Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

d) der Durchtrieb und das Treiben von Schaf⸗- und
Schweineherden auf öffentlichen Wegen;
c) die Abgabe von ungekochtet Milch aus Sammel
molkereien.
Vorstehendes ist in der Gemeinde Rohrbach sofort
bekanntzugeben. Der Vollzug ist strengstens zu über—
wachen. Zuwiderhandlungen sind umgehend anher anzu—
zeigen. J
St. Ingbert, 28. Februar 1011.
Kgl. Bezirksamt.
Bekanntmachung.
Wegen der zunehmenden Gefahr der Ein—
schleppung der Maul- und Klauenseuche wird
auf Grund der 88 18 und ff. des R.V.G. vom
23. Juni 1880 1.0 Mai 1894, der hierzu erlas—
senen Ausführungsbestimmungen und des
856b der Reichsgewerbeordnung mit Geneh—
migung des Großherzoglichen Ministeriums für
den Bezirk des Fürstentums Birkenfeld folgen—
des angeordnet:

81.
Sämtliches Klauenvieh, das in das Fürsten—
tum Birkenfeld eingeführt wird, ist sofort nach
dem Eintreffen einer Untersuchung durch den be—
amteten Tierarzt oder im Behinderungsfalle
durch seinen Stellvertreter zu unterziehen.
82.
Der Besitzer oder Führer hat die Ankunft
des Viehes innerhalb 24 Stunden dem Schöffen
(Gemeindevorsteher) des Bestimmungsortes un—
ter Vorlegung der Gesundheitsbescheinigung an—
zuzeigen; der Schöffe hat aus dem Zeugnisse
durch Aufdruck des Dienstsiegels unter Beifü—
gung der Tagesangabe und Unterschrift die er—
folate Anzeige zu bekunden.
83.
Die nicht zur Schlachtung bestimmten Tiere
dürfen ohne polizeiliche Erlaubnis nicht aus
dem ersten Standorte entfernt werden; sie un—
tecliegen einer achttägigen polizeilichen Beobach—
tung. Ist eine Unterbringung des Viehs in ab—
gesonderten Stallräumen nicht möglich, so ist die
polizeiliche Beobachtung auf das gesamte in den
Ställen untergebrachte Klauenvieh auszudehnen.
84.
Die polizeiliche Beobachtung wird erst dann
aufgehoben, wenn nach Ablauf der acht Tage
eine zweite tierärztliche Untersuchung die Unver—
dächtigkeit der Tiere ergibt.
85.
Der Handel mit Wiederkäuern im Umher—
ziehen ist bis 1. April 1911 verboten.
86.
Für Viehhändler bleiben außerdem die An—
ordnungen vom 13. Olttober 1910. für Schweine—
händler die vom 26. November 1906, betreffend
Anmeldung und Kontrollbücher in Kraft.
87.
Die Kosten der Untersuchung haben die Ein—
ührenden zu tragen.
88.
Zuwiderhandlungen unterliegen, sofern nicht
nach den bestehenden Gesetzen eine höhere Strafe
verwirkt ist, den Strafvorschriften der 88 66
Ziffer 4 und 67 des Reichsviehseuchengesetzes
und des 8 148 Abs. 1 Ziffer 7a der Reichsge—
wer“ —rdnunag.

89.
Die Anordnuüng tritt sofort in Kraft. Ihre
Aufhebung wird erfolgen, sobald die Seuchen—
gefahr beseitigt ist.
Den 14. Februar 1911.
Regierung zu Birkenfeld.
Willich.

Bekanntmachung.
Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes werden
bezüglich der Ausgabe der neuen Kriegsbeorderungen
und Paßnotizen fuͤr das Jahr 1911/12 auf folgeude
Punkte hingewiesen:
Die ZSustellung der Kriegsbeorderungen und
Paßnotizen ersolgt in der Zeit vom 20.A31.
März 1911 im Stadt- und Landbezirk Saar—
brücken durch die Post.
Um die richtige Zustellung der Kriegsbeorderun—
gen und Paßnotizen zu gewährleisten ist es er—
orderlich, daß die his jetzt noch nicht zuf diensft—

lichen Kenntnis gebrachten Wohnungsverände—
rungen (abgeänderte Straßennamen und Haus—
nummern) spätestens bis zum 25. Februar 1911
dem Bezirksfeldwebel gemeldet werden.
Wohnungsveränderüngen, die in der Zeit
pom 25. 2. bis 1. 4. 1911 eintreten, sind dem
Bezirksfeldwebel sofort zu mesden.
Die vom 1. April 1911 a4b nicht mehr gültigen
alten (roten) Kriegsbeorderungen bezw. Paßnov—
tizen sind an diesem Tage (J. 4. 18911) durch
die Mannschaften selbst zu vernichten und die
neuen (gelben) Kriegsbeorderungen bezw. Paß—
notizen sofort in den Paß einzukleben.
Mannschaften, die bis zum J. 4. 1911 eine
Kriegsbeorderung bezw. Paßnotiz nicht erhalten
haben, melden dieses sofort unter Vorlage bes
Militärpasses dem Besirksfseldwebel in Saar—
brücken.
Die Mannschaften werden ausdrücklich darauf
aufmerksam gemacht, daß die Nichtbesolgung der
vorstehenden Anordnungen strafbar ist.
SßSaarbrücken, den 7. Februar 1911.
Königliches Bezirkskommando.
Fischer,
Maijor 3. D. und Bezirkskommandeur.

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Bekanntmachung.
Zur Abschätzung der für die Bahnlinie Lebach—
Völklingen beanspruchten, in der Gemarkung Wali—
»ershofen, Kreis Saarbrücken, belegenen Grund—
lächen habe ich Verhandlung auf Freitag, den
. März 1911, v ormittags N/ Uhr in der Wirt—
chaft Peter Schneider in Walpershofen anberaumt.
Alle an der Enteignung Beteiligten werden zu
»er Verhandlung hierdurch, unter der Verwarnung
geladen, daß beim Ausbleiben der Geladenen ohne
hr Zutun die Entschädigung festgestellt und wegen
deren Auszahlung und Hinterlegung verfügt werden
vird. Entschädigung für Wege und Versäumnis
ann nach dem Gesetze nicht gewährt werden. So—
peit die Eigentümer nicht im Grundbuche eingetragen
ind, müssen sie sich durch Vorlegung eines Testa—
nents, Erbscheines oder einer Bescheinigung des
Bürgermeisters ausweisen.
Trier, den 23. Februar 1911.
Der Enteignungskommissar.
Dr. Beermann,
Regierungs-Rat.

Saarbrücken, den 6. März 1011.
Der Königl. Landrat.
v. Miquel.

σ

nsichn — J
besencher Mzeiher
des guorhrücter srbleblutt
Ladung.
Nachbenannte Personen:
l. Wilhelm Johann Eßling aus Neun—
kirchen, geb. daselbst am 18. Mai 1883,
Franz Josef Wolf aus Neunkirchen, geb.
daselbst am 20. September 1883,
Johann Backes aus Spiesen, geb. ebenda
am 18. Juni' 1883,
Nikolaus Schlarb zu Tholey, geb. eben—
da am 19. November 1884,
Philipp Karl Bartho loma aus
Neunkirchen, geb. ebenda am 31. Mai 1886,
Heinrich Becker aus Elversberg, geb. da—
selbst am 10. März 1887,
Peter Schumacher aus Elvbersberg, geb.
ebenda am 4. Oktober 1887,
Johann Knapp aus Spiesen, geb. daselbst
am 13. Ottober 1887,
Karl Bach aus Wellesweiler, geb. daselbst
am 20. Oktober 1887,
Peter Jennewein aus Ottweiler, geb.
daselbst am 18. März 1887,
Jakob Schmitt aus Heiligenwald, geb.
daselbst am 26. Juni 1887,
Peter Friedrich Rhoden zu Tholey,
geb. daselbst am 17. März 1887,
Christan Lieblang aus Fürth, Kr. Ott—
weiler geb. ebenda am 17. August 1887,
14. Peter Keller aus Münchwies, geb. da—
selbst am 2. Januar 1887,
15. Otto Jakob Bauec aus Wiebelskirchen,
geb. daselbst am 27. Juli 1887,
16. Eligius Karl Jung aus Elversberg,
aeb daselhit m 25 Märze 1888

17. Karl Baab aus Neunkirchen, geb. daselbs
am 12. Februar 1888,
Josef Neuheisel aus Neunkirchen, geb
daselbst am 23. Januar 1888,
Peter Heinrich Stein aus Neunmkirchen,
geb. daselbst am 13. Februar 1888,
Heinrich Wagner aus Spiesen, geb. da—
selbst am 25. Februar 1888,
21. Ludwig Stefan Schleck aus Illingen, geb
daselbst am 21. Dezember 1888,
22. Peter Salm aus Michelsberg, geb. da
selbst am 20. April 1888,
23. Nikolaus Becrang aus Wiebelskirchen
geb. daselbst am 7. Mai 1886,
24. Otto Houber aus Wiebelskirchen, geb
am 23. März 1888 ebenda,
ämtlich ohne bekannten Wohn- und Aufenthalts
ortes, werden beschuldigt,
als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem
Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres
oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubnis
das Bundesgebiet verlassen, oder nach er—
ceichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb
des Bundesgebietes aufgehalten zu haben;
Vergehen gegen 8 140 Abs. 1 Nr. 1Str
6.B.
Dieselben werden auf
den 11. April 1911, vormittags 9 Uhr,
vyor die J. Strafkammer des Königlichen Land—
zerichts in Saarbrüden, Louisenstraße Nr. 9,]
Treppe hoch, Zimmer Nr. 28, zur Hauptver
handlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden die—
elben auf Grund der nach 8 472 der Straf—
prozeßhordnung von dem Königlichen Civilvor—
itzenden der Ersatzkommission in Ottweiler über
die der Anklage zugrunde liegenden Tatsachen
ausgestellten Erklärung verurteilt werden.

Stedbriefe.
Gegen den unten Beschriebenen, welche
flüchtig ist bezw. sich verborgen hält, ist die Un
uchungshaft wegen Nichtsorgens, begangen in
Neunkirchen, Kreis Ottweiler, in nicht rechts—
derjährter Zeit, verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und
in das nächste Gerichts-Gefängnis abzuliefern,
'owie zu den Akten 7 N. Nr. 138/10 dem König—
ichen Ersten Staatsanwalt in Saarbrücken so—
ort Mitteilung zu machen.
Personbeschreibung: Familienname Schrei—
her, Vornamen Philipp Christian, Stand
uind Gewerbe Bergmann, geboren am 23. Juni
1885 zu Neunkirchen, Kreis Ottweiler, letzter
ufenthalt (Wohnung) Neunkirchen, Größe
lein-mittel, I,266 Mtr., Gestalt schlank, Haare
Rlond, Bart ohne, Gesicht gewöhnlich und frisch,
Stirn gewöhnlich, Augenbrauen blond, Nase
sewöhnlich, Ohren mittelgroß, Mund mittelgroß,
Zähne lückenhaft, Kinn breit, Hände und Füße
zewöhnlich, Gang und Haltunga aufrecht, Sprache
deutsch.
Bekleidung: dunkelblaue Hose, Weste und
Joppe, schwarzer Hut, Schnürschuhe. Normal—
hemd und Stehkragen.
Gegen den unten Beschriebenen, welcher
flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen
Diebstahls im Rückfalle, begangen in Saar—
»rücken, Kreis Saarbrücken, am 19 November
1910, verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und
dem nächsten Amtsgericht vorzuführen, sowie zu
den Aktten 9 J. Nr. 86/11 an den Königlichen
Ersten Staatsanwalt in Saarbrücken sosfort
Mitteilung zu machen.
Personbeschreibung: Familienname Klein,
Vornamen Karl Heinrich Wilhelm Gustavbd,
Stand und Gewerbe Musiker (bei einer Herren—
tapelle), anscheinendes Alter 27 Jahre, geboren
im 28. Dezember 1883 zu Wincheringen, Kreis
Saarburg-Trier, letztetr Aufenthalt (Wohnung)
Zaarbrücken, Größe 1,756 m, Gestalt schlank,
Sàagaro bhlond Iofia BRort londer Cchuurrhart
            
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