Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Wer emen bereits versteuerten Hund erwirbt
oder mit einem solchen neu anzieht, oder einen
Hund an Stelle eines eingegangenen versteuerten
Hundes erwirbt, darf für das laufende halbe Jahr
die gezahnte Steuer auf die zu zahlende in Anrech⸗
nung bringen.

83.
Steuerrüchstände werden im Wege des Ver—
walungs Iwangsversaren beigetrieben.
Wer einen steuerpflichtigen oder steuerfreien
Hund anschafft, oder mit einem Hunde neu anzieht,
hat denselben binnen 14 Tagen nach der, Anschaffung
hezw. nach dem Anzuge bei dem Gemeindevorsteher
ainzumelden. Reugeborene Hunde gelten als ange—
schafft nach Ablauf von 14 Tagen, nachdem die—
eiben aufsehört haben, an der, Mutter zu saugen.
Jeder Hund, welcher abgeschafft worden, ab—
handen gekommen doder, eingegangen ist, muß spä—
lestens innerhalb der ersten 14 Tage nach dem Ab—
laufe des halben Jahres 6 1), innerhalb dessen
der Abgang exfolgt ist, abgemeldet werden, wid—
igenfails die Stener, welche für denselben zu ent⸗—
richten gewesen ist, bis einschließlich desjenigen
halben Jahres, in welchem die Abmeldung geschehen,
kortgezahlt werden wmus.
Von der Steuer sind die Besitzer solcher Hunde
frei die zur Bewachung oder zum Gewerbe unent—
behrlich sind. —
Hin dieser Maßnahme tritt die Steuerfreiheit
zin:
a) für Hunde, welche auf einzeln belegenen Ge—
höften zur Bewachung gehalten, werden;
) für Hirlen- und Fleischerhunde, sowie für solche
Hunde, die entweder als Ziehhunde oder zur
Bewachung von TX benutzt werden.
Wer sich durch Verheimlichung, eines Hundes der
Steuer zu entziehen sucht, unterliegt einer Strafe
his zur Höhe von 30 Mfprr
Die in Beziehung auf das Halten von Hunden
bestehenden Polizei-Vorschriften werden durch vor—
stehende Bestimmungen gigt berührt.
Gegenwärtige Ordnung tritt mit dem 1. April
1911 in Kraft.
Heusweiler, den 20. Dezember 10910.
Der Bürgermeister.
J. V.
Der Beigeordnete
Abtpeter.

Nr. 1014.
Genehmigt. Beschluß vom 14. Februar 1011.
Saarbrücen, den, 28. Februar 1911.
Der Kreisausschufz:
J. V.
von Hartmann-Krey.
Bekanntmachung
Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes werden
bezüglich der Ausgabe der neuen Kriegsbeorderungen
und Paßnotizen fuͤr das Jahr 1911/12 auf folgende
Punkte hingewiesen:
l. Die Zustellung der Kriegsbeorderungen und
Paßnotizen erfolgt in der Zeit vom 20. 31.
März 1911 im Stadt- und Landbezirk Saar—
brücken durch die Post.
Um die richtige Zustellung der Kriegsbeorderun—
gen und Paßnotizen zu gewährleisten ist es er—
forderlich, daß die bis jetzt noch nicht zur diensi—
lichen Kenntnis gebrachten Wohnungsverände—
rungen (abgeänderte Straßennamen und Haus—
nummern) spätestens bis zum 25. Februar 1811
dem Bezirksfeldwebel gemeldet werden.
Wohnungsveränderungen, die in der Zeit
vom 25. 2. bis 1. 4. 1911 eintreten, sind dem
Bezirksfeldwebel sofort zu melden.
Die vom 1. April 1911 4b nicht mehr gültigen
alten (roten) Kriegsbeorderungen bezw. Paßno—
tizen Jind an diesem Tage (TJ. 4. 1911)5 durch
die Mannschaften selbst zu vernichten und die
neuen (gelben) Kriegsbeorderungen bezw. Paß—
notizen sofort in den Paß einzukleben.
Mannschaften, die bis zum 1911 eine
Kriegsbeorderung bezw. Paßnotiz nicht erhalten
haben, melden diefes sofort unter Vorlage des
Militärpaifes dem Bezirisredwebel in Saat
brücken.
Die Mannichaften werden ausdrücklich darauf
aufmertsam gemacht, daß die Nichtbe olgung der
vorstehenden Anordnungen strafbar ist
Saarbrücken, den 7 Februar 1911.
Königliches Bezirkskommando.
Fischer,
Maior 2. D. und Bezickskommandeur

Durch, Verfügung der Königlichen Regierung zu
Trier, Abteilung fuͤr Kirchen⸗ und Schulwesen, vom
10. ds. Mts. bin ich pom 28. bis 81e i
hbeurlauht. Die Rexmalsuug der 4iulisbee

Saarbrücken J ist für diese Zeit Herrn Kreisschul⸗
nspektor Niemann — Saarbrücken 1, altes Rat—
jaus — übertragen worden.
Die Herren Ortsschulinspektoren und Rektoren
ersuche ich ergebenst, die Lehrer und Lehrerinnen
jiervon in Kenntnis zu setzen.
Alle dienstlichen Schreiben sind nur „An die
Königliche Kreisschulinspektion Saarbrücken 19 zu
idressieren.
Königliche Kreisschulinspektion Saarbrücken J.
Saarbrücken, den 18. März 10911.
Schu,
Kreisschulinspektor.
Der Ankauf von Roggen und Heu ist beendet, da—
gegen wird Hafer und Stroh noch weiter gekauft.
Saarbrücken, den 14. März 1911.
Königliches Proviant⸗Amt.

Die in Picard ausgebrochene Mauls und Klauen⸗
euche ist erloschen. Die über den Ort verhängte
Sperre ist aufgehoben und der Ort in das be—
tehende Beobachtungsgebiet einbezogen worden.
ZSaarlouis, den 9. März 1911.
Der Landrat
J. V.
Falch.
Regierungs-Assessor.
Die. über die Stadt Saarlouis und den Stadt—
eil Roden wegen Maul- und Klauenseuche ver—
nängte Sperre ist aufgehoben worden. Die Staot
Saarlouis und der Stadtteil Roden wurde aber in
das bestehende Beobachtungsgebiet hineingezogen.
Saarlouis, den 6. März 1011.
Der Landrat
J. V.
Falch.
Regierungs-Assessor.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Spiesen
»öllig erloschen und seit dem 28. v. Mts. kein neuer
Fall mehr zur Anzeige gebracht worden ist, werden alle
aim 1. d. Mts. Nr. 3171 getroffenen Sperr- und Be—
»bachtungsmaßregeln aufgehoben.
Ottweiler, den 9. März 1911.
Der Landrat:
y. Gierke

Nachdem unter dem Viehbestande des Landwirtes
Philipp Teuscher, Seilerstraße in Zweibrücken, die
Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt
vorden ist, wird hiermit solgendes angeordnet:
Als Sperrbezirk hat zu gelten die Häusergruppe,
velche zwischen dem Bahneinschnitt, der oberen Ge—
ängnisstraße, dem Anfang der Fabrikstraße und der
Fabrikstraäße gelegen ist. Zum Beobachtungsgebiet ge—
jört der an das Sperrgebiet angrenzende übrige Teil
der Stadt Zweibrücken. Die Benutzung der Pferde des
Teuscher wird demselben nur nach jedesmaliger vorher—
sehender Reinigung und Desinfektion der Hufe ge—
tattet.
Für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
haben die mit Ausschreiben vom 27. Februar 1911
ingeordneten Schutzmaßregeln Geltung. Dies ist so—
fort ortsüblich bekannt zu machen.
Zweibrücken. den 11. März 1011.
Bezirksamt:
Pählmaonn

Nachdem sämtliche Wiederkäuer und Schweine in
dem Stalle des Johann Hasselbach von hier ab—
zeschlachtet wurden und die Desinsektion vorschrifts—
näßig vollzogen ist, wird die Seuche als erloschen
exklärt und die mit Ausschreiben vom 27. Februar
1911 angeordneten Schußkmaknahmen wieder auf—
gehoben.
Im Hinblick auf den günstigen Stand der Maul—
uind Klauenseuche in der Schweyener Mühle werden die
Bemeinden Riedelberg, Dietrichingen, Mauschbach und
Altheim mit den dazu gehörigen Höfen aus dem un—
erm 24. II. gebildeten Beobachtungsgebiete entlassen
und nur noch die Gemeinden Brenschelbach und
dornbach als Beobachtungsgebiet erklärt.
Dies ist sosort öffentlich bekannt zu machen.
Zweibrücken. den 8. März 10911.
Kol. Bezirksamt:
MRukbsmann

Saarbrücken, den 20. März 1011.
Der Königl. Landrat.
v. Miquel.

—

—„VVVVII
dos ßourbrücter aresshlutl.
Stecbriefe.
Gegen den unten Beschriebenen, welcher
flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen
Raubes, begangen in Saarbrücken, Kreis Saar—
hrücken am 9 VJanunugr 1911 perhßbänot

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und
in das Gefängnis in Saarbrücken abzuliefern,
sowie zu den Akten 9 J. Nr. 59/11 (Landgericht
Saarbrücken) sofort Mitteilung zu machen.
Personbeschreibung: Familienname Gampper,
 Vorname Gotthilf, Spitzname Schorsch,
Stand und Gewerbe Metzger, geboren am 9.
Juli 1882 zu Eitlingen (Württemberg), letzter
Aufenthalt (Wohnung) Saarbrücken, Größe
b,45 m, Gestalt kräftig, Haare dunkelblond,
Bart dunkelblonder Schnurrbart, Gesicht ge—
und, Nase geradlinig, Mund mittel, Zähne
vollständig, Kinn breit.

Gegen den unten Beschriebenen, welcher
lüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen
Notzuchtsversuchs, begangen zwischen Spittel—
Neuschacht und Lauterbach, Kreis Saarbrücken,
am 3. Februar 1911, verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und
in das nächste Gerichts-Gefängnis abzuliefern,
sowie zu den Akten 8 J. Nr. 240/11 (Landge—
richt Saarbrücken) sofort Mitteilung zu machen.
Personbeschreibung: Familienname Schön,
Vorname Peter, Stand und Gewerbe Koks—
arbeiter, geboren am 9. Mai 1873 zu Weiler,
Kreis Weißenburg Elsaß), letzter Aufenthalt
Wohnung) Spittel, Kurzestraße 18, Größe
nittet, Gestalt schlankt, Haare blond, Bart
zlonder Schnurrbart, Gesicht blaß, oval, Gang
und Haltung gerade, Sprache tiefe Stimme.

Gegen den unten Beschriebenen, welcher
lüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen
Hettelns und Ruhestörung, begangen in Pütt—
ingen, Kreis Saarbrücken, am 17. Dezember
1910, verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und
n das nächste Gefängnis abzuliefern, sowie zu
den Akten 7 E. Nr. 29/,11 (Amtsgericht Völk—
ingen) sofort Mitteilung zu machen.
Personbeschreibung: Familienname Klim—
nes, Vorname Johann, Stand und Gewerbe
Erdarbeiter, geboren am 25. Juni 1878 zu
Buschin, Kreis Hohenstadt (esterreich), letzter
Aufenthalt (Wohnung) Vüttlingen

Konkurse.
Ueber das Vermögen des Walter Landt,
Klavierhändler in Saarbrücken, ist am 3. März
1911, nachmittags 6 Uhr, das Konkursperfah—
ren eröffnet worden.
Verwalter ist der Rechtsanwalt Chelius in
Saarbrücken. Offener Arrest mit Anzeigefrist
bis zum 15. April 1911. Ablauf der Anmelde—
rist an demselben Tage. Erste Gläubigerver—
ammlung am 30. März 1911, vormittags 11
Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 10.
Mai 1911, vormittags 11 Uhr. an hiesiger
GHerichtssfelle

Güterrechtsregistersachen.
Die Eheleute Hillen, Heizer zu Saar—
brücken, und Maria geb. Müller haben durch
Ehevertrag vom 9. Februar 1911 unter Auf—
)ebung des bisherigen gesetzlichm Güterstandes
zollständige Gütertrennung vereinbort. G.⸗R
ZSeife 1913

Die Eheleute Peter Heep, Zeichner zu Gü—
dingen, und Elisabeth geb. Schradt haben durch
Ehevertrag vom 13. Februar 1911 unter Auf—
zebung des bisherigen gesetzlichen Güterstandes
die allgemeine Gütergemeinschaft vereinbart
GG-⸗M Seite 1914

In das Güterrechtsregister ist unter Nr. 276
eingetragen worden, daß zwischen den Eheleuten
Heorg Dittgen, Becgmann, und Katharina
geb. Leidinger zu Quierschied durch notariellen
Vertrag vollständige Gütertrennung verein—
dart ist
            
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