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Kreisblatt.
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Amtliches Anzeineblatt für den Kreis Saarbrücken verbunden mit Oeffentlichem Anzeiger.
peransgegeben vom Königl. Landralsamt Saarbrücken. Redaktion des nichtamtlichen Teiles, Druck und Ar. 2. 37. Jahrgang. Insertionsgebuhren: die 6gespaltene Zeile oder deren Raum 20 Pfg, bei wiederholter Aufnahen
derlag don CH Scheur in Völklingen Zweigniederlafsung Saarbrücken). Ter Abonnementspreis 0 Nachlaß. Schluß der Inseratenannahme für die jeden Montag erscheinende Ausgabe: Freitags bei
ur das Ereisblatt beträgt jährlich 4 Mkauswärts vei den Postanstalten 5,00 Mkt. Die Abonnenien der Montag 9 Januar 1911 ee e Anzeigenanftrage sind an den Verlag des Saarbrũcker Kreisblaties zu richten.
Saarbrücker Reueste Nachrichten und der Volklinger Zeitung erhalten das Kreisbtatt kostenlos alsSonderbeilage — * Geschäftsstelle in Völklingen, Wilhelmste.24, (Fernidr. 12) und in Saarbrücken, starcheritr. 7. (Fernspr. 12874
32
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Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 20. Dezember d. Is. dem Vorstande des
NahetalbRennvereins in Kreuznach die Genehmigung er—
teilt, die durch Erlaß vom 30. November d. Is. bewüligte
Wertlotterie statt im Monate März 1911 erst im April
1911 stattfinden zu lassen.
Ich nehme Bezug auf meine Bekanntmachung vom
6. Dezember d. Is.
Trier, den 28. Dezember 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß
vom 8. Dezember d. Is. (Ile. 2789) dem Schleswig-Holsteinischen
Renn- und Zuchtverein zu Schleswig, dem
Verbande der Pferdezüchter in den Holsteinischen Mar—
schen zu Elmshorn und dem Kieler Renn- und Reiter—
verein zu Kiel die Erlaubnis erteilt, zur Förderung
der Schleswig-Holsteinischen Pserdezucht im Jahre 1911
eine öffentliche Verlosung von Wagen, Pferden und
Silbergegenständen zu veranstalten und die Lose in der
ganzen Monarchie zu vertreiben.
Es sollen 400 000 Lose zu je 50 Pfg. ausgegeben
werden und 3261 Gewinne im Gesamtwerte von
30 000 Mark zur Ausspielung gelangen.
Trier. den 19. Dezember 10910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß
vom 9. Dezember 1910 (IIe. 2783) dem Komitee für
den Miarienburger Luxuspferdemarkt die Erlaubnis er—
teilt, in Verbindung mit dem am 16. und 17. Mai
1911 in Marienburg stattfindenden Luxuspferdemarkte
eine öffentliche Verlosung von Pferden, Equipagen und
anderen Gegenständen zu veranstalten und die Lose in
der ganzen Mionarchie zu vertreiben.
. Es sollen 160 000 LKose zu je 1,Mk. ausgegeben
werden und 2683 Gewinne im Gesamtwerte von 68 000
Mark zur Ausspielung gelangen. Die Ziehung wird
voraussichtlich am 18. Mai 1811 in Marienburg statt—
finden.
Trier, den 19. Dezember 1010.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Nlsen
Durch den von dem Herrn Minister für Handel und
Gewerbe mittels Erlasses vom 16. d. Mis. ChYy. 13663)
genehmigten Beschluß der Vollversammlung der Hand—
werlskammer zu Saarbrücken vom 29. NRobember d. Is.
ist dem 8 7 des Statuts der Handwerkskammer fol—
gender Absatz hinzugefügt worden.
„Die Handwerkskammer ist außerdem befugt, mit
Genehmigung der Aufsichtsbehörde Aufwendungen für
die Förderung von gemeinnützigen Unternehmungen
zum Wohle der Handwerker ihres Bezirks zu machen,
soweit hierdurch nicht Mittel in beträchtlichem Um—
fange der Erfüllung der im F 1036 der Gewerbe—
ordaung genannten Aufgaben entzogen werden.“
Trier. den 24 Dezemder 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. M: AIsJen
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat dem
Vorstande der Evangelischen Pastoral-Hilfsgesellschaft
jür Rheinland die Erlaubnis erteilt, zum Besten seiner
Zwecke in den Jahren 1911, 1912 und 1913 je eine
einmalige Haustollette bei den evangelischen Bewohnern
der Rheinprovinz abhalten zu lassen.
Mit der Einsammlung der Kollekte in den Synoden
Saarbrüden, St. Johann und Trier ist, soweit diese
nicht durch Organe der Kreissynoden und Gemeinden
geschieht, der Kollektant Wilhelm Herrmann aus
Neukirchen beauftragt worden.
Trier. den 28. Dezember 1010.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben dem
Vorstande des Syrischen Waisenhauses zu Jerusalem
durch Allerhöchsten Erlaß vom 24. Januar 1910 die
Veranstaltung einer Hauskollekte in den evangelischen
hdaushaltungen der preußischen Monarchie zu bewilli—
gen geruht.
Die Einsammlung der Kollekte, die der Herr Ober—
Präsident der Rheinprovinz gemäß dem Erlasse vom
. Oktober d. J. für das ganze Jahr 18911 freigegeben
)at, wird bei den evangelischen Haushaltungen der ein—
elnen Gemeinden des Regierungsbezirks Trier in den
Synoden St. Johann, Saarbrücken und Trier durch
en Kollektanten Robert Pfeiffer, in der Synode
St. Wendel dagegen durch kirchliche Organe erfolgen.
Trier, den 28. Dezember 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen.
Mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom 29.
Dezember v. Is., betr. einmalige Hauskollekte. im
Jahre 1911 zum Besten des Rheinischen Vereins für
atholische Arbeiter-Kolonien zu Düsseldors, wird hier—
durch zur ösfentlichen Kenntnis gebracht, daß mit der
Einsammlung der Kollekte nachgenannte Personen be—
auftragt worden sind.
Philipp Burbaum aus Düsseldorf,
deinrich Buch hart aus Düsseldorf,
Beorg Brandstetter aus Ddüsseldors,
Fronz Hohaus aus Düsseldors,
Franz Hopp aus Düsseldorf,
rerdinand Peters aus Düsseldorf,
2dubert Kremer aus Paulushof,
beter Minning aus Coblenz,
dam Serf aus Kreuznach,
dermann Antwerpen aus Steckenborn,
Josef Gerardy aus Steckenborn,
renz Peters aus Steckenborn,
Johann Antwerpen aus Steckenborn,
Johann Nellessen aus Steckenborn,
zerdinand Jung aus Steckenborn,
lbert Koll aus Steckenborn,
Josef Krämer aus Rauschendorf,
deinrich Kraft aus Mannheim,
beter Keppeler aus Mülheim (Rhein),
zohann Josephs aus Höfen,
Lilhelm Nießen aus Strauch,
Wilhelm Bihn aus Giesenkirchen,
Johann Peter Schäfer aus Rupperath,
Michael Schäfer aus Rupperath,
deo Plum aus Giesenkirchen,
Anton Breitkopf aus Cöln.
Anton Buik aus Cöln,
dermonn Ueberdick aus Schonnebeck,
Joser Schneider aus Züsch,
stichard Huber aus Cöln,
Franz Rosenbaum aus Frauenberg.
Taier, den 28. Dezember 1910.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Alsen
Mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom 3
Dezember 1909, betr. einmalige Hauskollekte zum Be—
ten des St. Kamillus⸗Hauses, katholische Heilstätte
Or Alkohol⸗ und Nervenkranke, in Werden-Heid hausen
a. d. Ruhr, wird hierdurch zur öffentlichen Henntnis
zebracht, daß mit der Einsammlung der Kollekte im
Jahre 1911 nachgenannte Versonen beauftraat wor—
den sind:
1. Heinr. Buchart, Düsseldorf,
Seorg Brandstetter, Düsseldorf,
Franz Hohaus, Düsseldorf,
Franz Hopp, Düsseldorf,
dubert Cremer, Paulushof,
beter Minning, Coblenz,
Adam Serf, Kreuznach,
Herm. Antwerpen, Steckenborn,
Josei Gerardy, Steckenborn,
Wilh. Esch, Steckenborn,
Johann Antwerpen, Steckenborn.
Ferdingnd Jung, Steckenborn,
Josef Jung, Sieckenborn,
Johann Nelleßsen, Steckenborn,
Albert Koll, Steckenborn,
Josef Krämer, Rauschendorf.
15
16
117
18
1e
Heinr. Kraft, Mannheim,
Peter Keppeler, Mülheim (Rhein),
ZJohann, Josefs, Höfen,
Wilh. Nießen, Strauch,
Wilh. Bihn, Giesenkirchen,
Joh. Peter Schäfser, Rupperath,
M. Schäfer, Rupperath,
Anton Breitkopf, Coln,
Anton Busick, Cöln,
Rich Huber, Cöln,
Leo Phum, Giesenkirchen,
herm. Ueberdick, Schonnebeck,
Franz Rosenbaum, Frauenberg,
Herm. Tenten, Crefeld,
Bruder Gerhard Brüning, Heidhausen (Ruhw
2. „ Tarl Haber, Heidhausen (Ruhr),
33. * Johann Knops, Heidhausen (Ruhr),
34 Paul Rings, Heiohausen Ruhr).
Trier, den 28. Dezember 1910.
Der Regierungs⸗Präsident.
J. V.: Alsen.
Wegen dauernder Krankheit des ——33——
Philipp Reuther in Saarbrücken habe ich den Zim—
nermeister Nilolaus Scheil in Saarbrücken J vom
t. Janugr 18911 ab zum Mitgliede der Schiffsunteruchungskommission
in Saarbrücken ernannt.
Trier, den 22. Dezember 1910.
Der Regierungs⸗Präsident.
J. V.: Alsen.
bokunntmechungen
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Die unterm, 15. Oktober ds. Is. angeordnete Sper⸗
ung der Großherzog- Friedrich⸗ Strafße — von der
Rosene bis zur Uhlandstraße — für den Fuhrverkehr
vird hiermit wieder aufgehoben.
Saarbrücken, den 31. Dezember 1910.
Rönigliche Polizeidirektion.
J. V.:
—5mmer“
In Gemäßheit der 88 1889d und 1390 der Reichs—
Gewerbe⸗Ordnung werden für das Jahr 18911 die
olgenden Tage, an welchen die Bestimmungen über
die den Gehuüͤlfen und Lehrlingen pp. in, offenen
Berkaufsstellen zu gewährenden tindestruhezeit
und, Nittagspause und den Ladenschluß für offene
Verkaufsstellen keine Anwendung sinden, für den
Bezirk des Stadtkreises Saarbrücken wie folgt
festgeseßt:
ad Ausnahmetage betr. Mindestruhe—
zeit und Mittagspause.
b. der Samstag vor Fastnacht,
2. der Samstag vor Ostern,
3. der Samstag vor Pfingsten,
J. die etzten 8 Werktage vor Weihnachten,
5. det Samstag vor dem Sylvestertae
by) Auesnahmetagge betr. deen—
schluß für offene Verkaufsfs. len
1. der Samstag vor Fastnacht,
2.,der Samstag vor Ostern,
3. der Samstag vor Pfingiten,
J. die letzten 8 Werktage vor Weihnachten,
5. der Samstag vor dem ESnhlvestertag.
An den vorstehend unter b. bezeichneten Aus—
ahmetagen dürfen die offenen Verkaufsstellen nicht
über 10 Uhr abends geöffnet sein.
Meine die gleiche Angelegenheit betreffende Be—
kanntmachung vom 9. Dezember d. Is. wird hier⸗
nit aufgehoben, weil der im kommenden Jahre auf
einen Sonntag fallende Sylvestertag in derselben
rrtümlich unter den zu a) und b) genannten Tagen
mit aufgeführt war.
Saarbrücken, den 30. Dezember 1910.
Der Konigliche Wolizeidireltor
Sommer
Regierungs⸗Assessor.