigung für Wege und Versäumnis kann nach
dem Geyetze nicht gewährt werden.
Trier, den 3. April 1911.
Der Enteignungskommissar.
Dr. Beermann,
Regierungs⸗Rat.
Die Rotlaufseuche in dem Gehöfte des Berg—
mannes Wilhelm Blechschmidt zu Herrensohr, Berg—
straße Nr. 23, ist erloschen und die Gehöftssperre
vieder aufgehoben.
Dudweiler. den 30. März 1911.
Der Bürgermeüter.
n 7—.

Bei einem verendeten Schweine des Berg⸗
nannes Carl Weber zu Sulzbach, Müh—
enstraße 44, ist amtstierärztlich Schweineseuche
kestgestellt worden. Ueber das Gehöft habe
ch die Sperre verhängt.
Sulzbach-Saar, den 30. März 1011.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Eymael.

In der Gemeinde Dillingen ist unter dem
Liehbestande des Händlers Meier-Alkan die
Maul—⸗ und Klauenseuche-ausgebrochen. Mit
Rücksicht auf die bestehende Gefahr der Verbrei—
ung der Seuche habe ich daher über den Ort
Dillingen, mit Ausschluß des Teiles der jen—
eits der Staatsbahn Saarbrücken-Trier und der
Prims liegt, die Sperre verhängt. Das bis—
herige Beobachtungsgebiet bleibt bestehen.
Saarlouis, den 28. März 1911.
Der Königliche Landrat.
von Schuütz.

In der Gemeinde Nalbach ist Maul- und
Klauenseuche ausgebrochen. Ich habe daher über
den Ort die Sperre verhängt. Das bisherige
Beobachtungsgebiet bleibt bestehen, doch wird
die Gemeinde Piesbach-Bettstadt in dasselbe
zineingezogen.
Saarlouis, den 31. März 1011.
Der Landrat.
von Schütz.

In dem Stadtteil Saarlouis-Roden ist Maul—
ind Klauenseuche ausgebrochen. Ich habe daher
iber denselben die Sperre verhängt. Das bis—
verige Beobachtungsgebiet bleibt bestehen.
Saarlbouis, den 3. April 19811.
Der Landrat
von Schühtk.

Die über den Ort Valbach, wegen Maul⸗ und
Zlauenseuche verhängte Sperre habe ich aufgehoben.
Der Ort ist jedoch in das bestehende Beobachtungsgebiet
 hineingezogen.
Saarlouis, den 3. April 1911,
Der Landrat
von Schüt.

Betreff;: Maul⸗ und Klauenseuche.
Der Bickenaschbacherhof, wird aus dem aus den
Hemeindebezirken Hornbach-Brenchelbach gebildeten
Beobachtungsgebiet entlassen.
Zweibrücken, den 1. April 1911.
Bezirksamt.

An die Herren Lokalabteilungsdirektoren des
landwirtschaftlichen Vereins für Rheinpreußen
und
an die Herren Vorsitzenden der Pferdezuchtvereine
der Rheinprovinz!
Unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom
12. 1. cr. — B 85 — beehre ich mich ergebenst
nitzuteilen, daß der Ausschuß für Pferdezucht
der Landwirtschaftskammer beschlossen hat, die
Provinzial⸗-Pferde-Ausstellung in diesem Jahre
in den Tagen vom 14. bis einschließlich 16. Juli
in Cöln-Merheim auf dem Platze der Rennbahn—
gesellschaft abzuhalten.
Im Interesse der rheinischen Kaltblutzucht
darf ich daher nochmals die ergebenste Bitte an—
nüpfen, die Pferdezüchter Ihres Bezirks —
Ihres Vereins — auf die hohe Bedeutung der
Ausstellung aufmerksam machen und zu einer
ceichen Beschickung auffordern zu wollen. Anmel—
descheine und Schauordnung sind von der Land⸗
wirtschaftskammer zu beziehen.
Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz
Der Vorsitzende:
von Groote.
Der Generalsekretär:
y» Reinhardt.

Der Deutsche Verein gegen den Mißbrauch
geistiger Getränke, welcher sich vor allem die
vissenschaftliche Erforschung der Alkoholfrage und
die sorafältige Vrüfund aller Versuche zur N—
            
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