Saarbrücker
reisblatt.
2 2 o — 3
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
derauegegeben vom Königl. Landratsamt Saarbrucken. Redaltion des nichtamtlichen Teiles, Druck und Nr. 11. — 37. Jahrgang.
—— 3. Mä
eedtedverbittette deütungeudatden das aereablani roftenios are conderveilac⸗ Montag, 13. März —1911.
Insertionsgebühren: die sgespaltene Zeile oder deren Raum 230 Pfg, bei wiederholter Aufnahme
od Rachlaß. Schtuß der Inseralenannahme für die jeden Montag erscheinende Ausgabe: Freitags beit
rößeren Anzeigen Tonnerstags. Anzeigenauftrüge sind an den Verlag des Sagarbrücker Kreisblattes zu richten.
Keschafisstelle in Voͤltlingen, Wilhelmstre24, (Fernspr. 12) und in Saarbrüucken, Karcherstr. 7, Gernspr. 1274)
n tafeln überdrücken lassen, die er an Private ge—
beuutshungon ller zenrulbehorden. gen Erstattung des Selbstkostenpreises abgiebt.
Den Schiffahrttreibenden wird hiermit mit
dem Bemerken Kenntnis gegeben, daß die gedach—
len Tafeln von den Königlichen Hafenkommis—
aren in Coblenz, Bonn, Cöln, Mülheim a/ Rh.
Neuß, Düsseldorf, Uerdingen, Duisburg-Ruhr—
ort, Wesel und Emmerich bezogen werden
önnen.
Coblenz, den 13. Oktober 1910.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz.
Chef der Rheinstrombauverwaltung.
In Vertretung: Rasch
nen der einzelnen Synoden besorgt werden kann,
Friedrich Glieten berg aus Barmen beauf—
ragt worden.
Trier, den 25. Februar 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat
»urch Erlaß vom 12. September 1900 dem
Komitee für die Errichtung eines Krankenhau—
es in Waxweiler im Kreise Prüm die Erlaub—
nis erteilt, zum Besten des Baues der Anstalt
im Jahre 1011 eine einmalige Hauskollekte bei
den katholischen Bewohnern der Regierungsbe—
irke Aachen und Trier abhalten zu lassen.
Mit der Abhaltung der Kollekte im hiesi—
zen Regierungsbezirke sind folgende Personen be—
ruftragt worden:
1. Nikolaus Tiex in Lichtenborn,
2. Georg Hausen in Hermespand,
3. Matthias Meyer in Rüth b. Krekel.
4. Peter Töx in Lauperath,
5. Nikolaus Kannengießer in St. Wen—
del, Hospitalstraße Nr. 77,
b. Nikolaus Useldinger-Thiel in Saar—
burg bei Trier,
J. Josef Just in Trier, Jakobstraße Nr. 13.
Trier, den 23. Februar 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. ,V.: Alsen
Der Bergmann Johann Kaup in Fischbach,
Kreis Saarbrücken, hat am 11. August 1910
den Bergmann Wilhelm Weis aus Quier—
chied, Kreis Saarbrücken, mit Mut und Ent—
chlossenheit vom Tode des Ertrinkens im Fisch—
hacher Weiher gerettet.
Diese brave Tat bringe ich im Namen Seiner
Majestät des Kaisers und Königs hiermit lobend
zur öffentlichen Kenntnis.
Trier. den 27. Februar 1911.
Der Regierungs-Präsident.
Balk.
Der nächste Kursus zur Ausbildung von
Lehrschmiedemeistern an der Lehrschmiede zu
Charlottenburg beginnt Montag, den 3. April
1911.
Anmeldungen sind zu richten an die Hufbe—
schlaglehrschmiede zu Charlottenburg, Spree—
traße 58.
Trier. den 27. Februar 1911.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu
den Schuldverschreibungen der 3 prozentigen deut⸗
schen Reichsanleihe von 1901 mit April⸗Okto⸗
ber-Zinsen über die Zinsen für die zehn Jahre
bom 1. April 1911 bis 31. März 1921 nebst
den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe
werden vom 1. März d. J. ab ausgereicht und
zwar:
durch die Königlich Preußische Kontrolle der
Staatspapiere in Berlin 8W. 68, Oranien—
traße 92/94,
durch die Königliche Seehandlung (Preußische
Staatsbank) in Berlin W. 56. Markgrafen—
traße 464,
durch die Preußische Zentralgenossenschafts—
kasse in Berlin C. 2, am Zeughause 2,
durch alle Reichsbankhaupt- und Reichsbank—
stellen und alle mit Kasseneinrichtung versehe—
nen Reichsbanknebenstellen,
durch alle preußischen Regierungshauptkassen,
Kreiskassen, Oberzollkassen, Zollkassen und
hauptamtlich verwalteten Forstkassen,
durch diejenigen Oberpostkassen, an deren
Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet,
ferner in Bayern durch die Königliche Haupt⸗
bank in Nürnberg und ihre sämtlichen Filialen,
in Sachsen durch die Königlichen Be⸗—
zirkssteuereinnahmen,
in Württemberg durch die Koöniglichen!
Kameralämter,
in Baden durch die Mehrzahl der
Großherzoglichen Finanz- und Haupt—
steuerämter,
in Hessen durch die Großherzoglichen
Bezirkskassen und Steuerämter,
in Sachsen-Weimar durch die Groß—
herzoglichen Rechnungsämter,
in Elsaß-Lothringen durch die Kai—
serlichen Steuerkassen,
in den übrigen Bundesstaaten durch verschie—
dene von ihnen bekannt gegebene Kassen.
Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen
die zur Abhebung der neuen ZSinsscheinreihe be—
rechtigenden Erneuerungsscheine (Anweisungen,
Talons) einzuliefern sind, werden von den vor—
bezeichneten Ausreichunasstellen unentaeltlich ab—
zegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen
bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine
nur dann, wenn die Erneuerunagsscheine abhan—
den gekommen sind.
Berlin. den 14. Februar 1911.
Reichsschuldenverwaltung.
y Bischoffshausepn
Auf Grund der 88 6, 12 und 15 des Ge—
etzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März
1850, des 8 10 Teil II Titel 17 des Allge—
neinen Landrechts, des 8 36610 des Reichs—
trafgesetzbuchs sowie der 88 137, 139 und 141
»es Gesetzes über die allgemeine Landesverwal—
ung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung
des Provinzialrats für die Rheinprovinz ver—
»dnet, was folgt:
81.
Den Anordnungen der polizeilichen Aufsichts⸗
zeamten, die
a) zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe,
Sicherheit und Ordnung, insbesondere zum
Schutze der Personen und des Eigentums,
zur Erhaltung der Ruhe, Sicherheit, Ord⸗
nung und Bequemlichkeit des Verkehrs auf
den öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen
oder Wasserstraßen
getroffen werden, ist Folge zu leisten.
82.
Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht die
im 8 366 Ziffer 10 des Reichsstrafgesetzbuches
aingedrohte Strafe (Geldstrafe bis zu 60 Mark
»der Haft bis zu 14 Tagen) eintritt, mit einer
Heldstrafe bis zu 60 Mk. und im Falle des
Anvermögens an deren Stelle mit entsprechen—
ver Haft bestraft.
b)
83.
Die Polizeiverordnung vom 23. März 1907,
zetreffend die Erhaltung der Sicherheit und
Irdnung auf öffentlichen Wegen, Straßen und
Pläken. wird aufgehoben.
84.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage
hrer Bekanntmachung in Kraft.
Coblenz, den 18. Februar 10911.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz.
gez.: Frhr. von Rheinbahben
bebansac ngzon
des Rönhithon gerussz Prüstenton.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat
»urch Erlaß vom 29. Januar 1911 dem Vor—
tande der Bergischen Bibelgesellschaft die Er—
aubnis erteilt, zum Besten der Gesellschaft in
»en Jahren 1911, 1912 und 1913 je eine ein—
nalige Hauskollekte bei den evangelischen Be—
vohnern der Rheinprovinz, ausschließlich der Ge—
neinden der Synode Wied, abhalten zu lassen.
Mit der Abhaltung der Kollekte ist, soweit sie
zicht durch die höesftehenden Köollektenkommissio—
Wegen Ausbruchs der Maul- und Klauen—
euche im Stadt- und Landkreise Saarbrücken
ind im Kreise Saarlouis wird hiermit auf Grund
des 8 28 des Reichsgesetzes, betreffend die Ab—
vehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom
23. Juni 1880/ 1. Mai 1894 (R. G. Bl. S.
153 ff) in Verbindung mit 8 64 Abs. 2 der
Bundesratsinstruktion zu dem vorbezeichneten
Hesetz, die Abhaltung von Viehmärkten, mit
Ausnahme der in Viehhöfen sowie der Pferde—
närkte in den drei genannten Kreisen bis auf
Weiteres untersagt.
Trier. den 9. Februar 1911.
Der Regierungs-Präsident
J MeMlIIoen
bekstuchung des Oherprüsdlenton
dder heinprovinz.
Um die Kenntnis der Maßregeln, die zur
Wiederbelebung anscheinend Ertrunkener geeig—
net sind, in möglichst weiten Kreisen zu verbrei—
ten, hat der Vorstand des deutschen Samariter—
vereins in Kiel eine durch Zeichnungen erläu—
terte Anweisung zusammenstessen Und puf Blech—